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Émile Zola: Germinal - Hintergrund: Die Kohle

Zolas Roman "Germinal" führt die Leser in die Welt des Bergbaus nach Nordfrankreich, in eine Welt, die heute so nicht mehr existiert, denn Steinkohle wird in unserem westlichen Nachbarland nicht mehr gefördert. Die letzte französische Kohlenmine in Creutzwald in Lothringen schloss am 23. April 2004, in Nordfrankreich wurde die letzte Kohle aus der Grube in Oignies schon im Dezember 1990 gefördert.



Kohle galt lange Zeit als ein Zeichen der Industrialisierung, doch war die Kohleförderung in Deutschland in den letzten Jahrzehnten umstritten. Der Grund liegt in der mangelnden Wirtschaftlichkeit, die Steinkohlenförderung wird vom Steuerzahler subventioniert. Nach neueren politischen Beschlüssen soll die Förderung bis 2018 auslaufen. Im Jahr 2007 hat der Deutsche Bundestag das Steinkohlefinanzierungsgesetz beschlossen, mit dem der Steinkohlenbergbau in Deutschland bis 2018 beendet wird. Dagegen drängt die Kommission der Europäischen Union auf eine schnellere Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus. Nach dem Auslaufen einer EU-Verordnung (1407/2002) zum Jahresende 2010,
die eine Subventionierung noch vorsah, sieht der Entwurf einer neuen EU-Verordnung vor, den unrentablen Abbau dieses Rohstoffes bis zum 1. Oktober 2014 nur zu bezuschussen, wenn gleichzeitig ein Stilllegungsplan vorgelegt wird (Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission vom 20.07.2010 IP/10/984).

Zwar besteht Nachfrage für Steinkohle, nämlich als Zutat für die Stahlerzeugung und als Mittel zur Stromerzeugung, schließlich kommt etwa ein Viertel des in Deutschland erzeugten Stroms aus Steinkohlekraftwerken, in den USA ist der Anteil sogar noch höher. Als individuelles Heizmittel spielt die Steinkohle bei uns jedoch keine große Rolle mehr, ebenso in der Industrieproduktion (Dampfmaschine). Doch die heimische Kohle ist international kaum konkurrenzfähig, da die Kosten vor allem wegen des Untertagebaus in Bergwerken höher sind als bei Importkohle aus Nordamerika, wo Kohle mit riesigen Schaufelbaggern im Tagebau abgebaut wird. Eine Tonne der deutschen Steinkohle kostete Anfang 2007 190 EUR, während Importkohle für 60 EUR/t zu haben ist. Daneben bestehen ökologische Bedenken. Im Saarland etwa zeigen sich an vielen Häusern und Straßen Schäden durch die unterirdischen Aktivitäten in Bergwerken. Außerdem wird bei der Verbrennung von Kohle Kohlendioxid und Schwefeldioxid freigesetzt, ersteres ist mitverantwortlich für die Erderwärmung, letzteres für den sauren Regen. Des Weiteren ist die Kohleförderung nicht ganz ungefährlich, für die Förderung unter Tage sind viele Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts kam es häufiger zu Bergwerksunglücken. Bei Kohlenarbeitern besteht durch das Einatmen von Kohlenpartikeln die Gefahr einer Staublunge und somit eine Frühverrentung.


Bild oben: Kohlekraftwerk in Rostock

Kohle ist im Laufe eines sehr langen Zeitraums aus Pflanzen- und Tierresten entstanden. Abgestorbene Baumbestände wurden durch andere Sedimente abgedeckt. Unter Luftabschluss, Wärme und Druck bildete sich bei der Steinkohle vor etwa 350 bis 300 Millionen Jahren ein Verbund. Die Kohlenförderung im Ruhrgebiet begann im 14. Jahrhundert, im Saarland im 18. Jahrhundert (im größeren Umfang im Ruhrgebiet aber erst Anfang des 19. Jahrhunderts).

Steinkohlenförderung in Deutschland (lt. Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus)
Gebiet Förderung 1956 Förderung 2005
Ruhrgebiet 124,6 Mill. Tonnen 18 Mill. Tonnen
Saarland
4,7 Mill. Tonnen
Ibbenbüren
1,9 Mill. Tonnen
insgesamt
24,7 Mill. Tonnen
Von dem Gesamtabsatz gingen 3/4 an Kraftwerke.

In Deutschland werden alle Steinkohlenbergwerke von der Deutschen Steinkohle AG betrieben, einem Tochterunternehmen der RAG Aktiengesellschaft (früher Ruhrkohle AG). Laut Subventionsbericht der Bundesregierung 2006 gewährt der Bund Finanzhilfen an den Steinkohlenbergbau in Höhe von knapp 1,7 Milliarden EUR (Bundestags-Drucksache 16/1020). Dies entspricht einem Anteil von 28,5 % an den gesamten Finanzhilfen (vgl. Subventionsbericht 2006, S. 15 und Übersicht 2). Hinzu kommen Unterstützungszahlungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei dienen die Mittel sowohl der Förderung des Absatzes als auch zur Bewältigung von Stilllegungsmaßnahmen. Im Zeitraum von 1997 bis 2006 leisteten der Bund an die RAG 29,9 Mrd. EUR und Nordrhein-Westfalen 4,9 Mrd. EUR (vgl. S. 37).

Im marktwirtschaftlichen System der Europäischen Union sind staatliche Beihilfen an private Unternehmen nicht unbegrenzt möglich. Nach der EU-Verordnung Nr. 1407/2002 sind Hilfen an Bergbauunternehmen bis 2010 erlaubt, diese sind aber in nennenswertem Umfang abzubauen. Für die Zeit 2006-2010 gibt es einen langfristigen Umstrukturierungsplan, der von der Kommission der EU genehmigt worden ist. Jeder Mitgliedstaat muss der EU die für das Folgejahr geplanten bzw. im Vorjahr erbrachten Beihilfen mitteilen, die Kommission muss jedes Jahr erneut die Subventionen genehmigen. Die erste Regelung über Kohle auf europäischer Ebene war die sogenannte Montanunion, offiziell Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 1952. Diese bestand in der gemeinsamen Kontrolle der Montanindustrie (Bergbau, Stahl) und schuf einen freien Austausch dieser Güter ohne Zölle im Binnenbereich und gemeinsame Zöllen nach außen. Der Vertrag lief im Sommer 2002 aus, an seine Stelle sind die allgemeinen Regelungen des EU-Vertrages getreten und die oben genannte EU-Verordnung (Artikel 87 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sieht ein strenges Reglement für staatliche Beihilfen an Unternehmen vor).

1997 gab es in Deutschland 19 Bergwerke des Steinkohlenbergbaus, im Jahr 2006 waren es nur noch 8. Die Zahl der Beschäftigten reduzierte sich in diesem Zeitraum von 78.101 auf 38.528 (S. 58).

Bis zum Jahr 2018 sollen nach einer Übereinkunft zwischen Bund und den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland vom 7. Februar 2007 die Subventionen auslaufen (für Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Absatzhilfen schon nach 2014). Eine Revisionsklausel, nach welcher im Jahr 2012 der Bundestag diesen Beschluss noch einmal überprüfen sollte, wurde inzwischen von Bundestag und Bundesrat gestrichen (Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes, Bundesrats-Drucksache 246/11). 
Das Ende der Subventionierung würde die Beendigung des Steinkohlenbergbaus in Deutschland bedeuten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete die Bundesregierung am 08.08.2007 und der Bundestag stimmte am 08.11.2007 zu (Steinkohlefinanzierungsgesetz, BGBl I 2007,3086). Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Revisionsklausel will sich die Regierung dafür einsetzen, dass der Förderung bis 2018 keine Vorschriften der EU entgegenstehen. Im Saarland wurde am 23. Februar 2008 nach einem durch Kohleabbau bedingten Erdbeben der Stärke 4,5 von der Landesregierung ein vorläufiger Abbaustopp verhängt. Das Unternehmen RAG gab daraufhin den Kohleabbau in einem Flöz auf, im einzig verbliebenen soll Mitte 2012 die Förderung zu Ende gehen.

Bis Ende 1995 diente der sogenannte "Kohlepfennig" der Förderung der Steinkohle. Er bestand in einem vom Stromverbraucher zu entrichtenden Zuschlag auf die Stromrechnung, der an einen Sonderfonds geleistet wurde. Das Bundesverfassungsgericht erblickte hierin jedoch einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Sonderabgabe, die nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig ist, was hier nicht gegeben war, da der Zuschlag eine Allgemeinheit von Stromverbrauchern belastet, die als soche keine Finanzierungsverantwortlichkeit trifft, den Einsatz der Steinkohle bei der Elektrizitätserzeugung zu sichern (Beschluss vom 11.10.1994 zu Az. 2 BvR 633/86 = BVerfGE 91,186 = NJW 1995,381). In der Zeit bis 2005 regelte das Gesetz über Hilfen für den deutschen Steinkohlebergbau (Steinkohlenbeihilfengesetz) die Unterstützung aus dem allgemeinen Steueraufkommen.


Bild oben: Stahlerzeugung in der Dillinger Hütte (Saarland)

Die finanzielle Unterstützung des Steinkohlenbergbaus besteht nicht nur in verlorenen Zuschüssen an Unternehmen, sondern auch an Direktzahlungen an die im Steinkohlenbergbau Beschäftigten. So gibt es eine Bergmannsprämie für jede unter Tage gefahrene volle Schicht. Bis 2006 betrug die steuer- und sozialabgabenfreie Prämie 5 EUR, seit 2007 nur noch 2,50 EUR und ab 2008 fällt sie ganz weg (Änderung durch das Steueränderungsgesetz 2007). Ältere Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus, die aufgrund einer Schließungs- oder Rationalisierungsmaßnahme ihren Arbeitsplatz verloren haben, können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Anpassungsgeld (APG) erhalten, wenn die Maßnahme vom Bundesamt genehmigt wurde. Maximal fünf Jahre bis zum Beginn einer Altersversorgung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung können Betroffene diese Leistung erhalten.


Bild oben: Kohle dient heute bei der Eisenbahn nur noch durch die Verarbeitung zu Elektrizität als Antriebsmittel

Rechtliche Grundlage für den Bergbau ist in Deutschland das Bundesberggesetz. Das Grundeigentum führt nicht zum Ausschluss von anderen von der Suche nach Bodenschätzen, es erstreckt sich nicht auf die sogenannten bergfreien Bodenschätze. Neben dem Grundeigentum gibt es das Bergwerkseigentum als Nutzungs- bzw. Aneignungsrecht. Dabei beschränkt sich der Staat auf eine Aufsichtsfunktion (Berghoheit). Wer solche Bodenschätze aufspüren und gewinnen möchte, bedarf der Genehmigung oder der Verleihung des Bergwerkseigentums (müssen erteilt werden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen). Den Bergbauberechtigten trifft eine Gefährdungshaftung im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen oder der Beschädigung einer Sache durch den Bergbaubetrieb, im Fall von Arbeitsunfällen tritt aber die gesetzliche Unfallversicherung ein. Grundstückseigentümer, die durch Bergbau einen Schaden an ihrem Gebäude erleiden, steht neben den Ansprüchen aus dem Berggesetz eventuell auch ein allgemeiner zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 Absatz 2 BGB) zu (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.09.2008 Az. V ZR 28/08).


Bild oben: Kohleförderung im Tagebau in den USA, Bild unten: Mit Massengutfrachtern (Bulkcarriern, hier die "Lowlands Saguenay") wird Kohle nach Deutschland transportiert




Bild USA: Public Domain, Bild Bulkcarrier: eigenes Foto, Bilder mit Kohle: ©frager/Pixelio, Bild Rostock: ©Coast Raider 813/Pixelio, sonstige Bilder Pixelio (http://www.pixelio.de)

Seite zuletzt bearbeitet: 31.05.2011

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