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Elf Parteien in Bremerhavener Volksvertretung - Nach Großer Koalition aus SPD und CDU jetzt Große Koalition aus SPD und Grünen
Stadtverordnetenwahl 2011: Mehrheit der Bremerhavener interessiert sich nicht für die Zukunft ihrer Stadt
Schüler zählen Stimmen aus - Neues Wahlrecht bringt Listen der Parteien durcheinander


Näheres:

Wahlergebnis Kommunalwahl 2011

Besonderheiten des kommunalen Systems in Bremerhaven

Wie wurde gewählt und wie die Sitze vergeben?

Fakten aus Bremerhaven: Arbeitslosigkeit, Einwohner, Verschuldung

Auswirkungen der Personenwahl auf Sitzverteilung
Bürgerschaftswahl 2011

Übersicht: Themen aus Bremerhaven

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Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven am 22. Mai 2011 zeichnet sich gleich durch eine ganze Reihe von Besonderheiten aus, die sie von früheren Wahlen unterscheidet. Aufgrund einer Änderung des Wahlrechts konnten die Wählerinnen und Wähler in der Stadt an der Wesermündung gleich fünf Stimmen auf dem Stimmzettel beliebig auf Parteien oder Einzelkandidaten verteilen. Hiervon machte das Wahlvolk auch Gebrauch. Dadurch, dass der eine oder andere Wähler einzelne Bewerber bevorzugte gegenüber den Listenvorschlägen. wurden die auf die Parteien entfallenden 48 Sitze in mehreren Fällen anders als nach der von den Parteien mit den Listenvorschlägen getroffenen Rangfolge vergeben. Wie bei der Bürgerschaftswahl waren auch auf kommunaler Ebene 16- und 17-Jährige erstmals wahlberechtigt. Vielleicht die markanteste Veränderung ist der Wegfall der 5-Prozent-Hürde mit der Folge, dass gleich elf verschiedene Parteien vertreten sind, darunter fünf Parteien mit nur einem Stadtverordneten und zwei Parteien mit nur zwei. Würde es weiterhin die 5-Prozent-Sperrklausel geben, wären es nur vier Parteien.

Niedrige Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist keine
Besonderheit von Bremerhaven, sondern ein bundesweit zu beobachtendes Phänomen. Bei der letzten Kommunalwahl in Hessen am 27. März 2011, also zwei Monate vor der Bremerhavener Wahl, lag die Wahlbeteiligung im Landesdurchschnitt bei 47,7 %, wobei sie im Vergleich zur vorhergehenden Kommunalwahl 2006 sogar noch um 1,9 Prozentpunkte gestiegen war. Die Wahlbeteiligung in hessischen Städten 2011:
Marburg 50,7 %
Darmstadt 49,4 %
Groß-Gerau 44,7 %
Kassel 42,4 %
Frankfurt am Main 42,4 %
Gießen 42,3 %
Wiesbaden 41,4 %
Fulda 41,2 %
Hanau 37,4 %
Offenbach 33,8 %
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)
Bessere Demokraten als die Bremerhavenerinnen und Bremerhavener sind offenbar deren Nachbarn im Landkreis Cuxhaven. Bei der Kreistagswahl am 11. September 2011 stieg die Wahlbeteiligung um 2,6 Prozentpunkte auf 53,6%. (Quelle: Landeswahlleiter Niedersachsen).
Alarmierend ist die nur geringe Wahlbeteiligung, die mit 46,8 Prozent einen beschämenden Tiefststand erreicht hat. Die 41.555 Wählerinnen und Wähler vergaben insgesamt 194.546 gültige Stimmen. Es hat also nicht unerheblich ungültige Stimmen gegeben bzw. es wurden Stimmen verschenkt, weil einige Wählerinnen und Wähler weniger als fünf Kreuze machten. Vier Jahre zuvor lag die Wahlbeteiligung noch bei 51,47 %. Bei der gleichzeitig abgehaltenen Bürgerschaftswahl (Landtagswahl) lag die Wahlbeteiligung 2011 bei 48,1 %. Dieser gegenüber der Kommunalwahl höhere Wert dürfte darauf zurückzuführen sein, dass auf kommunaler Ebene auch  Staatsangehörige aus anderen EU-Staaten wahlberechtigt sind und die Wahlabstinenz bei diesen Personen wohl noch ausgeprägter ist.

Eine weitere Neuheit bei der Wahl in Bremerhaven war die Auszählung der Stimmen durch wahlberechtigte Schüler der Bremerhavener Oberstufengymnasien. Wegen des neuen Wahlrechts mit der Möglichkeit zum Kumulieren und Panaschieren dauert der Auszählvorgang besonders lange. Hinzu kommt, dass gleich zwei Wahlen zur gleichen Zeit abgehalten wurden, nämlich die Bürgerschaftswahl (Landtagswahl) und die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Da bereits das Auszählen der Stimmen einer der beiden Wahlen mehrere Stunden pro Wahlbezirk in Anspruch nimmt und die EDV-mäßige Vernetzung aller Wahllokale zu kompliziert wäre, wurden die Wahlurnen mit den Stimmen nach Beendigung der Wahl von den Wahllokalen zu einer zentralen Sammel- und Auszählstelle gebracht, dem Lloydgymnasium. Dort wurden die Urnen von den Schülern in Empfang genommen und ausgezählt, und zwar am Sonntagabend bis spät in die Nacht hinein zunächst die Stimmen zur Bürgerschaft (Landtag) und am Folgetag die Stimmen zur Stadtverordnetenversammlung. Das Bremerhavener Ergebnis lag viel früher vor als das Ergebnis aus der Stadt Bremen.
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Das Wahlergebnis der Stadtverordnetenwahl vom 22. Mai 2011 (endgültiges Endergebnis)


Ergebnis Veränderung
(Prozentpunkte)
Sitze Veränderung
(Sitze)
SPD 33,1 % -0,5 16 ± 0
CDU 20,0 % - 3,7 9 - 3
Grüne 22,6 % + 10,0 11 + 5
Linke 4,6 % - 1,5 2 - 1
FDP 3,3 % - 6,3 2 - 3
BIW (Bürger in Wut) 7,4 % + 2,0 3 ± 0
B+B (Bremer und Bremerhavener Wählergemeinschaft) 1,5 % + 1,5 1 + 1
Für Bremerhaven 1,3 % + 1,3 1 + 1
NPD 2,2 % + 2,2 1 + 1
Piratenpartei 2,2 % + 2,2 1 + 1
RRP (Rentnerinnen und Rentner Partei) 1,3 % + 1,3 1 + 1
PdB (Protest der Bürger) 0,6 % + 0,6 0 ± 0
sonstige 0,0 % - 8,9 0 - 3
(Endgültiges Endergebnis. Quelle: Landeswahlleiter Bremen/Stadtwahlleiter Bremerhaven)

Nach der Wahl verständigten sich SPD und Grüne auf eine gemeinsame Koalition. Am 5. Juli 2011, dem Tag der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, unterzeichneten beide Parteien den Koalitionsvertrag. Das Ergebnis vom 22. Mai 2011 lässt eine Fortsetzung der vorher regierenden Großen Koalition aus SPD und CDU zu, ebenso ist aber jetzt auch eine Große Koalition aus SPD und Grünen möglich.
Linke, Piratenpartei und RRP bilden in der neuen Stadtverordnetenversammlung eine gemeinsame Fraktion mit der Bezeichnung „RePiLi“.
Die Stadtverordneten von FDP und B+B bilden zusammen die Gruppe „Bremerhavenfraktion“, zu der anfänglich auch der Stadtverordnete der Wählergemeinschaft Walter Müller zählte, der 2007 für die Partei Die Linke in die Bremische Bürgerschaft und die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven einzog. Aufgrund des Ausscheidens von „Für Bremerhaven“ ist der Zusammenschluss von FDP und B+B keine Fraktion mehr, sondern nur noch eine Gruppe. Am 7. Juli 2011 meldete die Nordsee-Zeitung, dass der über den ersten Listenplatz der FDP gewählte Stadtverordnete Mark Ella seinen Austritt aus der FDP erklärt hat, sein Mandat aber als Unabhängiger weiter ausüben will.


Bild oben: Drei 240-Liter-Wahlurnen im zentralen Auszählort im Lloyd-Gymnasium

Was wurde gewählt? Die Stadtverordnetenversammlung - Aufgaben und Funktion, Unterschiede zu anderen Städten

Die Stadtverordnetenversammlung ist die Volksvertretung der Stadt Bremerhaven. Nach dem Grundgesetz, genauer gesagt nach Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 muss den Städten das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Der vorhergehende Absatz dieser Vorschrift des Grundgesetzes sagt, dass in den Landkreisen und Gemeinden dass Volk eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Zu diesen örtlichen Angelegenheiten zählen etwa die Aufstellung von Bebauungsplänen, also die Frage, wie das Gemeindegebiet bebaut werden soll, sowie Regelungen über die Unterhaltung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Kindertagesstätten, Sportanlagen, Schulen, Kultureinrichtungen oder die Bestimmung der Grundsätze, wie die kommunale Verwaltung geführt werden soll.

Üblicherweise sind die Aufgaben, Befugnisse und die Organisation der Kommunen (Städte und Landkreise) in Landesgesetzen geregelt (Gemeindeordnung), die vom Landesparlament beschlossen werden, zum Beispiel die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO, ab 1. November 2011 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) oder die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Nicht so im Land Bremen, hier gibt es kein vom Landtag beschlossenes Gesetz über die kommunalrechtliche Stellung von Bremerhaven. Vielmehr ist für Bremerhaven die Verfassung der Stadt Bremerhaven die Grundlage, die - das ist einzigartig - von der lokalen Volksvertretung, der Stadtverordnetenversammlung, beschlossen wird, und nur der Genehmigung durch die Landesregierung, den Senat, bedarf. Die Bremische Landesverfassung betont ausdrücklich, dass die Gemeinden das Recht auf eine selbstständige Gemeindeverfassung haben (Artikel 144) und dass die Verfassungen der Gemeinden von den Gemeinden selbst festgestellt werden (Artikel 145, allenfalls können hierfür Grundsätze durch Gesetz bestimmt werden).

Die Bezeichnung dieses „Lokalparlaments“ in den einzelnen Bundesländern ist unterschiedlich, so heißt es oftmals etwa „Rat der Stadt X“ bzw. Stadtrat oder Gemeinderat, Gemeindevertretung oder Stadtvertretung, während die Vertretung auf der Ebene der Landkreise als „Kreistag“ bezeichnet wird. Die vom Volk gewählten Vertreter bezeichnet man entsprechend als Stadtverordnete bzw. Ratsherren oder Ratsfrauen oder - geschlechtsneutral - Ratsmitglieder. An der Spitze der Volksvertretung steht in Bremerhaven der Stadtverordnetenvorsteher, der von den Stadtverordnetenversammlung gewählt wird. Anders sieht es in vielen Bundesländern aus, wo ein vom Volk gewählter Bürgermeister sowohl die Leitung der kommunalen Vertretung als auch die Leitung der kommunalen Verwaltung übernimmt. Zu einer Direktwahl des Oberbürgermeisters konnte man sich in Bremerhaven bislang nicht durchringen, dieser wird seit Jahrzehnten von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Ebenso wenig ist die Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung verlängert worden, ein Grund hierfür mag unter anderem sein, dass die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich zeitgleich mit der Wahl zur Bürgerschaft und ein eigener Wahltag zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand erfordert. Die Verwaltungsbehörde der Stadt Bremerhaven ist der Magistrat, der aus dem Oberbürgermeister, einem Bürgermeister und weiteren haupt- und ehrenamtlichen Stadträten besteht. Dabei ist der Magistrat ein Kollegialorgan, der Oberbürgermeister leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der Verwaltung. Die hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats werden für sechs Jahre gewählt, die ehrenamtlichen für die Amtszeit der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung, das heißt nach jeder Kommunalwahl müssen die Posten neu vergeben werden. Es ist in der Verfassung von Bremerhaven vorgeschrieben, dass es mehr ehrenamtliche als hauptamtliche Magistratsmitglieder gibt. Momentan liegt das Verhältnis bei 5:6. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen im Verhältnis ihrer Sitze in der Stadtverordnetenversammlung zu berücksichtigen. Ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung kann nicht gleichzeitig Mitglied des Magistrats sein, auch nicht ein ehrenamtliches. Ein in den Magistrat gewähltes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung hat aber ein Recht auf Rückkehr in die Volksvertretung, wenn es von seinem Amt im Magistrat zurücktritt (§ 46 Bremisches Wahlgesetz).

Die Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung hat 48 Mitglieder. Gelegentlich wird die Forderung erhoben, die Anzahl der Sitze zu verkleinern. Es gibt Bundesländer, in denen Städte von der Größenordnung Bremerhavens mit etwa 113.000 Einwohnern größere kommunale Vertretungen haben (etwa Bayern mit 50 Mitgliedern, Art. 31 Gemeindeordnung, oder Nordrhein-Westfalen mit 58, § 3 Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen, oder Hessen mit gar 71 Mitgliedern,
§ 38 Hessische Gemeindeordnung). Es gibt aber auch Länder mit kleineren Kommunalparlamenten für Städte vergleichbarer Einwohnerzahl, etwa Baden-Württemberg mit 40 Gemeinderäten (§ 25 Gemeindeordnung Baden-Württemberg) oder Niedersachsen mit 46 (§ 32 Niedersächsische Gemeindeordnung bzw. § 46 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz).



Welche Fortschritte wir machen! Fakten aus Bremerhaven:

Im April 2007, kurz vor der vorletzten Stadtverordnetenwahl, betrug die Arbeitslosenquote in Bremerhaven 19,1 %, im April 2011 waren es 16,8 Prozent (im Bundesdurchschnitt waren es 9,5 bzw. 7,0 Prozent). (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an Arbeitslosen - Arbeitslosenquoten -, Monats-/Jahreszahlen 2007 S. 2 und Pressemitteilung 30/2011 der Bundesagentur für Arbeit und Pressemitteilung 44/2011 der Agentur für Arbeit Bremerhaven).

Die Einwohnerzahl Bremerhavens ist von Ende 2006 bis Ende 2010 geschrumpft. Ende 2006 wohnten 116.261 Menschen in der Stadt an der Wesermündung, vier Jahre später waren es nur noch 113.842. Dies entspricht einem Rückgang um gut zwei Prozent. (Quelle: Statistische Kurzberichte des Magistrats Bremerhaven April 2007 und März 2011 ).

Beeindruckend ist die ansteigende Verschuldung Bremerhavens. Betrug diese Ende 2006 noch 625,4 Millionen Euro und ein Jahr später 697,5 Millionen Euro, waren es am Ende des Jahres 2009 beachtliche 875 Millionen Euro. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 5.389 Euro (2006), 6.049 Euro (2007) bzw. 7.673 Euro (2009). (Quelle: Berichte des Magistrats über die Verwaltung und den Stand der Stadtangelegenheiten 2007, 2008 und 2010).
Bei der Pro-Kopf-Verschuldung, betrachtet vom Säugling bis zum Greis, muss man noch die Schulden hinzurechnen, die aus den Schulden des Bundes und des Bundeslandes Bremen stammen.


Wie wurden die Sitze vergeben, wie wurde gezählt?


Wie viele Stimmen braucht man für ein Mandat?

Bei der Stadtverordnetenwahl Bremerhaven 2011 gaben von den 88.798 Wahlberechtigten 41.555 Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen ab. Obwohl jeder Wähler bzw. jede Wählerin bis zu fünf Stimmen abgeben konnte, wurden nur 194.546 gültige Stimmen gezählt. Wenn jeder Wähler bzw. jede Wählerin einen gültigen Stimmzettel mit fünf Kreuzen abgegeben hätte, hätte es 207.755 Stimmen geben müssen.

Die politischen Parteien brauchten eine unterschiedliche Anzahl von Stimmen, um ein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung zu bekommen. So waren für BIW (Bürger in Wut) pro Mandat 4.805 Stimmen erforderlich (bei 14.415 Stimmen und 3 Sitzen), für die CDU 4.276 (38.940 Stimmen und 9 Mandate), für die SPD 4.022 (64.355 und 16 Sitze), für die Linke 4.465 (8.930 und 2 Sitze) und für die FDP 3.220 (6.440 und 2 Sitze).
Hingegen kamen die kleineren Wählergruppen und Parteien, die nur einen Vertreter in die Stadtverordnetenversammlung entsenden, mit deutlich weniger Stimmen für einen Sitz aus. So reichten der Wählergruppe „Für Bremerhaven“ 2.499 Stimmen pro Sitz, der Rentnerinnen- und Rentnerpartei (RRP) 2.544 und der B+B (Bremerhavener und Bremer Wählergemeinschaft) 2.856 Stimmen. Wenn die CDU wie die Wählergemeinschaft „Für Bremerhaven“ pro Mandat nur 2.499 Stimmen gebraucht hätte, müsste die CDU eigentlich 15 Sitze im Lokalparlament haben, tatsächlich sind es jedoch nur neun.

Das angewendete Sainte-Laguë/Schepers-
Verfahren bevorzugt offensichtlich die Kleinstparteien.
Das Wahlsystem bei der Stadtverordnetenwahl Bremerhaven entspricht dem der gleichzeitig stattgefundenen Bürgerschaftswahl. Bis 2007 war die Wahl in Bremerhaven relativ einfach, da die Wähler nur eine Stimme für eine bestimmte Liste (Partei) abgeben konnten. Entsprechend einfach war die Auszählung. Gleich fünf Stimmen hatten die Wahlberechtigten bei der Wahl am 22. Mai 2011, die beliebig auf Parteien und Bewerber verteilt werden können. Entsprechend umfangreich war diesmal der Stimmzettel, der aus insgesamt 24 zusammengehefteten Seiten im DIN-A-4-Format bestand. Wie in anderen Bundesländern bei der Kommunalwahl üblich, haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, Stimmen auf einen Vorschlag zu häufen (kumulieren) oder die Stimmen unterschiedlichen Bewerbern bzw. Listen zu geben (panaschieren). Es kandidierten insgesamt 12 Parteien bzw. Wählervereinigungen, von denen elf dank des Wegfalls der 5-Prozent-Sperrklausel den Einzug in die Volksvertretung fanden. Allerdings sind für die Bildung einer Fraktion nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (§ 5) mindestens vier Mitglieder erforderlich.

Die verschiedenen Bewerber einer Liste (Partei) bilden einen Wahlvorschlag. Zunächst werden die Stimmen für einen Wahlvorschlag, das ist in der Regel eine bestimmte Partei, zusammengezählt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Stimmen für die Liste oder für einzelne Listenbewerber handelt, und ob der Vorschlag eine oder bis zu fünf Stimmen erhalten hat. Für jeden Wahlvorschlag (Liste) wird dann nach dem Verfahren Sainte Laguë/Schepers die Gesamtzahl der gewonnenen Mandate festgestellt. Die Verteilung der gewonnenen Mandate auf die einzelnen Bewerber des jeweiligen Listenvorschlags erfolgt zunächst durch Ermittlung, wie viele Stimmen auf den Listenvorschlag in seiner Gesamtheit und wie viele Stimmen auf seine Bewerber entfallen sind. Danach richtet sich, wie die Sitze nach Listenwahl und Personenwahl zu vergeben sind. Die auf einen Wahlvorschlag nach Listenwahl zu vergebenden Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge zugeteilt, in der sie im Wahlvorschlag benannt sind. Die übrigen Sitze werden den noch nicht berücksichtigten Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen zugeteilt (§ 7 Bremisches Wahlgesetz).

Bei der Verteilung der Mandate auf die Listen (Parteien oder Wählervereinigungen) wird für jeden Wahlvorschlag nach der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich durch Teilung der gültigen Stimmen durch 1, 3, 5, 7 usw. ergibt, festgestellt, wie viele Sitze auf ihn entfallen. Gleiches gilt bei der Verteilung der Mandate einer Liste auf Listenvorschläge und Personenwahl.

Zwar hatten die politischen Parteien den Wahlberechtigten empfohlen, alle fünf Stimmen dem Listenvorschlag der jeweiligen Partei zu geben, doch fühlten sich nicht Wenige hieran nicht gebunden, so dass durch die Abgabe der Stimmen für bestimmte Personen die Mandate nicht immer entsprechend der von den Parteien vorgeschlagenen Reihenfolge vergeben wurden. (näheres unten).


Bild oben: Bis spät in die Nacht hinein wurden die Stimmen im zentralen Auszählungsort, dem Lloyd-Gymnasium, erfasst.
Da die Auszählung der Stimmen mehrere Stunden dauert, wollte man dies nicht den Wahlvorständen in den Wahllokalen zumuten, schließlich traten die Wahlhelfer schon um kurz vor acht Uhr morgens ihren über zehn Stunden dauernden Dienst an. So wurden für jeden der 75 Wahlbezirke und 20 Briefwahlbezirke spezielle Auszählwahlvorstände gebildet (der Wahlvorstand im Wahllokal heißt Urnenwahlvorstand, §§ 6 a, 8 Landeswahlordnung). Von jedem Wahllokal wurden die jeweils zwei versiegelten Urnen - es handelt sich dabei um 240-Liter-Tonnen - zu einer zentralen Auszählstelle gebracht, dem Lloydgymnasium (Ausnahme: die Stimmen der Briefwähler wurden im Wahlamt gezählt). Beim Personal in der zentralen Auszählstelle ging man diesmal in Bremerhaven neue Wege: man setzte hierfür etwa 400 Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe ein, die sich bereitwillig zu diesem Ehrenamt gemeldet hatten. Die einzelnen Stimmzettel wurden zunächst auf Fehler überprüft, die abgegebenen Stimmen dann entsprechend der Nummerierung der Liste oder des jeweiligen Kandidaten erfasst und in ein elektronisches Datenverarbeitungssystem eingegeben. So könnte etwa eine Parteiliste die Nummer 1700 und ein Listenbewerber Alfred Mustermann die Nummer 1801 gehabt haben, und bei hierauf abgegebenen drei und zwei Stimmen hätte es dann etwa geheißen: 1.700 drei Stimmen, 1.801 zwei Stimmen. Durch die sofortige Erfassung in der EDV war der Stand der Auszählung sofort sichtbar, die sich ständig verändernden Ergebnisse wurden auf eine große Fläche in der Schulaula projiziert und waren im Internet ablesbar. Zunächst wurden die für die Bürgerschaft abgegebenen Stimmen erfasst. Im Gegensatz zur Stadt Bremen, wo man erst am Mittwochabend die Auszählung beendete, waren in der Stadt an der Wesermündung die Stimmen schon in der Nacht zum Montag ausgezählt. Am Montagvormittag begann dann die Auszählung der Stimmen zur Stadtverordnetenversammlung, auch hier lag das Ergebnis nach etwas mehr als vier Stunden am frühen Montagnachmittag vor. Die Auszählung verlief nach Angaben des Stadtwahlleiters pannenfrei. Richtungsweisend für die Einbeziehung der Schüler war ein Versuch bei der Bundestagswahl 2009, wo man in Bremerhaven zwei Wahlvorstände erfolgreich mit Auszubildenden besetzt hatte. (Quelle: Pressemitteilungen Magistrat Bremerhaven vom 05.01.2011 und 23.05.2011). 

Verhältnis Listenwahl/Personenwahl

Von den Möglichkeiten des neuen Wahlrechts haben die Bremerhavenerinnen und Bremerhavener reichlich Gebrauch gemacht. Während bei früheren Wahlen dem Wahlvolk von den Parteien verabschiedete Listen präsentiert worden, bei denen für nicht einer Partei angehörende Menschen keine Möglichkeit der Korrektur der Reihenfolge der Bewerber bestand, konnten jetzt fünf Stimmen beliebig auf Parteien und Kandidaten verteilt werden. Das Resultat sind mitunter beachtliche Abweichungen der tatsächlich in die Volksvertretung gewählten Stadtverordneten von der in den Listenvorschlägen vorgesehenen Reihenfolge. Wie oben geschildert, wird zunächst die Gesamtzahl der Mandate einer Partei ermittelt, wobei Listen- und Personenstimmen zusammengezählt werden.

SPD

Die SPD gewann insgesamt 16 Mandate, wovon 11 auf Listenvorschläge und 5 auf Personenstimmen zurückzuführen sind. Das 12. Mandat ging an Karlheinz Michen, der auf der Liste den aussichtslosen 23. Platz einnahm. Uwe Schmidt konnte aufgrund der Personenwahl vom 15. Listenplatz zum 13. Mandat vorrücken. Dr. Marcus Kahrs konnte es so vom 17. auf den 15. Platz schaffen und das letzte Mandat für die SPD ging an Peter Borchert, der sonst den nicht aussichtsreichen 20. Listenplatz einnahm.
Die meisten Personenstimmen entfielen bei der SPD auf Brigitte Lückert (3.592), die aber über die Liste gewählt wurde und als ehrenamtliche Stadträtin das Mandat in der Stadtverordnetenversammlung nicht ausüben darf.
Grüne

Von den 11 Mandaten der Grünen kommen 7 aufgrund der Listenwahl und 4 durch die Personenwahl zustande. Doris Hoch gelang aufgrund der Personenwahl der Sprung in die Stadtverordnetenversammlung (9. Mandat), was ihr sonst auf Platz 13 der Liste nur gelungen wäre, wenn zwei vorrangig platzierte Bewerber zu ehrenamtlichen Stadträten von der Stadtverordnetenversammlung gewählt worden wären. Ähnliches gilt für Frank Willmann, der so von Platz 12 auf den erfolgreichen Platz 10 aufrückte. David Lukaßen nahm nach beiden Verfahren den elften Platz ein. Mit Dr. Ulf Eversberg ist es ein Stadtverordneter der Grünen, der bei der Wahl 2011 insgesamt die meisten Personenstimmen erzielte (3.832), sein Mandat verdankt er aber dem ersten Listenplatz.
CDU

Bei der CDU entfallen 5 Sitze auf Listenvorschläge und 4 auf Personenwahl. Marina Kargoscha konnte so vom 9. Listenplatz auf Platz 6 ziehen. Der Personenwahl zu verdanken hat ihr Mandat Hela Dumas (12. Listenplatz, Platz 7 nach Personenwahl), während Günter Dieckhöner (10. Listenplatz, 9. Mandat nach Personenwahl) nur als Nachrücker in die kommunale Vertretung eingezogen wäre. Die meisten Personenstimmen bei der CDU erzielte Paul Bödeker (2.102), der aber über den 3. Listenplatz ins Kommunalparlament einziehen konnte.
FDP

Auch bei der nur mit 2 Stadtverordneten vertretenen FDP zeigen sich die Auswirkungen des neuen Wahlrechts. Nach dem Listenvorschlag wäre das 2. Mandat an Anja Bechtloff gefallen, es ging aber an den auf dem 4. Listenplatz stehenden Bernd Schomaker.
BIW

Auch die „Bürger in Wut“ haben die Folgen des neuen Wahlrechts zu spüren bekommen. Hier ging das 3. Mandat aufgrund der Personenwahl an Jan Timke, der auf dem Listenvorschlag den nicht erfolgreichen 4. Platz einnahm.


Nichts mit der Einführung der Personenwahl zu tun hat die Tatsache, dass das einzige der Bremer und Bremerhavener Wählergemeinschaft (B+B) zugefallene Mandat nicht dem Bewerber auf dem ersten Listenplatz zufiel, sondern dem auf Position sieben gesetzten Lars-Uwe Laue. Die vor ihm auf den ersten sechs Listenplätzen rangierenden Bewerber Sinan Yesil, Maren Watzkat, Horst Supp, Günther von Kampen, Dierk Stahl und Jürgen Behnert haben es abgelehnt, das Mandat in der Stadtverordnetenversammlung anzunehmen. Ähnliches gilt für die Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP), die nur zwei Kandidaten aufgestellt hatte. Der auf Nummer eins rangierende Robert Curti nahm das Mandat zugunsten von Marie-Luise Saße nicht an.

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Seite zuletzt bearbeitet am: 19.09.2011