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Aktuelle Entscheidungen von Gerichten zu Fragen des Arbeitslosengeldes II und der  Sozialhilfe
Sie finden hier Erläuterungen zu verschiedenen Urteilen und Beschlüssen der Verwaltungs- und Sozialgerichte. Klicken Sie einfach auf die Links im nebenstehenden Frame. Da Hartz IV erst seit Anfang 2005 in Kraft ist und das normale Klageverfahren vor den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten ziemlich lange dauert, hat der Schwerpunkt der Entscheidungen zunächst auf dem Gebiet des vorläufigen Rechtsschutzes gelegen, wo ein Sozialgericht durch einen einzelnen Richter aufgrund einer bloßen summarischen Prüfung entscheidet. Zunehmend sind Urteile im Hauptsacheverfahren ergangen und seit dem 7. November 2006 gibt es das erste Urteil des letztinstanzlich zuständigen Bundessozialgerichts zu dieser Materie.

Bayerisches Landessozialgericht in München
: Ein Kraftfahrzeug, das den von der Behörde als angemessen gehaltenen Wert (5.000 €) um 150 % übersteigt, könne nicht mehr als angemessen betrachtet werden, so die obersten bayerischen Sozialrichter in einem Beschluss vom 2. Mai 2005 (Az. L 10 B 180/05 AS ER). Bei der Prüfung der Angemessenheit sei auf die Lebensumstände während des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II abzustellen. Ob der Grenzwert von 5.000 € rechtens ist, lasse sich aber nur im Hauptsacheverfahren klären. (Beachten Sie hierzu bitte eine Entscheidung des Bundessozialgerichts).

Bayerisches Landessozialgericht in München: Für unangemessene Heizkosten müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, so das Gericht in einem Beschluss vom 12.03.2007 (Az. L 7 B 110/07 AS ER). Das bei einem Hausbesuch beobachtete geöffnete Wohnzimmerfenster im Winter sei hierfür nicht zwingend, da eine Wohnung auch im Winter gelüftet werden müsse. Es sei nicht richtig, wenn Leistungsträger Pauschalierungen vornehmen, ohne die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Mit quadratmeterbezogenen Richtwerten könne die Angemessenheit nicht hinreichend bestimmt werden, allein die Überschreitung von Durchschnittswerten lasse nicht zwingend auf eine Unangemessenheit schließen. Eine Beurteilung der Angemessenheit im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sei häufig nicht möglich, im Hauptsacheverfahren müsste ggf. ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

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Bayerisches Landessozialgericht in München: Bei einem Ein-Euro-Job ist eine vollschichtige Tätigkeit nicht möglich, so das Gericht in einem Urteil vom 29.06.2007 (Az. L 7 AS 199/06). Eine Arbeitszeit von 30 Stunden liege bereits nahe an einer Vollzeittätigkeit, nachdem zahlreiche Tarifverträge eine Vollarbeitszeit von 35 Stunden und weniger vorsehen. Ein Euro-Job dieses Umfangs würde eine unzumutbare Konkurrenz zum ersten und zum zweiten Arbeitsmarkt bedeuten, außerdem hätte der Hilfebedürftige nicht ausreichend Zeit für eigene Bemühungen, einen Arbeitsplatz zu finden. (Beachten Sie hierzu eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008).

Bayerisches Landessozialgericht in München: Die Kürzung des Arbeitslosengeldes II gegenüber einem AlgII-Empfänger nach § 31 SGB II setzt voraus, dass die Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung präzise beschrieben sind, so das Gericht in einem Beschluss vom 17.07.2008 Az. L 11 B 448/08 AS ER. Wenn der Hilfeempfänger keine Nachweise über Bewerbungen vorlegen kann, sei dies nur beachtlich, wenn in der Eingliederungsvereinbarung geregelt ist, dass der Betroffene solche Bemühungen auch dokumentieren muss.

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Entscheidungen der Sozialgerichte zum SGB II und SGB XII finden Sie auch unter www.sozialgerichtsbarkeit.de

Seite zuletzt bearbeitet am: 18.12.2008

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