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Aktuelle Meldungen und Meinungen zu Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) und Sozialhilfe

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Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Meldungen und Meinungen rund um Hartz IV. Klicken Sie auf einen Link im nebenstehenden Frame, um mehr zu erfahren.

Bundesregierung bringt Neuregelung der Jobcenter auf den Weg

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Auf ihrer Sitzung am 21. April 2010 hat die Bundesregierung die Neuregelung der Jobcenter beschlossen, die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts spätestens zum Jahresanfang 2011 in Kraft treten muss, und für die entsprechenden Vorhaben das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Die Änderung ist notwendig, weil die bisherige Beteiligung von Bund und Kommunen in den Jobcentern eine sogenannte Mischverwaltung darstellt, die das Grundgesetz für den Gesetzesvollzug eigentlich nicht vorsieht. Zunächst hatten CDU und CSU eine Lösung in „kooperativen“ Jobcentern gesehen, die ohne Grundgesetzänderung hätte auskommen sollen. Von diesem Vorhaben sind die Regierungsparteien zwischenzeitlich abgerückt und haben den Dialog mit der SPD gesucht, um die Jobcenter mit der im wesentlichen jetzigen Struktur zu erhalten und hierfür das Grundgesetz zu ändern, wofür in Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Am 17. Juni 2010 stimmte der Bundestag der Verfassungsänderung zu, am 9. Juli 2010 erklärte der Bundesrat seine Zustimmung.

Kernstück des Vorhabens ist die Einfügung eines neuen Artikels 91 e in das Grundgesetz, der wie folgt lauten soll:

(1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen.

(2) Der Bund kann zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten Landesbehörde die Aufgaben nach Absatz 1 allein wahrnimmt. Die notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben trägt der Bund, soweit die Aufgaben bei einer Ausführung von Gesetzen nach Absatz 1 vom Bund wahrzunehmen sind.

(3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Neben der Verfassungsänderung besteht das Vorhaben aus weiteren einfach-gesetzlichen Regelungen, welche die Organisationsstruktur der Jobcenter, die Abstimmung der verschiedenen Träger, Aufsicht, Finanzierung und das Auswahlverfahren für die Optionskommunen betreffen. Mit dieser Regelung wird die Mischverwaltung als Regelmodell angesehen. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung durch Bund und Kommune, derzeit in 23 Gemeinden anzutreffen, gäbe es dann nicht mehr. Daneben findet sich wie bisher eine begrenzte Zahl allein verantwortlicher Gemeinden bzw. Landkreise (Optionskommunen), deren Anzahl von derzeit 67 auf maximal 110 erhöht wird (ursprünglich 69 Optionskommunen, durch Zusammenschlüsse wurden es 67). Die Zulassung von Optionskommunen soll zum 1. Januar 2012 erfolgen. Eventuell nicht vergebene Zulassungen für Optionskommunen sollen im Jahr 2015 nachgeholt werden.

(Quelle: Information des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 21.04.2010)

(Materialien: Bundesrats-Drucksachen 348 und 349/10, Bundestags-Drucksachen 17/1554 und 1555, 1939, 1940, 2183, 2184).

Einschnitte für AlgII-Beziehr durch Sparpaket

Das am 7. Juni 2010 von der Bundesregierung präsentierte Sparpaket sieht Einschnitte für Empfänger von Arbeitslosengeld II vor. So soll der befristete Zuschlag für ehemalige Empfänger von Arbeitslosengeld I (§ 24 SGB) abgeschafft werden. Gleiches gilt für die Beiträge zur Rentenversicherung, wobei zu erwähnen ist, dass durch den Bezug von AlgII bislang nur geringe Rentenanwartschaften begründet werden, da bei der Beitragszahlung nur ein geringes Einkommen von 205 Euro unterstellt wird und aufgrund eines einjährigen Bezugs von Arbeitslosengeld II nur monatliche Rentenansprüche von etwas über zwei Euro erworben werden. Des Weiteren sieht das Konzept die Streichung des Elterngeldes für Bezieher von Arbeitslosengeld II vor. Im Bereich der Bundesagentur für Arbeit sollen Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt werden. Ob und wann diese Vorschläge realisiert werden, hängt vom Verlauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens ab.

Dabei erwartet die Bundesregierung folgende Einsparungen:

Maßnahmepro Jahr2011 bis 2014 insgesamt
Abschaffung des Zuschlags nach § 24 SGB II0,2 Mrd. €0,8 Mrd. €
Abschaffung Beiträge zur Rentenversicherung1,8 Mrd. €7,2 Mrd. €
Abschaffung Elterngeld bei AlgII-Bezug0,4 Mrd. €1,6 Mrd. €

Bundesministerium präsentiert Bürgerarbeit

Auf einer Pressekonferenz im Juli 2010 präsentierte Bundesarbeits- und sozialministerin von der Leyen das Modellprojekt "Bürgerarbeit", mit dem langzeitarbeitslose Bezieher von Arbeitslosengeld II gefördert werden mit dem Ziel, die Betreffenden in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Offizieller Beginn des Projekts
, an dem sich mit 197 Jobcentern aus allen Bundesländern etwa die Hälfte der Grundsicherungsstellen beteiligen werden, war am 15. Juli 2010. Die Bürgerarbeit gliedert sich in eine sechsmonatige Aktivierungsphase, in der man mit der Teilnahme von 160.000 Erwerbsfähigen rechnet. Wenn in dieser sechsmonatigen Phase eine Integration auf den ersten Markt nicht möglich gewesen ist, schließt sich ab dem 15. November 2010 die Beschäftigungsphase an, in der rund 34.000 „Bürgerarbeitsplätze“ im gemeinnützigen Bereich zur Verfügung stehen.

Hierzu wird mit den Betroffenen ein regulärer Arbeitsvertrag abgeschlossen, der mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung zur Sozialversicherungspflicht führt. Bei einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden verdienen arbeitende „Bürgerarbeiter“ 1.080 Euro, bei 20 Stunden 720 Euro. Dabei werden Arbeitsplätze bis zu drei Jahre lang mit einem Festbetrag gefördert, der das Arbeitsentgelt und den Sozialversicherungsbetrag des Arbeitgebers abdeckt. Während der Phase der Bürgerarbeit findet ein begleitendes Coaching statt, das aus regelmäßigen Treffen, Besuchen am Arbeitsplatz und Unterbreiten von Problemlösungsangeboten bestehen kann und zum Ziel hat, den Betreffenden zu motivieren, leiten und zu unterstützen. Für das Projekt „Bürgerarbeit“ werden in drei Jahren insgesamt ca. 1,3 Milliarden Euro bereitgestellt, wovon 230 Millionen Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt kommen und 200 Millionen jährlich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ basiert auf Erfahrungen eines Projektes in Bad Schmiedeberg in Sachsen-Anhalt.

Bei der Frage, welche Tätigkeiten für die „Bürgerarbeit“ in Frage kommen, gelten die gleichen Kriterien wie für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, d.h. die Arbeit muss gemeinnützig sein und darf nicht mit regulärer Erwerbsarbeit konkurrieren, muss also „zusätzlich“ sein. Das Bundesarbeits- und sozialministerium denkt beispielsweise an Begleitservice für Ältere und Behinderte, Energiesparberatung für Bedürftige, unterstützende Tätigkeiten im Breitensport, Unterstützung für Mittagstische von Bedürftigen oder an die Betreuung von Naturlehrpfaden.

Vor Eintritt in die Aktivierungsphase soll eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der die gegenseitigen Pflichten festgeschrieben werden. Bei der Weigerung, diese abzuschließen oder zumutbare Arbeit zu leisten, gelten die üblichen Sanktionsvorschriften.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeits- und sozialministeriums vom 09.07.2010)

Jugendliche und junge Erwachsene dürfen in Ferienjobs mehr hinzuverdienen

Am 1. Juni 2010 ist eine Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung in Kraft getreten, die es
Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen ermöglicht, in den Schulferien bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei neben dem Arbeitslosengeld II hinzuzuverdienen. Voraussetzung ist, dass der Betreffende unter 25 Jahre alt ist, die Tätigkeit nicht länger als vier Wochen ausgeübt wird, das Einkommen 1.200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt und dass der Betreffende keinen Anspruch auf Ausbildungvergütung hat (§ 1 Absatz 4 AlgII/Sozialgeld-Verordnung n.F., Änderung durch Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung BGBl I 2010,541) .

Koalitionsvereinbarung 2009-2013 - Das will die schwarz-gelbe Bundesregierung beim AlgII verändern: Höherer Hinzuverdienst, mehr Altersvorsorge schützen, neue Verwaltungsstrukturen ohne Grundgesetzänderung und Prüfen, ob Leistungen für Unterkunft und Energie pauschaliert werden können

Das Resultat der Bundestagswahl vom 27. September 2009 ist eine Mehrheit von CDU, CSU und FDP. Am 24. Oktober 2009 verständigten sich die drei Parteien auf einen Koalitionsvertrag. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind folgende Änderungen geplant:
Bei der Koalitionsvereinbarung handelt es sich um eine politische Absichtserklärung. Damit die Vorhaben umgesetzt werden, müssen sie das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchlaufen.

Hinsichtlich der Freibeträge für die Altersvorsorge haben der Bundestag am 5. März 2010 und der Bundesrat am 26. März 2010 dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zugestimmt (Entwurf des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes [SozVersStabG], Bundesrats-Drucksache 3/10, Bundestags-Drucksache 17/507). Das Änderungsgesetz ist am 16. April 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2010,410) verkündet worden und trat am folgenden Tag in Kraft. Es werden aber nur Vorsorgeverträge geschützt, die vor Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen vertraglichen Abrede nicht verwertet werden können. (Eine entsprechende Klausel wurde in das Versicherungsvertragsgesetz erst mit Wirkung ab 2005 eingefügt, § 165 Absatz 3 VVG a.F. bzw. § 168 Absatz 3 VVG n.F.).

Zur Neuordnung der Jobcenter hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 25. Januar 2010 Arbeitsentwürfe an die Länder und kommunalen Spitzenverbände versandt. Von diesem ursprünglichen Entwurf sind CDU/CSU inzwischen abgerückt und wollen nunmehr gemeinsam mit der SPD eine Änderung des Grundgesetzes erreichen, um die Existenz der Jobcenter mit dem größten Teil der jetzigen Organisationsstruktur weiterhin zu ermöglichen. Maßgeblichen Anteil an diesem Umschwung hat der hessische Ministerpräsident Koch. Am Abend des 7. Februar 2010 trafen sich die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um über die weitere verwaltungsmäßige Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu diskutieren. Nachdem der ursprüngliche Entwurf des Bundesarbeitsministeriums verworfen worden ist, will die Bundesregierung noch in der zweiten Februarwoche einen Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes erstellen. Sodann sollen sich Bundesministerin von der Leyen und der Ministerpräsident Sachsens auf Seiten der Union mit dem Fraktionsvorsitzenden Steinmeier und dem Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz auf Seiten der SPD beraten. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. 

Die ursprünglichen Entwürfe des Bundesarbeitsministeriums bestanden aus einem Gesetzesentwurf zur eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, einem Gesetzentwurf zur Verstetigung der kommunalen Option sowie einem Musterentwurf für eine (freiwillige) Kooperationsvereinbarung zwischen Kommune und Bundesagentur für Arbeit. Die Reform ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 20. Dezember 2007 die bisherige Mischverwaltung von Bund und Kommunen in den Jobcentern für grundgesetzwidrig erklärte und eine Neuregelung spätestens ab 1. Januar 2011 verlangt (näheres hier). Die zunächst vorgeschlagene Regelung sollte zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und ohne Grundgesetzänderung auskommen. Ende Februar 2010 wollte die Bundesregierung den Gesetzentwurf offiziell unter Berücksichtigung der Stellungnahmen beschließen, sodann hätten Bundestag und Bundesrat hierüber beraten und zustimmen müssen.
Ziel des ersten Vorschlags sei es, dass ein Hilfesuchender wie bisher nur einen Antrag stellen muss bei einer Behörde, in der es möglich ist, dass kommunale Bedienstete und solche der Bundesagentur unter einem Dach sitzen. Es hätten aber zukünftig zwei Bescheide ergehen müssen, einer für die Unterkunftskosten und einer für die Regelleistung. Vorgesehen war, dass beide Stellen vereinbaren, dass die Bundesagentur beide Schreiben erstellt und gleichzeitig versendet. Weitere Einzelheiten des verworfenen Vorschlags:
Im Fall von Sanktionen sah der Entwurf künftig nur noch einen Bescheid vor, mit dem die Sanktion (von der Bundesagentur) angeordnet und die Leistungen gekürzt werden. Die befristete Sonderrolle für die bisherigen 69 Optionskommunen würde durch den Entwurf entfristet. Kommunale Bedienstete in den Arbeitsgemeinschaften, die Aufgaben der Bundesagentur erledigen, sollten zunächst auf der Basis von Abordnungen weiterarbeiten; freie Stellen bei den Arbeitsagenturen im SGB II-Bereich seien vorrangig mit diesen Mitarbeitern zu besetzen. (Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26.01.2010).

OECD: Finanzielle Absicherung von Langzeitarbeitslosen in Deutschland nur durchschnittlich

Nach einer am 18. Februar 2010 veröffentlichten Studie der OECD ist die finanzielle Absicherung von Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder über längere Zeit arbeitslos sind, im Vergleich zu anderen OECD-Ländern nur durchschnittlich und im europäischen Vergleich eher gering. Familien mit Kindern und Alleinerziehende sind wirtschaftlich besser gestellt als Alleinstehende oder Paare ohne Kinder. Ein alleinstehender Durchschnittsverdiener erhält nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit 36 % seines damaligen Nettoeinkommens als staatliche Transferleistung (OECD-Durchschnitt: 32 %), bei einem Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern und einem nichterwerbsfähigen Partner sind es 63 % (OECD-Durchschnitt: 55 %). Es gibt in Deutschland zu wenig finanzielle Anreize für die Aufnahme einer gering bezahlten, aber existenzsichernden Tätigkeit. Die Anreize zur Arbeitsaufnahme (etwa Freibeträge im Bereich des AlgII oder Mini- oder Midijobs) zielen, so die OECD, vor allem auf die geringfügige Beschäftigung ab. „OECD“ bedeutet Organisation für internationale Zusammenarbeit, ihr gehören 31 Mitgliedstaaten an, wobei es sich überwiegend um entwickelte Länder mit hohem Pro-Kopf-Einkommen handelt. (Quelle: Pressemitteilung der OECD vom 18.02.2010)

Bundesagentur: Rückforderungen wegen Erhöhung des Kindergeldes rechtens

Die Bundesagentur für Arbeit wehrt sich gegen die Aussage, wegen der Erhöhung des Kindergeldes zum Jahresanfang 2010 seien über eine Million falscher Bescheide erstellt worden. Da das Wachstumsbeschleunigungsgesetz erst am 30.12.2009 im Gesetzblatt erschien, habe in einer Vielzahl von AlgII-Zahlungen für den Januar 2010 die Erhöhung des Kindergeldes um 20 EUR nicht mehr berücksichtigt werden können. Diese Überzahlungen seien zu erstatten, Kindergeld wird voll auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Im Gegensatz zur vorherigen Kindergelderhöhung gibt es diesmal keine Übergangregelung mit dem Inhalt, dass die Erhöhung erst bei Erlass eines neuen Bescheides berücksichtigt wird. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur vom 26.01.2010).

Anmerkung: Wenn während eines laufenden Bewilligungszeitraums oder schon ab Antragstellung eine Erhöhung des Einkommens eintritt, ist diese Veränderung nach § 48 Absatz 1 Nummer 3 des Zehnten Sozialgesetzbuchs (SGB X) i.V.m. § 40 Absatz 1 SGB II zu beachten und der ursprüngliche Bescheid, der von einem zu geringen Einkommen ausgeht, aufzuheben und der zu viel gezahlte Betrag zu erstatten. Es ist unerheblich, ob der Antragstellung die Überzahlung verursacht hat oder hiervon Kenntnis hatte.

IAB: Ein-Euro-Jobs bringen etwas bessere Beschäftigungschancen

Das der Bundesagentur für Arbeit angegliederte Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gelangt in einer am 18. März 2010 veröffentlichten Studie zu der Annahme, dass sich aufgrund einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE, offizielle Bezeichnung für Ein-Euro-Jobs) die Beschäftigungschancen der Betroffenen etwas verbessern. In Westdeutschland üben 23 % der Frauen 28 Monate nach Beginn der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus, während die Quote bei Nichtteilnehmerinnen bei 20 % liegt. Bei ostdeutschen Frauen und westdeutschen Männern liegen die Beschäftigungschancen jeweils nur einen Prozentpunkt höher als bei Nichtteilnehmern an Ein-Euro-Jobs, bei ostdeutschen Männern hingegen überhaupt nicht höher. Dagegen ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ein-Euro-Jobber während einer Maßnahme eine reguläre Beschäftigung aufnimmt, geringer als bei vergleichbaren Nichtteilnehmern. Im Jahr 2009 begannen rund 700.000 Personen einen Ein-Euro-Job. Der Studie lagen die Daten von Hilfebeziehern zugrunde, die von Februar bis April 2005 einen Ein-Euro-Job ausübten. (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 18.03.2010)

IfW: Zu wenig Anreize für Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung

Eine am 3. Februar 2010 vorgelegte Studie von Wissenschaftlern des Kieler Institus für Weltwirtschaft und dem Institut für quantitative Marktforschung analytix kommt zu dem Ergebnis, dass zu wenig Anreize für AlgII-Bezieher bestehen, eine Vollzeitbeschäftigung aufzugreifen. Insbesondere für Haushalte mit Kindern und einem Alleinverdiener mit geringer Qualifikation sind die Unterschiede zwischen dem Sozialleistungsbezug und dem durch eigene Arbeit verfügbaren Einkommen zu gering. Der Ausstieg aus dem AlgII-Bezug könne durch ein höheres Kindergeld, den Ausbau einer erschwinglichen Kinderbetreuung und durch Förderung der Qualifikation und Mobilität von AlgII-Beziehern erreicht werden. Dadurch hervorgerufene Ausgabensteigerungen bedingten Kürzungen an anderer Stelle, außerdem sollte das Sanktionsinstrumentarium effektiver eingesetzt werden. Gleichzeitig warnt Alfred Boss vom IfW, dass im Fall einer Heraufsetzung der Regelleistung als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 der Abstand zwischen AlgII und Arbeitseinkommen noch weiter schrumpft. (Quelle: Pressemitteilungen des IfW vom 03. und 09.02.2010).

IAB zieht positive Bilanz

Knapp vor Vollendung des fünften Jahres nach Einführung des Arbeitslosengeldes II hat das der Bundesagentur für Arbeit angegliederte Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eine überwiegend positive Bilanz gezogen. Dessen Direktor Joachim Möller betonte, dass die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich gesunken sei. Es bestehe aber noch Verbesserungsbedarf. So sollten Trainingsmaßnahmen und 1-Euro-Jobs einzelfallorientierter eingesetzt werden und Alleinerziehenden bei der Kindesbetreuung mehr Unterstützung zuteil werden. Der Vizedirektor des IAB Walwei führte aus, dass trotz der Wirtschaftskrise die Zahl der Hartz-IV-Bezieher bislang kaum zugenommen habe. Im Jahr 2010 sei aber zu erwarten, dass nach Beendigung des Arbeitslosengeld I-Bezugs viele Stellenlose in das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende herabrutschen. Des Weiteren weist das IAB auf eine geringe Zahl von dauerhaften Aussteigern aus diesem System hin. Drei Viertel der Hilfeempfänger beziehen diese Leistung mindestens ein Jahr lang ununterbrochen. Bei denen, die den Bezug beenden, ist dies in 50 % der Fälle auf die Aufnahme einer Beschäftigung zurückzuführen, 14 % beginnen eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium, 6 % werden verrentet und weitere 6 % werden Hausmann oder Hausfrau. 17 % der nicht mehr auf Arbeitslosengeld II Angewiesenen sind weiterhin arbeitslos, die Beendigung des Leistungsbezugs ist oft auf ausreichendes Einkommen des Partners zurückzuführen. Etwa die Hälfte derjenigen, die den Ausstieg durch Arbeitsaufnahme schaffen, erzielten ein Bruttoeinkommen von weniger als 7,76 Euro pro Stunde, so das IAB. (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 15.12.2009)

Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für 2010

Die Bundesregierung will die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten von Empfängern von Arbeitslosengeld II für das Jahr 2010 neu regeln (Bundesrats-Drucksache 748/09). Danach beteiligt sich der Bund in Baden-Württemberg an den Unterkunftskosten mit 27 %, in Rheinland-Pfalz mit 33 % und in den übrigen Bundesländern mit 23 %. Im Bundesdurchschnitt ergibt dies eine Beteiligung von 23,6 %. Damit sollen die Kommunen jährlich um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden, wie dies in § 46 Absatz 5 SGB II vorgesehen ist. Eine Veränderung der Bundesbeteiligung ist nach § 46 Absatz 7 SGB II erforderlich, wenn sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5 Prozent verändert hat. Im nächsten Jahr würde sich der Bund dann mit voraussichtlich 3,7 Milliarden Euro an den Kosten der Unterkunft von Hilfeempfängern beteiligen, den Rest an den Gesamtkosten von ca. 15,7 Milliarden Euro tragen die Kommunen. Die Neuregelung bedarf noch eines Gesetzesbeschlusses des Bundestages. Demgegenüber wünschen die Bundesländer, dass die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten so festgesetzt wird, dass auch tatsächlich die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Die Anpassungsformel soll verändert werden, damit sich die Bundesbeteiligung an den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entwickelt und nicht mehr an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 07.10.2009, Pressemitteilung Nr. 175 des Bundesrates vom 06.11.2009)


Änderungen der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung zum Jahresanfang 2009

Die Bundesregierung hat verschiedene Änderungen bei der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung beschlossen, die überwiegend ab Jahresanfang 2009 wirksam werden. Am wichtigsten dürfte die Nichtanrechnung von bereitgestellter Verpflegung sein (Ausnahme: Verpflegung wird vom Arbeitgeber bereitgestellt). Diese Änderung wird rückwirkend ab Jahresanfang 2008 wirksam und setzt damit eine komplizierte zum Jahresanfang 2008 eingeführte Regelung außer Kraft. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18.06.2008 (Az. B 14 AS 22/07 R), das die bis Ende 2007 bestehende Anrechnungspraxis für nicht rechtens hält und gleichzeitig Zweifel an der Rechtmäßigkeit der seit Anfang 2008 bestehenden Anrechnungsmethode äußerte. Vom Arbeitgeber bereitgestellte Verpflegung wird nunmehr mit täglich 1 % der jeweiligen Regelleistung angesetzt (hiervon entfallen auf Frühstück 20 % und auf Mittag- und Abendessen jeweils 40 %,
§ 2 Absatz 5 AlgII/Sozialgeld-Verordnung n.F.), in Krankenhäusern oder von Privatleuten zur Verfügung gestellte Beköstigung spielt keine Rolle mehr.

Sonstige Einnahmen werden mit ihrem Verkehrswert angerechnet. Soweit diese Einnahmen auch in der Regelleistung berücksichtigt werden, dürfen sie nur in Höhe des der Regelleistung zugrunde liegenden Ansatzes berücksichtigt werden (§ 2 Absatz 6 AlgII/Sozialgeld-Verordnung n.F.).

Geldgeschenke an Minderjährige zur Konfirmation, Kommunion, Firmung und vergleichbaren religiösen Festen sowie zur Jugendweihe haben bis zum Betrag von 3.100 € keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (§ 1 Absatz 1 Nummer 12
AlgII/Sozialgeld-Verordnung n.F.).

Außerdem können Arbeitslosengeld II-Empfänger, die einen Jugendfreiwilligendienst (z.B. frewilliges soziales oder ökologisches Jahr) ableisten, 60 € des ihnen gewährten Taschengeldes anrechnungsfrei behalten (§ 1 Absatz 1 Nummer 13 AlgII/Sozialgeld-Verordnung n.F.).

Des Weiteren enthält die neue Rechtsverordnung Vorschriften über die Berücksichtigung von Aufwendungen für die betriebliche Nutzung von PKW bei selbstständig Tätigen. Die neue Vorschrift des § 3 Absatz 7 lautet: "Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat genutzt, sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben. Für betriebliche Fahrten können 0,10 Euro für jeden mit dem privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht höhere notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist."

Die Verordnung vom 18. Dezember 2008 ist im Bundesgesetzblatt vom 23.12.2008 erschienen (BGBl I 2008,2780).

Veränderungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2009

Zu Jahresanfang 2009 werden einige Veränderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch wirksam:
Materialien: Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, 2917 (Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente) und 2008, 2955 (Familienleistungsgesetz), Bundestags-Drucksachen 16/10810, 16/11196.

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Befreiung von Rundfunkgebühren vereinfacht

Die Befreiung von den Rundfunkgebühren für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird vereinfacht. Ab
Juli 2009 erhalten Leistungsempfänger mit dem Bewilligungsbescheid automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Diese Bescheinigung soll zusammen mit dem ausgefüllten Antrag an die GEZ geschickt werden. Vorsprachen bei den Jobcentern oder die Vorlage von Beglaubigungen werden dann nicht mehr erforderlich sein. Von den Rundfunkgebühren werden auf Antrag AlgII-Bezieher befreit, die keinen Zuschlag nach § 24 SGB II für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 52 vom 17.06.2009).

VGH Mannheim: Keine Befreiung von Rundfunkgebühren auch bei geringem Zuschlag für ehemalige AlgI-Bezieher


AlgII-Bezieher erhalten auf Antrag eine Befreiung von den Rundfunkgebühren, soweit sie keinen Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I nach § 24 SGB II beziehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim urteilte, dass auch dann keine Befreiung von den Rundfunkgebühren ausgesprochen werden darf, wenn der Zuschlag nach § 24 SGB II geringer ausfällt als die monatlichen Rundfunkgebühren (Urteil vom 16.03.2009 Az. 2 S 1400/08). Es liege keine planwidrige Regelungslücke vor, so dass eine entsprechende Anwendung der Befreiungsvorschrift ausscheide. Ebensowenig könne eine Befreiung auf die allgemeine Härtevorschrift nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag gestützt werden, da Betreffende nach Zahlung der Gebühren nur unwesentlich weniger zur Verfügung stehe als AlgII-Beziehern ohne Zuschlag und das verfassungsrechtliche Existenzminimum nicht unterschritten werde.

Etwa 114.000 Selbstständige beziehen Grundsicherung für Arbeitsuchende

Ende 2008 bezogen etwa 114.000 Selbstständige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zwei Jahre zuvor waren es erst 56.000. Damit hat sich der Trend zu aufstockenden Selbstständigen fortgesetzt. Mehr als 50 % der Arbeitslosengeld II beziehenden Selbstständigen hat monatliche Einkünfte von weniger als 400 €. Die Bundesagentur für Arbeit betont aber, im Jahr 2008 etwa 25.000 Hilfeempfänger in die Selbstständigkeit begleitet zu haben. Fast 90 % der Geförderten ist sechs Monate nach der Existenzgründung noch auf dem Arbeitsmarkt.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 65 vom 05.08.2009).

Bundesagentur: Verbindliche Regelungen für Observationen

Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass aufgrund einer Prüfung des Bundesrechnungshofes strikte Regelungen für die Observation von AlgII-Beziehern in Fällen der missbräuchlichen Erschleichung von Leistungen gelten. Eine Observation darf nur durch den Leiter der Dienststelle angeordnet werden. Grundsätzlich bleiben Observationen unzulässig, nur in begründeten Einzelfällen beim Verdacht besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauchs sind sie als letztes Mittel der Sachverhaltsaufklärung erlaubt. Eine bloße anonyme Anzeige rechtfertigt im Regelfall keine Observation. Die Regelungen sind dem Bundesdatenschutzbeauftragten mitgeteilt worden, so die Behörde. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 04.06.2009).

Keine Reform der Jobcenter in der 16. Legislaturperiode des Bundestages

Nach der Ablehnung der von Bundesarbeits- und sozialminister Scholz vorgelegten Pläne für eine Reform der Jobcenter durch die Fraktion von CDU und CSU im Bundestag wird es während der bis zum Herbst 2009 andauernden 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages keine Reform der Job-Center geben. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts müssen bis Ende 2010 für die verwaltungsmäßige Bewältigung der Aufgaben nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch neue verfassungskonforme Verwaltungsstrukturen gefunden werden. CDU und CSU bemängelten an dem Vorschlag des Ministeriums, dass die Verwirklichung der Pläne einen überbordenden Verwaltungsaufwand bedeutete, da 370 neue Behörden mit zahlreichen Gremien geschaffen hätten werden müssen und der Einfluss der Kommune zurückgedrängt worden wäre. Ziel einer Neuregelung, die ohne Änderung des Grundgesetzes verwirklicht werden sollte, müsste es sein, dass beide Träger, die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, ihre Aufgaben eigenverantwortlich und in getrennter Trägerschaft wahrnehmen und auf freiwilliger und lokaler Basis miteinander kooperieren.
Mit Enttäuschung reagierte Bremens Sozialsenatorin Rosenkötter (SPD). Alle Beteiligten seien sich einig gewesen, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen auch zukünftig aus einer Hand erfolgen müsse. Der vorgelegte Vorschlag hätte den Einfluss der Kommunen noch verstärkt und sei von allen Bundesländern begrüßt worden, so die SPD-Politikerin. Mit der Ablehnung würden CDU und CSU gut funktionierende Ämter
zerschlagen. (Quelle: Pressemitteilungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 18.03.2009 und der Bremer Senatorin für Soziales vom 17.03.2009).

Der Vorschlag des Ministeriums sah die Errichtung von "Zentren für 
Arbeit und Grundsicherung (ZAG)" vor, die wie die bisherigen Arbeitsgemeinschaften Mischbehörden von Bund und Kommune gewesen wären, die Trägerschaft von Bund und Kommune für ihre jeweiligen Aufgaben wäre unberührt geblieben. Durch eine zu schaffende Grundgesetzänderung hätten Bundesagentur und Kommune verpflichtet werden können, ihre Aufgaben einheitlich im ZAG wahrzunehmen, d.h. der Bund wäre zur Aufgabenübertragung an die Kommune und zur Regelung der Errichtung von Behörden befugt. Das Personal hätten weiterhin die Leistungsträger zur Verfügung gestellt.

Große Koalition weitet Schulbedarfspaket aus

In einer Sitzung in der ersten Märzwoche 2009 haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, das bereits mit Wirkung zum August 2009 eingeführte Schulbedarfspaket auszuweiten. Künftig sollen alle Schüler von allgemeinbildenden Schulen und Vollzeit-Berufsschüler bis zur 13. Klasse jährlich zum August eines Jahres für Schulbedarf eine einmalige Leistung von 100 € erhalten, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder (das ist neu) Kinderzuschlag beziehen. Vollzeit-Berufsschüler sind alle Berufsschüler, die keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Große Koalition verständigt sich auf höhere Regelleistungen für Kinder und Einmalzahlung für Kindergeldbezieher

In der Nacht zum 13. Januar 2009 hat sich der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD auf verschiedene Maßnahmen geeinigt, die überwiegend Teil des sogenannten Zweiten Konjunkturpakets sein sollen. Die Regelleistungen für Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren sollen ab dem 1. Juli 2009 nicht mehr 60 %, sondern 70 % der Regelleistung für Erwachsene betragen. Diese beläuft sich derzeit auf 351 €, so dass sich die Regelleistung für diese Kinder von 211 € um 35 € auf 246 € erhöhen würde (Zur Jahresmitte 2009 wird die Regelleistung nach dem SGB II entsprechend der Erhöhung des allgemeinen Rentenwerts erhöht). Damit wird einem Wunsch des Bundesrates entsprochen. Außerdem beschloss die Koalitionsrunde die einmalige Zahlung von 100 € je Kind an alle Kindergeldbezieher. Diese Sonderzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und im April 2009 zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Nach der Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 20. Februar 2009 der Neuregelung zugestimmt. Die Einführung eines Regelsatzes von 70 % für 6- bis 13jährige ist zunächst befristet bis zum 31.12.2011 (Bundestags-Drucksache 16/11740, Bundesrats-Drucksache 120/09, Bundesgesetzblatt vom 05.03.2009 BGBl I 2009,416).
 

40 Prozent aller Alleinerziehenden im SGB II-Leistungsbezug

Etwa 650.000 alleinerziehende Elternteile sind auf Unterstützung nach dem SGB II angewiesen, das seien 40 % der Gesamtzahl der Alleinerziehenden, so das Resumé einer Untersuchung des der Bundesagentur für Arbeit angeschlossenen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). 95 % der so unterstützten seien Frauen. Bei der Integration in den Arbeitsmarkt hätten es Alleinerziehende schwerer. Nach zweieinhalb Jahren gelingt es nur 50 % der Betroffenen, ohne Arbeitslosengeld II zu leben, während es bei anderen Beziehern im gleichen Zeitraum zwei Drittel sind. Fast jede zweite Alleinerziehende mit einem Kleinkind sei arbeitssuchend gemeldet, obwohl in den ersten drei Lebensjahren des Kindes keine Erwerbsobliegenheit besteht. (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 25.05.2009)

Stadt Göttingen: Einkünfte aus Bettelei werden nicht angerechnet

Die Stadt Göttingen teilt mit, dass sie fortan Einkünfte aus Bettelei, die von Sozialhilfebeziehern erzielt werden, nicht mehr als Einkünfte anrechnet. Ziel sei es, unbillige Härten zu vermeiden; nach § 84 Absatz 2 SGB XII sollen Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu sittlich oder rechtlich verpflichtet zu sein, als Einkommen außer Betracht bleiben, soweit die Berücksichtigung dieser Einkünfte eine besondere Härte bedeuten würde. Gleiches gilt für Einkünfte aus dem Verkauf der Zeitschrift "Tagessatz". Der Oberbürgermeister der Stadt betonte, es habe zu keinem Zeitpunkt eine systematische Recherche zu Einkünften aus Bettelei gegeben. (Quelle. Pressemitteilung der Stadt Göttingen vom 01.04.2009)

Ausstieg aus SGB II-Leistungsbezug schwierig

Die Überwindung der Hilfebedürftigkeit ist für Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht einfach, kennzeichnend sind lange Zeiten des Leistungsbezugs. So lautet das Ergebnis einer am 9. März 2009 vorgestellten
Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das der Bundesagentur für Arbeit angegliedert ist. Das System des Arbeitslosengeldes II zeichnet sich durch eine lange Bezugsdauer von Hilfen und wiederholte Bedürftigkeit aus. Die wichtigsten Aussagen:
Im Februar 2009 gab es ca. 6 Millionen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II. Die höchste Empfängerzahl zählte man im Mai 2006 mit knapp 7,5 Millionen. Weniger als ein Drittel der SGB II-Leistungsempfänger sind arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige. Zu den sonstigen Beziehern zählen Kinder, Erwerbstätige mit nicht ausreichendem Einkommen, Alleinerziehende, die nicht ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt einsetzen müssen, sowie Ein-Euro-Jobber und Personen in Weiterbildungsmaßnahmen. (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 09.03.2009). Der Paritätische Wohlfahrtsverband wertete das vorgelegte Zahlenwerk als Beleg des Scheiterns der Hartz-IV-Reform. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider wies darauf hin, dass es sich in erster Linie nicht um ein Vermittlungsproblem handele, sondern um fehlende Arbeitsplätze und passgenaue Hilfen. Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise dürften sich die Werte gegenüber dem Bezugspunkt der Studie noch verschlechtert haben. Der Verband fordert passgenaue individuelle Hilfen sowie den Ausbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen. Der öffentlich finanzierte Beschäftigungssektor solle sich an den Normalitäten des Arbeitslebens orientieren und nicht an Nischen, so der Verband in einer Pressemitteilung vom 09.03.2009.

IAB-Studie: Die meisten Aufstocker arbeiten nicht vollschichtig

Nach einer Studie des der Bundesagentur für Arbeit angeschlossenen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind von den 1,35 Millionen Erwerbstätigen, die ergänzend zum Arbeitslohn Arbeitslosengeld II bezogen, nur wenige Vollzeitbeschäftigte, die meisten arbeiten weniger als 35 Stunden wöchentlich. Einer Ausweitung der Arbeitszeit stehen oft gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Berufsausbildung und mangelnde Kinderbetreuungsmöglichkeiten entgegen. Nur jeder fünfte der Aufstocker arbeitet mehr als 35 Stunden, dagegen mehr als jeder zweite weniger als 15 Stunden wöchentlich. Das Durchschnittseinkommen der Aufstocker liegt in Westdeutschland bei sieben Euro brutto je Arbeitsstunde, in Ostdeutschland bei sechs Euro. Allgemein sind die Aufstocker hinsichtlich der Arbeit hoch motiviert, 60 % von ihnen geben an, sie würden auch gerne arbeiten, wenn sie auf den Lohn nicht angewiesen wären (von allen befragten erwerbsfähigen Personen sagten dies nur 40 %). (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 26.01.2009).

Deutscher Sozialgerichtstag: Unfallrenten nicht voll anrechnen

Gegen die volle Anrechnung von Renten der gesetzlichen Unfallversicherung auf das Arbeitslosengeld II hat sich der Deutsche Sozialgerichtstag ausgesprochen. Viele Betroffene empfinden die Anrechnung als ungerecht, da ein Schmerzensgeld nicht angerechnet wird, bei Arbeitsunfällen dieses aber nicht erhoben werden kann. Gleichzeitig sprach er sich gegen die vom Bundesrechnungshof empfohlene bundesweite Festsetzung der angemessenen Unterkunftskosten durch eine Rechtsverordnung aus. Großzügige Pauschalen überfordern die Kostenträger und führen zu einer Steigerung des Mietniveaus, zu niedrige Pauschalen treiben Hilfeempfänger in die Verschuldung und würden durch eine Herabsenkung des Mietniveaus die Bereitschaft, in Mietwohnungen zu investieren, herabsetzen, so der Verband. Die gesetzlichen Regelungen zur Herabsenkung der Unterkunftskosten seien uneffektiv und streitanfällig. Der Deutsche Sozialgerichtstag ist ein interdisziplinärer Fachverband von Mitgliedern, die im Sozialrecht tätig sind. (Quelle. Pressemitteilung vom 2. Deutschen Sozialgerichtstag am 05.12.2008 in Potsdam).


Studie: AlgII-Hilfebezug verfestigt sich in jungen Jahren

Nur rund ein Drittel der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren, die im Januar 2005 AlgII bezogen haben, hat dauerhaft die Hilfebedürftigkeit überwunden, so das Fazit einer Studie des der Bundesagentur für Arbeit angeschlossenen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Etwa 40 % der im Januar 2005 AlgII beziehenden jungen Erwachsenen waren bis Ende 2006 auf diese Sozialleistung angewiesen. 60 % konnten hingegen ihre Hilfebedürftigkeit überwinden, wovon fast die Hälfte aber im gleichen Zeitraum zumindest vorübergehend erneut auf AlgII angewiesen war. Im Jahresdurchschnitt 2007 haben 1,35 Millionen Menschen zwischen 18 und 29 Jahren Leistungen nach dem SGB II bezogen. Alterstypische Gründe wie noch andauernde Ausbildung oder Gründung einer Familie sind nach der Studie aber weniger ausschlaggebend als eine geringe Qualifizierung und Langzeitarbeitslosigkeit. Erforderlich seien, so das IAB, eine intensivere Beratung und zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen. (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 26.11.2008).

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Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer: Kinderspezifische Bedarfsermittlung im Bereich des SGB II

Die speziellen Bedarfe von Kindern sollen im Bereich des Arbeitslosengeldes II ermittelt und die bisherige Festsetzung der Leistungen für Kinder mit einem prozentualen Anteil der Regelleistung für Erwachsenen überwunden werden. Dies forderte die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer am 14. November 2008 in Hamburg. Die bisherige Berechnung berücksichtigt nicht, dass Lehrmittel und andere spezifische Ausgaben für Kinder nicht in der Regelleistung eines Erwachsenen enthalten seien. Solange die kinderspezifischen Bedarfe nicht ermittelt sind, sollten von einer Kindergelderhöhung auch Sozialleistungen Beziehende profitieren, also auf eine Anrechnung verzichtet werden. (Quelle: Pressemitteilung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen vom 14.11.2008).


Bundesverfassungsgericht: Beratungshilfe auch in Fragen des Kindergeldes


Minderbemittelte können auch in Fragen des Steuerrechts und somit in Fragen des Kindergeldes Beratungshilfe erhalten. So lautet ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008 (1 BvR 2310/06). Der einschränkende Gesetzestext der entsprechenden Vorschrift des Beratungshilfegesetzes, der die Gewährung dieser Hilfe nur in Fragen des Zivil-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Sozialrechts sowie eingeschränkt im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vorsieht, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Kindergeld für unbeschränkt Steuerpflichtige ist im Einkommensteuergesetz geregelt und zählt daher rechtssystematisch zum Steuerrecht, obwohl das Kindergeld sowohl den Charakter einer Sozialleistung als auch den einer Steuerermäßigung hat.


Studie: Arbeitslose AlgII-Empfänger nicht arbeitsunwilliger als andere Arbeitslose


AlgII-Empfänger sind nicht weniger leistungsbereit als andere Arbeitslose, aber oft gering qualifiziert und deshalb stärker benachteiligt als andere Arbeitslose, so lautet das Ergebnis einer im Oktober 2008 veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Der Rückgang der Arbeitslosigkeit im letzten Aufschwung sei bei den AlgII-Empfängern deutlich weniger spürbar. Bundesweit seien mehr als 70 % der Arbeitslosen Hartz-IV-Arbeitslose, in den Stadtstaaten liege der Anteil noch höher. Jeder fünfte Hartz-IV-Arbeitslose habe nicht einmal einen Hauptschulabschluss, jeder dritte keine abgeschlossene Berufsausbildung, bei den übrigen Arbeitslosen seien nur jeder fünfzehnte ohne Schulabschluss und nur jeder sechste ohne Berufsausbildung. Die Unterschiede bei der Qualifikation zeigen sich in Westdeutschland deutlicher als im Osten.

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Statistisches Bundesamt: 10,1 % der Bevölkerung leben von Transferzahlungen der sozialen Mindestsicherungssysteme

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen Ende 2006 8,3 Millionen Menschen, dies entspricht 10,1 % der Gesamtbevölkerung, Transferzahlungen der sozialen Mindestsicherungssysteme wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder der Kriegsopferfürsorge. Die Ausgaben für diese Leistungen beliefen sich im Jahr 2006 auf 45,6 Milliarden EUR. In regionaler Hinsicht gibt es große Unterschiede, die Zahl der Empfänger im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ist in den Stadtstaaten am höchsten, in Berlin ist mit einem Anteil von 20,1 % jeder Fünfte auf diese staatlichen Unterstützungen angewiesen, während es in Bayern nur 5,3 % und in Baden-Württemberg nur 5,7 % sind. Zum Jahresende 2006 erhielten 7,3 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, von den Empfängern waren 72 % (5,3 Millionen) erwerbsfähig.


Neue Statistik der Bundesagentur zu Bedarfen

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Juli 2008 einen neuen statistischen Bericht zu Bedarfen und dem den Bedarfsgemeinschaften zustehenden Haushaltsbudget vorgelegt. Im Dezember 2007 wurden 3,62 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit 7,02 Millionen Hilfebedürftigen untertsützt. Die Untersuchung bezieht sich auf 85 % der Bedarfsgemeinschaften. Danach ergibt sich ein monatlicher Nettobedarf (ohne Sozialversicherungs-
leistungen und einmalige Leistungen) für eine im Durchschnitt aus 1,9 Personen bestehende Bedarfsgemeinschaft von 920 EUR, wobei nach Anrechnung eigenem Einkommens und verhängten Sanktionen 661 EUR ausgezahlt wurden. Mit eigenen Einkünften, die zum Teil nicht angerechnet werden, hat die durchschnittliche Bedarfsgemeinschaft ein Haushaltsbudget von 994 EUR (Single-Bedarfsgemeinschaft 646 EUR, zwei Partner mit drei minderjährigen Kindern 1.958 EUR). 32 % der Bedarfsgemeinschaften erzielten Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, womit der Bedarf durchschnitlich um 312 EUR gesenkt wird und aufgrund der nur teilwesien Anrechnung auf die Sozialleistung das zur Verfügung stehende Einkommen um 221 EUR auf 1.311 EUR erhöht wird (erwerbstätige Single-Bedarfsgemeinschaft 790 EUR, Paar mit drei minderjährigen Kindern 2.102 EUR).


Die Statistiker haben auch ermittelt, wie hoch die Schwelle sein muss, damit ein Hilfebedürftiger durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausscheidet. Für einen Alleinstehenden ist hierfür ein Bruttoeinkommen von 1.200 EUR erforderlich, bei einem verheirateten Alleinverdiener mit zwei Kindern müssten es schon 1.950 EUR sein, bei Berücksichtigung des Kinderzuschlags reichen 1.600 EUR. Wegen der unterschiedlichen Höchstgrenzen bei den Unterkunftskosten sind die Schwellenwerte regional verschieden.

Arbeits- und Sozialminister der Länder: Jobcenter sollen bleiben

Auf einer Sonderkonferenz in Berlin am 14. Juli 2008 haben sich alle Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer dafür ausgesprochen, dass Hilfebedürftige auch weiterhin in gemeinsamen Behörden von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen nach dem Vorbild der bisherigen Arbeitsgemeinschaften betreut werden. Hierzu ist aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, die einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat bedarf.

Damit werde, so die Bremer Sozialsenatorin Rosenkötter, ermöglicht, dass Langzeitarbeitslose weiterhin Leistungen aus einer Hand erhalten und nicht zwei verschiedene Träger zuständig werden, die Arbeitsmarktpolitk weiterhin von beiden Stellen verantwortet werden könne und die Arbeitsplätze der Beschäftigten in den Jobcentern nicht zerschlagen würden. Neben der Verfassungsänderung seien auch Anpassungen im SGB II notwendig. Die Länderminister fordern den Bund auf, mit den Ländern eine verfassungskonforme Lösung zu erarbeiten. Dem bisherigen Optionsmodell solle nicht der Boden entzogen werden, es sollten aber keine weiteren Städte und Landkreise hiervon Gebrauch machen können.

Der Deutsche Landkreistag begrüßte die Verständigung, da die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommune als auch die Optionsmöglichkeit verfassungsrechtlich abgesichert werde. Damit sei das kooperative Jobcenter vom Tisch. Der Gesetzgeber solle aber die Möglichkeit haben, das Optionsmodell zu erweitern, so dass auch noch andere Städte und Landkreise hiervon Gebrauch machen können.

Bundesagentur: Kommunale Träger vermitteln am schlechtesten

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 18. Juni 2008 eine Studie ("Übergänge von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung") vorgestellt, in der die Integration von Arbeitslosengeld II-Empfängern in den Arbeitsmarkt durch die unterschiedlichen im Bereich des SGB II tätigen Behörden untersucht wird. Demnach gelang die Vermittlung in Arbeit besser im Fall der getrennten Aufgabenwahrnehmung bzw. im Fall von Arbeitsgemeinschaften, während die kommunalen Träger (Optionskommunen) am schlechtesten abschnitten. Nach drei bis sechs Monaten Arbeitslosigkeit wurden die besten Werte mit 12-13 Prozent bei getrennter Aufgabenwahrnehmung erzielt, im Fall der Arbeitsgemeinschaften waren es 8-9 % und bei den kommunalen Trägern waren es durchschnittlich 4 %. Von Juli 2006 bis Juni 2007 nahmen monatsdurchschnittlich 3,9 Prozent der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II innerhalb eines Monat eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, bei den Arbeitslosengeld I-Empfängern (SGB III) waren es mit 9,9 % mehr als doppelt so viel. Wenn man bei den Alg II-Empfängern auf die erwerbsfähigen, nicht notwendigerweise arbeitslosen Hilfebedürftigen abstellt, lag die Quote etwa bei 3,5 %. Zweifel an der Seriosität der Untersuchung äußerte der Präsident des Deutschen Landkreistages. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtige, in der Diskussion um die Neuordnung der verwaltungsmäßigen Abwicklung des Arbeitslosengeldes II ihre Position einseitig aufzuwerten, so der Verband der deutschen Landkreise.


Bundesrechnungshof kritisiert Verschwendung bei Unterkunftskosten

Eine Verschwendung von staatlichen Mitteln bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft von AlgII-Beziehern kritisiert der Bundesrechnungshof in einem im Dezember 2007 erstellten Bericht. So seien keine einheitlichen Vorgaben bei der "Angemessenheit" der Unterkunftskosten erkennbar. Bei gleichen Voraussetzungen würden von den Behörden unterschiedliche Wohnungsgrößen und Wohnungsstandards anerkannt. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung der Leistungsempfänger. Der Bundesrechnungshof fordert die Bundesregierung auf, nach § 27 SGB II eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der einheitliche Rahmenbedingungen gesetzt würden, die es auch ermöglichen, die Besonderheiten des regionalen Wohnungsmarktes zu berücksichtigen.


Bundesministerium und Bundesagentur präsentieren Vorschlag für künftige Jobcenter


Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherigen Arbeitsgemeinschaften zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende für verfassungswidrig erklärt hatte, präsentierten im Februar 2008 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit einen Vorschlag für die künftige verwaltungsmäßige Handhabung des Zweiten Sozialgesetzbuches. Demnach sollen auf der Grundlage freiwilliger Kooperationsvereinbarungen zwischen der Kommune und der Bundesagentur kooperative Jobcenter gebildet werden, in denen Kunden Dienstleistungen unter einem Dach von beiden Leistungsträgern erhalten. Anträge sollen gemeinsam an beide Träger gestellt werden können, ebenso sollen Bescheide abgestimmt erteilt und Leistungen ausgezahlt werden. Ein Kooperationsausschuss soll die bisherige Trägerversammlung ersetzen, im Ausschuss soll insbesondere das kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm festgelegt werden. Die Bundesagentur würde den in den Jobcentern beschäftigten kommunalen Angestellten und Beamten die dauerhafte Übernahme anbieten, wenn diese es wünschten. Die bisherigen Geschäftsführer könnten als Geschäftsführer der kooperativen Jobcenter ebenfalls übernommen werden. Hinsichtlich der Nutzung der Software würde die Bundesagentur die weitere Nutzung von IT-Dienstleistungen anbieten.

Sachsen-Anhalt: Steigende Zahl von AlgII-Verfahren

Trotz rückläufiger Bevölkerungsentwicklung nehmen im Bundesland Sachsen-Anhalt die Verfahren wegen Streitigkeiten im Bereich der durch die vierten Hartz-Reform geregelten Gebiete weiter zu. Fast 2/3 aller Eingänge bei den Sozialgerichten betreffen das Arbeitslosengeld II. Laut Jahresbericht 2008 ist die Zahl dieser Verfahren von fast 20.000 auf über 23.000 gestiegen. Damit hat fast jeder hundertste Bürger dieses Bundeslandes eines der vier Sozialgerichte angerufen. In ungefähr der Hälfte der Fälle ist zumindest ein Teilerfolg zu beobachten. (Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts vom 11.06.2009).


Bundeskabinett beschließt Entwurf für neue AlgII/Sozialgeld-Verordnung


Auf ihrer Sitzung am 5. Dezember 2007 hat die Bundesregierung den Entwurf einer neuen ArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnung verabschiedet, welche die bisherige Verordnung ablöst. Die meisten Veränderungen betreffen die Anrechnung des Einkommens aus selbstständiger Arbeit, daneben werden die Anrechnung schwankender Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung vereinfacht und weitere Detailregelungen geändert. Die neue Rechtsverordnung ist im Bundesgesetzblatt vom 20.12.2007 erschienen (BGBl I 2007,2942) und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Einkommen Selbstständiger, aus Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft: Bei Selbstständigen soll zukünftig differenziert werden zwischen notwendigen und nicht notwendigen Ausgaben, die von den Betriebseinkünften abgezogen werden, wodurch sich das Einkommen ergibt. Das Einkommen wird grundsätzlich für den Bewilligungszeitraum festgestellt, die steuerliche Festsetzung im Einkommensteuerbescheid ist unerheblich. Wie bisher soll in diesen Fällen vorläufig entschieden werden, jedoch folgt die abschließende Entscheidung unmittelbar nach Abschluss des Bewilligungszeitraums. Ausgaben im Bewilligungszeitraum werden nur noch zeitgleich von den Einnahmen im Bewilligungszeitraum abgesetzt, wenn die Ausgaben tatsächlich notwendig waren. Für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für ausschließlich betriebliche Fahrten sollen 0,10 EUR für jeden gefahrenen Kilometer abgesetzt werden. Ausgaben sind nicht anzusetzen, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen oder ein auffälliges Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben besteht.

Nach Angaben der Bundesregierung waren im März 2007 64.860 Hilfebedüftige i.S. des SGB II selbstständig erwerbstätig, wovon bei 52.406 Personen Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit angerechnet wurde.

Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit: Wenn dieses Einkommen monatlichen Schwankungen unterliegt, kann zukünftig ein Durchschnittseinkommen für die Monate des Bewilligungszeitraums zu Grunde gelegt werden. Das Durchschnittseinkommen wird gebildet mittels Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum.

Einnahmen und Ausgaben können nicht über verschiedene Einkunftsarten ausgeglichen werden.

Mehrkosten für auswärtige Verpflegung können bei einer mindestens zwölfstündigen Abwesenheit vom üblichen Wohnort mit 6 EUR einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Die mit der neuen Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung geschaffenen Vorschriften hinsichtlich der Berücksichtigung von bereitgestellter Verpflegung sind mit Verordnung vom 18. Dezember 2008 geändert worden (siehe oben).

Außerdem wird der Katalog der nicht als Einkommen zu wertenden Einkünfte erweitert. Leistungen der Ausbildungsförderung für Fahrtkosten oder Ausbildungsmaterial stellen kein anrechenbares Einkommen dar.
 
Alg II schraubt Ansprüche von Stellenbewerbern zurück

Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit sorgt das Arbeitslosengeld II dafür, dass Stellensuchende eher bereit sind, Ansprüche hinsichtlich einer neuen Beschäftigung zurückzuschrauben. Dies ergebe eine Studie, an der sich in den Jahren 2005 und 2006 etwa 23.500 Unternehmen beteiligten. Jeder fünfte Betrieb habe angegeben, dass die Bereitschaft des Stellenbewerbers zu Zugeständnissen bei Lohnhöhe, Arbeitsbedingungen und Qualifikationsniveau gestiegen sei. Jeder dritte Betrieb sehe die Veränderungen im Bewerberverhalten im Zusammenhang mit der vierten Hartz-Reform. Mehr als 20 % der Unternehmen verzeichneten eine größere Anzahl von Initiativbewerbungen, bei mittleren und größeren Betrieben seien es 43 %. Hartz 4 habe damit den Beschäftigungsaufbau positiv flankiert, so die Studie.


Bundesagentur veröffentlicht Sanktionsbericht


Im April 2007 hat die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht über Sanktionen bei AlgII-Empfängern vorgelegt. Danach waren im Oktober 2006 in 416 Kreisen insgesamt 125.000 Sanktionen wirksam, es gab 95.000 Erwerbsfähige mit mindestens einer Sanktion.

Die Sanktionsquote lag bei 1,9 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und 2,4 % bei arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Jüngere Hilfebezieher sind deutlich häufiger von Sanktionen betroffen als ältere. Untergliedert in Geschlechter ergibt sich eine Quote von 2,7 % bei Männern und 1,8 % bei Frauen. Keine nennenswerten Unterschiede gab es zwischen Deutschen und Ausländern (Deutsche 1,9 %, Ausländer 1,8 %). Die Hälfte der Sanktionen wurde wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen, gefolgt von Arbeitsverweigerungen in 22 % der Fälle. Weitere Aufteilung der Sanktionen: 18 % Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, 5 % Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme, 4 % Sperrzeiten nach dem SGB III und 0,5 % Verschwendung von Einkommen oder Vermögen. Regional betrachtet weist Bayern mit 2,8 % die höchste Sanktionsquote auf, Sachsen mit 1,3 % die niedrigste.


Bundesagentur für Arbeit: Statistische Angaben zu Unterkunftskosten

Laut einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit entfielen im April 2006 durchschnittlich 279 € oder 34 % des für eine Bedarfsgemeinschaft gezahlten Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge auf die Kosten der Unterkunft. Pro Bedarfsgemeinschaft werden durchschnittlich 832 € gezahlt. Auf einen Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft entfalle eine Wohnungsgröße von durchschnittlich 29 m². Von den Hilfeempfängern leben 88 % zur Miete und 6 % im eigenen Haus oder in einer eigenen Eigentumswohnung. Insgesamt gab es 4,13 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit 5,48 Millionen erwerbsfähigen und 1,96 Millionen nicht erwerbsfähigen Mitgliedern.



Seite zuletzt bearbeitet am: 26.07.2010

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