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![]() Übersicht Arbeitslosengeld II - Teil 6: Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) |
| Eine
der wesentlichen Neuerungen, die mit der Reform des SGB II vom März
2011 eingeführt worden ist, sind die sogenannten Leistungen für Bildung
und Teilhabe. Es handelt sich dabei um die Anerkennung eines
spezifischen Bedarfs junger Menschen. Auslöser war das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, das die frühere
prozentuale Ableitung der Regelleistungen für Kinder aus dem Regelsatz
der Erwachsenen beanstandete und den Gesetzgeber aufforderte, die
Bedarfe von Kindern unabhängig von Bedarfen zu ermitteln und dabei
kinderspezifische Aufwendungen zu berücksichtigen, insbesondere für
Bildung und Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, etwa in
Vereinen. Rechtsgrundlage für die neuen Leistungen ist § 28 SGB II. Zu den Leistungen zählen:
Mit Ausnahme der zweimal jährlich erbrachten Leistungen für den persönlichen Schulbedarf werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe nur auf Antrag erbracht (§ 37 Absatz 1 Satz 2 SGB II). |
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