Aktuelle
Entscheidungen von Gerichten zu Fragen des Arbeitslosengeldes II und
der
Sozialhilfe
Sie
finden hier Erläuterungen zu verschiedenen
Urteilen und Beschlüssen der Verwaltungs- und Sozialgerichte.
Klicken Sie einfach auf die Links im nebenstehenden Frame. Da Hartz IV
erst seit Anfang 2005 in Kraft ist und das normale Klageverfahren vor
den Sozial- bzw. Verwaltungsgerichten ziemlich lange dauert,
hat der
Schwerpunkt der Entscheidungen zunächst auf dem Gebiet des
vorläufigen
Rechtsschutzes gelegen, wo ein Sozialgericht durch einen einzelnen
Richter
aufgrund einer bloßen summarischen Prüfung
entscheidet. Zunehmend sind Urteile im
Hauptsacheverfahren ergangen und seit dem 7. November 2006 gibt es das
erste Urteil des letztinstanzlich zuständigen
Bundessozialgerichts zu
dieser Materie.
Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz in Mainz: In einem Fall, in
dem eine AlgII-Empfängerin vorsätzlich keine
Abschlagszahlungen an den Stromversorger erbracht hat, obwohl diese in
der Regelleistung enthalten sind, und dabei darauf vertraute, die
Behörde würde für die Stromschulden ein Darlehen gewähren, hielt das
Landessozialgericht die Gewährung eines Darlehens (§ 22 Absatz 5 SGB
II) für nicht gerechtfertigt (Beschluss vom 27.12.2010 Az. L 3 AS
557/10 B ER). Die Rückstände seien durch sozialwidriges
Verhalten entstanden. Auch das Vorhandensein von drei minderjährigen
Kindern, das jüngste davon neun Jahre alt, ändere hieran nichts. Eine
Gesundheitsgefährdung durch die Stromsperre sei nicht zu erwarten, da
die Unterkunft weiterhin mit Wärmeenergie und Warmwasser versorgt
werde. Für eine Übergangszeit sei eine kalte Ernährung auch der Kinder
zumutbar. (Quelle: Pressemitteilung
des LSG Mainz vom 17.01.2011).
Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz in Mainz:
Die Übernahme der Kosten für den Erwerb einer
Gleitsichtbrille nach § 16 SGB II kommt nicht in Betracht, da
eine
Brille mit Ausnahme einer Arbeitsschutzbrille keine Hilfe zur Teilhabe
am Arbeitsleben darstellt, sondern auch im täglichen Leben zur
Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse benötigt
wird, so
das Gericht in einem Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss vom
16.12.2008 (Az. S 11 AS
398/08).
Ein Ermessen nach § 16 Absatz 2 SGB II hinsichtlich der
Bewilligung von in § 16 Absatz 1 SGB II nicht genannten
Leistungen
bestehe nicht bei Leistungen für den täglichen Bedarf.
Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz in Mainz:
Das Gericht hat entschieden, dass durch Gehaltsverzicht
(Entgeltumwandlung) finanzierte Beiträge zur betrieblichen
Altersversorgung in Form einer Pensionskasse kein beim Arbeitslosengeld
II zu berücksichtigendes Einkommen darstellen und den Anspruch
auf
Arbeitslosengeld II nicht reduzieren (Urteil vom 25.11.2008 Az. L 3 AS
118/07).
Durch den Gehaltsverzicht könne der Arbeitnehmer nicht mehr
die
Auszahlung der Beträge verlangen. Unerheblich sei, ob die
betriebliche Altersversorgung auch die Kriterien einer Riester-Rente
erfülle.
Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz in Mainz:
Unterhaltszahlungen an ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft können
nur in Höhe des tatsächlich gezahlten Betrages angerechnet
werden, so das Gericht in einem Urteil vom 23.04.2009 (Az. L 5 AS
81/07).
Unerheblich sei, dass zivilrechtlich ein höherer Betrag geschuldet
sei. Der Betrag stehe nicht als bereite Mittel zur Verfügung, die
Sicherstellung des lebensnotwendigen Bedarfs gebiete die Anrechnung nur
in der tatsächlich erbrachten Höhe. Der Träger der
Grundsicherung sei nicht schutzlos, da Unterhaltsansprüche auf ihn
übergehen.
Entscheidungen
der Sozialgerichte zum SGB II und SGB XII finden Sie unter www.sozialgerichtsbarkeit.de
Seite zuletzt
bearbeitet am: 01.02.2011
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