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zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010
finden Sie hier
Hintergrund:
Der schwierige Weg zum Kompromiss vom 25. Februar 2011 - Der Weg zum
Änderungsgesetz - Näheres hier
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Fünf
Euro mehr rückwirkend ab Jahresanfang, dann noch drei Euro
mehr ab 2012, dazu ein umfangreiches Bildungs- und Teilhabepaket für
Kinder, das ist die Quintessenz eines jahrelangen Streits um
verfassungskonforme Existenzsicherungsleistungen. Die Grundsicherung
für Arbeitsuchende, wie diese Hilfe für arbeitsfähige
Langzeiterwerbslose bzw. Personen mit sonst nicht ausreichendem
Einkommen offiziell heißt, wurde im Dezember 2003 als vierte
Hartz-Reform beschlossen und ist ab Jahresanfang 2005 an die Stelle der
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige ohne ausreichendes
Einkommen getreten. Mehr als sechs Jahre nach ihrer
Verabschiedung
stellte das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 die
Verfassungswidrigkeit der bisherigen Herleitung der Regelleistungen
fest und forderte den Gesetzgeber auf, spätestens zum 1. Januar 2011
eine transparentere Methode zu verwenden. Der ursprüngliche
Gesetzentwurf von CDU, CSU und FDP sah eine Erhöhung der Regelleistung
um nur fünf Euro vor. Zu wenig, sagte die Opposition, und verweigerte
dem Gesetz zunächst im Bundesrat ihre Zustimmung. Nach nochmaligen
Verhandlungen der politischen Parteien verabschiedeten Bundestag und
Bundesrat am 25. Februar 2011 ein Änderungspaket, das u.a. eine
zweistufige Erhöhung der
Regelleistung vorsieht. Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und
zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist am
29. März 2011 im Bundesgesetzblatt erschienen (BGBl I 2011 Nummer 12 Seite 453 ff.).Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen aufgrund des Ende Februar 2011 gefundenen Kompromisses:
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Quellen: Pressemitteilungen des Bundesarbeits- und sozialministeriums und des Bundesrates vom 25.02.2011 und der Bundesagentur für Arbeit vom 25.02.2011 und vom 16.03.2011. |
Die
Bundesagentur für Arbeit hat die Nachzahlung und die höhere Regelleistung automatisch ab April 2011 an Betroffene
überweisen. Die Jobcenter hätten sich in den Monaten vor Verabschiedung
der Neuregelung intensiv mit dem Bildungspaket beschäftigt. Man habe
Anträge, Gutscheine oder Musterbescheide erstellt, Info- und
Schulungsmaterial erarbeitet und eine Anbieterdatenbank über vorhandene
lokale Angebote entwickelt, sagte Heinrich Alt, Vorstand im Bereich
Grundsicherung bei der Bundesagentur für Arbeit. (Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur
vom 25.02.2011).
Der
Erhöhung der Regelleistung und dem Bildungspaket stehen im Jahr 2011
Streichungen an anderer Stelle beim AlgII gegenüber:
- Keine
Rentenversicherungsbeiträge für AlgII-Bezieher
- Wegfall des befristeten Zuschlags für ehemalige Arbeitslosengeld I-Bezieher - Anrechnung des Elterngeldes (Ausnahme: vorherige Beschäftigung) - Kürzung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. |
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