Aktuelle
Entscheidungen von Gerichten zu Fragen des Arbeitslosengeldes II und
der
Sozialhilfe
Sie
finden hier Erläuterungen zu verschiedenen
Urteilen und Beschlüssen der Verwaltungs- und Sozialgerichte.
Klicken Sie einfach auf die Links im nebenstehenden Frame. Da Hartz IV
erst seit Anfang 2005 in Kraft ist und das normale Klageverfahren vor
den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten ziemlich lange dauert,
hat der
Schwerpunkt der Entscheidungen zunächst auf dem Gebiet des
vorläufigen
Rechtsschutzes gelegen, wo ein Sozialgericht durch einen einzelnen
Richter
aufgrund einer bloßen summarischen Prüfung
entscheidet. Zunehmend sind Urteile im
Hauptsacheverfahren ergangen und seit dem 7. November 2006 gibt es das
erste Urteil des letztinstanzlich zuständigen
Bundessozialgerichts zu
dieser Materie.
Bayerisches Landessozialgericht
in München:
Ein Kraftfahrzeug, das den von der Behörde als angemessen
gehaltenen Wert (5.000 €) um 150 % übersteigt,
könne
nicht mehr als angemessen betrachtet werden, so die obersten
bayerischen Sozialrichter in einem Beschluss vom 2. Mai 2005 (Az. L 10 B
180/05 AS ER).
Bei der Prüfung der Angemessenheit sei auf die
Lebensumstände
während des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II abzustellen.
Ob
der Grenzwert von 5.000 € rechtens ist, lasse sich aber nur im
Hauptsacheverfahren klären. (Beachten Sie hierzu bitte eine Entscheidung des
Bundessozialgerichts).
Bayerisches
Landessozialgericht in München:
Für unangemessene Heizkosten müssen konkrete
Anhaltspunkte
vorliegen, so das Gericht in einem Beschluss vom 12.03.2007 (Az. L 7 B
110/07 AS ER).
Das bei einem Hausbesuch beobachtete geöffnete
Wohnzimmerfenster
im Winter sei hierfür nicht zwingend, da eine Wohnung auch im
Winter gelüftet werden müsse. Es sei nicht richtig,
wenn Leistungsträger Pauschalierungen vornehmen, ohne
die
Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Mit
quadratmeterbezogenen Richtwerten könne die Angemessenheit
nicht
hinreichend bestimmt werden, allein die Überschreitung von
Durchschnittswerten lasse nicht zwingend auf eine Unangemessenheit
schließen. Eine Beurteilung der Angemessenheit im Verfahren
des
vorläufigen Rechtsschutzes sei häufig nicht
möglich, im
Hauptsacheverfahren müsste ggf. ein
Sachverständigengutachten
eingeholt werden.
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Bayerisches Landessozialgericht in München:
Bei einem Ein-Euro-Job ist eine vollschichtige Tätigkeit nicht
möglich, so das Gericht in einem Urteil vom 29.06.2007 (Az. L 7 AS 199/06). Eine Arbeitszeit von 30
Stunden liege bereits nahe an einer
Vollzeittätigkeit, nachdem zahlreiche Tarifverträge eine Vollarbeitszeit von 35
Stunden und weniger vorsehen.
Ein Euro-Job dieses Umfangs würde eine unzumutbare Konkurrenz zum
ersten und zum zweiten Arbeitsmarkt bedeuten, außerdem hätte
der Hilfebedürftige nicht ausreichend Zeit für eigene
Bemühungen, einen Arbeitsplatz zu finden. (Beachten Sie hierzu eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008).
Bayerisches Landessozialgericht in München:
Die Kürzung des Arbeitslosengeldes II gegenüber einem
AlgII-Empfänger nach § 31 SGB II setzt voraus, dass die
Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung präzise beschrieben
sind, so das Gericht in einem Beschluss vom 17.07.2008 Az. L 11 B 448/08 AS ER.
Wenn der Hilfeempfänger keine Nachweise über Bewerbungen
vorlegen kann, sei dies nur beachtlich, wenn in der
Eingliederungsvereinbarung geregelt ist, dass der Betroffene solche
Bemühungen auch dokumentieren muss.
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Entscheidungen
der Sozialgerichte zum SGB II und SGB XII finden Sie auch unter www.sozialgerichtsbarkeit.de
Seite zuletzt
bearbeitet am: 18.12.2008
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