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soll es in Bremerhaven 2007 bis 2011 weitergehen: Große Koalition in Bremerhaven Für rot-grün reicht es in der Stadt an der Wesermündung nicht Zeitgleich mit der Bürgerschaftswahl in Bremen haben die Bremerhavener am 13. Mai 2007 ihr Kommunalparlament gewählt. Die Städte Bremen und Bremerhaven bilden zusammen das Bundesland Bremen. | ![]() |
| Die
Bremerhavener bescherten der schon länger regierenden
großen
Koalition aus SPD und CDU in der Unterweserstadt deutliche Verluste,
insbesondere die CDU ist besonders geschwächt aus der Wahl
hervorgegangen. Im Gegensatz zum Ergebnis auf Landesebene reichen die
Mehrheitsverhältnisse nicht für eine
rot-grüne
Koalition, eine Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP kam
nicht
zustande. So geht die bisherige politische Konstellation in die
Verlängerung. Doch die neue Stadtverordnetenversammlung ist
bunter
geworden, es sind jetzt insgesamt sieben Parteien vertreten. Jedoch
mussten drei kleinere Parteien gleich in der ersten Sitzung am 28. Juni
2007 eine Enttäuschung hinnehmen, da ihnen nicht der
Fraktionsstatus gewährt wurde, weil hierfür nach
einem neuen
Beschluss eine Stärke von mindestens vier Stadtverordneten
notwendig ist. Eine hiergegen gerichtete Klage hat das
Verwaltungsgericht Bremen abgewiesen (Urteil vom 05.03.2008 Az. 1 K
1937/07).
Nach Ende der Sommerpause 2009 wird die Stadtverordnetenversammlung wieder 48 Sitze haben. Dies war zunächst unklar, da bei einer Stadtverordneten der Wählervereinigung "Bürger in Wut" (BIW) nach Auffassung der Stadtverwaltung kein Hauptwohnsitz in Bremerhaven gegeben war, ihr das Mandat eigentlich hätte aberkannt werden müssen und bei dem dann nachrückenden Ersatzkandidaten der gleiche Sachverhalt vorlag und ein weiterer Ersatzkandidat von BIW nicht zur Verfügung steht, so dass möglicherweise ein Sitz dauerhaft vakant geblieben wäre. Über die Gültigkeit der Wahl oder über den Verlust der Mitgliedschaft etwa aufgrund nicht bestehender Wählbarkeit entscheidet die Stadtverordnetenversammlung (Wahlprüfung). Gegen die Wahl der fraglichen Stadtverordneten lag ein Einspruch des Stadtwahlleiters vor, über den die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, wobei zunächst eine Überprüfung in einem Ausschuss stattfindet. Innerhalb eines Monats kann der Betreffende gegen die Feststellung des Stadtverordnetenvorstehers oder des Vorstands Einspruch erheben. Dieser Einspruch ist der Stadtverordnetenversammlung zu übermitteln, die hierüber durch Beschluss entscheidet. Dagegen kann der Betroffene innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben (§§ 34, 47 Bremisches Wahlgesetz). Die umstrittene Angeordnete hat inzwischen ihr Mandat zurückgegeben, den einzig verbliebenen Nachrücker hatte die Stadtverordnetenversammlung wegen eines angeblich nicht in Bremerhaven vorhandenen Wohnsitzes nicht akzeptiert und seinen Einspruch auf der Sitzung am 07.02.2008 zurückgewiesen. Das gegen den Nachrücker und Bremerhavener BIW-Spitzenkandidaten für die Bürgerschaftswahl eingeleitete Strafverfahren wegen Wahlfälschung (§ 107 a Strafgesetzbuch) endete am 27.01.2009 mit einem Freispruch, den zuletzt auch die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Am 11. Juni 2009 beschloss das Lokalparlament, den Kandidaten Jan Timke als Nachrücker zuzulassen, so dass die BIW wieder mit drei Abgeordneten vertreten sein wird und wieder 48 Abgeordnete in der Stadtverordnetenversammlung sitzen. Für Aufsehen sorgte in der dritten Juliwoche 2007 der Austritt von zwei Stadtverordneten der DVU aus dieser Partei. Anfang April 2008 verließ eine Stadtverordnete der Linken ihre Partei und gehört nunmehr als parteilose Stadtverordnete zur Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Aussagen der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU in Bremerhaven ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich bei der Koalitionsvereinbarung um eine politische Absichtserklärung. Um die Ziele zu erreichen, müssen die meisten Vorschläge eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung finden. Klicken Sie auf einen der unten links stehenden Begriffe, es erscheinen dann im rechten Frame nähere Ausführungen zu der Thematik. |
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