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Elf
Parteien in Bremerhavener Volksvertretung - Nach Großer Koalition aus SPD und CDU jetzt Große Koalition aus SPD und Grünen
Stadtverordnetenwahl 2011:
Mehrheit der Bremerhavener interessiert sich nicht für die Zukunft
ihrer Stadt
Schüler zählen Stimmen aus - Neues Wahlrecht bringt Listen der Parteien
durcheinander
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Gesetzestexte:
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| Text |
| Landesverfassung Bremen |
hier |
| Bremisches Wahlgesetz (BremWahlG) |
hier |
| Bremische
Landeswahlordnung (BremLWO) |
hier |
| Verfassung
von Bremerhaven |
hier |
Geschäftsordnung
der Stadtverordneten-
versammlung von Bremerhaven |
hier |
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Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven am 22. Mai 2011
zeichnet sich gleich durch eine ganze Reihe von Besonderheiten aus, die
sie von früheren Wahlen unterscheidet. Aufgrund einer Änderung des
Wahlrechts konnten die Wählerinnen und Wähler in der Stadt an der
Wesermündung gleich fünf Stimmen auf dem Stimmzettel beliebig auf
Parteien oder Einzelkandidaten verteilen. Hiervon machte das Wahlvolk
auch Gebrauch. Dadurch, dass der eine oder andere Wähler einzelne
Bewerber bevorzugte gegenüber den Listenvorschlägen. wurden die auf die
Parteien entfallenden 48 Sitze in mehreren Fällen anders als nach der
von den Parteien mit den Listenvorschlägen getroffenen Rangfolge
vergeben. Wie bei der Bürgerschaftswahl waren auch auf kommunaler Ebene
16- und 17-Jährige erstmals wahlberechtigt. Vielleicht die markanteste
Veränderung ist der Wegfall der 5-Prozent-Hürde mit der Folge, dass
gleich elf verschiedene Parteien vertreten sind, darunter fünf Parteien
mit nur einem Stadtverordneten und zwei Parteien mit nur zwei. Würde es
weiterhin die 5-Prozent-Sperrklausel geben, wären es nur vier Parteien.
Niedrige Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen
ist keine
Besonderheit von Bremerhaven, sondern ein bundesweit zu beobachtendes
Phänomen. Bei der letzten
Kommunalwahl in Hessen
am 27. März 2011, also zwei Monate vor der Bremerhavener Wahl, lag die
Wahlbeteiligung im Landesdurchschnitt bei 47,7 %, wobei sie im
Vergleich zur vorhergehenden Kommunalwahl 2006 sogar noch um 1,9
Prozentpunkte gestiegen war. Die Wahlbeteiligung in hessischen Städten
2011: |
| Marburg |
50,7
% |
| Darmstadt |
49,4
% |
| Groß-Gerau |
44,7
% |
| Kassel |
42,4
% |
| Frankfurt
am Main |
42,4
% |
| Gießen |
42,3
% |
| Wiesbaden |
41,4
% |
| Fulda |
41,2
% |
| Hanau |
37,4
% |
| Offenbach |
33,8
% |
| (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt) |
Bessere
Demokraten als die Bremerhavenerinnen und Bremerhavener sind offenbar
deren Nachbarn im Landkreis Cuxhaven. Bei der Kreistagswahl am 11.
September 2011 stieg die Wahlbeteiligung um 2,6 Prozentpunkte auf
53,6%. (Quelle: Landeswahlleiter Niedersachsen).
|
Alarmierend
ist die nur geringe Wahlbeteiligung, die mit 46,8 Prozent einen
beschämenden Tiefststand erreicht hat. Die 41.555 Wählerinnen und
Wähler vergaben insgesamt 194.546 gültige Stimmen. Es hat also nicht
unerheblich ungültige Stimmen gegeben bzw. es wurden Stimmen
verschenkt, weil einige Wählerinnen und Wähler weniger als fünf Kreuze
machten. Vier Jahre zuvor lag die Wahlbeteiligung noch bei 51,47 %. Bei
der gleichzeitig abgehaltenen Bürgerschaftswahl (Landtagswahl) lag die
Wahlbeteiligung 2011 bei 48,1 %. Dieser gegenüber der Kommunalwahl
höhere
Wert dürfte darauf zurückzuführen sein, dass auf kommunaler Ebene
auch Staatsangehörige aus anderen EU-Staaten wahlberechtigt
sind
und die Wahlabstinenz bei diesen Personen wohl noch ausgeprägter ist.
Eine
weitere Neuheit bei der Wahl in Bremerhaven war die Auszählung der
Stimmen durch wahlberechtigte Schüler der Bremerhavener
Oberstufengymnasien. Wegen des
neuen Wahlrechts mit der Möglichkeit zum Kumulieren und Panaschieren
dauert der Auszählvorgang besonders lange. Hinzu kommt, dass gleich
zwei Wahlen zur gleichen Zeit abgehalten wurden, nämlich die
Bürgerschaftswahl (Landtagswahl) und die Wahl zur
Stadtverordnetenversammlung. Da bereits das Auszählen der Stimmen einer
der beiden Wahlen mehrere Stunden pro Wahlbezirk in Anspruch nimmt und
die EDV-mäßige Vernetzung aller Wahllokale zu kompliziert wäre,
wurden die Wahlurnen mit den Stimmen nach Beendigung der Wahl von den
Wahllokalen zu einer zentralen Sammel- und Auszählstelle gebracht, dem
Lloydgymnasium. Dort wurden die Urnen von den Schülern in Empfang
genommen und ausgezählt, und zwar am Sonntagabend bis spät in die Nacht
hinein zunächst die Stimmen zur Bürgerschaft (Landtag) und am Folgetag
die Stimmen zur Stadtverordnetenversammlung. Das Bremerhavener Ergebnis
lag viel früher vor als das Ergebnis aus der Stadt Bremen.
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Das
Wahlergebnis der Stadtverordnetenwahl vom 22. Mai 2011 (endgültiges
Endergebnis)
|
Ergebnis |
Veränderung
(Prozentpunkte) |
Sitze |
Veränderung
(Sitze) |
| SPD |
33,1 % |
-0,5 |
16 |
± 0 |
| CDU |
20,0 % |
- 3,7 |
9 |
- 3 |
| Grüne |
22,6 % |
+ 10,0 |
11 |
+ 5 |
| Linke |
4,6 % |
- 1,5 |
2 |
- 1 |
| FDP |
3,3
% |
- 6,3 |
2 |
- 3 |
| BIW (Bürger in Wut) |
7,4 % |
+ 2,0 |
3 |
± 0 |
| B+B (Bremer und
Bremerhavener Wählergemeinschaft) |
1,5 % |
+ 1,5 |
1 |
+ 1 |
| Für Bremerhaven |
1,3 % |
+ 1,3 |
1 |
+ 1 |
| NPD |
2,2 % |
+ 2,2 |
1 |
+ 1 |
| Piratenpartei |
2,2 % |
+ 2,2 |
1 |
+ 1 |
| RRP (Rentnerinnen und
Rentner Partei) |
1,3 % |
+ 1,3 |
1 |
+ 1 |
| PdB (Protest
der Bürger) |
0,6 % |
+ 0,6 |
0 |
± 0 |
| sonstige |
0,0 % |
- 8,9 |
0 |
- 3 |
(Endgültiges Endergebnis. Quelle:
Landeswahlleiter
Bremen/Stadtwahlleiter Bremerhaven)
Nach der Wahl verständigten sich SPD und Grüne auf eine gemeinsame
Koalition. Am 5. Juli 2011, dem Tag der konstituierenden Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung, unterzeichneten beide Parteien den
Koalitionsvertrag. Das
Ergebnis vom 22. Mai 2011 lässt eine Fortsetzung der vorher regierenden
Großen Koalition aus SPD und CDU zu, ebenso ist aber jetzt auch eine
Große Koalition aus SPD und Grünen möglich.
Linke, Piratenpartei und RRP bilden in der neuen
Stadtverordnetenversammlung eine gemeinsame Fraktion mit der Bezeichnung „RePiLi“.
Die Stadtverordneten von FDP und B+B bilden zusammen die Gruppe
„Bremerhavenfraktion“, zu der anfänglich auch der Stadtverordnete der
Wählergemeinschaft Walter Müller zählte, der 2007 für die Partei Die
Linke in die Bremische Bürgerschaft und die Stadtverordnetenversammlung
Bremerhaven einzog. Aufgrund des Ausscheidens von „Für Bremerhaven“ ist
der Zusammenschluss von FDP und B+B keine Fraktion mehr, sondern nur
noch eine Gruppe. Am 7. Juli 2011 meldete die Nordsee-Zeitung, dass der
über den ersten Listenplatz der FDP gewählte Stadtverordnete Mark Ella
seinen Austritt aus der FDP erklärt hat, sein Mandat aber als
Unabhängiger weiter ausüben will.
Bild oben: Drei 240-Liter-Wahlurnen im
zentralen Auszählort im Lloyd-Gymnasium
Was
wurde gewählt? Die
Stadtverordnetenversammlung - Aufgaben und Funktion, Unterschiede zu
anderen Städten
Die
Stadtverordnetenversammlung ist die Volksvertretung der Stadt
Bremerhaven. Nach dem Grundgesetz, genauer gesagt nach Artikel 28
Absatz 2 Satz 1 muss den Städten das Recht gewährleistet sein, alle
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in
eigener Verantwortung zu regeln. Der vorhergehende Absatz dieser
Vorschrift des Grundgesetzes sagt, dass in den Landkreisen und
Gemeinden dass Volk eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen,
unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
Zu diesen örtlichen Angelegenheiten zählen etwa die Aufstellung von
Bebauungsplänen, also die Frage, wie das Gemeindegebiet bebaut werden
soll, sowie Regelungen über die Unterhaltung von Einrichtungen der
Daseinsvorsorge wie Kindertagesstätten, Sportanlagen, Schulen,
Kultureinrichtungen oder die Bestimmung der Grundsätze, wie die
kommunale Verwaltung geführt werden soll.
Üblicherweise
sind die Aufgaben, Befugnisse und die Organisation der Kommunen (Städte
und Landkreise) in Landesgesetzen geregelt (Gemeindeordnung), die vom
Landesparlament beschlossen werden, zum Beispiel die Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO, ab 1. November 2011 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz) oder die Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Nicht so im Land Bremen, hier gibt es
kein vom Landtag beschlossenes Gesetz über die kommunalrechtliche
Stellung von Bremerhaven. Vielmehr ist für Bremerhaven die Verfassung
der Stadt Bremerhaven die Grundlage, die - das ist einzigartig - von
der lokalen Volksvertretung, der Stadtverordnetenversammlung,
beschlossen wird, und nur der Genehmigung durch die Landesregierung,
den Senat, bedarf. Die Bremische Landesverfassung betont
ausdrücklich, dass die Gemeinden das Recht auf eine selbstständige
Gemeindeverfassung haben (Artikel 144) und dass die Verfassungen der
Gemeinden von den Gemeinden selbst festgestellt werden (Artikel 145,
allenfalls können hierfür Grundsätze durch Gesetz bestimmt werden).
Die
Bezeichnung dieses „Lokalparlaments“ in den einzelnen Bundesländern
ist unterschiedlich, so heißt es oftmals etwa „Rat der Stadt X“ bzw.
Stadtrat oder Gemeinderat, Gemeindevertretung oder Stadtvertretung,
während die Vertretung auf der Ebene der Landkreise als
„Kreistag“
bezeichnet wird. Die vom Volk gewählten Vertreter bezeichnet man
entsprechend als Stadtverordnete bzw. Ratsherren oder Ratsfrauen oder -
geschlechtsneutral - Ratsmitglieder. An der Spitze der Volksvertretung
steht in Bremerhaven der Stadtverordnetenvorsteher, der von den
Stadtverordnetenversammlung gewählt wird. Anders sieht es in vielen
Bundesländern aus, wo ein vom Volk gewählter Bürgermeister sowohl die
Leitung der kommunalen Vertretung als auch die Leitung der kommunalen
Verwaltung übernimmt. Zu einer Direktwahl des Oberbürgermeisters konnte
man sich in Bremerhaven bislang nicht durchringen, dieser wird seit
Jahrzehnten von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Ebenso wenig
ist die Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung verlängert
worden, ein Grund hierfür mag unter anderem sein, dass die Wahl zur
Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich zeitgleich mit der Wahl zur
Bürgerschaft und ein eigener Wahltag zusätzliche Kosten und
organisatorischen Aufwand erfordert. Die
Verwaltungsbehörde der Stadt Bremerhaven ist der Magistrat, der aus dem
Oberbürgermeister, einem Bürgermeister und weiteren haupt- und
ehrenamtlichen Stadträten besteht. Dabei ist der Magistrat ein
Kollegialorgan, der
Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der
Verwaltung. Die hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats werden für
sechs Jahre gewählt, die ehrenamtlichen für die Amtszeit der jeweiligen
Stadtverordnetenversammlung, das heißt nach jeder Kommunalwahl müssen
die Posten neu vergeben werden. Es ist in der Verfassung von
Bremerhaven vorgeschrieben, dass es mehr ehrenamtliche als
hauptamtliche Magistratsmitglieder gibt. Momentan liegt das Verhältnis
bei 5:6. Bei der Wahl sind die Vorschläge der
Fraktionen und
Gruppen im Verhältnis ihrer Sitze in der Stadtverordnetenversammlung zu
berücksichtigen. Ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung kann
nicht gleichzeitig Mitglied des Magistrats sein, auch nicht ein
ehrenamtliches. Ein in den Magistrat gewähltes Mitglied der
Stadtverordnetenversammlung hat aber ein Recht auf Rückkehr in die
Volksvertretung, wenn es von seinem Amt im Magistrat zurücktritt (§ 46
Bremisches Wahlgesetz).
Die
Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung hat 48 Mitglieder.
Gelegentlich wird die Forderung erhoben, die Anzahl der Sitze zu
verkleinern. Es gibt Bundesländer, in denen Städte von der
Größenordnung Bremerhavens mit etwa 113.000 Einwohnern größere
kommunale Vertretungen haben (etwa Bayern mit 50 Mitgliedern, Art. 31
Gemeindeordnung, oder Nordrhein-Westfalen mit 58, § 3
Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen, oder Hessen mit gar 71
Mitgliedern,
§ 38 Hessische Gemeindeordnung). Es gibt aber auch Länder
mit kleineren Kommunalparlamenten für Städte vergleichbarer
Einwohnerzahl, etwa Baden-Württemberg mit 40 Gemeinderäten (§ 25
Gemeindeordnung Baden-Württemberg) oder Niedersachsen mit 46 (§ 32
Niedersächsische Gemeindeordnung bzw. § 46 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz).
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Welche
Fortschritte wir machen! Fakten aus Bremerhaven:
Im
April 2007, kurz vor der vorletzten Stadtverordnetenwahl, betrug die
Arbeitslosenquote in Bremerhaven 19,1 %, im April 2011 waren es 16,8
Prozent (im Bundesdurchschnitt waren es 9,5 bzw. 7,0 Prozent). (Quelle: Statistik der Bundesagentur für
Arbeit
Arbeitsmarkt
in Zahlen, Bestand an Arbeitslosen - Arbeitslosenquoten -,
Monats-/Jahreszahlen 2007 S. 2 und Pressemitteilung 30/2011 der
Bundesagentur für Arbeit und Pressemitteilung 44/2011 der Agentur für
Arbeit Bremerhaven).
Die
Einwohnerzahl Bremerhavens ist von Ende 2006 bis Ende 2010 geschrumpft.
Ende 2006 wohnten 116.261 Menschen in der Stadt an der Wesermündung,
vier Jahre später waren es nur noch 113.842. Dies entspricht einem
Rückgang um gut zwei Prozent. (Quelle:
Statistische Kurzberichte des Magistrats Bremerhaven April 2007 und
März 2011 ).
Beeindruckend
ist die ansteigende Verschuldung Bremerhavens. Betrug diese Ende 2006
noch 625,4 Millionen Euro und ein Jahr später 697,5 Millionen Euro,
waren es am Ende des Jahres 2009 beachtliche 875 Millionen Euro. Dies
entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 5.389 Euro (2006), 6.049
Euro (2007) bzw. 7.673 Euro (2009). (Quelle:
Berichte des Magistrats über die Verwaltung und den Stand der
Stadtangelegenheiten 2007, 2008 und 2010).
Bei
der Pro-Kopf-Verschuldung, betrachtet vom Säugling bis zum
Greis,
muss man noch die Schulden hinzurechnen, die aus den Schulden des
Bundes und des Bundeslandes Bremen stammen.
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|
Wie
wurden die Sitze vergeben, wie wurde gezählt?
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Wie viele Stimmen braucht
man für ein Mandat?
Bei
der Stadtverordnetenwahl Bremerhaven 2011 gaben von den 88.798
Wahlberechtigten 41.555 Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen ab. Obwohl
jeder Wähler bzw. jede Wählerin bis zu fünf Stimmen abgeben konnte,
wurden nur 194.546 gültige Stimmen gezählt. Wenn jeder Wähler bzw. jede
Wählerin einen gültigen Stimmzettel mit fünf Kreuzen abgegeben
hätte, hätte es 207.755 Stimmen geben müssen.
Die politischen
Parteien brauchten eine unterschiedliche Anzahl von Stimmen, um ein
Mandat in der Stadtverordnetenversammlung zu bekommen. So waren für BIW
(Bürger in Wut) pro
Mandat 4.805 Stimmen erforderlich
(bei 14.415 Stimmen und 3 Sitzen), für die CDU 4.276 (38.940 Stimmen
und 9 Mandate), für die SPD 4.022 (64.355 und 16 Sitze), für die Linke
4.465 (8.930 und 2 Sitze) und für die FDP 3.220 (6.440 und 2 Sitze).
Hingegen
kamen die kleineren Wählergruppen und Parteien, die nur einen
Vertreter in die Stadtverordnetenversammlung entsenden, mit deutlich
weniger Stimmen für einen Sitz aus. So reichten der Wählergruppe „Für
Bremerhaven“ 2.499
Stimmen pro Sitz,
der Rentnerinnen- und Rentnerpartei (RRP) 2.544 und der B+B
(Bremerhavener und Bremer Wählergemeinschaft) 2.856 Stimmen. Wenn die
CDU wie die Wählergemeinschaft „Für Bremerhaven“ pro Mandat nur 2.499
Stimmen gebraucht hätte, müsste die CDU eigentlich 15 Sitze im
Lokalparlament haben, tatsächlich sind es jedoch nur neun.
Das angewendete
Sainte-Laguë/Schepers-
Verfahren bevorzugt offensichtlich die Kleinstparteien.
|
Das
Wahlsystem bei der Stadtverordnetenwahl Bremerhaven entspricht dem der
gleichzeitig stattgefundenen Bürgerschaftswahl. Bis 2007 war die Wahl
in Bremerhaven relativ einfach, da die
Wähler nur eine Stimme für eine bestimmte Liste (Partei)
abgeben
konnten. Entsprechend einfach war die Auszählung. Gleich fünf
Stimmen
hatten die Wahlberechtigten bei der Wahl am 22. Mai 2011, die beliebig
auf Parteien und Bewerber verteilt werden können. Entsprechend
umfangreich war diesmal der Stimmzettel, der aus insgesamt 24
zusammengehefteten Seiten im
DIN-A-4-Format bestand. Wie in anderen Bundesländern bei der
Kommunalwahl
üblich, haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, Stimmen
auf einen
Vorschlag zu häufen (kumulieren) oder die Stimmen
unterschiedlichen
Bewerbern bzw. Listen zu geben (panaschieren). Es kandidierten
insgesamt 12 Parteien bzw. Wählervereinigungen, von denen elf dank des
Wegfalls der 5-Prozent-Sperrklausel den Einzug in die Volksvertretung
fanden. Allerdings sind für die Bildung einer Fraktion nach der
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (§ 5) mindestens vier
Mitglieder erforderlich.
Die verschiedenen Bewerber einer Liste (Partei) bilden einen
Wahlvorschlag. Zunächst werden die Stimmen für einen
Wahlvorschlag, das
ist in der Regel eine bestimmte Partei, zusammengezählt. Dabei ist
unerheblich, ob es sich um Stimmen für die Liste oder für
einzelne
Listenbewerber handelt, und ob der Vorschlag eine oder bis zu fünf
Stimmen erhalten hat. Für jeden Wahlvorschlag (Liste) wird dann
nach
dem Verfahren Sainte Laguë/Schepers die Gesamtzahl der gewonnenen
Mandate festgestellt. Die Verteilung der gewonnenen Mandate auf die
einzelnen Bewerber des jeweiligen Listenvorschlags erfolgt
zunächst
durch Ermittlung, wie viele Stimmen auf den Listenvorschlag in seiner
Gesamtheit und wie viele Stimmen auf seine Bewerber entfallen sind.
Danach richtet sich, wie die Sitze nach Listenwahl und Personenwahl zu
vergeben sind. Die auf einen Wahlvorschlag nach Listenwahl zu
vergebenden Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge zugeteilt, in
der sie im Wahlvorschlag benannt sind. Die übrigen Sitze werden
den
noch nicht berücksichtigten Bewerbern mit den höchsten
Stimmenzahlen
zugeteilt (§ 7 Bremisches Wahlgesetz).
Bei
der Verteilung der Mandate auf die Listen (Parteien oder
Wählervereinigungen) wird für jeden Wahlvorschlag nach der
Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich durch Teilung der gültigen
Stimmen durch 1, 3, 5, 7 usw. ergibt, festgestellt, wie viele Sitze auf
ihn entfallen. Gleiches gilt bei der Verteilung der Mandate einer Liste
auf Listenvorschläge und Personenwahl.
Zwar
hatten die politischen Parteien den Wahlberechtigten empfohlen, alle
fünf Stimmen dem Listenvorschlag der jeweiligen Partei zu geben, doch
fühlten sich nicht Wenige hieran nicht gebunden, so dass durch die
Abgabe der Stimmen für bestimmte Personen die Mandate nicht immer
entsprechend der von den Parteien vorgeschlagenen Reihenfolge vergeben
wurden. (näheres
unten).

Bild oben: Bis spät in
die Nacht hinein wurden die Stimmen im zentralen Auszählungsort, dem
Lloyd-Gymnasium, erfasst. |
Da
die Auszählung der Stimmen mehrere Stunden dauert, wollte man dies
nicht den Wahlvorständen in den Wahllokalen
zumuten, schließlich
traten die Wahlhelfer schon um kurz vor acht Uhr morgens ihren über
zehn Stunden dauernden Dienst an. So wurden für jeden der 75
Wahlbezirke und 20 Briefwahlbezirke spezielle Auszählwahlvorstände
gebildet (der Wahlvorstand im Wahllokal heißt Urnenwahlvorstand, §§ 6
a, 8 Landeswahlordnung). Von jedem Wahllokal wurden die jeweils zwei
versiegelten Urnen - es handelt sich dabei um 240-Liter-Tonnen
-
zu einer zentralen Auszählstelle gebracht, dem Lloydgymnasium
(Ausnahme: die Stimmen der Briefwähler wurden im Wahlamt
gezählt).
Beim Personal in der zentralen Auszählstelle ging man diesmal in
Bremerhaven neue Wege: man setzte hierfür etwa 400 Schülerinnen und
Schüler der gymnasialen Oberstufe ein, die sich bereitwillig zu diesem
Ehrenamt gemeldet hatten. Die einzelnen Stimmzettel wurden zunächst auf
Fehler überprüft, die abgegebenen Stimmen dann entsprechend der
Nummerierung der Liste oder des jeweiligen Kandidaten erfasst und in
ein elektronisches Datenverarbeitungssystem eingegeben. So könnte etwa
eine Parteiliste die Nummer 1700 und ein Listenbewerber Alfred
Mustermann die Nummer 1801 gehabt haben, und bei hierauf abgegebenen
drei und zwei Stimmen hätte es dann etwa geheißen: 1.700 drei Stimmen,
1.801 zwei Stimmen. Durch die sofortige Erfassung in der EDV war der
Stand der Auszählung sofort sichtbar, die sich ständig verändernden
Ergebnisse wurden auf eine große Fläche in der Schulaula projiziert und
waren im Internet ablesbar. Zunächst wurden die für die Bürgerschaft
abgegebenen Stimmen erfasst. Im Gegensatz zur Stadt Bremen, wo man erst
am Mittwochabend die Auszählung beendete, waren in der Stadt an der
Wesermündung die Stimmen schon in der Nacht zum Montag ausgezählt. Am
Montagvormittag begann dann die Auszählung der Stimmen zur
Stadtverordnetenversammlung, auch hier lag das Ergebnis nach etwas mehr
als vier
Stunden am frühen Montagnachmittag vor. Die Auszählung verlief nach
Angaben des Stadtwahlleiters pannenfrei. Richtungsweisend für die
Einbeziehung der Schüler war ein Versuch bei der Bundestagswahl 2009,
wo man in Bremerhaven zwei Wahlvorstände erfolgreich mit Auszubildenden
besetzt hatte.
(Quelle:
Pressemitteilungen Magistrat Bremerhaven vom 05.01.2011 und 23.05.2011).
Verhältnis Listenwahl/PersonenwahlVon
den Möglichkeiten des neuen Wahlrechts haben die Bremerhavenerinnen und
Bremerhavener reichlich Gebrauch gemacht. Während bei früheren Wahlen
dem Wahlvolk von den Parteien verabschiedete Listen präsentiert worden,
bei denen für nicht einer Partei angehörende Menschen keine Möglichkeit
der Korrektur der Reihenfolge der Bewerber bestand, konnten jetzt fünf
Stimmen beliebig auf Parteien und Kandidaten verteilt werden. Das
Resultat sind mitunter beachtliche Abweichungen der tatsächlich in die
Volksvertretung gewählten Stadtverordneten von der in den
Listenvorschlägen vorgesehenen Reihenfolge. Wie
oben
geschildert, wird zunächst die Gesamtzahl der Mandate einer Partei
ermittelt, wobei Listen- und Personenstimmen zusammengezählt werden.
SPD
Die
SPD gewann insgesamt 16 Mandate, wovon 11 auf Listenvorschläge und 5
auf Personenstimmen zurückzuführen sind. Das 12. Mandat ging an
Karlheinz Michen, der auf der Liste den aussichtslosen 23. Platz
einnahm. Uwe Schmidt konnte aufgrund der Personenwahl vom 15.
Listenplatz zum 13. Mandat vorrücken. Dr. Marcus Kahrs konnte es so vom
17. auf den 15. Platz schaffen und das letzte Mandat für die SPD ging
an Peter Borchert, der sonst den nicht aussichtsreichen 20. Listenplatz
einnahm. Die
meisten Personenstimmen entfielen bei der SPD auf Brigitte Lückert
(3.592), die aber über die Liste gewählt wurde und als ehrenamtliche
Stadträtin das Mandat in der Stadtverordnetenversammlung nicht ausüben
darf. | Grüne
Von
den 11 Mandaten der Grünen kommen 7 aufgrund der Listenwahl und 4 durch
die Personenwahl zustande. Doris Hoch gelang aufgrund der Personenwahl
der Sprung in die Stadtverordnetenversammlung (9. Mandat), was ihr
sonst auf Platz 13 der Liste nur gelungen wäre, wenn zwei vorrangig
platzierte Bewerber zu ehrenamtlichen Stadträten von der
Stadtverordnetenversammlung gewählt worden wären. Ähnliches gilt für
Frank Willmann, der so von Platz 12 auf den erfolgreichen Platz 10
aufrückte. David Lukaßen nahm nach beiden Verfahren den elften Platz
ein. Mit Dr. Ulf Eversberg ist es ein
Stadtverordneter der Grünen, der bei der Wahl 2011 insgesamt die
meisten Personenstimmen erzielte (3.832), sein Mandat verdankt er aber
dem ersten Listenplatz. |
CDU
Bei
der CDU entfallen 5 Sitze auf Listenvorschläge und 4 auf Personenwahl.
Marina Kargoscha konnte so vom 9. Listenplatz auf Platz 6 ziehen. Der
Personenwahl zu verdanken hat ihr Mandat Hela Dumas (12. Listenplatz,
Platz 7 nach Personenwahl), während Günter Dieckhöner (10. Listenplatz,
9. Mandat nach Personenwahl) nur als Nachrücker in die kommunale
Vertretung eingezogen wäre. Die meisten Personenstimmen bei der CDU
erzielte Paul Bödeker (2.102), der aber über den 3. Listenplatz ins
Kommunalparlament einziehen konnte. | FDP
Auch
bei der nur mit 2 Stadtverordneten vertretenen FDP zeigen sich die
Auswirkungen des neuen Wahlrechts. Nach dem Listenvorschlag wäre das 2.
Mandat an Anja Bechtloff gefallen, es ging aber an den auf dem 4.
Listenplatz stehenden Bernd Schomaker. |
BIW
Auch
die „Bürger in Wut“ haben die Folgen des neuen Wahlrechts zu spüren
bekommen. Hier ging das 3. Mandat aufgrund der Personenwahl an Jan
Timke, der auf dem Listenvorschlag den nicht erfolgreichen 4. Platz
einnahm. |
|
Nichts mit der Einführung der Personenwahl zu tun hat die Tatsache, dass das einzige der
Bremer und Bremerhavener Wählergemeinschaft (B+B)
zugefallene Mandat nicht dem Bewerber auf dem ersten Listenplatz
zufiel, sondern dem auf Position sieben gesetzten Lars-Uwe Laue. Die
vor ihm auf den ersten sechs Listenplätzen rangierenden Bewerber Sinan
Yesil, Maren Watzkat, Horst Supp, Günther von Kampen, Dierk Stahl und
Jürgen Behnert haben es abgelehnt, das Mandat in der
Stadtverordnetenversammlung anzunehmen. Ähnliches gilt für die
Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP), die nur zwei Kandidaten
aufgestellt hatte. Der auf Nummer eins rangierende Robert Curti nahm
das Mandat zugunsten von Marie-Luise Saße nicht an.
Seite zuletzt bearbeitet
am: 19.09.2011