Aktuelle
Meldungen und
Meinungen zu Fragen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende
(Arbeitslosengeld II) und Sozialhilfe
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Bundesregierung bringt Neuregelung der Jobcenter auf den Weg
Auf
ihrer Sitzung am 21. April 2010 hat die Bundesregierung die Neuregelung
der Jobcenter beschlossen, die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
spätestens zum Jahresanfang 2011 in Kraft treten muss, und
für die entsprechenden Vorhaben das parlamentarische
Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Die Änderung ist notwendig, weil
die bisherige Beteiligung von Bund und Kommunen in den Jobcentern eine
sogenannte Mischverwaltung darstellt, die das Grundgesetz für den
Gesetzesvollzug eigentlich nicht vorsieht. Zunächst hatten CDU und CSU
eine Lösung in „kooperativen“ Jobcentern gesehen, die ohne
Grundgesetzänderung hätte auskommen sollen. Von diesem Vorhaben sind
die Regierungsparteien zwischenzeitlich abgerückt und haben den Dialog
mit der SPD gesucht, um die Jobcenter mit der im wesentlichen jetzigen
Struktur zu erhalten und hierfür das Grundgesetz zu ändern, wofür in
Bundestag und Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Am
17. Juni 2010 stimmte der Bundestag der Verfassungsänderung zu, am 9. Juli 2010 erklärte der Bundesrat seine Zustimmung.
Kernstück des Vorhabens ist die Einfügung eines neuen Artikels 91 e in das Grundgesetz, der wie folgt lauten soll:
(1)
Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung
für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht
zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen
Einrichtungen zusammen.
(2)
Der Bund kann zulassen, dass eine begrenzte Anzahl von Gemeinden und
Gemeindeverbänden auf ihren Antrag und mit Zustimmung der obersten
Landesbehörde die Aufgaben nach Absatz 1 allein wahrnimmt. Die
notwendigen Ausgaben einschließlich der Verwaltungsausgaben trägt der
Bund, soweit die Aufgaben bei einer Ausführung von Gesetzen nach Absatz
1 vom Bund wahrzunehmen sind.
(3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Neben
der Verfassungsänderung besteht das Vorhaben aus weiteren
einfach-gesetzlichen Regelungen, welche die Organisationsstruktur der
Jobcenter, die Abstimmung der verschiedenen Träger, Aufsicht,
Finanzierung und das Auswahlverfahren für die Optionskommunen
betreffen. Mit dieser Regelung wird die Mischverwaltung als Regelmodell
angesehen. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung durch Bund und Kommune,
derzeit in 23 Gemeinden anzutreffen, gäbe es dann nicht mehr. Daneben
findet sich wie bisher eine begrenzte Zahl allein verantwortlicher
Gemeinden bzw. Landkreise (Optionskommunen), deren Anzahl von derzeit
67 auf maximal 110 erhöht wird (ursprünglich 69 Optionskommunen, durch
Zusammenschlüsse wurden es 67). Die Zulassung von Optionskommunen soll
zum 1. Januar 2012 erfolgen. Eventuell nicht vergebene Zulassungen für
Optionskommunen sollen im Jahr 2015 nachgeholt werden.
(Quelle: Information des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 21.04.2010)
(Materialien: Bundesrats-Drucksachen 348 und 349/10, Bundestags-Drucksachen 17/1554 und 1555, 1939, 1940, 2183, 2184).
Einschnitte für AlgII-Beziehr durch Sparpaket
Das
am 7. Juni 2010 von der Bundesregierung präsentierte Sparpaket sieht
Einschnitte für Empfänger von Arbeitslosengeld II vor. So soll der
befristete Zuschlag für ehemalige Empfänger von Arbeitslosengeld I (§
24 SGB) abgeschafft werden. Gleiches gilt für die Beiträge zur
Rentenversicherung, wobei zu erwähnen ist, dass durch den Bezug von
AlgII bislang nur geringe Rentenanwartschaften begründet werden, da bei
der Beitragszahlung nur ein geringes Einkommen von 205 Euro unterstellt
wird und aufgrund eines einjährigen Bezugs von Arbeitslosengeld II nur
monatliche Rentenansprüche von etwas über zwei Euro erworben werden.
Des Weiteren sieht das Konzept die Streichung des Elterngeldes für
Bezieher von Arbeitslosengeld II vor. Im Bereich der Bundesagentur für
Arbeit sollen Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umgewandelt
werden. Ob und wann diese Vorschläge realisiert werden, hängt vom
Verlauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens ab.
Dabei erwartet die Bundesregierung folgende Einsparungen:
| Maßnahme | pro Jahr | 2011 bis 2014 insgesamt |
| Abschaffung des Zuschlags nach § 24 SGB II | 0,2 Mrd. € | 0,8 Mrd. € |
| Abschaffung Beiträge zur Rentenversicherung | 1,8 Mrd. € | 7,2 Mrd. € |
| Abschaffung Elterngeld bei AlgII-Bezug | 0,4 Mrd. € | 1,6 Mrd. € |
Bundesministerium präsentiert Bürgerarbeit
Auf
einer Pressekonferenz im Juli 2010 präsentierte Bundesarbeits- und
sozialministerin von der Leyen das Modellprojekt "Bürgerarbeit", mit
dem langzeitarbeitslose Bezieher von Arbeitslosengeld II
gefördert werden mit dem Ziel, die Betreffenden in den ersten
Arbeitsmarkt zu integrieren. Offizieller Beginn des Projekts, an dem sich mit 197 Jobcentern aus allen Bundesländern etwa
die Hälfte der Grundsicherungsstellen beteiligen werden, war am 15.
Juli 2010. Die
Bürgerarbeit gliedert sich in eine sechsmonatige Aktivierungsphase, in
der man mit der Teilnahme von 160.000 Erwerbsfähigen rechnet. Wenn in
dieser sechsmonatigen Phase eine Integration auf den ersten Markt nicht
möglich gewesen ist, schließt sich ab dem 15. November 2010 die
Beschäftigungsphase an, in der rund 34.000 „Bürgerarbeitsplätze“ im
gemeinnützigen Bereich zur Verfügung stehen.
Hierzu
wird mit den
Betroffenen ein regulärer Arbeitsvertrag abgeschlossen, der mit
Ausnahme der Arbeitslosenversicherung zur Sozialversicherungspflicht
führt. Bei einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden verdienen arbeitende
„Bürgerarbeiter“ 1.080 Euro, bei 20 Stunden 720 Euro. Dabei werden
Arbeitsplätze bis zu drei Jahre lang mit einem Festbetrag gefördert,
der das Arbeitsentgelt und den Sozialversicherungsbetrag des
Arbeitgebers abdeckt. Während der Phase der Bürgerarbeit findet ein
begleitendes Coaching statt, das aus regelmäßigen Treffen, Besuchen am
Arbeitsplatz und Unterbreiten von Problemlösungsangeboten bestehen kann
und zum Ziel hat, den Betreffenden zu motivieren, leiten und zu
unterstützen. Für das Projekt „Bürgerarbeit“ werden in drei Jahren
insgesamt ca. 1,3 Milliarden Euro bereitgestellt, wovon 230 Millionen
Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt kommen und 200 Millionen jährlich
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Modellprojekt
„Bürgerarbeit“ basiert auf Erfahrungen eines Projektes in Bad
Schmiedeberg in Sachsen-Anhalt.
Bei
der Frage, welche Tätigkeiten für die „Bürgerarbeit“ in Frage kommen,
gelten die gleichen Kriterien wie für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
d.h. die Arbeit muss gemeinnützig sein und darf nicht mit regulärer
Erwerbsarbeit konkurrieren, muss also „zusätzlich“ sein. Das
Bundesarbeits- und sozialministerium denkt beispielsweise an
Begleitservice für Ältere und Behinderte, Energiesparberatung für
Bedürftige, unterstützende Tätigkeiten im Breitensport, Unterstützung
für Mittagstische von Bedürftigen oder an die Betreuung von
Naturlehrpfaden.
Vor Eintritt in die Aktivierungsphase soll eine
Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden, in der die
gegenseitigen Pflichten festgeschrieben werden. Bei der Weigerung,
diese abzuschließen oder zumutbare Arbeit zu leisten, gelten die
üblichen Sanktionsvorschriften.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeits- und sozialministeriums vom 09.07.2010)
Jugendliche und junge Erwachsene dürfen in Ferienjobs mehr hinzuverdienen
Am 1. Juni 2010 ist eine Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung in Kraft getreten, die es Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen ermöglicht,
in den Schulferien bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei neben dem
Arbeitslosengeld II hinzuzuverdienen. Voraussetzung ist, dass der
Betreffende unter 25 Jahre alt ist, die Tätigkeit nicht länger als vier
Wochen ausgeübt wird, das Einkommen 1.200 Euro im Kalenderjahr nicht
übersteigt und dass der Betreffende keinen Anspruch auf
Ausbildungvergütung hat (§ 1 Absatz 4 AlgII/Sozialgeld-Verordnung n.F.,
Änderung durch Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld
II/Sozialgeld-Verordnung BGBl I 2010,541) .
Koalitionsvereinbarung 2009-2013 - Das
will die schwarz-gelbe Bundesregierung beim AlgII verändern: Höherer
Hinzuverdienst, mehr Altersvorsorge schützen, neue
Verwaltungsstrukturen ohne Grundgesetzänderung und Prüfen, ob
Leistungen für Unterkunft und Energie pauschaliert werden können
Das
Resultat der Bundestagswahl vom 27. September 2009 ist eine Mehrheit
von CDU, CSU und FDP. Am 24. Oktober 2009 verständigten sich die drei
Parteien auf einen Koalitionsvertrag. Im Bereich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende sind folgende Änderungen geplant:
- Die
Hinzuverdienstregeln für erwerbstätige AlgII-Bezieher sollen deutlich
verbessert werden (bisher durften 100 € ohne Anrechnung hinzuverdient
werden, darüber hinaus sind es 20 % bis 800 €, und 10 % bis 1.200 bzw. 1500 € des Bruttoverdienstes).
- Die Grenze des Schonvermögens für die Altersvorsorge soll auf 750 € pro
Lebensjahr heraufgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das
Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar
ist. (Derzeit liegt die Grenze bei 250 €). Außerdem soll die selbst
genutzte Immobilie umfassend geschützt werden.
- Zur
verwaltungsmäßigen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
soll es eine Strukturreform ohne Änderung des Grundgesetzes und der
Finanzbeziehungen geben. Kommunen und Bundesagentur für Arbeit sollen
die Aufgaben getrennt wahrnehmen. Die bisherigen Optionskommunen können
ihre gewählte Aufgabenwahrnehmung unbefristet fortsetzen. Die
Bundesagentur für Arbeit soll den kommunalen Trägern attraktive
Angebote zur freiwilligen Zusammenarbeit machen. Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales wird hierzu einen Mustervertrag ausarbeiten,
der die Zusammenarbeit regelt und die kommunale Selbstverwaltung achtet.
- Es wird geprüft, ob die Energie- und Nebenkosten und ggf. die Kosten der Unterkunft pauschaliert werden können.
Bei
der Koalitionsvereinbarung handelt es sich um eine politische
Absichtserklärung. Damit die Vorhaben umgesetzt werden, müssen sie das
parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat
durchlaufen.
Hinsichtlich
der Freibeträge für die Altersvorsorge haben der Bundestag am
5. März 2010 und der Bundesrat am 26. März 2010 dem Gesetzesvorhaben
der Bundesregierung zugestimmt
(Entwurf des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes
[SozVersStabG], Bundesrats-Drucksache 3/10, Bundestags-Drucksache
17/507). Das Änderungsgesetz ist am 16. April 2010 im Bundesgesetzblatt
(BGBl 2010,410) verkündet worden und trat am folgenden Tag in Kraft. Es
werden
aber nur
Vorsorgeverträge geschützt, die vor Eintritt in den Ruhestand aufgrund
einer unwiderruflichen vertraglichen Abrede nicht verwertet werden
können. (Eine
entsprechende Klausel wurde in das
Versicherungsvertragsgesetz erst mit Wirkung ab 2005 eingefügt, §
165 Absatz 3 VVG a.F. bzw. § 168 Absatz 3 VVG n.F.).
Zur
Neuordnung der Jobcenter hatte das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales am 25. Januar 2010 Arbeitsentwürfe an die Länder und
kommunalen Spitzenverbände versandt. Von diesem ursprünglichen Entwurf
sind CDU/CSU inzwischen abgerückt und wollen nunmehr gemeinsam mit der
SPD eine Änderung des Grundgesetzes erreichen, um die Existenz der
Jobcenter mit dem größten Teil der jetzigen Organisationsstruktur
weiterhin zu ermöglichen. Maßgeblichen Anteil an diesem Umschwung hat
der hessische Ministerpräsident Koch. Am Abend des 7. Februar 2010
trafen sich die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Bundesländer
mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und dem Vorsitzenden
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, um über die weitere verwaltungsmäßige
Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu diskutieren.
Nachdem der ursprüngliche Entwurf des Bundesarbeitsministeriums
verworfen worden ist, will die Bundesregierung noch in der zweiten
Februarwoche einen Vorschlag zur Änderung des Grundgesetzes erstellen.
Sodann sollen sich Bundesministerin von der Leyen und der
Ministerpräsident Sachsens auf Seiten der Union mit dem
Fraktionsvorsitzenden Steinmeier und dem Ministerpräsidenten von
Rheinland-Pfalz auf Seiten der SPD beraten. Eine Änderung des
Grundgesetzes bedarf einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und
Bundesrat.
Die ursprünglichen Entwürfe des
Bundesarbeitsministeriums bestanden aus einem Gesetzesentwurf zur
eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende, einem Gesetzentwurf zur Verstetigung
der kommunalen Option sowie einem Musterentwurf für eine (freiwillige)
Kooperationsvereinbarung zwischen Kommune und Bundesagentur für Arbeit.
Die Reform ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht mit
Urteil vom 20. Dezember 2007 die bisherige Mischverwaltung von Bund und
Kommunen in den Jobcentern für grundgesetzwidrig erklärte und eine
Neuregelung spätestens ab 1. Januar 2011 verlangt (näheres hier). Die
zunächst vorgeschlagene Regelung sollte zu diesem Zeitpunkt in Kraft
treten und ohne Grundgesetzänderung auskommen. Ende Februar 2010 wollte
die Bundesregierung den Gesetzentwurf offiziell unter Berücksichtigung
der Stellungnahmen beschließen, sodann hätten Bundestag und Bundesrat
hierüber beraten und zustimmen müssen.
Ziel des ersten Vorschlags
sei es, dass ein Hilfesuchender wie bisher nur einen Antrag stellen
muss bei einer Behörde, in der es möglich ist, dass kommunale
Bedienstete und solche der Bundesagentur unter einem Dach sitzen. Es
hätten aber zukünftig zwei Bescheide ergehen müssen, einer für die
Unterkunftskosten und einer für die Regelleistung. Vorgesehen war, dass
beide Stellen vereinbaren, dass die Bundesagentur beide Schreiben
erstellt und gleichzeitig versendet. Weitere Einzelheiten
des verworfenen Vorschlags:
- keine
gemeinsame Software, die Kommunen können aber Lesezugriff auf die Daten
der Bundesagentur erhalten. Eine Kommune, die keine eigene Software
anschaffen möchte, kann die Bundesagentur beauftragen, die
Unterkunftskosten auszurechnen und die Bescheide zu erstellen und zu
versenden.
- Die
Bundesagentur entscheidet über das anzurechnende Einkommen und das zu
berücksichtigende Vermögen sowie über Regelleistung und Mehrbedarfe,
die Kommune über die Kosten der Unterkunft und Heizung und über
einmalige Bedarfe.
- Bei Meinungsverschiedenheiten der beteiligten Träger ist ein internes Schlichtungsverfahren vorgesehen.
- Über
die Erwerbsfähigkeit soll die Bundesagentur entscheiden, im Fall von
unterschiedlichen Auffassungen soll eine bindende Entscheidung eines
unabhängigen medizinischen Gremiums eingeholt werden.
Im
Fall von Sanktionen sah der Entwurf künftig nur noch einen Bescheid
vor, mit dem die Sanktion (von der Bundesagentur) angeordnet und die
Leistungen gekürzt werden. Die befristete Sonderrolle für die
bisherigen 69 Optionskommunen würde durch den Entwurf entfristet.
Kommunale Bedienstete in den Arbeitsgemeinschaften, die Aufgaben der
Bundesagentur erledigen, sollten zunächst auf der Basis von Abordnungen
weiterarbeiten; freie Stellen bei den Arbeitsagenturen im SGB
II-Bereich seien vorrangig mit diesen Mitarbeitern zu besetzen. (Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26.01.2010).
OECD: Finanzielle Absicherung von Langzeitarbeitslosen in Deutschland nur durchschnittlich
Nach
einer am 18. Februar 2010 veröffentlichten Studie der OECD ist die
finanzielle Absicherung von Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren
oder über längere Zeit arbeitslos sind, im Vergleich zu anderen
OECD-Ländern nur durchschnittlich und im europäischen Vergleich eher
gering. Familien mit Kindern und Alleinerziehende sind wirtschaftlich
besser gestellt als Alleinstehende oder Paare ohne Kinder. Ein
alleinstehender Durchschnittsverdiener erhält nach fünf Jahren
Arbeitslosigkeit 36 % seines damaligen Nettoeinkommens als staatliche
Transferleistung (OECD-Durchschnitt: 32 %), bei einem
Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern und
einem nichterwerbsfähigen Partner sind es 63 % (OECD-Durchschnitt: 55
%). Es gibt in Deutschland zu wenig finanzielle Anreize für die
Aufnahme einer gering bezahlten, aber existenzsichernden Tätigkeit. Die
Anreize zur Arbeitsaufnahme (etwa Freibeträge im Bereich des AlgII
oder Mini- oder Midijobs) zielen, so die OECD, vor allem auf die
geringfügige Beschäftigung ab. „OECD“ bedeutet Organisation für
internationale Zusammenarbeit, ihr gehören 31 Mitgliedstaaten an, wobei
es sich überwiegend um entwickelte Länder mit hohem Pro-Kopf-Einkommen
handelt. (Quelle: Pressemitteilung der OECD vom 18.02.2010)
Bundesagentur: Rückforderungen wegen Erhöhung des Kindergeldes rechtens
Die
Bundesagentur für Arbeit wehrt sich gegen die Aussage, wegen der
Erhöhung des Kindergeldes zum Jahresanfang 2010 seien über eine Million
falscher Bescheide erstellt worden. Da das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz erst am 30.12.2009 im Gesetzblatt
erschien, habe in einer Vielzahl von AlgII-Zahlungen für den Januar
2010 die Erhöhung des Kindergeldes um 20 EUR nicht mehr berücksichtigt
werden können. Diese Überzahlungen seien zu erstatten, Kindergeld wird
voll auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Im Gegensatz zur
vorherigen Kindergelderhöhung gibt es diesmal keine Übergangregelung
mit dem Inhalt, dass die Erhöhung erst bei Erlass eines neuen
Bescheides berücksichtigt wird. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur vom 26.01.2010).
Anmerkung:
Wenn während eines
laufenden Bewilligungszeitraums oder schon ab Antragstellung eine
Erhöhung des Einkommens eintritt,
ist diese Veränderung nach § 48 Absatz 1 Nummer 3 des Zehnten
Sozialgesetzbuchs (SGB X) i.V.m. § 40 Absatz 1 SGB II zu beachten und
der ursprüngliche Bescheid, der von einem zu geringen Einkommen
ausgeht, aufzuheben und der zu viel gezahlte Betrag zu erstatten. Es
ist unerheblich, ob der Antragstellung die Überzahlung verursacht hat
oder hiervon Kenntnis hatte.
IAB: Ein-Euro-Jobs bringen etwas bessere Beschäftigungschancen
Das
der Bundesagentur für Arbeit angegliederte Institut für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB) gelangt in einer am 18. März 2010
veröffentlichten Studie zu der Annahme, dass sich aufgrund einer
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (MAE, offizielle
Bezeichnung für Ein-Euro-Jobs) die Beschäftigungschancen der
Betroffenen etwas verbessern. In Westdeutschland üben 23 % der Frauen
28 Monate nach Beginn der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige
Tätigkeit aus, während die Quote bei Nichtteilnehmerinnen bei 20 %
liegt. Bei ostdeutschen Frauen und westdeutschen Männern liegen die
Beschäftigungschancen jeweils nur einen Prozentpunkt höher als bei
Nichtteilnehmern an Ein-Euro-Jobs, bei ostdeutschen Männern hingegen
überhaupt nicht höher. Dagegen ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein
Ein-Euro-Jobber während einer Maßnahme eine reguläre Beschäftigung
aufnimmt, geringer als bei vergleichbaren Nichtteilnehmern. Im Jahr
2009 begannen rund 700.000 Personen einen Ein-Euro-Job. Der Studie
lagen die Daten von Hilfebeziehern zugrunde, die von Februar bis April
2005 einen Ein-Euro-Job ausübten. (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 18.03.2010)
IfW: Zu wenig Anreize für Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung
Eine
am 3. Februar 2010 vorgelegte Studie von Wissenschaftlern des Kieler
Institus für Weltwirtschaft
und dem Institut für quantitative
Marktforschung analytix kommt zu dem Ergebnis, dass zu wenig Anreize
für AlgII-Bezieher bestehen, eine Vollzeitbeschäftigung aufzugreifen.
Insbesondere für Haushalte mit Kindern und einem Alleinverdiener mit
geringer Qualifikation sind die Unterschiede zwischen dem
Sozialleistungsbezug und dem durch eigene Arbeit verfügbaren Einkommen
zu gering. Der Ausstieg aus dem AlgII-Bezug könne durch ein höheres
Kindergeld, den Ausbau einer erschwinglichen Kinderbetreuung und durch
Förderung der Qualifikation und Mobilität von AlgII-Beziehern erreicht
werden. Dadurch hervorgerufene Ausgabensteigerungen bedingten Kürzungen
an anderer Stelle, außerdem sollte das Sanktionsinstrumentarium
effektiver eingesetzt werden. Gleichzeitig warnt Alfred Boss vom IfW,
dass im Fall einer Heraufsetzung der Regelleistung als Folge des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 der Abstand
zwischen AlgII und Arbeitseinkommen noch weiter schrumpft. (Quelle: Pressemitteilungen des IfW vom 03. und 09.02.2010).
IAB zieht positive Bilanz
Knapp
vor Vollendung des fünften Jahres nach Einführung des
Arbeitslosengeldes II hat das der Bundesagentur für Arbeit
angegliederte Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eine
überwiegend positive Bilanz gezogen. Dessen Direktor Joachim Möller
betonte, dass die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich gesunken sei. Es
bestehe aber noch Verbesserungsbedarf. So sollten Trainingsmaßnahmen
und 1-Euro-Jobs einzelfallorientierter eingesetzt werden und
Alleinerziehenden bei der Kindesbetreuung mehr Unterstützung zuteil
werden. Der Vizedirektor des IAB Walwei führte aus, dass trotz der
Wirtschaftskrise die Zahl der Hartz-IV-Bezieher bislang kaum zugenommen
habe. Im Jahr 2010 sei aber zu erwarten, dass nach Beendigung des
Arbeitslosengeld I-Bezugs viele Stellenlose in das System der
Grundsicherung für Arbeitsuchende herabrutschen. Des Weiteren weist das
IAB auf eine geringe Zahl von dauerhaften Aussteigern aus diesem System
hin. Drei Viertel der Hilfeempfänger beziehen diese Leistung mindestens
ein Jahr lang ununterbrochen. Bei denen, die den Bezug beenden, ist
dies in 50 % der Fälle auf die Aufnahme einer Beschäftigung
zurückzuführen, 14 % beginnen eine Aus- oder Weiterbildung oder ein
Studium, 6 % werden verrentet und weitere 6 % werden Hausmann oder
Hausfrau. 17 % der nicht mehr auf Arbeitslosengeld II Angewiesenen sind
weiterhin arbeitslos, die Beendigung des Leistungsbezugs ist oft auf
ausreichendes Einkommen des Partners zurückzuführen. Etwa die Hälfte
derjenigen, die den Ausstieg durch Arbeitsaufnahme schaffen, erzielten
ein Bruttoeinkommen von weniger als 7,76 Euro pro Stunde, so das IAB. (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 15.12.2009)
Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für 2010
Die
Bundesregierung will die Beteiligung des Bundes an den
Unterkunftskosten
von Empfängern von Arbeitslosengeld II für das Jahr 2010 neu regeln
(Bundesrats-Drucksache 748/09).
Danach beteiligt sich der Bund in Baden-Württemberg an den
Unterkunftskosten mit 27 %, in Rheinland-Pfalz mit 33 % und in den
übrigen Bundesländern mit 23 %. Im Bundesdurchschnitt ergibt dies eine
Beteiligung von 23,6 %. Damit sollen die Kommunen jährlich um 2,5
Milliarden Euro entlastet werden, wie dies in § 46 Absatz 5 SGB II
vorgesehen ist. Eine Veränderung der Bundesbeteiligung ist nach § 46
Absatz 7 SGB II erforderlich, wenn sich die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5 Prozent
verändert hat. Im nächsten Jahr würde sich der Bund dann mit
voraussichtlich 3,7 Milliarden Euro an den Kosten der Unterkunft von
Hilfeempfängern beteiligen, den Rest an den Gesamtkosten von ca. 15,7
Milliarden Euro tragen die Kommunen. Die Neuregelung bedarf noch eines
Gesetzesbeschlusses des Bundestages. Demgegenüber wünschen die
Bundesländer, dass die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten
so festgesetzt wird, dass auch tatsächlich die Kommunen um 2,5
Milliarden Euro entlastet werden. Die Anpassungsformel soll verändert
werden, damit sich die Bundesbeteiligung an den tatsächlichen
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entwickelt und nicht mehr an
der Zahl der Bedarfsgemeinschaften. (Quelle:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
07.10.2009, Pressemitteilung Nr. 175 des Bundesrates vom 06.11.2009)
Änderungen
der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung zum Jahresanfang 2009
Die
Bundesregierung hat verschiedene Änderungen bei der
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung beschlossen, die
überwiegend ab Jahresanfang 2009 wirksam werden. Am
wichtigsten
dürfte die Nichtanrechnung
von bereitgestellter Verpflegung sein (Ausnahme:
Verpflegung wird vom Arbeitgeber bereitgestellt). Diese
Änderung wird rückwirkend
ab Jahresanfang 2008
wirksam und setzt damit eine komplizierte zum Jahresanfang 2008
eingeführte Regelung außer Kraft. Hintergrund ist
eine
Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 18.06.2008 (Az. B 14 AS 22/07
R), das die bis Ende 2007 bestehende Anrechnungspraxis für
nicht
rechtens hält und gleichzeitig Zweifel an der
Rechtmäßigkeit der seit Anfang 2008 bestehenden
Anrechnungsmethode äußerte. Vom Arbeitgeber
bereitgestellte
Verpflegung wird nunmehr mit täglich 1 % der jeweiligen
Regelleistung angesetzt
(hiervon entfallen auf Frühstück 20 % und auf Mittag-
und
Abendessen jeweils 40 %, § 2 Absatz 5
AlgII/Sozialgeld-Verordnung n.F.), in Krankenhäusern
oder von Privatleuten zur Verfügung gestellte
Beköstigung spielt keine Rolle mehr.
Sonstige
Einnahmen werden mit ihrem Verkehrswert angerechnet. Soweit diese
Einnahmen auch in der Regelleistung berücksichtigt werden,
dürfen sie nur in Höhe des der Regelleistung zugrunde
liegenden Ansatzes berücksichtigt werden (§ 2 Absatz
6
AlgII/Sozialgeld-Verordnung n.F.).
Geldgeschenke an
Minderjährige zur Konfirmation, Kommunion, Firmung
und vergleichbaren religiösen Festen sowie zur Jugendweihe
haben
bis zum Betrag von 3.100 € keinen Einfluss auf das
Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (§ 1 Absatz 1 Nummer 12 AlgII/Sozialgeld-Verordnung
n.F.).
Außerdem
können Arbeitslosengeld II-Empfänger, die einen Jugendfreiwilligendienst
(z.B. frewilliges soziales oder ökologisches Jahr) ableisten,
60 € des ihnen gewährten Taschengeldes
anrechnungsfrei behalten (§ 1 Absatz 1 Nummer
13 AlgII/Sozialgeld-Verordnung
n.F.).
Des
Weiteren enthält die neue Rechtsverordnung Vorschriften
über
die Berücksichtigung von Aufwendungen für die betriebliche Nutzung von PKW bei
selbstständig Tätigen.
Die neue Vorschrift des § 3 Absatz 7 lautet: "Wird ein
Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die
tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für
dieses
Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private
Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen
Kilometer zu vermindern. Ein Kraftfahrzeug gilt als
überwiegend
betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich
genutzt wird. Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat
genutzt,
sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben.
Für
betriebliche Fahrten können 0,10 Euro für jeden mit
dem
privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit
der erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht
höhere
notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist."
Die
Verordnung vom 18. Dezember 2008 ist im Bundesgesetzblatt vom
23.12.2008 erschienen (BGBl I 2008,2780).
Veränderungen
im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 2009
Zu Jahresanfang 2009 werden
einige Veränderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch wirksam:
- Die
bisher als "sonstige weitere Leistungen" genannten Hilfen zur
Integration in den Arbeitsmarkt werden ersetzt durch ein
Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und
Eingliederung und die Möglichkeiten der freien
Förderung. Aus
dem Vermittlungsbudget sollen individuelle Hilfen gewährt
werden,
z.B. Übernahme von Fahrtkosten zu
Vorstellungsgesprächen oder
Kosten für Bewerbungen, Umzüge oder Arbeitskleidung.
- Existenzgründern
können neben dem bisher schon gewährten Einstiegsgeld
Darlehen oder Zuschüsse (bis zu 5.000 EUR) für den
Erwerb von
Sachmitteln gewährt werden (§ 16 c Absatz 2 SGB II
n.F.).
- Leistungen
an AlgII-Bezieher zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt
anlässlich
der Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen
Tätigkeit
können nur erbracht werden, wenn die selbstständige
Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die
Hilfebedürftigkeit durch die selbstständige
Tätigkeit in
angemessener Zeit überwunden werden kann (§ 16 c
Absatz 1 SGB
II n.F.).
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
für AlgII-Bezieher werden abgeschafft, es gibt aber weiterhin
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante. Diese werden von der
Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung befreit
(§ 27 Absatz 3 Nummer 5 b SGB III n.F.).
- AlgII-Empfänger
haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung für den
nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses (in
Kombination
mit einer beruflichen Weiterbildung).
- Klarstellung,
dass die Aufnahme einer Beschäftigung nicht allein deshalb
unzumutbar ist, weil die neue Beschäftigung die Aufgabe einer
bisher ausgeübten Beschäftigung (z.B. Minijob)
bedingt, es
sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte dafür
vor, dass
durch die bisherige Tätigkeit die Hilfsbedürftigkeit
überwunden wird (§ 10 Absatz 2 Nummer 5 SGB II n.F.).
- Schüler
von allgemeinbildenden Schulen (bis einschließlich 24 Jahren)
erhalten bis
zum Abschluss der zehnten Jahrgangsstufe
eine zusätzliche Leistung für die Schule von 100
Euro. Die
Leistung wird jeweils zum 1. August eines Jahres ausgezahlt (§
24
a SGB II n.F., Art. 3 Nr. 2 Familienleistungsgesetz, BGBl I 2008,
2957). Gleiches gilt für Sozialhilfebezieher (§ 28 a
SGB XII
n.F.). Aufgrund einer späteren Gesetzesänderung ist der Kreis der
berechtigten Schüler ausgedehnt worden auf Schüler unter 25 Jahren, die
eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine
Ausbildungsvergütung beziehen.
- Klarstellung,
dass ein Mehrbedarf wegen einer Gehbehinderung nur an
Sozialgeldbezieher gewährt werden kann, die voll
erwerbsgemindert
im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung sind, d.h. mindestens 15
Jahre alt sind (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F.,
Art. 2
Nr. 11 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente).
- Im
Fall eines nicht erforderlichen Umzugs werden die neuen
Unterkunftskosten nur bis zur Höhe der vor dem Umzug
angemessenen
Kosten übernommen, nicht in Höhe der bis zu jenem
Zeitpunkt
tatsächlich entstandenen Kosten (§ 22 Absatz 1 Satz 2
SGB II
n.F.).
- Neue
Definition, in welchen Fällen Widerspruch und Klage im Bereich
des
SGB II keine aufschiebende Wirkung haben:
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte, a) mit
der Leistungen nach dem SGB II aufgehoben, zurückgenommen,
widerrufen, herabgesetzt oder Leistungen oder Pflichten zur
Eingliederung in das Arbeitsleben geregelt werden, b) die den
Übergang eines Anspruchs bewirken, c) mit denen zur
Beantragung
einer vorrangigen Leistung aufgefordert oder d) mit denen zur
persönlichen Meldung bei der Agentur für Arbeit
aufgefordert
wird (§ 39 Absatz 1 SGB II n.F.).
- Hilfebedürftige
ohne ausreichende Deutschkenntnisse können in der
Eingliederungsvereinbarung verpflichtet werden, einen Integrationskurs
zu besuchen (§ 3 Absatz 2 b SGB II n.F.).
Materialien:
Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, 2917 (Gesetz zur Neuausrichtung der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente) und 2008, 2955
(Familienleistungsgesetz), Bundestags-Drucksachen 16/10810, 16/11196.
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Befreiung von Rundfunkgebühren vereinfacht
Die Befreiung von den Rundfunkgebühren für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird vereinfacht. Ab Juli
2009 erhalten Leistungsempfänger mit dem Bewilligungsbescheid
automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der
Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Diese Bescheinigung soll zusammen mit
dem ausgefüllten Antrag an die GEZ geschickt werden. Vorsprachen bei
den Jobcentern oder die Vorlage von Beglaubigungen werden dann nicht
mehr erforderlich sein. Von den Rundfunkgebühren werden auf Antrag
AlgII-Bezieher befreit, die keinen Zuschlag nach § 24 SGB II für
ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 52 vom 17.06.2009).
VGH Mannheim: Keine Befreiung von Rundfunkgebühren auch bei geringem Zuschlag für ehemalige AlgI-Bezieher
AlgII-Bezieher
erhalten auf Antrag eine Befreiung von den Rundfunkgebühren, soweit sie
keinen Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld I nach § 24
SGB II beziehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in
Mannheim urteilte, dass auch dann keine Befreiung von den
Rundfunkgebühren ausgesprochen werden darf, wenn der Zuschlag nach § 24
SGB II geringer ausfällt als die monatlichen Rundfunkgebühren (Urteil
vom 16.03.2009 Az. 2 S 1400/08). Es liege keine planwidrige
Regelungslücke vor, so dass eine entsprechende Anwendung der
Befreiungsvorschrift ausscheide. Ebensowenig könne eine Befreiung auf
die allgemeine Härtevorschrift nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag
gestützt werden, da Betreffende nach Zahlung der Gebühren nur
unwesentlich weniger zur Verfügung stehe als AlgII-Beziehern ohne
Zuschlag und das verfassungsrechtliche Existenzminimum nicht
unterschritten werde.
Etwa 114.000 Selbstständige beziehen Grundsicherung für Arbeitsuchende
Ende
2008 bezogen etwa 114.000 Selbstständige Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende, zwei Jahre zuvor waren es erst 56.000. Damit hat
sich der Trend zu aufstockenden Selbstständigen fortgesetzt. Mehr als
50 % der Arbeitslosengeld II beziehenden Selbstständigen hat monatliche
Einkünfte von weniger als 400 €. Die Bundesagentur für Arbeit betont
aber, im Jahr 2008 etwa 25.000 Hilfeempfänger in die
Selbstständigkeit begleitet zu haben. Fast 90 % der Geförderten ist
sechs Monate nach der Existenzgründung noch auf dem Arbeitsmarkt. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit Nr. 65 vom 05.08.2009).
Bundesagentur: Verbindliche Regelungen für Observationen
Die
Bundesagentur für Arbeit betont, dass aufgrund einer Prüfung des
Bundesrechnungshofes strikte Regelungen für die Observation von
AlgII-Beziehern in Fällen der missbräuchlichen Erschleichung von
Leistungen gelten. Eine Observation darf nur durch den Leiter der
Dienststelle angeordnet werden. Grundsätzlich bleiben Observationen
unzulässig, nur in begründeten Einzelfällen beim Verdacht besonders
schwerwiegenden Leistungsmissbrauchs sind sie als letztes Mittel der
Sachverhaltsaufklärung erlaubt. Eine bloße anonyme Anzeige rechtfertigt
im Regelfall keine Observation. Die Regelungen sind dem
Bundesdatenschutzbeauftragten mitgeteilt worden, so die Behörde. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 04.06.2009).
Keine Reform der Jobcenter in der 16. Legislaturperiode des Bundestages
Nach der Ablehnung der von Bundesarbeits- und sozialminister Scholz vorgelegten Pläne für eine Reform der Jobcenter
durch die Fraktion von CDU und CSU im Bundestag wird es während
der bis zum Herbst 2009 andauernden 16. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages keine Reform der Job-Center geben. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts
müssen bis Ende 2010 für die verwaltungsmäßige
Bewältigung der Aufgaben nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch neue
verfassungskonforme Verwaltungsstrukturen gefunden werden. CDU und CSU
bemängelten an dem Vorschlag des Ministeriums, dass die
Verwirklichung der Pläne einen überbordenden
Verwaltungsaufwand bedeutete, da 370 neue Behörden mit zahlreichen
Gremien geschaffen hätten werden müssen und der Einfluss der
Kommune zurückgedrängt worden wäre. Ziel einer
Neuregelung, die ohne Änderung des Grundgesetzes verwirklicht
werden sollte, müsste es sein, dass beide Träger, die
Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, ihre Aufgaben
eigenverantwortlich und in getrennter Trägerschaft wahrnehmen und
auf freiwilliger und lokaler Basis miteinander kooperieren.
Mit
Enttäuschung reagierte Bremens Sozialsenatorin Rosenkötter
(SPD). Alle Beteiligten seien sich einig gewesen, dass die Betreuung
der Langzeitarbeitslosen auch zukünftig aus einer Hand erfolgen
müsse. Der vorgelegte Vorschlag hätte den Einfluss der
Kommunen noch verstärkt und sei von allen Bundesländern
begrüßt worden, so die SPD-Politikerin. Mit der Ablehnung
würden CDU und CSU gut funktionierende Ämter zerschlagen. (Quelle:
Pressemitteilungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 18.03.2009 und
der Bremer Senatorin für Soziales vom 17.03.2009).
Der Vorschlag des Ministeriums sah die Errichtung von "Zentren für Arbeit und
Grundsicherung (ZAG)" vor, die wie die bisherigen Arbeitsgemeinschaften
Mischbehörden von Bund und Kommune gewesen wären, die
Trägerschaft von Bund und Kommune für ihre jeweiligen
Aufgaben wäre unberührt geblieben. Durch eine zu schaffende
Grundgesetzänderung hätten Bundesagentur und Kommune
verpflichtet werden können, ihre Aufgaben einheitlich im ZAG
wahrzunehmen, d.h. der Bund wäre zur Aufgabenübertragung an
die Kommune und zur Regelung der Errichtung von Behörden befugt.
Das Personal hätten weiterhin die Leistungsträger zur
Verfügung gestellt.
Große Koalition
weitet Schulbedarfspaket aus
In
einer Sitzung in der ersten Märzwoche 2009 haben sich CDU, CSU und
SPD
darauf verständigt, das bereits mit Wirkung zum August 2009
eingeführte Schulbedarfspaket auszuweiten. Künftig
sollen
alle Schüler von allgemeinbildenden Schulen und
Vollzeit-Berufsschüler bis zur 13. Klasse jährlich
zum August
eines Jahres für Schulbedarf eine einmalige Leistung von 100
€ erhalten, wenn die Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe
oder
(das ist neu) Kinderzuschlag beziehen. Vollzeit-Berufsschüler
sind
alle Berufsschüler, die keine Ausbildungsvergütung
erhalten.
Große
Koalition verständigt sich auf höhere Regelleistungen
für Kinder und Einmalzahlung für Kindergeldbezieher
In
der Nacht zum 13. Januar 2009 hat sich der Koalitionsausschuss aus CDU,
CSU und SPD auf verschiedene Maßnahmen geeinigt, die
überwiegend Teil des sogenannten Zweiten Konjunkturpakets sein
sollen. Die Regelleistungen für Kinder von 6 bis
einschließlich 13 Jahren sollen ab dem 1. Juli
2009
nicht mehr 60 %, sondern 70 % der Regelleistung für Erwachsene
betragen. Diese beläuft sich derzeit auf 351 €, so
dass sich
die Regelleistung für diese Kinder von 211 € um 35
€ auf 246
€ erhöhen würde (Zur Jahresmitte 2009 wird
die
Regelleistung nach dem SGB II entsprechend der Erhöhung des
allgemeinen Rentenwerts erhöht). Damit wird einem Wunsch des
Bundesrates entsprochen. Außerdem beschloss
die
Koalitionsrunde die einmalige Zahlung von 100 € je Kind an
alle
Kindergeldbezieher. Diese Sonderzahlung wird nicht auf Sozialleistungen
angerechnet und im April 2009 zusammen mit dem
Kindergeld ausgezahlt. Nach der Verabschiedung im Bundestag hat der
Bundesrat am 20. Februar 2009 der Neuregelung zugestimmt. Die
Einführung eines Regelsatzes von 70 % für 6- bis
13jährige ist zunächst befristet bis zum 31.12.2011
(Bundestags-Drucksache 16/11740, Bundesrats-Drucksache 120/09,
Bundesgesetzblatt vom 05.03.2009 BGBl I 2009,416).
40 Prozent aller Alleinerziehenden im SGB II-Leistungsbezug
Etwa
650.000 alleinerziehende Elternteile sind auf Unterstützung nach dem
SGB II angewiesen, das seien 40 % der Gesamtzahl der Alleinerziehenden,
so das Resumé einer Untersuchung des der Bundesagentur für Arbeit
angeschlossenen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
95 % der so unterstützten seien Frauen. Bei der Integration in den
Arbeitsmarkt hätten es Alleinerziehende schwerer. Nach zweieinhalb
Jahren gelingt es nur 50 % der Betroffenen, ohne Arbeitslosengeld II zu
leben, während es bei anderen Beziehern im gleichen Zeitraum zwei
Drittel sind. Fast jede zweite Alleinerziehende mit einem Kleinkind sei
arbeitssuchend gemeldet, obwohl in den ersten drei Lebensjahren des
Kindes keine Erwerbsobliegenheit besteht. (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 25.05.2009)
Stadt Göttingen: Einkünfte aus Bettelei werden nicht angerechnet
Die
Stadt Göttingen teilt mit, dass sie fortan Einkünfte aus
Bettelei, die von Sozialhilfebeziehern erzielt werden, nicht mehr als
Einkünfte anrechnet. Ziel sei es, unbillige Härten zu
vermeiden; nach § 84 Absatz 2 SGB XII sollen Zuwendungen, die ein
anderer erbringt, ohne hierzu sittlich oder rechtlich verpflichtet zu
sein, als Einkommen außer Betracht bleiben, soweit die
Berücksichtigung dieser Einkünfte eine besondere Härte
bedeuten würde. Gleiches gilt für Einkünfte aus dem
Verkauf der Zeitschrift "Tagessatz". Der Oberbürgermeister der
Stadt betonte, es habe zu keinem Zeitpunkt eine systematische Recherche
zu Einkünften aus Bettelei gegeben. (Quelle. Pressemitteilung der Stadt Göttingen vom 01.04.2009)
Ausstieg
aus SGB II-Leistungsbezug schwierig
Die
Überwindung der Hilfebedürftigkeit ist für
Bezieher von Arbeitslosengeld II nicht einfach, kennzeichnend sind
lange Zeiten des Leistungsbezugs. So lautet das Ergebnis
einer am 9. März 2009 vorgestellten Studie des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das der Bundesagentur für
Arbeit angegliedert ist. Das System des Arbeitslosengeldes II zeichnet
sich durch eine lange Bezugsdauer von Hilfen und wiederholte
Bedürftigkeit aus. Die wichtigsten Aussagen:
- Von
den gut sechs Millionen Hilfeempfängern im Zeitpunkt der
Einführung der Hartz-IV-Reform bezogen mehr als drei Millionen
die Hilfe durchgehend auch noch Ende 2007.
- 78
% der AlgII-Empfänger bezogen Ende 2007 die
Leistung durchgehend seit mindestens zwölf Monaten.
- Von
2005 bis 2007 bezogen knapp zwölf Millionen Menschen mindestens
einen Monat lang Leistungen nach dem SGB II. Das sind 18 % der
Bevölkerung bis 65 Jahre.
- Die
Hälfte der Alleinerziehenden benötigt die Hilfe auch
noch drei Jahre nach Leistungsbeginn, während es bei Paaren
ohne Kind nur ein Drittel sind.
- 40
% derjenigen, die aus dem Leistungsbezug ausgeschieden sind,
müssen spätestens nach einem Jahr erneut die Hilfe
beantragen.
Im
Februar 2009 gab es ca. 6 Millionen Bezieher von Leistungen nach dem
SGB II. Die höchste Empfängerzahl zählte man im Mai 2006 mit knapp 7,5
Millionen. Weniger als ein Drittel der SGB II-Leistungsempfänger sind
arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige. Zu den sonstigen Beziehern
zählen Kinder, Erwerbstätige mit nicht ausreichendem Einkommen,
Alleinerziehende, die nicht ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt
einsetzen müssen, sowie Ein-Euro-Jobber und Personen in
Weiterbildungsmaßnahmen. (Quelle: Pressemitteilung des IAB vom 09.03.2009).
Der Paritätische Wohlfahrtsverband wertete das vorgelegte
Zahlenwerk als Beleg des Scheiterns der Hartz-IV-Reform.
Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider wies darauf hin, dass
es sich in erster Linie nicht um ein Vermittlungsproblem handele,
sondern um fehlende Arbeitsplätze und passgenaue Hilfen.
Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise dürften sich die Werte
gegenüber dem Bezugspunkt der Studie noch verschlechtert haben.
Der Verband fordert passgenaue individuelle Hilfen sowie den Ausbau
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen. Der
öffentlich finanzierte Beschäftigungssektor solle sich an den
Normalitäten des Arbeitslebens orientieren und nicht an Nischen,
so der Verband in einer Pressemitteilung vom 09.03.2009.
IAB-Studie: Die meisten
Aufstocker arbeiten nicht vollschichtig
Nach
einer Studie des der Bundesagentur für Arbeit angeschlossenen
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind von
den
1,35 Millionen Erwerbstätigen, die ergänzend zum
Arbeitslohn
Arbeitslosengeld II bezogen, nur wenige Vollzeitbeschäftigte,
die
meisten arbeiten weniger als 35 Stunden wöchentlich. Einer
Ausweitung der Arbeitszeit stehen oft gesundheitliche
Einschränkungen, fehlende Berufsausbildung und mangelnde
Kinderbetreuungsmöglichkeiten entgegen. Nur jeder
fünfte der
Aufstocker arbeitet mehr als 35 Stunden, dagegen mehr als jeder zweite
weniger als 15 Stunden wöchentlich. Das Durchschnittseinkommen
der
Aufstocker liegt in Westdeutschland bei sieben Euro brutto je
Arbeitsstunde, in Ostdeutschland bei sechs Euro. Allgemein sind die
Aufstocker hinsichtlich der Arbeit hoch motiviert, 60 % von ihnen geben
an, sie würden auch gerne arbeiten, wenn sie auf den Lohn
nicht
angewiesen wären (von allen befragten erwerbsfähigen
Personen
sagten dies nur 40 %). (Quelle: Pressemitteilung des
IAB vom 26.01.2009).
Deutscher Sozialgerichtstag:
Unfallrenten nicht voll anrechnen
Gegen
die volle Anrechnung von Renten der gesetzlichen Unfallversicherung auf
das Arbeitslosengeld II hat sich der Deutsche Sozialgerichtstag
ausgesprochen. Viele Betroffene empfinden die Anrechnung als ungerecht,
da ein Schmerzensgeld nicht angerechnet wird, bei
Arbeitsunfällen
dieses aber nicht erhoben werden kann. Gleichzeitig sprach er sich
gegen die vom Bundesrechnungshof empfohlene bundesweite Festsetzung der
angemessenen Unterkunftskosten durch eine Rechtsverordnung aus.
Großzügige Pauschalen überfordern die
Kostenträger
und führen zu einer Steigerung des Mietniveaus, zu
niedrige
Pauschalen treiben Hilfeempfänger in die Verschuldung und
würden durch eine Herabsenkung des Mietniveaus die
Bereitschaft,
in Mietwohnungen zu investieren, herabsetzen, so der Verband.
Die
gesetzlichen Regelungen zur Herabsenkung der Unterkunftskosten seien
uneffektiv und streitanfällig. Der Deutsche Sozialgerichtstag
ist
ein interdisziplinärer Fachverband von Mitgliedern, die im
Sozialrecht tätig sind. (Quelle. Pressemitteilung vom 2.
Deutschen Sozialgerichtstag am 05.12.2008 in Potsdam).
Studie: AlgII-Hilfebezug
verfestigt sich in jungen Jahren
Nur
rund ein Drittel der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29
Jahren,
die im Januar 2005 AlgII bezogen haben, hat dauerhaft die
Hilfebedürftigkeit überwunden, so das Fazit einer
Studie des
der Bundesagentur für Arbeit angeschlossenen Instituts
für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Etwa 40 % der im Januar 2005
AlgII beziehenden jungen Erwachsenen waren bis Ende 2006 auf diese
Sozialleistung angewiesen. 60 % konnten hingegen ihre
Hilfebedürftigkeit überwinden, wovon fast die
Hälfte
aber im gleichen Zeitraum zumindest vorübergehend erneut auf
AlgII angewiesen war. Im Jahresdurchschnitt 2007 haben 1,35
Millionen Menschen zwischen 18 und 29 Jahren Leistungen nach dem SGB II
bezogen. Alterstypische Gründe wie noch andauernde Ausbildung
oder
Gründung einer Familie sind nach der Studie aber weniger
ausschlaggebend als eine geringe Qualifizierung und
Langzeitarbeitslosigkeit. Erforderlich seien, so das IAB, eine
intensivere Beratung und zielgerichtete
Qualifizierungsmaßnahmen.
(Quelle:
Pressemitteilung des IAB vom 26.11.2008).
Anzeigen
Arbeits- und Sozialminister
der Bundesländer: Kinderspezifische Bedarfsermittlung im
Bereich des SGB II
Die
speziellen Bedarfe von Kindern sollen im Bereich des Arbeitslosengeldes
II ermittelt und die bisherige Festsetzung der Leistungen
für
Kinder mit einem prozentualen Anteil der Regelleistung für
Erwachsenen überwunden werden. Dies forderte die Konferenz der
Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer am 14. November
2008
in Hamburg. Die bisherige Berechnung berücksichtigt nicht,
dass
Lehrmittel und andere spezifische Ausgaben für Kinder nicht in
der
Regelleistung eines Erwachsenen enthalten seien. Solange die
kinderspezifischen Bedarfe nicht ermittelt sind, sollten von einer
Kindergelderhöhung auch Sozialleistungen Beziehende
profitieren,
also auf eine Anrechnung verzichtet werden. (Quelle:
Pressemitteilung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,
Jugend und Soziales in Bremen vom 14.11.2008).
Bundesverfassungsgericht:
Beratungshilfe auch in Fragen des Kindergeldes
Minderbemittelte
können auch in Fragen des Steuerrechts und somit in
Fragen
des Kindergeldes Beratungshilfe erhalten. So lautet ein Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008 (1 BvR 2310/06). Der
einschränkende Gesetzestext der entsprechenden Vorschrift des
Beratungshilfegesetzes, der die Gewährung dieser Hilfe nur in
Fragen des Zivil-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Sozialrechts sowie
eingeschränkt im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
vorsieht,
ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Kindergeld für
unbeschränkt Steuerpflichtige ist im Einkommensteuergesetz
geregelt und zählt daher rechtssystematisch zum Steuerrecht,
obwohl das Kindergeld sowohl den Charakter einer Sozialleistung als
auch den einer Steuerermäßigung hat.
Studie: Arbeitslose
AlgII-Empfänger nicht arbeitsunwilliger als andere ArbeitsloseAlgII-Empfänger
sind nicht weniger leistungsbereit als andere Arbeitslose, aber oft
gering qualifiziert und deshalb stärker benachteiligt als
andere
Arbeitslose, so lautet das Ergebnis einer im Oktober 2008
veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW). Der Rückgang der Arbeitslosigkeit
im
letzten Aufschwung sei bei den AlgII-Empfängern deutlich
weniger
spürbar. Bundesweit seien mehr als 70 % der Arbeitslosen
Hartz-IV-Arbeitslose, in den Stadtstaaten liege der Anteil noch
höher. Jeder fünfte Hartz-IV-Arbeitslose habe nicht
einmal
einen Hauptschulabschluss, jeder dritte keine abgeschlossene
Berufsausbildung, bei den übrigen Arbeitslosen
seien nur
jeder fünfzehnte ohne Schulabschluss und nur jeder sechste
ohne
Berufsausbildung. Die Unterschiede bei der Qualifikation zeigen sich in
Westdeutschland deutlicher als im Osten.
Statistisches
Bundesamt: 10,1 % der Bevölkerung leben von Transferzahlungen
der sozialen Mindestsicherungssysteme
Nach
Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen Ende 2006 8,3 Millionen
Menschen, dies entspricht 10,1 % der Gesamtbevölkerung,
Transferzahlungen der sozialen Mindestsicherungssysteme wie
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz oder der Kriegsopferfürsorge. Die
Ausgaben für diese Leistungen beliefen sich im Jahr 2006 auf
45,6
Milliarden EUR. In regionaler Hinsicht gibt es große
Unterschiede, die Zahl der Empfänger im Verhältnis
zur
Gesamtbevölkerung ist in den Stadtstaaten am
höchsten, in
Berlin ist mit einem Anteil von 20,1 % jeder Fünfte auf diese
staatlichen Unterstützungen angewiesen, während es in
Bayern
nur 5,3 % und in Baden-Württemberg nur 5,7 % sind. Zum
Jahresende
2006 erhielten 7,3 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld nach dem SGB II, von den Empfängern waren 72 % (5,3
Millionen) erwerbsfähig.
Neue Statistik der Bundesagentur zu
BedarfenDie
Bundesagentur für Arbeit hat im Juli 2008 einen neuen
statistischen
Bericht zu Bedarfen und dem den Bedarfsgemeinschaften zustehenden
Haushaltsbudget vorgelegt. Im Dezember 2007 wurden 3,62 Millionen
Bedarfsgemeinschaften mit 7,02 Millionen Hilfebedürftigen
untertsützt.
Die Untersuchung bezieht sich auf 85 % der Bedarfsgemeinschaften.
Danach ergibt sich ein monatlicher Nettobedarf (ohne
Sozialversicherungs-
leistungen und einmalige Leistungen)
für eine im Durchschnitt aus
1,9 Personen bestehende Bedarfsgemeinschaft von 920 EUR, wobei nach
Anrechnung eigenem Einkommens und verhängten Sanktionen 661
EUR
ausgezahlt wurden. Mit eigenen Einkünften, die zum Teil nicht
angerechnet werden, hat die durchschnittliche Bedarfsgemeinschaft ein
Haushaltsbudget von 994 EUR (Single-Bedarfsgemeinschaft 646 EUR, zwei
Partner mit drei minderjährigen Kindern 1.958 EUR). 32 % der
Bedarfsgemeinschaften erzielten Bruttoeinkommen aus
Erwerbstätigkeit,
womit der Bedarf durchschnitlich um 312 EUR gesenkt wird und aufgrund
der nur teilwesien Anrechnung auf die Sozialleistung das zur
Verfügung
stehende Einkommen um 221 EUR auf 1.311 EUR erhöht wird
(erwerbstätige Single-Bedarfsgemeinschaft 790 EUR, Paar mit
drei
minderjährigen Kindern 2.102 EUR).
Die
Statistiker haben auch ermittelt, wie hoch die Schwelle sein muss,
damit ein Hilfebedürftiger durch die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit
aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II ausscheidet. Für einen
Alleinstehenden ist hierfür ein Bruttoeinkommen von 1.200 EUR
erforderlich, bei einem verheirateten Alleinverdiener mit zwei Kindern
müssten es schon 1.950 EUR sein, bei Berücksichtigung
des
Kinderzuschlags reichen 1.600 EUR. Wegen der unterschiedlichen
Höchstgrenzen bei den Unterkunftskosten sind die
Schwellenwerte
regional verschieden.
Arbeits-
und Sozialminister der Länder: Jobcenter sollen bleiben
Auf
einer
Sonderkonferenz in
Berlin am 14. Juli 2008 haben sich alle Arbeits- und Sozialminister der
Bundesländer dafür ausgesprochen, dass
Hilfebedürftige auch weiterhin in gemeinsamen
Behörden von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen
nach dem Vorbild der bisherigen Arbeitsgemeinschaften betreut werden.
Hierzu ist aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.
Dezember 2007 eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich,
die einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat bedarf.
Damit
werde, so die Bremer Sozialsenatorin Rosenkötter,
ermöglicht, dass Langzeitarbeitslose weiterhin Leistungen aus
einer Hand erhalten und nicht zwei verschiedene Träger
zuständig werden, die Arbeitsmarktpolitk weiterhin von beiden
Stellen verantwortet werden könne und die
Arbeitsplätze der Beschäftigten in den Jobcentern
nicht zerschlagen würden. Neben der
Verfassungsänderung seien auch Anpassungen im SGB II
notwendig. Die Länderminister fordern den Bund auf, mit den
Ländern eine verfassungskonforme Lösung zu
erarbeiten. Dem bisherigen Optionsmodell solle nicht der Boden
entzogen werden, es sollten aber keine weiteren Städte und
Landkreise hiervon Gebrauch machen können.
Der
Deutsche Landkreistag begrüßte die
Verständigung, da
die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bund und Kommune als auch die
Optionsmöglichkeit verfassungsrechtlich abgesichert werde.
Damit
sei das kooperative Jobcenter vom Tisch. Der Gesetzgeber solle aber die
Möglichkeit haben, das Optionsmodell zu erweitern, so dass
auch
noch andere Städte und Landkreise hiervon Gebrauch machen
können.
Bundesagentur: Kommunale
Träger vermitteln am schlechtesten
Die
Bundesagentur für Arbeit hat am 18. Juni 2008 eine Studie
("Übergänge von Arbeitslosen und
erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen aus der Grundsicherung für
Arbeitsuchende in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung") vorgestellt, in
der
die Integration von Arbeitslosengeld II-Empfängern in den
Arbeitsmarkt durch die unterschiedlichen im Bereich des SGB II
tätigen Behörden untersucht wird. Demnach gelang die
Vermittlung in Arbeit besser im Fall der getrennten Aufgabenwahrnehmung
bzw. im Fall von Arbeitsgemeinschaften, während die kommunalen
Träger (Optionskommunen) am schlechtesten abschnitten. Nach
drei
bis sechs Monaten Arbeitslosigkeit wurden die besten Werte mit 12-13
Prozent bei getrennter Aufgabenwahrnehmung erzielt, im Fall der
Arbeitsgemeinschaften waren es 8-9 % und bei den kommunalen
Trägern waren es durchschnittlich 4 %. Von Juli 2006 bis Juni
2007
nahmen monatsdurchschnittlich 3,9 Prozent der Arbeitslosen im
Rechtskreis SGB II innerhalb eines Monat eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, bei den
Arbeitslosengeld I-Empfängern (SGB III) waren es mit 9,9 %
mehr
als doppelt so viel. Wenn man bei den Alg II-Empfängern auf
die
erwerbsfähigen, nicht notwendigerweise
arbeitslosen Hilfebedürftigen abstellt, lag die Quote
etwa bei 3,5 %.
Zweifel an der Seriosität der Untersuchung
äußerte der
Präsident des Deutschen Landkreistages. Die Bundesagentur
für
Arbeit beabsichtige, in der Diskussion um die Neuordnung der
verwaltungsmäßigen Abwicklung des Arbeitslosengeldes
II ihre
Position einseitig aufzuwerten, so der Verband der deutschen Landkreise.Bundesrechnungshof kritisiert
Verschwendung bei Unterkunftskosten
Eine
Verschwendung von staatlichen Mitteln bei der Übernahme der
Kosten
der Unterkunft von AlgII-Beziehern kritisiert der Bundesrechnungshof in
einem im Dezember 2007 erstellten Bericht. So seien keine einheitlichen
Vorgaben bei der "Angemessenheit" der Unterkunftskosten erkennbar. Bei
gleichen Voraussetzungen würden von den Behörden
unterschiedliche Wohnungsgrößen und
Wohnungsstandards
anerkannt. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung der
Leistungsempfänger. Der Bundesrechnungshof fordert die
Bundesregierung auf, nach § 27 SGB II eine Rechtsverordnung zu
erlassen, in der einheitliche Rahmenbedingungen gesetzt
würden,
die es auch ermöglichen, die Besonderheiten des regionalen
Wohnungsmarktes zu berücksichtigen.
Bundesministerium
und
Bundesagentur präsentieren Vorschlag für
künftige Jobcenter
Als
Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die
bisherigen Arbeitsgemeinschaften zur Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende für
verfassungswidrig
erklärt hatte, präsentierten im Februar 2008 das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die
Bundesagentur
für Arbeit einen Vorschlag für die künftige
verwaltungsmäßige Handhabung des Zweiten
Sozialgesetzbuches.
Demnach sollen auf der Grundlage freiwilliger
Kooperationsvereinbarungen zwischen der Kommune und der Bundesagentur
kooperative Jobcenter gebildet werden, in denen Kunden Dienstleistungen
unter einem Dach von beiden Leistungsträgern erhalten.
Anträge sollen gemeinsam an beide Träger gestellt
werden
können, ebenso sollen Bescheide abgestimmt
erteilt und
Leistungen ausgezahlt werden. Ein Kooperationsausschuss soll die
bisherige Trägerversammlung ersetzen, im Ausschuss soll
insbesondere das kommunale Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm
festgelegt werden. Die Bundesagentur würde den in den
Jobcentern
beschäftigten kommunalen Angestellten und Beamten die
dauerhafte
Übernahme anbieten, wenn diese es wünschten. Die
bisherigen
Geschäftsführer könnten als
Geschäftsführer
der kooperativen Jobcenter ebenfalls übernommen werden.
Hinsichtlich der Nutzung der Software würde die Bundesagentur
die
weitere Nutzung von IT-Dienstleistungen anbieten.
Sachsen-Anhalt: Steigende
Zahl von AlgII-Verfahren
Trotz
rückläufiger Bevölkerungsentwicklung nehmen im Bundesland
Sachsen-Anhalt die Verfahren wegen Streitigkeiten im Bereich der durch
die vierten Hartz-Reform geregelten Gebiete weiter zu. Fast 2/3 aller
Eingänge bei den Sozialgerichten betreffen das Arbeitslosengeld II. Laut Jahresbericht 2008 ist
die Zahl dieser Verfahren von fast 20.000 auf über 23.000 gestiegen.
Damit hat fast jeder hundertste Bürger dieses Bundeslandes eines der
vier Sozialgerichte angerufen. In ungefähr der Hälfte der Fälle ist
zumindest ein Teilerfolg zu beobachten. (Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts vom 11.06.2009).
Bundeskabinett beschließt
Entwurf für neue AlgII/Sozialgeld-Verordnung
Auf
ihrer Sitzung am 5. Dezember 2007 hat die Bundesregierung den Entwurf
einer neuen ArbeitslosengeldII/Sozialgeld-Verordnung verabschiedet,
welche
die bisherige Verordnung ablöst. Die meisten
Veränderungen
betreffen
die Anrechnung des Einkommens aus selbstständiger Arbeit,
daneben
werden die Anrechnung schwankender Einkünfte aus
abhängiger
Beschäftigung vereinfacht und weitere Detailregelungen
geändert. Die neue Rechtsverordnung ist im Bundesgesetzblatt
vom
20.12.2007 erschienen (BGBl I 2007,2942) und am 1. Januar 2008 in Kraft
getreten.
Einkommen
Selbstständiger, aus Gewerbebetrieb und Land- und
Forstwirtschaft:
Bei Selbstständigen soll zukünftig differenziert
werden
zwischen notwendigen und nicht notwendigen Ausgaben, die von den
Betriebseinkünften abgezogen werden, wodurch sich das
Einkommen
ergibt. Das Einkommen wird grundsätzlich für den
Bewilligungszeitraum festgestellt, die steuerliche Festsetzung im
Einkommensteuerbescheid ist unerheblich. Wie bisher soll in diesen
Fällen vorläufig entschieden werden, jedoch folgt die
abschließende Entscheidung unmittelbar nach Abschluss des
Bewilligungszeitraums. Ausgaben im Bewilligungszeitraum werden nur noch
zeitgleich von den Einnahmen im Bewilligungszeitraum abgesetzt, wenn
die Ausgaben tatsächlich notwendig waren. Für die
Benutzung
eines privaten Kraftfahrzeugs für ausschließlich
betriebliche Fahrten sollen 0,10 EUR für jeden gefahrenen
Kilometer abgesetzt werden. Ausgaben sind nicht anzusetzen, soweit
diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den
Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen
zur
Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen oder ein
auffälliges Missverhältnis zwischen Einnahmen und
Ausgaben
besteht.
Nach
Angaben der Bundesregierung waren im März 2007 64.860
Hilfebedüftige i.S. des SGB II selbstständig
erwerbstätig, wovon bei 52.406 Personen Einkommen aus dieser
Erwerbstätigkeit angerechnet wurde.
Einkommen
aus
nichtselbstständiger Arbeit:
Wenn dieses Einkommen monatlichen Schwankungen unterliegt, kann
zukünftig ein Durchschnittseinkommen für die Monate
des
Bewilligungszeitraums zu Grunde gelegt werden. Das
Durchschnittseinkommen wird gebildet mittels Teilung des
Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im
Bewilligungszeitraum.
Einnahmen
und Ausgaben
können nicht über verschiedene Einkunftsarten
ausgeglichen werden.
Mehrkosten
für auswärtige Verpflegung können bei einer
mindestens
zwölfstündigen Abwesenheit vom üblichen
Wohnort mit 6
EUR einkommensmindernd berücksichtigt werden.
Die
mit der neuen
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung geschaffenen Vorschriften
hinsichtlich der Berücksichtigung von bereitgestellter
Verpflegung
sind mit Verordnung vom 18. Dezember 2008 geändert worden (siehe oben).
Außerdem
wird der Katalog der nicht als Einkommen zu wertenden
Einkünfte
erweitert. Leistungen der Ausbildungsförderung für
Fahrtkosten oder Ausbildungsmaterial stellen kein anrechenbares
Einkommen dar.
Alg II
schraubt Ansprüche von Stellenbewerbern zurück
Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt-
und
Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit sorgt das
Arbeitslosengeld II dafür, dass Stellensuchende eher bereit
sind,
Ansprüche hinsichtlich einer neuen Beschäftigung
zurückzuschrauben. Dies ergebe eine Studie, an der sich in den
Jahren 2005 und 2006 etwa 23.500 Unternehmen beteiligten. Jeder
fünfte Betrieb habe angegeben, dass die Bereitschaft des
Stellenbewerbers zu Zugeständnissen bei
Lohnhöhe,
Arbeitsbedingungen und Qualifikationsniveau gestiegen sei. Jeder dritte
Betrieb sehe die Veränderungen im Bewerberverhalten im
Zusammenhang mit der vierten Hartz-Reform. Mehr als 20 % der
Unternehmen verzeichneten eine größere Anzahl von
Initiativbewerbungen, bei mittleren und größeren
Betrieben
seien es 43 %. Hartz 4 habe damit den Beschäftigungsaufbau
positiv
flankiert, so die Studie.
Bundesagentur
veröffentlicht Sanktionsbericht
Im April 2007 hat die Bundesagentur für Arbeit einen
Bericht
über Sanktionen bei AlgII-Empfängern vorgelegt.
Danach waren
im Oktober 2006 in 416 Kreisen insgesamt 125.000 Sanktionen wirksam, es
gab 95.000 Erwerbsfähige mit mindestens einer Sanktion.
Die Sanktionsquote lag bei 1,9 % der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen und 2,4 % bei arbeitslosen
erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen. Jüngere Hilfebezieher sind deutlich
häufiger von Sanktionen betroffen als ältere.
Untergliedert
in Geschlechter ergibt sich eine Quote von 2,7 % bei Männern
und
1,8 % bei Frauen. Keine nennenswerten Unterschiede gab es zwischen
Deutschen und Ausländern (Deutsche 1,9 %, Ausländer
1,8 %).
Die Hälfte der Sanktionen wurde wegen
Meldeversäumnissen
ausgesprochen, gefolgt von Arbeitsverweigerungen in 22 % der
Fälle. Weitere Aufteilung der Sanktionen: 18 % Weigerung, eine
Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, 5 % Abbruch einer
Eingliederungsmaßnahme, 4 % Sperrzeiten nach dem SGB III und
0,5
% Verschwendung von Einkommen oder Vermögen. Regional
betrachtet
weist Bayern mit 2,8 % die höchste Sanktionsquote auf, Sachsen
mit
1,3 % die niedrigste.
Bundesagentur
für Arbeit: Statistische Angaben zu Unterkunftskosten
Laut einer Analyse der Bundesagentur für Arbeit
entfielen im April
2006 durchschnittlich 279 € oder 34 % des für eine
Bedarfsgemeinschaft gezahlten Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes
einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge auf
die
Kosten der Unterkunft. Pro Bedarfsgemeinschaft werden durchschnittlich
832 € gezahlt. Auf einen Angehörigen einer
Bedarfsgemeinschaft entfalle eine Wohnungsgröße von
durchschnittlich 29 m². Von den Hilfeempfängern leben
88 %
zur Miete und 6 % im eigenen Haus oder in einer eigenen
Eigentumswohnung. Insgesamt gab es 4,13 Millionen Bedarfsgemeinschaften
mit 5,48 Millionen erwerbsfähigen und 1,96 Millionen nicht
erwerbsfähigen Mitgliedern.




Seite zuletzt bearbeitet am:
26.07.2010
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