Inhalt des
Beschlusses, Verfahren
Der Planfeststellungsbeschluss ist eine Genehmigung des Vorhabens der
Weservertiefung. Die Weser ist eine Bundeswasserstraße, und nach dem
Bundeswasserstraßengesetz (abgekürzt WaStrG), genauer gesagt nach
dessen § 12 und § 14, bedarf jeder Ausbau der Planfeststellung. Das
Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, das
mit einem Planfeststellungsbeschluss endet. Ein
Planfeststellungsverfahren ist in verschiedenen Gesetzen für besonders
raumbeanspruchende Vorhaben vorgesehen. Hierbei soll das Vorhaben auf
eine vernünftige Abwägung der Belange des Vorhabenträgers mit den
Belangen betroffener Bürger, Unternehmen, der Natur oder sonstiger
Stellen überprüft werden. Erhobene Einwände sollen in einem
Erörterungstermin besprochen werden. Das Planfeststellungsverfahren
entfaltet eine Konzentrationswirkung, da es andere, ebenfalls für das
Vorhaben erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen (etwa eine
Baugenehmigung oder eine bergrechtliche Genehmigung) einschließt (§ 75 Absatz 1
Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes [VwVfG]). Der Planfeststellungsbeschluss ist ein Verwaltungsakt,
der im Rechtsstaat des Grundgesetzes wie jeder andere Verwaltungsakt
gerichtlich überprüft werden kann. Aufgrund einer Sonderregelung gibt
es im Bereich der Planfeststellung von Bundeswasserstraßen die
erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, das sonst
eigentlich Revisionsinstanz für Urteile der unterinstanzlichen
Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte ist (§ 50 Absatz 1 Nummer 6
der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Betroffen von
der
Vertiefung ist die Unterweser zwischen Bremen und
Bremerhaven und die Außenweser vor Bremerhaven. Träger des Vorhabens
sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Wasser- und
Schifffahrtsämter Bremen und Bremerhaven, sowie (hinsichtlich eines kleinen Teils
der Außenweser) die Freie Hansestadt Bremen als Stadtgemeinde, vertreten
durch Bremenports GmbH & Co. KG.
Der mit Datum vom 15. Juli 2011 ergangene Planfeststellungsbeschluss
umfasst insgesamt knapp 1.700 Seiten. Ende Juli 2011 wurde der
Beschluss in den örtlichen Tageszeitungen bekanntgemacht, das heißt es
wurde darauf hingewiesen, dass der Beschluss in den betroffenen
35 Gemeinden und Städten zwei Wochen zur Einsicht ausliegt. Mit Ablauf
der Auslegungsfrist gilt der Beschluss als gegenüber übrigen
Betroffenen als zugestellt (§ 74 Absatz 4 VwVfG). Personen, die Einwendungen erhoben hatten, wurden von der
Behörde auf die öffentliche Auslegung in gesonderten Schreiben
hingewiesen.
Im Bundesverkehrswegeplan 2003 ist die Anpassung der Unterweser an
größere Tiefgänge in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden. Der
Bundesverkehrswegeplan ist ein Investitionsrahmenplan und ein
Planungsinstrument und spielt eine bedeutende Rolle, ob ein Bedarf für
die beabsichtigte Planänderung vorliegt. Hinsichtlich des Ausbaus der
Außenweser gibt es einen Beschluss des Bundeskabinetts aus dem Jahr
2004. Im gleichen Jahr hat das Bundesverkehrsministerium entsprechend
den Anträgen von Niedersachsen und Bremen die Planungsaufträge an die
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich erteilt.
Vom 19. Juni 2006 bis 31. Juli 2006 wurde der Plan öffentlich
ausgelegt, bis zum 14.
August 2006 konnten Einwendungen erhoben werden. Vom 8. bis zum 20.
Februar 2007 erörterte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion mit den
Verfahrensbeteiligten die erhobenen Einwendungen sowie die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten
Naturschutzverbände in einem Erörterungstermin im Columbusbahnhof
Bremerhaven. Im Juli und August 2008 wurden dann ergänzende
Planunterlagen öffentlich ausgelegt. Insgesamt gingen etwa eintausend
Einwendungen und Stellungnahmen ein. Im Juni 2011 erteilten die
Bundesländer Bremen und Niedersachsen ihr Einvernehmen (§ 14 Absatz 3
WaStrG) zu dem Vorhaben,
so dass der Planfeststellungsbeschluss unterschriftsreif wurde.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde auch eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese umfasst die
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und
mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt. Entsprechende
Umweltverträglichkeitsstudien und landschaftspflegerische Begleitpläne
wurden mit den Fachplänen öffentlich ausgelegt.
Die Weservertiefung ist ein Eingriff in Natur und Landschaft, so dass
nach dem Bundesnaturschutzgesetz vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu vermeiden sind, nicht vermeidbare
erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzflächen
zu kompensieren (§ 13 Bundesnaturschutzgesetz [BNatSchG]). Diese Maßnahmen müssen
in einem landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt werden
(§ 17
Absatz 4 BNatSchG). Außerdem ist die Vereinbarkeit des Vorhabens mit
der europäischen FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) und der
europäischen Vogelschutz-Richtlinie zu prüfen
Für den Bund entstehen durch die Anpassung von Außen- und Unterweser
Kosten von 50 Millionen Euro. Hierin sind sowohl die Kosten für das
Ausbaggern als auch für Kompensationsmaßnahmen enthalten. Im Bereich
der Unterweser zwischen den Flusskilometern 8 bis 55 soll zur
Fahrrinnenvertiefung ein Wasserinjektionsgerät verwendet werden,
zwischen den Flusskilometern 55 und 58 ein
Hopperbagger. Der wird auch auch auf der Außenweser zwischen den Unterweser-Kilometern
68,5 und 120 überwiegend eingesetzt, nur in kleineren Bereichen findet
ein Eimerkettenbagger Anwendung.
Bild oben: Ein Hopperbagger auf der Weser,
hier die „Cornelia“. Solche Baggerschiffe sind bereits jetzt auf der
Weser zu sehen, um die bereits vorhandene Fahrwassertiefe zu erhalten.
Neben der Vertiefung ist im Bereich der nördlichen Außenweser ab
Unterweser-Kilometer 99 (Hohe-Weg-Leuchtfeuer, etwa in Höhe der Insel
Mellum) in seewärtiger
Richtung eine Verbreiterung der Fahrrinne von 300 auf 380 Meter
vorgesehen. Damit soll ein Begegnungsverkehr zwischen einem Postpanmax-
und einem Panmaxschiff ermöglicht werden. Außerdem ist zwischen den
Unterweser-Kilometern 99 und 110 eine Verschwenkung der Fahrrinne um
ca. 240 Meter beabsichtigt sowie ebenfalls im Bereich des Blexer
Bogens um 60 Meter nach Südosten.
Im Gebiet der Außenweser müssten etwa 5 Millionen Kubikmeter feste
Masse zu baggern sein, die auf bestehende Klappstellen entsorgt werden
sollen. Dagegen werden im Bereich der Unterweser nur 0,88 Millionen
Kubikmeter Material bewegt, was vom Wasserinjektionsgerät mit der
Strömung in die Riffeltäler verdriften soll.
Vor dem Container-Terminal soll die bereits vorhandene, mit
Planfeststellungsbeschluss vom August 2006 zugelassene Wendestelle für
Containerschiffe ebenfalls vertieft werden (zwischen
Unterweser-Kilometer 70,6 und 73,2). Hierdurch soll ermöglicht werden,
dass zwei Containerschiffe mit einem maximalen Abladetiefgang von 13,5
Metern gleichzeitig tideunabhängig vor dem Terminal gedreht werden
können. Die äußeren Abmessungen der vertieften Wendestellen werden
größtenteils der bisherigen entsprechen. Eine bereits vorhandene
sogenannte Notwendestelle soll vollständig in den Bereich der
hafenbezogenen Wendestelle integriert werden. Nur hinsichtlich des
Ausbaus der Wendestelle ist Bremenports Träger des Vorhabens.
Bei den Baggerarbeiten rechnet man mit einer Bauzeit von neun Monaten,
die Ausgleichsarbeiten für Eingriffe in die Natur sollen nach drei
Jahren abgeschlossen sein. |
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Argumente
für die
Weservertiefung
- Maßnahme ist eine deutliche Verbesserung der
seewärtigen
Zufahrt
zu den Seehäfen Bremerhaven, Brake und Bremen. Auch zukünftig ist
mit einem großen verkehrlichen Bedarf der Containerschifffahrt mit dem
Zielhafen Bremerhaven als auch der Massengutschifffahrt mit den
Zielhäfen Brake und Bremen zu rechnen.
- Die Konkurrenzfähigkeit der
Weserhäfen wird gestärkt und ein Abwandern von Transporten in
benachbarte ausländische Häfen verhindert. Dadurch werden Arbeitsplätze
gesichert. Die Unterweserregion ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu
einem großen Teil von der Hafenwirtschaft abhängig.
- Durch das Vermeiden von Abwanderungen von Transporten
in
die
Rheinmündungshäfen wird zusätzlicher Hinterlandverkehr mit
entsprechenden Schadstoffemissionen verhindert.
Argumente
gegen die Weservertiefung
- Salzhaltiges Meereswasser könnte tiefer ins Land
gelangen.
Erhöhte Salzkonzentrationen im Wasser könnten die Landwirtschaft
beeinträchtigen, indem Salzwasser in den Zuwässerungskanal für das
Grabensystem der Wesermarsch gelangt.
- Deichsicherheit könnte beeinträchtigt werden.
- Ufer könnten verschlicken und die Zufahrt zu den
Kutterhäfen erschweren oder unmöglich machen.
- Eine erhöhte Strömungsgeschwindigkeit der Weser und
von
Schiffen
ausgehender Wellenschlag könnten die Sielbauwerke beeinträchtigen.
- Erhöhter Wasserdruck im Erdreich könnte Fundamente
und
Wände von Häusern angreifen.
- Fangeinbußen der Fischer während Baggerarbeiten
möglich.
- Negative Auswirkungen auf Fischerei.
- Durch Inbetriebnahme des Jade-Weser-Ports in
Wilhelmshaven
ist Vertiefung unnötig.
Bild oben: Kutter im Hafen von
Fedderwardersiel auf der Halbinsel Butjadingen. Die Verschlickung des
Hafens beeinträchtigt die Fischer erheblich. Nur zu bestimmten Zeiten
können die Kutter aus- oder einlaufen.
Diverses
Am
gesamten Verfahren wird kritisiert, dass hier Antragsteller und
Genehmigungsbehörde identisch sind, nämlich die Bundesrepublik
Deutschland. Im Jahr 2004 hat das Bundesverkehrsministerium den
Anträgen von Niedersachsen und Bremen folgend die Planungsaufträge an
die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest in Aurich erteilt. Es
handelt sich hierbei um eine dem Bundesverkehrsministerium
nachgeordnete Mittelbehörde des Bundes. Dieser Behörde nachgeordnet
sind die Wasser- und Schifffahrtsämter Bremen un Bremerhaven, die von
der Auricher Behörde beauftragt wurden, die Planunterlagen zu
erstellen. Sodann prüfte die übergeordnete Behörde, die Wasser- und
Schifffahrtsdirektion Nordwest, die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den
verschiedenen Gesetzen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.
Während SPD, CDU und FDP in Bremen und Niedersachsen die
Weservertiefung grundsätzlich befürworten, ergibt sich bei den Grünen
ein differenzierteres Bild. Im Programm zur Bremischen
Bürgerschaftswahl 2007 lehnten die Grünen die Vertiefung der Unterweser
als „ökologisch und ökonomisch“ unsinnig ab, eine Vertiefung der
Außenweser sei „teuer und problematisch", die Grünen wollten dies gegen
die unbestreitbaren Vorteile für die Hafenwirtschaft abwiegen (siehe Seite 43 Wahlprogramm Grüne Bremen 2007). Nachdem die Grünen seit 2007
zusammen mit der SPD die Bremer Landesregierung bilden, tauchte das
Thema „Weservertiefung“ im Programm zur Bürgerschaftswahl am 22. Mai
2011 nicht mehr auf. Anders hingegen die niedersächsischen Grünen.
Deren Fraktion im niedersächsischen Landtag forderte die
Landesregierung auf, kein Einvernehmen zu der Vertiefung zu erteilen,
da diese nach der Inbetriebnahme des Jade-Weser-Ports nicht
erforderlich sei (Quelle: Pressemitteilung
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag vom
09.03.2011). Abgelehnt wird die Vertiefung, insbesondere die der
Unterweser, von der Partei Die Linke.
Generalplan
Wesermarsch
Hinsichtlich der Versalzung der Marschwiesen am westlichen Weserufer
kündigte die niedersächsische Landesregierung inzwischen einen
„Generalplan Wesermarsch“ an. Landwirte befürchten, dass stark
salzhaltiges Wasser in die Gräben gelangen könnte, aus denen die Rinder
ihr Trinkwasser beziehen (durchschnittlicher Tagesbedarf: etwa 100
Liter pro Tier, an heißen Tagen bis zu 190 Liter). Bisher wird
Süßwasser der Weser durch Siele in ein verzweigtes Grabensystem
gelenkt. Durch das Ausbaggern könnte stark salzhaltiges Meerwasser
tiefer ins Binnenland gelangen und in das Grabensystem eindringen. Wenn
das Wasser aus den Gräben nicht mehr verwendet werden könnte, müssten
die Weiden an die örtliche Trinkwasserversorgung angeschlossen und die
Gräben eingezäunt werden - ein kaum machbarer Aufwand. Die
niedersächsische Landesregierung hat ein Ingenieurbüro mit einer
Vorstudie beauftragt, das die technische und wirtschaftliche
Realisierbarkeit des Generalplans prüfen soll. Zu- und Entwässerung
sollen getrennt werden. Bei einem positiven Ergebnis der Studie soll
der Generalplan bis Ende 2014 erarbeitet und ab 2015 umgesetzt werden.
Zur Finanzierung der umfangreichen Arbeiten an der Be- und Entwässerung
hat das niedersächsische Kabinett einen Finanzrahmen von 50 Millionen
Euro beschlossen, woran sich Niedersachsen mit 37,5 Millionen Euro
beteiligen will. Weitere Anteile sollen Bremen, der Bund und Verbände
übernehmen. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 61
des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 11.07.2011).
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