 
Im
kleinsten Bundesland wurde gewählt
22.
Mai 2011: Bürgerschaftswahl in Bremen
Erstmals
mit neuem Wahlrecht - Jeder Wähler hat 5 Stimmen - Auch 16- und
17-Jährige dürfen wählen - Zwei Wahlbereiche, keine
Landesliste
Ergebnis: Rot-grüne Regierung bestätigt - Opposition geschwächt
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Gesetzestexte:
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| Text |
| Landesverfassung Bremen |
hier |
| Bremisches Wahlgesetz (BremWahlG) |
hier |
| Bremische
Landeswahlordnung (BremLWO) |
hier |
| Bremisches
Abgeordnetengesetz (neu) |
hier |
| Bremisches
Abgeordnetengesetz (alt) |
hier |
| Bremisches
Senatsgesetz |
hier |
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Bild oben: Die Rolandstatue
steht seit 1404 auf dem Bremer Marktplatz gegenüber dem Dom
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Am 22. Mai 2011 wählten die Bürgerinnen und Bürger in
Bremen,
dem kleinsten deutschen Bundesland, ein neues Landesparlament, die
18. Bremische Bürgerschaft. Bedingt durch den Staatsaufbau dieses
Bundeslandes, das aus nur zwei Städten besteht, gibt es einige
Besonderheiten. Doch auch beim Wahlrecht gelten diesmal einige
Neuerungen. So sind bereits Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt.
Außerdem haben die Wählerinnen und Wähler gleich
fünf Stimmen, die sie
beliebig auf Parteien oder Bewerber verteilen können. Das
Auszählen der
Stimmen wird dadurch langwieriger und komplizierter, dennoch konnte am
Wahlabend um 18 Uhr eine Prognose verbreitet werden
und zwei
Stunden später die erste Hochrechnung. Die Bekanntgabe des vorläufigen
Endergebnisses dauerte länger als bei früheren Wahlen, es wurde erst am
Nachmittag des 25. Mai 2011 verkündet, das endgültige Endergebnis am 6.
Juni 2011.
Hintergrund:
Das kleinste
Bundesland
Von
den anderen Bundesländern unterscheidet sich Bremen einmal durch
seine
Kleinheit. Gerade einmal 666.999 Einwohner zählte das 419
Quadratkilometer große Bundesland Bremen am 1. November 2010 (lt.
Statistischem Landesamt Bremen, Statistische Berichte, ausgegeben im
März 2011). Das bevölkerungsreichste Bundesland
Nordrhein-Westfalen hat
gut sechsundzwanzigmal so viele Bewohner. Doch bringt es Bremen im
Bundesrat, der Vertretung der Bundesländer, die jedes
Gesetzesvorhaben
durchlaufen muss, immerhin auf drei Stimmen, während
Nordrhein-Westfalen nur über sechs Stimmen verfügt, genau so
viele wie
Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen.
Ein weiteres
Charakteristikum ist die Struktur des Bundeslandes Bremen, das aus zwei
Städten, nämlich Bremen und Bremerhaven, besteht. Zwar gibt
es mit
Berlin und Hamburg weitere Stadtstaaten in Deutschland, doch ein
Zwei-Städte-Staat ist einmalig. Hinzu kommt, dass die beiden Teile
des
Bundeslandes Bremen durch ein anderes Bundesland, nämlich
Niedersachsen, getrennt werden, sie liegen nicht nebeneinander, sondern
etwa 50 km Luftlinie voneinander entfernt. Das Ganze wird noch dadurch
kompliziert, dass ein beachtlicher Teil des Hafengebietes in
Bremerhaven nicht zum Stadtgebiet Bremerhavens gehört, sondern
Teil der
Stadtgemeinde Bremen ist, also eine sogenannte Enklave bildet.

Bild oben: Das Gebäude der
Bremischen Bürgerschaft steht zentral am Marktplatz in Bremen.
 |
Was
wird gewählt? - Die Bürgerschaft
Am 22. Mai 2011 wählen die
Wahlberechtigten im Bundesland Bremen die Bürgerschaft. So ist die
offizielle Bezeichnung des bremischen Parlaments, das nicht nur
Landesparlament, sondern auch Stadtparlament für die Stadt Bremen
ist.
Der andere Teil des Bundeslandes Bremen, die Stadt Bremerhaven, hat
eine
eigene kommunale Volksvertretung, die Stadtverordnetenversammlung, die
am
gleichen Tag von den wahlberechtigten Bremerhavenern neu gewählt
wird.
Wenn die Bürgerschaft ausschließlich Angelegenheiten der
Stadt Bremen
behandelt, nehmen die Bremerhavener Abgeordneten hieran sowie an
entsprechenden Abstimmungen nicht teil. In der Stadt Bremen
werden
zeitgleich mit der Bürgerschaft als „Beiräte“ bezeichnete
Stadtteilparlamente
gewählt.
Seit 2003 hat die
Bürgerschaft 83 Abgeordnete, davor waren es 100. Die Stadt Bremen
entsendet 68 Abgeordnete, die Stadt Bremerhaven 15. Wenn die
Bürgerschaft ausschließlich in der Besetzung mit
Abgeordneten aus der
Stadt Bremen zusammentritt, spricht man von der Stadtbürgerschaft.
Komplikationen ergeben sich, weil auf kommunaler Ebene auch
nichtdeutsche Bürgerinnen und Bürger aus den anderen
Mitgliedsländern
der Europäischen Union wahlberechtigt sind. Diese
EU-Ausländer haben
aber kein Wahlrecht auf Landesebene. Entsprechend erhalten die
wahlberechtigten EU-Ausländer in der Stadt Bremen einen speziellen
Stimmzettel (in
grün
statt in weiß). Als Folge kann es eintreten, dass ein
Abgeordneter nur
der Bürgerschaft als Landtagsabgeordneter angehört,
während ein anderer
Abgeordneter nur der Stadtbürgerschaft angehört. Bei der 18. Bremischen
Bürgerschaft ist die Mandatsverteilung zwischen Landtag und
Stadtbürgerschaft jedoch identisch.
Die
Bremische Bürgerschaft wird für vier Jahre gewählt. Im
Gegensatz zu
einigen anderen Bundesländern wurde bislang die Legislaturperiode
nicht
auf fünf Jahre verlängert.
Wie
wird gewählt?
Die
Wahl 2011 in Bremen unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von den
Wahlen in anderen Bundesländern. Da ist einmal die Zweiteilung des
Wahlgebietes in die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven, zum anderen
haben die Wahlberechtigten erstmals bei einer Wahl in Bremen fünf
Stimmen, die beliebig auf Parteien und einzelne Bewerber verteilt
werden können. Hinzu kommt, dass erstmals bei einer Landtagswahl
in
Deutschland auch Jugendliche ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht besitzen.
Das
Wahlgebiet:
Entsprechend dem Charakter des Bundeslandes Bremen als
Zwei-Städte-Staat gibt es kein einheitliches Wahlgebiet mit einer
gemeinsamen Landesliste der Parteien, sondern das Wahlgebiet
untergliedert sich in die Wahlbereiche Stadt Bremen und Stadt
Bremerhaven. Die Verteilung der pro Wahlbereich zu vergebenden Sitze
(68 bzw. 15) erfolgt nach dem Ergebnis in dem jeweiligen Wahlbereich
Bremen oder Bremerhaven. Die Parteien erstellen für jeden
Wahlbereich
eigene Listen mit Bewerbern, die Vergabe der Sitze richtet sich nach
den im Wahlbereich abgegebenen Stimmen, nicht nach der Gesamtzahl der
Stimmen auf Landesebene. Ebenso gilt die 5-Prozent-Sperrklausel
für
jeden Wahlbereich gesondert, das heißt eine Partei kann mit
Abgeordneten nur aus einem Wahlbereich im Parlament vertreten sein,
wenn sie nur in diesem Wahlbereich die Fünf-Prozent-Hürde
überspringt.
So erzielte etwa in den letzten Jahren die Partei Deutsche Volksunion
nur in Bremerhaven ein Ergebnis von mindestens fünf Prozent und
war nur
mit einem Abgeordneten aus Bremerhaven in der Bürgerschaft
vertreten,
in der Stadt Bremen scheiterte diese Partei an der Sperrklausel. (Übrigens gilt die
5-Prozent-Hürde nicht bei der gleichzeitig mit der
Landtagswahl abgehaltenen Wahl zur Bremerhavener
Stadtverordnetenversammlung, § 42 Absatz 3 i.V.m. § 7 Absatz
7
Bremisches Wahlgesetz).
Fünf
Stimmen pro Wahlberechtigten:
Bis 2007 war die Wahl im Bundesland Bremen relativ einfach, da die
Wähler nur eine Stimme für eine bestimmte Liste (Partei)
abgeben
konnten. Entsprechend einfach war die Auszählung. Gleich fünf
Stimmen
haben die Wahlberechtigten bei der Wahl am 22. Mai 2011, die beliebig
auf Parteien und Bewerber verteilt werden können. Entsprechend
umfangreich ist diesmal der Stimmzettel. So besteht dieser im
Wahlbereich Bremerhaven aus insgesamt 20 zusammengehefteten Seiten im
DIN-A-4-Format. Wie in anderen Bundesländern bei der Kommunalwahl
üblich, haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, Stimmen
auf einen
Vorschlag zu häufen (kumulieren) oder die Stimmen
unterschiedlichen
Bewerbern bzw. Listen zu geben (panaschieren).
Wie
werden die Sitze vergeben:
Die verschiedenen Bewerber einer Liste (Partei) bilden einen
Wahlvorschlag. Zunächst werden die Stimmen für einen
Wahlvorschlag, das
ist in der Regel eine bestimmte Partei, zusammengezählt. Dabei ist
unerheblich, ob es sich um Stimmen für die Liste oder für
einzelne
Listenbewerber handelt, und ob der Vorschlag eine oder bis zu fünf
Stimmen erhalten hat. Für jeden Wahlvorschlag (Liste) wird dann
nach
dem Verfahren Sainte Laguë/Schepers die Gesamtzahl der gewonnenen
Mandate festgestellt. Die Verteilung der gewonnenen Mandate auf die
einzelnen Bewerber des jeweiligen Listenvorschlags erfolgt
zunächst
durch Ermittlung, wie viele Stimmen auf den Listenvorschlag in seiner
Gesamtheit und wie viele Stimmen auf seine Bewerber entfallen sind.
Danach richtet sich, wie die Sitze nach Listenwahl und Personenwahl zu
vergeben sind. Die auf einen Wahlvorschlag nach Listenwahl zu
vergebenden Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge zugeteilt, in
der sie im Wahlvorschlag benannt sind. Die übrigen Sitze werden
den
noch nicht berücksichtigten Bewerbern mit den höchsten
Stimmenzahlen
zugeteilt (§ 7 Bremisches Wahlgesetz).
Bei
der Verteilung der Mandate auf die Listen (Parteien oder
Wählervereinigungen) wird für jeden Wahlvorschlag nach der
Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich durch Teilung der gültigen
Stimmen durch 1, 3, 5, 7 usw. ergibt, festgestellt, wie viele Sitze auf
ihn entfallen. Gleiches gilt bei der Verteilung der Mandate einer Liste
auf Listenvorschläge und Personenwahl.
|
Das neue Wahlrecht geht auf ein Volksbegehren zurück. Es
handelt sich hierbei um einen Gesetzentwurf, der von Bürgern
außerhalb
des Parlaments eingebracht wird. Die Bremische Bürgerschaft
stimmte am
13. Dezember 2006 dem Entwurf zu, also noch vor der
Bürgerschaftswahl
2007, bei der das neue Wahlrecht aber noch nicht angewendet wurde.
Hätte die Bürgerschaft dem Volksbegehren nicht entsprochen,
hätte über
den Entwurf ein Volksentscheid abgehalten werden müssen.
(Endgültiges)
Ergebnis der Bürgerschaftswahl vom 22. Mai 2011
|
Stadt
Bremen |
Mandate |
Veränderung
|
Stadt
Bremerhaven |
Mandate |
Veränderung
|
Mandate
insgesamt |
Veränderung |
Ergebnis
Landesdurchschnitt |
| SPD |
39,3 % |
30 |
+
3 |
34,3 % |
6 |
+ 1 |
36 |
+ 4 |
38,6 % |
| CDU |
20,4 % |
16 |
- 3 |
20,1 % |
4 |
± 0 |
20 |
- 3 |
20,4 % |
| Grüne |
22,6 % |
17 |
+ 5 |
21,8 % |
4 |
+ 2 |
21 |
+ 7 |
22,5 % |
| Linke |
5,8 % |
5 |
- 1 |
4,6 % |
0 |
- 1 |
5 |
- 2 |
5,6 % |
| FDP |
2,3 % |
0 |
- 4 |
3,1 % |
0 |
- 1 |
0 |
- 5 |
2,4 % |
| BIW |
3,1 % |
0 |
± 0 |
7,1 % |
1 |
± 0 |
1 |
± 0 |
3,7 % |
| DVU |
- |
- |
- |
- |
- |
- 1 |
- |
- 1 |
- |
(Quelle: Pressemitteilung
Landeswahlleiter Bremen vom 06.06.2011)
| Wegen
des komplizierten Wahlrechts liegt das vorläufige Endergebnis für das
Land erst seit dem Abend des 25. Mai 2011 vor, das Teilergebnis für
Bremerhaven, wo die Stimmen überwiegend von Schülerinnen und Schülern
der gymnasialen Oberstufe ausgezählt wurden, gab es schon in der Nacht
zum 23. Mai 2011. Nach
dem vorläufigen Endergebnis haben die Grünen deutliche Stimmengewinne
erzielt
und einen größeren Stimmenanteil als die CDU erreicht, die fortan den
dritten Platz der politischen Parteien in Bremen einnehmen muss. An der
Fünf-Prozent-Hürde scheiterte die FDP in beiden Wahlbereichen, die
Linke im Wahlbereich Bremerhaven, ist aber mit fünf
Abgeordneten aus der Stadt Bremen in der Bürgerschaft vertreten. Die
BIW (Bürger in Wut) wird wie bisher mit einem Abgeordneten aus
Bremerhaven vertreten sein. Ausschließlich in der Stadt Bremen hat die
SPD ihre Gewinne erzielt, in Bremerhaven hat sie leicht
verloren. |
|
Die
Wahlbeteiligung:
|
2011 |
2007 |
| Stadt Bremen |
57,5 % |
58,59 % |
| Stadt Bremerhaven |
48,1 % |
52,55 % |
| Landesdurchschnitt |
55,5 % |
57,53 % |
Bei
der Wahl 2011 waren in Bremen 3,1 Prozent und in Bremerhaven 4,6 % der
abgegebenen Stimmzettel ungültig (im Landesdurchschnitt 3,3 Prozent),
bei der Wahl 2007 waren es 1,33
Prozent in Bremen und 1,57 Prozent in Bremerhaven. (Quelle: Pressemitteilungen des
Landeswahlleiters Bremen vom 06.06.2011 und 07.07.2008)
|
Nach
der Wahl kamen die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Grünen über
die Inhalte der Landespolitik 2011-2015 zügig voran, der
Koalitionsvertrag wurde am 16. Juni vorgestellt. Die Grünen erhalten
wie von vielen Beobachtern vermutet ein weiteres Ressort, nämlich das
für Jugend, Soziales und Frauen. Der bisher damit verbundene Bereich
Gesundheit wird dem Bereich Bildung und Wissenschaft
angegliedert.
Für
Aufsehen
sorgte drei Tage nach der Wahl die Erklärung des Umwelt- und
Verkehrssenators Reinhard Loske von den Grünen, dem neuen Senat nicht
angehören und auch das Bürgerschaftsmandat nicht
annehmen zu
wollen.
|
|
Am
29. Juni 2011 kam die neugewählte Bürgerschaft zu ihrer ersten
Sitzung zusammen und wählte wie zuvor Christian Weber (SPD) zum
Bürgerschaftspräsidenten. Einen Tag später wurde Jens Böhrnsen mit 57
Stimmen bei 25 Gegenstimmen und einer Enthaltung erneut zum
Senatspräsidenten gewählt. Anschließend bestimmten die Volksvertreter
die übrigen Senatorinnen und Senatoren. |
Ergebnis
der Bürgerschaftswahl vom 13. Mai 2007
|
Stadt Bremen |
Mandate |
Stadt Bremerhaven |
Mandate |
Mandate insgesamt |
Ergebnis Landesdurchschnitt |
| SPD |
37,09 % |
27 |
34,81 % |
5 |
32 |
36,72 % |
| CDU |
25,76 % |
19 |
25,05 % |
4 |
23 |
25,64 % |
| Grüne |
17,36 % |
12 |
11,95 % |
2 |
14 |
16,49 % |
| Linke |
8,73 % |
6 |
6,92
% |
1 |
7 |
8,44 % |
| FDP |
5,44 % |
4 |
8,81 % |
1 |
5 |
5,98 % |
| DVU |
2,24 % |
0 |
5,31 % |
1 |
1 |
2,73 % |
| BIW |
- |
- |
5,29 % |
1 |
1 |
0,85 % |
(Quelle: Statistisches Landesamt
Bremen)

Bild
oben: Der am Wahltag 61 Jahre alte Jens Böhrnsen ist seit dem 8.
November 2005 Regierungschef des Bundeslandes Bremen. Der ehemalige
Verwaltungsrichter wurde einer breiteren Öffentlichkeit
insbesondere
durch seine Funktion als geschäftsführendes Staatsoberhaupt
nach dem
Rücktritt des Bundespräsidenten Köhler bis zur
Amtsübernahme durch den
neugewählten Bundespräsidenten Christian Wulff bekannt.
Böhrnsen kam zu
dieser Funktion, weil er seinerzeit als Präsident des Bundesrates
nach
dem Grundgesetz Vertreter des Bundespräsidenten war.
|
Bei
der Bürgerschaftswahl 2007 erreichten SPD und Grüne eine
Mehrheit,
beide Parteien regieren seither gemeinsam das kleinste Bundesland. Nach
der verlorenen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai 2005 war es
das erste rot-grüne Regierungsbündnis in Deutschland nach
zweijähriger
Pause. In jüngster Zeit sind mit Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz
neue rot-grüne Mehrheiten hinzugekommen, in Hamburg regiert die
SPD
alleine.
In der Legislaturperiode von 2007 bis 2011 hat es mehrfach
Parteiwechsel von Bürgerschaftsabgeordneten gegeben. So sind jeweils
ein Abgeordneter von den Grünen und jeweils eine Abgeordnete von CDU
und Linke zur SPD gewechselt, während die FDP den Austritt des
Abgeordneten Uwe Woltemath und die DVU den Austritt ihres
einzigen
Abgeordneten Siegfried Tittmann hinnehmen mussten. Damit verlor die FDP
ihren Fraktionsstatus. Uwe Woltemath gründete die Wählergemeinschaft
„Bremer & Bremerhavener Bürger Liste“ (BBL), die bei der Wahl
2011
in der Stadt Bremen antrat. Die vom ehemaligen
DVU-Abgeordneten Siegfried Tittmann initierte
Wählergemeinschaft „Protest der Bürger“ trat am 22. Mai 2011
ausschließlich in Bremerhaven an. Anfang 2011 verließ der aus
Bremerhaven kommende Abgeordnete der Linken Walter Müller diese Partei,
bei der Wahl 2011 kandidierte er für die ausschließlich in Bremerhaven
antretende Wählervereinigung „Für Bremerhaven“.
Nach
der Wahl: Die Bildung des Senats
Eine
der wichtigsten Aufgaben der neu gewählten Landesregierung ist die
Wahl
eines neuen Senats, wie in Bremen die Landesregierung heißt. Der
Bremer
Senat ist aber nicht nur Landesregierung, sondern auch die
Verwaltungsspitze der Stadt Bremen (in Bremerhaven gibt es einen
Magistrat mit einem Oberbürgermeister). Die Senatoren werden von
der
Bürgerschaft mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen für die
Amtszeit
gewählt. Zunächst wird der Präsident des Senats
gewählt, sodann die
anderen Senatoren. Der Präsident des Senats und ein weiterer vom
Senat
bestimmter Senator sind Bürgermeister der Stadt Bremen. Im
Gegensatz zu
den Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer und dem Amt
des
Bundeskanzlers hat der bremische Regierungschef keine
Richtlinienkompetenz, nach der bremischen Verfassung leitet er nur die
Geschäfte des Senats. Die einzelnen Senatoren können vom
Präsidenten
des Senats nicht entlassen werden, eine Ersetzung eines Senators oder
des ganzen Senats ist nur durch ein konstruktives Mißtrauensvotum
der
Bürgerschaft möglich. Eine weitere Besonderheit Bremens liegt
in der
Inkompatibilität des Amtes eines Senators mit dem eines
Abgeordneten.
Ein Mitglieder der bremischen Landesregierung darf nicht zugleich
Abgeordneter des bremischen Landesparlaments sein. Jedoch hat ein
Abgeordneter, der in den Senat gewählt wird, im Fall eines
Rücktritts
die Möglichkeit, sein vorheriges Abgeordnetenmandat wieder
anzunehmen,
der für den Senator nachgerückte Abgeordnete verliert dann
wieder sein
Mandat (Artikel 108 Verfassung Bremen). Die Anzahl der Senatoren wird
übrigens durch ein spezielles Gesetz festgelegt (Gesetz über
die
Mitgliederzahl des Senats). Derzeit gehören sieben Senatoren dem
Senat
an, davon drei Frauen. Bündnis 90/Die Grünen stellen zwei
Senatoren,
die SPD fünf. Weiterhin können dem Senat Staatsräte
angehören, die auf
Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft gewählt werden
(Artikel 107
Landesverfassung), deren Anzahl darf höchstens ein Drittel der
Anzahl
der Senatoren betragen (die Bevollmächtigte Bremens ist eine
Staatsrätin, die dem Senat angehört).
Bedeutung
der Landespolitik
Viele
Bürgerinnen und Bürger halten Landtagswahlen für nicht
so bedeutend wie
die Bundestagswahl. Bei der letzten Bürgerschaftswahl 2007
erreichte
die Wahlbeteiligung einen historischen Tiefstand von 57,58 Prozent.
Zwar werden viele Themen auf Bundesebene entscheiden, doch haben die
Bundesländer originäre Kompetenzen etwa in den Bereichen
Schulwesen,
Hochschulen, Polizei, Katastrophenschutz oder Medien. Darüber
hinaus
wirken die Bundesländer bei der Gesetzgebung des Bundes über
den
Bundesrat mit, der Vertretung der Länder. Jedes Land hat eine
bestimmte
Anzahl von Stimmen, über die Stimmabgabe entscheidet die jeweilige
Landesregierung. Und jedes Gesetzesvorhaben des Bundes muss durch den
Bundesrat.
Indirekt
haben die Wählerinnen und Wähler bei einer Landtagswahl somit
auch Einfluss auf die Bundespolitik.
Wie
viel
verdienen die bremischen Politiker?
a)
Bürgerschaftsabgeordnete
Häufig
herrschen bei vielen Wahlberechtigten unklare Vorstellungen über
das
Geld, was die Volksvertreter für ihre Tätigkeit erhalten. Bei
der
Abgeordnetenvergütung werden für die am 22. Mai
2011 gewählten
Mitglieder der 18. Bürgerschaft umfangreiche Veränderungen
wirksam. Die
Abgeordneten erhalten künftig eine voll zu versteuernde monatliche
Entschädigung von 4.700 Euro (§ 5 Bremisches
Abgeordnetengesetz, der
Parlamentspräsident, seine Stellvertreter und Fraktionsvorsitzende
zusätzlich etwas mehr). Weitere Zahlungen wie
Übergangsgelder,
Pauschalen und Sitzungsgelder gibt es nicht mehr. Die Vergütung
verändert sich jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend
der
Einkommens- und Kostenentwicklung. Über die allgemeine
Entschädigung
hinaus wird ein zusätzlicher Betrag von 750 Euro monatlich
für die
Altersversorgung des Abgeordneten geleistet, wobei die Verwendung
nachzuweisen ist. Außerdem erhalten die Abgeordneten im
Krankheitsfall
Leistungen der Beihilfe wie Beamte bzw. einen Zuschuss zu den
Aufwendungen bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Mit dem Zusammentritt der neu gewählten
Bürgerschaft wird auch die bisherige Unvereinbarkeit des Mandats als
Abgeordneter mit einer Tätigkeit in der bremischen Verwaltung
weitgehend gelockert, nur Personen in hervorgehobenen Positionen des
öffentlichen Dienstes können nicht gleichzeitig Abgeordneter sein
(näheres:
§ 28 Abgeordnetengesetz).
b) Senatoren
Den
Senatorinnen und Senatoren Bremens stehen monatliche Amtsbezüge
von
11.125,95 Euro zu, hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung von
664,68
Euro für den Präsidenten des Senats und Bürgermeister,
von 498,51 Euro
für den Bürgermeister und von 332,34 Euro für die
übrigen Senatoren (§
4 Bremisches Senatsgesetz). Außerdem werden Familienzuschlag und
Sonderzahlungen nach den allgemeinen Vorschriften des bremischen
Beamtenrechts gewährt. Nach Beendigung ihres Amtes erhalten
ehemalige
Senatorinnen und Senatoren ein Übergangsgeld. Einkünfte aus
einer
Tätigkeit als Mitglied eines Aufsichtsrats, als Vorstand,
Verwaltungsrat, Beirat oder anderes Organ eines Unternehmens
dürfen nur
bis zur Höhe von 4.900 Euro im Jahr behalten werden (§ 5 a
Senatsgesetz). Ein Anspruch auf ein Ruhegehalt wird bereits durch eine
zweijährige Zugehörigkeit zum Senat begründet
(allerdings sind es dann
nur 15,33 Prozent der Amtsbezüge unter Zugrundelegung des
Familienzuschlags Stufe I; mit weiteren Jahren Senatszugehörigkeit
steigt das Ruhegehalt, maximal können es 71,75 Prozent sein,
§ 10
Senatsgesetz).
Externe
Links

Bild oben:
Sitzungszimmer des Bremer Senats im
Rathaus
|
Seite der Bremischen Bürgerschaft zum neuen Wahlrecht:
http://www.5stimmen.de
Seite der Bremischen Bürgerschaft:
http://www.bremische-buergerschaft.de/
Wahl-O-Mat zur Wahl in Bremen:
http://www1.wahl-o-mat.de/bremen2011/
Landeswahlleier Bremen:
http://www.landeswahlleier.bremen.de
Wahlumfragen Bremen:
http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/bremen.htm
Verhältnis
Listenwahl/Personenwahl
Da
die Wählerinnen und Wähler im Bundesland Bremen von den Möglichkeiten
des neuen Wahlrechts regen Gebrauch machten, hat es bei der
tatsächlichen Sitzvergabe Abweichungen von den Listenvorschlägen der
Parteien gegeben.
| Von
den 30 im Wahlbereich
Bremen gewonnenen Sitzen der SPD
gehen nur 14 auf Listenvorschläge zurück, mehr als die Hälfte entfallen
auf Personenstimmen. Die bedeutendste Verschiebung erlebte der
Bürgerschaftsabgeordnete Elombo Boyalela, der durch Personenstimmen das
16. Mandat gewann, was ihm sonst auf dem 41. Listenplatz so gut wie
unmöglich war. Damit gibt es erstmals einen Abgeordneten mit
schwarzafrikanischer Herkunft im Bremer Parlament. Weitere beachtliche
Abweichungen waren die Wahl der Abgeordneten Arno Gottschalk (15.
Mandat, aber 31. Listenplatz), Klaus-Dieter Möhle (19. Mandat, 21.
Listenplatz, früher Mitglied der Grünen, seit 2010 der SPD), Mehmet
Seyrek (20. Mandat, auf der Liste aussichtslos auf Platz 53), Valentina
Tuchel (22. Mandat, aber 29. Listenplatz), Aydin Gürlevik (23. Mandat,
auf der Liste aussichtslos auf Platz 46), Ruken Aytas (25. Mandat, 34.
Listenplatz), Andreas Kottisch (26. Mandat, 35. Listenplatz), Karin
Garling (auf der Liste der nicht erfolgreiche Rang 15, gewann das 27.
Mandat aber durch Personenstimmen), Manfred Oppermann (28. Mandat, 36.
Listenplatz), Jürgen Pohlmann (29. Mandat, auf der Liste günstiger
platziert auf Rang 25). |
Bei
der CDU
entfielen in der Stadt
Bremen
9 Mandate auf die Liste und 7 auf die Personenwahl. Durch die
Personenwahl konnte die auf den 13. Listenplatz gesetzte Abgeordnete
Gabriela Piontkowski das 10. Mandat für die Christdemokraten holen.
Andere Verschiebungen: Wilhelm Hinners (11. Mandat, 14. Listenplatz),
Rainer Bensch (13. Mandat, 15. Listenplatz), Claas Rohmeyer (14.
Mandat, sonst aussichtslos auf dem 31. Listenplatz), Sigrid Grönert
(15. Mandat, ebenfalls sonst aussichtslos auf Listenplatz 25) und
Sandra Ahrens (16. Mandat durch Personenwahl, auf der Liste Platz 11).
|
| Auch
bei der Linken
hat es
durch die Personenwahl Veränderungen gegeben. Von den 5 Mandaten in der
Stadt Bremen sind 2 auf die Personenwahl zurückzuführen. Das 4. Mandat
ging an Cindi Tuncel, sonst auf dem unsicheren 10. Listenplatz, das 5.
Mandat an Peter Erlanson, sonst auf dem 12. Listenplatz. |
Mit
17 Sitzen haben die Grünen ein
Mandat mehr
als die CDU,
die Grünen haben aber nur 6 Abgeordnete, die das Mandat aufgrund der
Personenwahl erzielt haben. Die wichtigsten
Verschiebungen durch Personenstimmen hier: Mustafa Öztürk (12. Mandat,
sonst aussichtslos auf dem 24. Listenplatz), Linda Neddermann (13.
Mandat, 15. Listenplatz), Horst Frehe (14. Mandat, 12. Listenplatz),
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (15. Mandat, 13. Listenplatz), Marie Hoppe
(16. Mandat, 19. Listenplatz), Dr. Anne Schierenbeck (17. Mandat, 21.
Listenplatz). |
Im Wahlbereich Bremerhaven erlangte die SPD 6 Sitze, wovon 2 auf die
Personenwahl entfielen. Die so Gewählten sind aber identisch mit dem
Listenvorschlag. Von den 4 Bremerhavener CDU-Abgeordneten wurde einer
durch Personenwahl bestimmt, nämlich der Abgeordnete Erwin Knäpper, der
sonst auf dem 7. Listenplatz kein Mandat erzielt hätte. Bei den Grünen
konnte der sonst in der Kommunalpolitik tätige Dr. Ulf Eversberg das 4.
von vier Mandaten durch Personenwahl erzielen, auf der Liste stand er
auf Rang 5.
Auf
den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen entfielen die meisten
Personenstimmen (144.872), er wurde aber wie die anderen Senatskollegen
des zu Ende gehenden Senats bereits über die Listenwahl gewählt. Wie
oben schon geschildert, verliert ein
Abgeordneter mit der Wahl in den
Senat seinen Abgeordnetenstatus. Ein beachtliches Ergebnis bei den
Personenstimmen konnte auch die CDU-Spitzenkandidatin Dr. Rita
Mohr-Lüllmann erzielen (43.600), aber auch ihr gelang der Einzug in die
Volksvertretung schon aufgrund der Listenwahl.
Nachrücker:
Wenn ein
Gewählter die Wahl nicht annimmt oder in den Senat eintritt oder wenn
ein Abgeordneter stirbt, werden die Mandate der betroffenen Liste neu
berechnet, wobei das zu ersetzende Listenmitglied unberücksichtigt
bleibt. Wenn das zu ersetzende Mitglied
a) über Listenwahl gewählt worden
war, erhält derjenige auf der Liste das Mandat, der den obersten noch
nicht erfolgreichen Listenplatz einnimmt. Ist der so ermittelte
Nachfolger aber bereits über die Personenwahl zum Abgeordneten gewählt
worden, verwandelt sich dieses Mandat vom Mandat nach Personenstimmen
zu einem Mandat nach Listenvorschlag. Um die Anzahl der ermittelten
Personenmandate zu gewährleisten, rückt dann derjenige Bewerber nach,
der die höchste Anzahl von bislang nicht erfolgreichen Personenstimmen
hat.
b) Bei der Neubesetzung eines durch Personenwahl erlangten Mandats
geht dieses an den Bewerber mit der bisher nicht erfolgreichen höchsten
Anzahl von Personenstimmen über
(Rechtsgrundlage:
§§ 7 Absatz 6, 36 b Bremisches Wahlgesetz).
Beispiel: In Bremerhaven entfallen auf
die SPD 6 Mandate. Hiervon kommen 4 durch Listenwahl und 2 durch
Personenwahl zustande. Der auf dem ersten Listenplatz sich befindende
Martin Günthner wird aber in den Senat gewählt und kann sein
Abgeordnetenmandat deshalb nicht wahrnehmen. Es müsste dann der
Listenbewerber mit dem Rang 5 auf der Liste nachrücken. Dies wäre Frank
Schildt, der aber bereits das fünfte Mandat aufgrund der
Personenstimmen erworben hat. Das Mandat von Frank Schildt wandelt sich
nun in ein Listenmandat um. Da 2 von den 5 Mandaten aber auf die
Personenwahl entfallen, rückt jetzt der Bewerber mit der höchsten
Anzahl von bislang erfolglosen Personenstimmen nach, das ist Patrick
Ötztürk (sonst aussichtsloser 10. Listenplatz).
Wie
soll es in Bremen weitergehen?
Nach
der Annahme des Koalitionsvertrages durch die Gremien von SPD und
Grünen und der Wahl zum Präsidenten des Senats erläuterte Jens Böhrnsen
am 6. Juli 2011 in einer Regierungserklärung vor der Bremischen
Bürgerschaft die Absichten der neuen Regierung.

Bild oben: Nach der Wahl am 30.
Juni 2011 stellten sich die Mitglieder
des neu gewählten Senats auf dem Bremer Marktplatz den Fotografen. Von links nach rechts:
Umwelt-, Bau- und Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne), Wirtschafts-
und Häfensenator Martin Günthner (SPD), Sozialsenatorin Anja Stahmann
(Grüne), Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne), der Präsident des
Senats Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD), Bildungs-, Wissenschafts- und
Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) und Innensenator
Ulrich Mäurer (SPD). (Bild freundlicherweise zur Verfügung gestellt von
der Senatspressestelle/Jochen Stoss). |
Dabei betonte
der Regierungschef das klare Bekenntnis der rot-grünen Koalition zum
Wirtschaftsstandort Bremen. Insbesondere kündigte Böhrnsen an:
- Das
strukturelle Defizit soll jährlich um 120 Millionen Euro
abgebaut werden. Dies ist Voraussetzung für
Konsolidierungshilfen des Bundes von jährlich 300 Millionen Euro bis 2020. Die
sogenannte Schuldenbremse verlange, dass bis 2020 die
jährliche
Neuverschuldung schrittweise auf null zurückgefahren wird. Dies sei
Voraussetzungen für die finanziellen Hilfen des Bundes, die bei einem
Scheitern
verfallen. Eine Konsolidierung der öffentlichen Haushalte allein auf
der Ausgabenseite sei nicht möglich. Auf Bundesebene werde sich Bremen
dafür einsetzen, dass die öffentliche Hand über eine ausreichende
Finanzausstattung verfügt. Die Schuldengrenze versteht der
Senatspräsident auch als Steuersenkungsgrenze.
- Verbesserung der
Einnahmen durch Erhebung einer Tourismusabgabe. Es wird geprüft, ob
Gewerbesteuer und Grunderwerbsteuer erhöht werden können. Die
Aufgabenerfüllung der Verwaltung soll kritischer überprüft und
Einsparpotenziale genutzt werden.
- In den nächsten vier Jahren
sollen in der öffentlichen Verwaltung Bremens 800 Stellen abgebaut
werden. Hierfür soll jede dritte frei werdende Stelle nicht
wiederbesetzt werden. In einigen Bereichen sollen sogar mehr Stellen
abgebaut werden, da bei Polizei und Bildung andere Schwerpunkte gesetzt
werden.
- Die allgemeine Altersgrenze für Landesbeamte und
Landesbeamtinnen wird schrittweise wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung auf 67 Jahre heraufgesetzt. Die besondere
Altersgrenze für
Vollzugsbeamte steigt schrittweise auf 62.
- Interne
Hafenerschließung und Hafenanbindung in Bremerhaven sollen verbessert
werden. Die A 281 soll realisiert werden einschließlich der
Weserquerung. Besondere Bedeutung komme dem Bau eines
Offshore-Terminals in Bremerhaven zu.
- Schaffung eines Gesamtverkehrskonzepts für Bremen.
- Bremen werde von der Energiewende profitieren, die
bisherigen Beschlüsse des
Bundes reichten aber nicht aus. Im Jahr 2050 soll Bremen zu 100 Prozent
mit erneuerbarer Energie versorgt werden.
- Bei Vergabe
öffentlicher Aufträge sollen die Tariftreue berücksichtigt werden und
auch, ob Leiharbeitnehmer gleiche Löhne wie die Stammbelegschaft
erhalten. Die Wirtschaftsförderung soll mit den Kriterien guter Arbeit
verknüpft werden.
- Langfristig 50-Prozent-Quote für Geschlechter in Vorständen
und Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen.
- Die
bremischen Mittel reichten nicht aus, um über Arbeitsförderung mehr
Menschen in Arbeit zu bringen. Der finanzielle Rahmen der
Arbeitsmarktförderung müsse durch den Bund und die Strukturförderung
dauerhaft erhalten bleiben.
- Wohnungsbaugesellschaften GEWOBA und STÄWOG nicht
privatisieren, bis 2020 14.000 neue Wohnungen in Bremen.
- Zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung,
Betreuungsanspruch von sechs Stunden, frühere Sprachtests.
- Mehr Migranten im öffentlichen Dienst.
- Zusätzliche
Ganztagsangebote für Kinder. Es ist das Ziel, an allen Grundschulen ein
kostenloses Mittagessen und Nachmittagsunterricht anzubieten.
- Studium weiterhin gebührenfrei.
- Konsequente Bekämpfung von Rocker- und Clankriminalität.
Bildnachweis: Das Foto mit Jens
Böhrnsen basiert auf dem Bild „Jens Boehrnsen.jpg" (Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0
Unported-Lizenz, Autor: Garitzko) des Dateiarchivs Wikimedia Commons.
Seite zuletzt bearbeitet
am: 08.07.2011