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Im kleinsten Bundesland wurde gewählt
22. Mai 2011: Bürgerschaftswahl in Bremen
Erstmals mit neuem Wahlrecht - Jeder Wähler hat 5 Stimmen - Auch 16- und 17-Jährige dürfen wählen - Zwei Wahlbereiche, keine Landesliste
Ergebnis: Rot-grüne Regierung bestätigt - Opposition geschwächt

Näheres:

Hintergrund: das kleinste Bundesland

Was wird gewählt? - Die Bürgerschaft

Wie wird gewählt?

Ergebnis Bürgerschaftswahl 2011

Wahlbeteiligung im Vergleich

Ergebnis Bürgerschaftswahl 2007

Nach der Wahl: Bildung des Senats

Warum wählen?

Wie viel verdienen Bremer Politiker?

Externe Links

Auswirkungen der Personenwahl auf Sitzverteilung

Wie soll es in Bremen weitergehen?
Weiterführend:

Kommunalwahl Bremerhaven 2011

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Bild oben: Die Rolandstatue steht seit 1404 auf dem Bremer Marktplatz gegenüber dem Dom


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Am 22. Mai 2011 wählten die Bürgerinnen und Bürger in Bremen, dem kleinsten deutschen Bundesland, ein neues Landesparlament, die 18. Bremische Bürgerschaft. Bedingt durch den Staatsaufbau dieses Bundeslandes, das aus nur zwei Städten besteht, gibt es einige Besonderheiten. Doch auch beim Wahlrecht gelten diesmal einige Neuerungen. So sind bereits Personen ab 16 Jahren wahlberechtigt. Außerdem haben die Wählerinnen und Wähler gleich fünf Stimmen, die sie beliebig auf Parteien oder Bewerber verteilen können. Das Auszählen der Stimmen wird dadurch langwieriger und komplizierter, dennoch konnte am Wahlabend um 18 Uhr eine Prognose verbreitet werden und zwei Stunden später die erste Hochrechnung. Die Bekanntgabe des vorläufigen Endergebnisses dauerte länger als bei früheren Wahlen, es wurde erst am Nachmittag des 25. Mai 2011 verkündet, das endgültige Endergebnis am 6. Juni 2011.

Hintergrund: Das kleinste Bundesland
Von den anderen Bundesländern unterscheidet sich Bremen einmal durch seine Kleinheit. Gerade einmal 666.999 Einwohner zählte das 419 Quadratkilometer große Bundesland Bremen am 1. November 2010 (lt. Statistischem Landesamt Bremen, Statistische Berichte, ausgegeben im März 2011). Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen hat gut sechsundzwanzigmal so viele Bewohner. Doch bringt es Bremen im Bundesrat, der Vertretung der Bundesländer, die jedes Gesetzesvorhaben durchlaufen muss, immerhin auf drei Stimmen, während Nordrhein-Westfalen nur über sechs Stimmen verfügt, genau so viele wie Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen.

Ein weiteres Charakteristikum ist die Struktur des Bundeslandes Bremen, das aus zwei Städten, nämlich Bremen und Bremerhaven, besteht. Zwar gibt es mit Berlin und Hamburg weitere Stadtstaaten in Deutschland, doch ein Zwei-Städte-Staat ist einmalig. Hinzu kommt, dass die beiden Teile des Bundeslandes Bremen durch ein anderes Bundesland, nämlich Niedersachsen, getrennt werden, sie liegen nicht nebeneinander, sondern etwa 50 km Luftlinie voneinander entfernt. Das Ganze wird noch dadurch kompliziert, dass ein beachtlicher Teil des Hafengebietes in Bremerhaven nicht zum Stadtgebiet Bremerhavens gehört, sondern Teil der Stadtgemeinde Bremen ist, also eine sogenannte Enklave bildet.


Bild oben: Das Gebäude der Bremischen Bürgerschaft steht zentral am Marktplatz in Bremen.
Was wird gewählt? - Die Bürgerschaft
Am 22. Mai 2011 wählen die Wahlberechtigten im Bundesland Bremen die Bürgerschaft. So ist die offizielle Bezeichnung des bremischen Parlaments, das nicht nur Landesparlament, sondern auch Stadtparlament für die Stadt Bremen ist. Der andere Teil des Bundeslandes Bremen, die Stadt Bremerhaven, hat eine eigene kommunale Volksvertretung, die Stadtverordnetenversammlung, die am gleichen Tag von den wahlberechtigten Bremerhavenern neu gewählt wird. Wenn die Bürgerschaft ausschließlich Angelegenheiten der Stadt Bremen behandelt, nehmen die Bremerhavener Abgeordneten hieran sowie an entsprechenden Abstimmungen nicht teil. In der Stadt Bremen werden zeitgleich mit der Bürgerschaft als „Beiräte“ bezeichnete Stadtteilparlamente gewählt.

Seit 2003 hat die Bürgerschaft 83 Abgeordnete, davor waren es 100. Die Stadt Bremen entsendet 68 Abgeordnete, die Stadt Bremerhaven 15. Wenn die Bürgerschaft ausschließlich in der Besetzung mit Abgeordneten aus der Stadt Bremen zusammentritt, spricht man von der Stadtbürgerschaft. Komplikationen ergeben sich, weil auf kommunaler Ebene auch nichtdeutsche Bürgerinnen und Bürger aus den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union wahlberechtigt sind. Diese EU-Ausländer haben aber kein Wahlrecht auf Landesebene. Entsprechend erhalten die wahlberechtigten EU-Ausländer in der Stadt Bremen einen speziellen Stimmzettel (in grün statt in weiß). Als Folge kann es eintreten, dass ein Abgeordneter nur der Bürgerschaft als Landtagsabgeordneter angehört, während ein anderer Abgeordneter nur der Stadtbürgerschaft angehört. Bei der 18. Bremischen Bürgerschaft ist die Mandatsverteilung zwischen Landtag und Stadtbürgerschaft jedoch identisch.

Die Bremische Bürgerschaft wird für vier Jahre gewählt. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern wurde bislang die Legislaturperiode nicht auf fünf Jahre verlängert.

Wie wird gewählt?
Die Wahl 2011 in Bremen unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von den Wahlen in anderen Bundesländern. Da ist einmal die Zweiteilung des Wahlgebietes in die Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven, zum anderen haben die Wahlberechtigten erstmals bei einer Wahl in Bremen fünf Stimmen, die beliebig auf Parteien und einzelne Bewerber verteilt werden können. Hinzu kommt, dass erstmals bei einer Landtagswahl in Deutschland auch Jugendliche ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht besitzen.

Das Wahlgebiet: Entsprechend dem Charakter des Bundeslandes Bremen als Zwei-Städte-Staat gibt es kein einheitliches Wahlgebiet mit einer gemeinsamen Landesliste der Parteien, sondern das Wahlgebiet untergliedert sich in die Wahlbereiche Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven. Die Verteilung der pro Wahlbereich zu vergebenden Sitze (68 bzw. 15) erfolgt nach dem Ergebnis in dem jeweiligen Wahlbereich Bremen oder Bremerhaven. Die Parteien erstellen für jeden Wahlbereich eigene Listen mit Bewerbern, die Vergabe der Sitze richtet sich nach den im Wahlbereich abgegebenen Stimmen, nicht nach der Gesamtzahl der Stimmen auf Landesebene. Ebenso gilt die 5-Prozent-Sperrklausel für jeden Wahlbereich gesondert, das heißt eine Partei kann mit Abgeordneten nur aus einem Wahlbereich im Parlament vertreten sein, wenn sie nur in diesem Wahlbereich die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. So erzielte etwa in den letzten Jahren die Partei Deutsche Volksunion nur in Bremerhaven ein Ergebnis von mindestens fünf Prozent und war nur mit einem Abgeordneten aus Bremerhaven in der Bürgerschaft vertreten, in der Stadt Bremen scheiterte diese Partei an der Sperrklausel. (Übrigens gilt die 5-Prozent-Hürde nicht bei der gleichzeitig mit der Landtagswahl abgehaltenen Wahl zur Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung, § 42 Absatz 3 i.V.m. § 7 Absatz 7 Bremisches Wahlgesetz).

Fünf Stimmen pro Wahlberechtigten: Bis 2007 war die Wahl im Bundesland Bremen relativ einfach, da die Wähler nur eine Stimme für eine bestimmte Liste (Partei) abgeben konnten. Entsprechend einfach war die Auszählung. Gleich fünf Stimmen haben die Wahlberechtigten bei der Wahl am 22. Mai 2011, die beliebig auf Parteien und Bewerber verteilt werden können. Entsprechend umfangreich ist diesmal der Stimmzettel. So besteht dieser im Wahlbereich Bremerhaven aus insgesamt 20 zusammengehefteten Seiten im DIN-A-4-Format. Wie in anderen Bundesländern bei der Kommunalwahl üblich, haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, Stimmen auf einen Vorschlag zu häufen (kumulieren) oder die Stimmen unterschiedlichen Bewerbern bzw. Listen zu geben (panaschieren).

Wie werden die Sitze vergeben: Die verschiedenen Bewerber einer Liste (Partei) bilden einen Wahlvorschlag. Zunächst werden die Stimmen für einen Wahlvorschlag, das ist in der Regel eine bestimmte Partei, zusammengezählt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Stimmen für die Liste oder für einzelne Listenbewerber handelt, und ob der Vorschlag eine oder bis zu fünf Stimmen erhalten hat. Für jeden Wahlvorschlag (Liste) wird dann nach dem Verfahren Sainte Laguë/Schepers die Gesamtzahl der gewonnenen Mandate festgestellt. Die Verteilung der gewonnenen Mandate auf die einzelnen Bewerber des jeweiligen Listenvorschlags erfolgt zunächst durch Ermittlung, wie viele Stimmen auf den Listenvorschlag in seiner Gesamtheit und wie viele Stimmen auf seine Bewerber entfallen sind. Danach richtet sich, wie die Sitze nach Listenwahl und Personenwahl zu vergeben sind. Die auf einen Wahlvorschlag nach Listenwahl zu vergebenden Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge zugeteilt, in der sie im Wahlvorschlag benannt sind. Die übrigen Sitze werden den noch nicht berücksichtigten Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen zugeteilt (§ 7 Bremisches Wahlgesetz).

Bei der Verteilung der Mandate auf die Listen (Parteien oder Wählervereinigungen) wird für jeden Wahlvorschlag nach der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich durch Teilung der gültigen Stimmen durch 1, 3, 5, 7 usw. ergibt, festgestellt, wie viele Sitze auf ihn entfallen. Gleiches gilt bei der Verteilung der Mandate einer Liste auf Listenvorschläge und Personenwahl.

Das neue Wahlrecht geht auf ein Volksbegehren zurück. Es handelt sich hierbei um einen Gesetzentwurf, der von Bürgern außerhalb des Parlaments eingebracht wird. Die Bremische Bürgerschaft stimmte am 13. Dezember 2006 dem Entwurf zu, also noch vor der Bürgerschaftswahl 2007, bei der das neue Wahlrecht aber noch nicht angewendet wurde. Hätte die Bürgerschaft dem Volksbegehren nicht entsprochen, hätte über den Entwurf ein Volksentscheid abgehalten werden müssen.

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(Endgültiges) Ergebnis der Bürgerschaftswahl vom 22. Mai 2011


Stadt Bremen Mandate Veränderung

Stadt Bremerhaven Mandate Veränderung
Mandate insgesamt Veränderung Ergebnis Landesdurchschnitt
SPD 39,3 % 30 + 3 34,3 % 6 + 1 36 + 4 38,6 %
CDU 20,4 % 16 - 3 20,1 % 4 ± 0 20 - 3 20,4 %
Grüne 22,6 % 17 + 5 21,8 % 4 + 2 21 + 7 22,5 %
Linke 5,8 % 5 - 1 4,6 % 0 - 1 5 - 2 5,6 %
FDP 2,3 % 0 - 4 3,1 % 0 - 1 0 - 5 2,4 %
BIW 3,1 % 0 ± 0 7,1 % 1 ± 0 1 ± 0 3,7 %
DVU - - - - - - 1 - - 1 -
(Quelle: Pressemitteilung Landeswahlleiter Bremen vom 06.06.2011)

Wegen des komplizierten Wahlrechts liegt das vorläufige Endergebnis für das Land erst seit dem Abend des 25. Mai 2011 vor, das Teilergebnis für Bremerhaven, wo die Stimmen überwiegend von Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufe ausgezählt wurden, gab es schon in der Nacht zum 23. Mai 2011. Nach dem vorläufigen Endergebnis haben die Grünen deutliche Stimmengewinne erzielt und einen größeren Stimmenanteil als die CDU erreicht, die fortan den dritten Platz der politischen Parteien in Bremen einnehmen muss. An der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte die FDP in beiden Wahlbereichen, die Linke im Wahlbereich Bremerhaven, ist aber mit fünf Abgeordneten aus der Stadt Bremen in der Bürgerschaft vertreten. Die BIW (Bürger in Wut) wird wie bisher mit einem Abgeordneten aus Bremerhaven vertreten sein. Ausschließlich in der Stadt Bremen hat die SPD ihre Gewinne erzielt, in Bremerhaven hat sie leicht verloren. 
Die Wahlbeteiligung:


2011 2007
Stadt Bremen 57,5 % 58,59 %
Stadt Bremerhaven 48,1 % 52,55 %
Landesdurchschnitt 55,5 % 57,53 %

Bei der Wahl 2011 waren in Bremen 3,1 Prozent und in Bremerhaven 4,6 % der abgegebenen Stimmzettel ungültig (im Landesdurchschnitt 3,3 Prozent), bei der Wahl 2007 waren es 1,33 Prozent in Bremen und 1,57 Prozent in Bremerhaven. (Quelle: Pressemitteilungen des Landeswahlleiters Bremen vom 06.06.2011 und 07.07.2008)
Nach der Wahl kamen die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Grünen über die Inhalte der Landespolitik 2011-2015 zügig voran, der Koalitionsvertrag wurde am 16. Juni vorgestellt. Die Grünen erhalten wie von vielen Beobachtern vermutet ein weiteres Ressort, nämlich das für Jugend, Soziales und Frauen. Der bisher damit verbundene Bereich Gesundheit wird dem Bereich Bildung und Wissenschaft angegliedert. 
Für Aufsehen sorgte drei Tage nach der Wahl die Erklärung des Umwelt- und Verkehrssenators Reinhard Loske von den Grünen, dem neuen Senat nicht angehören und auch das Bürgerschaftsmandat nicht annehmen zu wollen.

Am 29. Juni 2011 kam die neugewählte Bürgerschaft zu ihrer ersten Sitzung zusammen und wählte wie zuvor Christian Weber (SPD) zum Bürgerschaftspräsidenten. Einen Tag später wurde Jens Böhrnsen mit 57 Stimmen bei 25 Gegenstimmen und einer Enthaltung erneut zum Senatspräsidenten gewählt. Anschließend bestimmten die Volksvertreter die übrigen Senatorinnen und Senatoren.

Ergebnis der Bürgerschaftswahl vom 13. Mai 2007


Stadt Bremen Mandate Stadt Bremerhaven Mandate Mandate insgesamt Ergebnis Landesdurchschnitt
SPD 37,09 % 27 34,81 % 5 32 36,72 %
CDU 25,76 % 19 25,05 % 4 23 25,64 %
Grüne 17,36 % 12 11,95 % 2 14 16,49 %
Linke 8,73 % 6 6,92 % 1 7 8,44 %
FDP 5,44 % 4 8,81 % 1 5 5,98 %
DVU 2,24 % 0 5,31 % 1 1 2,73 %
BIW - - 5,29 % 1 1 0,85 %
(Quelle: Statistisches Landesamt Bremen)


Bild oben: Der am Wahltag 61 Jahre alte Jens Böhrnsen ist seit dem 8. November 2005 Regierungschef des Bundeslandes Bremen. Der ehemalige Verwaltungsrichter wurde einer breiteren Öffentlichkeit insbesondere durch seine Funktion als geschäftsführendes Staatsoberhaupt nach dem Rücktritt des Bundespräsidenten Köhler bis zur Amtsübernahme durch den neugewählten Bundespräsidenten Christian Wulff bekannt. Böhrnsen kam zu dieser Funktion, weil er seinerzeit als Präsident des Bundesrates nach dem Grundgesetz Vertreter des Bundespräsidenten war.
Bei der Bürgerschaftswahl 2007 erreichten SPD und Grüne eine Mehrheit, beide Parteien regieren seither gemeinsam das kleinste Bundesland. Nach der verlorenen Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai 2005 war es das erste rot-grüne Regierungsbündnis in Deutschland nach zweijähriger Pause. In jüngster Zeit sind mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz neue rot-grüne Mehrheiten hinzugekommen, in Hamburg regiert die SPD alleine.

In der Legislaturperiode von 2007 bis 2011 hat es mehrfach Parteiwechsel von Bürgerschaftsabgeordneten gegeben. So sind jeweils ein Abgeordneter von den Grünen und jeweils eine Abgeordnete von CDU und Linke zur SPD gewechselt, während die FDP den Austritt des Abgeordneten Uwe Woltemath und die DVU den Austritt ihres einzigen Abgeordneten Siegfried Tittmann hinnehmen mussten. Damit verlor die FDP ihren Fraktionsstatus. Uwe Woltemath gründete die Wählergemeinschaft „Bremer & Bremerhavener Bürger Liste“ (BBL), die bei der Wahl 2011 in der Stadt Bremen antrat. Die vom ehemaligen DVU-Abgeordneten Siegfried Tittmann initierte Wählergemeinschaft „Protest der Bürger“ trat am 22. Mai 2011 ausschließlich in Bremerhaven an. Anfang 2011 verließ der aus Bremerhaven kommende Abgeordnete der Linken Walter Müller diese Partei, bei der Wahl 2011 kandidierte er für die ausschließlich in Bremerhaven antretende Wählervereinigung „Für Bremerhaven“.

Nach der Wahl: Die Bildung des Senats
Eine der wichtigsten Aufgaben der neu gewählten Landesregierung ist die Wahl eines neuen Senats, wie in Bremen die Landesregierung heißt. Der Bremer Senat ist aber nicht nur Landesregierung, sondern auch die Verwaltungsspitze der Stadt Bremen (in Bremerhaven gibt es einen Magistrat mit einem Oberbürgermeister). Die Senatoren werden von der Bürgerschaft mit der Mehrheit der abgegeben Stimmen für die Amtszeit gewählt. Zunächst wird der Präsident des Senats gewählt, sodann die anderen Senatoren. Der Präsident des Senats und ein weiterer vom Senat bestimmter Senator sind Bürgermeister der Stadt Bremen. Im Gegensatz zu den Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer und dem Amt des Bundeskanzlers hat der bremische Regierungschef keine Richtlinienkompetenz, nach der bremischen Verfassung leitet er nur die Geschäfte des Senats. Die einzelnen Senatoren können vom Präsidenten des Senats nicht entlassen werden, eine Ersetzung eines Senators oder des ganzen Senats ist nur durch ein konstruktives Mißtrauensvotum der Bürgerschaft möglich. Eine weitere Besonderheit Bremens liegt in der Inkompatibilität des Amtes eines Senators mit dem eines Abgeordneten. Ein Mitglieder der bremischen Landesregierung darf nicht zugleich Abgeordneter des bremischen Landesparlaments sein. Jedoch hat ein Abgeordneter, der in den Senat gewählt wird, im Fall eines Rücktritts die Möglichkeit, sein vorheriges Abgeordnetenmandat wieder anzunehmen, der für den Senator nachgerückte Abgeordnete verliert dann wieder sein Mandat (Artikel 108 Verfassung Bremen). Die Anzahl der Senatoren wird übrigens durch ein spezielles Gesetz festgelegt (Gesetz über die Mitgliederzahl des Senats). Derzeit gehören sieben Senatoren dem Senat an, davon drei Frauen. Bündnis 90/Die Grünen stellen zwei Senatoren, die SPD fünf. Weiterhin können dem Senat Staatsräte angehören, die auf Vorschlag des Senats von der Bürgerschaft gewählt werden (Artikel 107 Landesverfassung), deren Anzahl darf höchstens ein Drittel der Anzahl der Senatoren betragen (die Bevollmächtigte Bremens ist eine Staatsrätin, die dem Senat angehört). 

Bedeutung der Landespolitik
Viele Bürgerinnen und Bürger halten Landtagswahlen für nicht so bedeutend wie die Bundestagswahl. Bei der letzten Bürgerschaftswahl 2007 erreichte die Wahlbeteiligung einen historischen Tiefstand von 57,58 Prozent. Zwar werden viele Themen auf Bundesebene entscheiden, doch haben die Bundesländer originäre Kompetenzen etwa in den Bereichen Schulwesen, Hochschulen, Polizei, Katastrophenschutz oder Medien. Darüber hinaus wirken die Bundesländer bei der Gesetzgebung des Bundes über den Bundesrat mit, der Vertretung der Länder. Jedes Land hat eine bestimmte Anzahl von Stimmen, über die Stimmabgabe entscheidet die jeweilige Landesregierung. Und jedes Gesetzesvorhaben des Bundes muss durch den Bundesrat. Indirekt haben die Wählerinnen und Wähler bei einer Landtagswahl somit auch Einfluss auf die Bundespolitik.

Wie viel verdienen die bremischen Politiker?
a) Bürgerschaftsabgeordnete
Häufig herrschen bei vielen Wahlberechtigten unklare Vorstellungen über das Geld, was die Volksvertreter für ihre Tätigkeit erhalten. Bei der Abgeordnetenvergütung werden für die am 22. Mai 2011 gewählten Mitglieder der 18. Bürgerschaft umfangreiche Veränderungen wirksam. Die Abgeordneten erhalten künftig eine voll zu versteuernde monatliche Entschädigung von 4.700 Euro (§ 5 Bremisches Abgeordnetengesetz, der Parlamentspräsident, seine Stellvertreter und Fraktionsvorsitzende zusätzlich etwas mehr). Weitere Zahlungen wie Übergangsgelder, Pauschalen und Sitzungsgelder gibt es nicht mehr. Die Vergütung verändert sich jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommens- und Kostenentwicklung. Über die allgemeine Entschädigung hinaus wird ein zusätzlicher Betrag von 750 Euro monatlich für die Altersversorgung des Abgeordneten geleistet, wobei die Verwendung nachzuweisen ist. Außerdem erhalten die Abgeordneten im Krankheitsfall Leistungen der Beihilfe wie Beamte bzw. einen Zuschuss zu den Aufwendungen bei Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem Zusammentritt der neu gewählten Bürgerschaft wird auch die bisherige Unvereinbarkeit des Mandats als Abgeordneter mit einer Tätigkeit in der bremischen Verwaltung weitgehend gelockert, nur Personen in hervorgehobenen Positionen des öffentlichen Dienstes können nicht gleichzeitig Abgeordneter sein (näheres:
§ 28 Abgeordnetengesetz).

b) Senatoren
Den Senatorinnen und Senatoren Bremens stehen monatliche Amtsbezüge von 11.125,95 Euro zu, hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung von 664,68 Euro für den Präsidenten des Senats und Bürgermeister, von 498,51 Euro für den Bürgermeister und von 332,34 Euro für die übrigen Senatoren (§ 4 Bremisches Senatsgesetz). Außerdem werden Familienzuschlag und Sonderzahlungen nach den allgemeinen Vorschriften des bremischen Beamtenrechts gewährt. Nach Beendigung ihres Amtes erhalten ehemalige Senatorinnen und Senatoren ein Übergangsgeld. Einkünfte aus einer Tätigkeit als Mitglied eines Aufsichtsrats, als Vorstand, Verwaltungsrat, Beirat oder anderes Organ eines Unternehmens dürfen nur bis zur Höhe von 4.900 Euro im Jahr behalten werden (§ 5 a Senatsgesetz). Ein Anspruch auf ein Ruhegehalt wird bereits durch eine zweijährige Zugehörigkeit zum Senat begründet (allerdings sind es dann nur 15,33 Prozent der Amtsbezüge unter Zugrundelegung des Familienzuschlags Stufe I; mit weiteren Jahren Senatszugehörigkeit steigt das Ruhegehalt, maximal können es 71,75 Prozent sein, § 10 Senatsgesetz).

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Externe Links

Bild oben: Sitzungszimmer des Bremer Senats im Rathaus
Seite der Bremischen Bürgerschaft zum neuen Wahlrecht: http://www.5stimmen.de

Seite der Bremischen Bürgerschaft: http://www.bremische-buergerschaft.de/

Wahl-O-Mat zur Wahl in Bremen: http://www1.wahl-o-mat.de/bremen2011/

Landeswahlleier Bremen: http://www.landeswahlleier.bremen.de

Wahlumfragen Bremen: http://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/bremen.htm

Verhältnis Listenwahl/Personenwahl
Da die Wählerinnen und Wähler im Bundesland Bremen von den Möglichkeiten des neuen Wahlrechts regen Gebrauch machten, hat es bei der tatsächlichen Sitzvergabe Abweichungen von den Listenvorschlägen der Parteien gegeben.

Von den 30 im Wahlbereich Bremen gewonnenen Sitzen der SPD gehen nur 14 auf Listenvorschläge zurück, mehr als die Hälfte entfallen auf Personenstimmen. Die bedeutendste Verschiebung erlebte der Bürgerschaftsabgeordnete Elombo Boyalela, der durch Personenstimmen das 16. Mandat gewann, was ihm sonst auf dem 41. Listenplatz so gut wie unmöglich war. Damit gibt es erstmals einen Abgeordneten mit schwarzafrikanischer Herkunft im Bremer Parlament. Weitere beachtliche Abweichungen waren die Wahl der Abgeordneten Arno Gottschalk (15. Mandat, aber 31. Listenplatz), Klaus-Dieter Möhle (19. Mandat, 21. Listenplatz, früher Mitglied der Grünen, seit 2010 der SPD), Mehmet Seyrek (20. Mandat, auf der Liste aussichtslos auf Platz 53), Valentina Tuchel (22. Mandat, aber 29. Listenplatz), Aydin Gürlevik (23. Mandat, auf der Liste aussichtslos auf Platz 46), Ruken Aytas (25. Mandat, 34. Listenplatz), Andreas Kottisch (26. Mandat, 35. Listenplatz), Karin Garling (auf der Liste der nicht erfolgreiche Rang 15, gewann das 27. Mandat aber durch Personenstimmen), Manfred Oppermann (28. Mandat, 36. Listenplatz), Jürgen Pohlmann (29. Mandat, auf der Liste günstiger platziert auf Rang 25). Bei der CDU entfielen in der Stadt Bremen 9 Mandate auf die Liste und 7 auf die Personenwahl. Durch die Personenwahl konnte die auf den 13. Listenplatz gesetzte Abgeordnete Gabriela Piontkowski das 10. Mandat für die Christdemokraten holen. Andere Verschiebungen: Wilhelm Hinners (11. Mandat, 14. Listenplatz), Rainer Bensch (13. Mandat, 15. Listenplatz), Claas Rohmeyer (14. Mandat, sonst aussichtslos auf dem 31. Listenplatz), Sigrid Grönert (15. Mandat, ebenfalls sonst aussichtslos auf Listenplatz 25) und Sandra Ahrens (16. Mandat durch Personenwahl, auf der Liste Platz 11).

Auch bei der Linken hat es durch die Personenwahl Veränderungen gegeben. Von den 5 Mandaten in der Stadt Bremen sind 2 auf die Personenwahl zurückzuführen. Das 4. Mandat ging an Cindi Tuncel, sonst auf dem unsicheren 10. Listenplatz, das 5. Mandat an Peter Erlanson, sonst auf dem 12. Listenplatz. Mit 17 Sitzen haben die Grünen ein Mandat mehr als die CDU, die Grünen haben aber nur 6 Abgeordnete, die das Mandat aufgrund der Personenwahl erzielt haben. Die wichtigsten Verschiebungen durch Personenstimmen hier: Mustafa Öztürk (12. Mandat, sonst aussichtslos auf dem 24. Listenplatz), Linda Neddermann (13. Mandat, 15. Listenplatz), Horst Frehe (14. Mandat, 12. Listenplatz), Dr. Kirsten Kappert-Gonther (15. Mandat, 13. Listenplatz), Marie Hoppe (16. Mandat, 19. Listenplatz), Dr. Anne Schierenbeck (17. Mandat, 21. Listenplatz).

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Im Wahlbereich Bremerhaven erlangte die SPD 6 Sitze, wovon 2 auf die Personenwahl entfielen. Die so Gewählten sind aber identisch mit dem Listenvorschlag. Von den 4 Bremerhavener CDU-Abgeordneten wurde einer durch Personenwahl bestimmt, nämlich der Abgeordnete Erwin Knäpper, der sonst auf dem 7. Listenplatz kein Mandat erzielt hätte. Bei den Grünen konnte der sonst in der Kommunalpolitik tätige Dr. Ulf Eversberg das 4. von vier Mandaten durch Personenwahl erzielen, auf der Liste stand er auf Rang 5.

Auf den Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen entfielen die meisten Personenstimmen (144.872), er wurde aber wie die anderen Senatskollegen des zu Ende gehenden Senats bereits über die Listenwahl gewählt. Wie oben schon geschildert, verliert ein Abgeordneter mit der Wahl in den Senat seinen Abgeordnetenstatus. Ein beachtliches Ergebnis bei den Personenstimmen konnte auch die CDU-Spitzenkandidatin Dr. Rita Mohr-Lüllmann erzielen (43.600), aber auch ihr gelang der Einzug in die Volksvertretung schon aufgrund der Listenwahl.

Nachrücker: Wenn ein Gewählter die Wahl nicht annimmt oder in den Senat eintritt oder wenn ein Abgeordneter stirbt, werden die Mandate der betroffenen Liste neu berechnet, wobei das zu ersetzende Listenmitglied unberücksichtigt bleibt. Wenn das zu ersetzende Mitglied

a) über Listenwahl gewählt worden war, erhält derjenige auf der Liste das Mandat, der den obersten noch nicht erfolgreichen Listenplatz einnimmt. Ist der so ermittelte Nachfolger aber bereits über die Personenwahl zum Abgeordneten gewählt worden, verwandelt sich dieses Mandat vom Mandat nach Personenstimmen zu einem Mandat nach Listenvorschlag. Um die Anzahl der ermittelten Personenmandate zu gewährleisten, rückt dann derjenige Bewerber nach, der die höchste Anzahl von bislang nicht erfolgreichen Personenstimmen hat.

b) Bei der Neubesetzung eines durch Personenwahl erlangten Mandats geht dieses an den Bewerber mit der bisher nicht erfolgreichen höchsten Anzahl von Personenstimmen über (Rechtsgrundlage: §§ 7 Absatz 6, 36 b Bremisches Wahlgesetz).

Beispiel
: In Bremerhaven entfallen auf die SPD 6 Mandate. Hiervon kommen 4 durch Listenwahl und 2 durch Personenwahl zustande. Der auf dem ersten Listenplatz sich befindende Martin Günthner wird aber in den Senat gewählt und kann sein Abgeordnetenmandat deshalb nicht wahrnehmen. Es müsste dann der Listenbewerber mit dem Rang 5 auf der Liste nachrücken. Dies wäre Frank Schildt, der aber bereits das fünfte Mandat aufgrund der Personenstimmen erworben hat. Das Mandat von Frank Schildt wandelt sich nun in ein Listenmandat um. Da 2 von den 5 Mandaten aber auf die Personenwahl entfallen, rückt jetzt der Bewerber mit der höchsten Anzahl von bislang erfolglosen Personenstimmen nach, das ist Patrick Ötztürk (sonst aussichtsloser 10. Listenplatz).

Wie soll es in Bremen weitergehen?

Nach der Annahme des Koalitionsvertrages durch die Gremien von SPD und Grünen und der Wahl zum Präsidenten des Senats erläuterte Jens Böhrnsen am 6. Juli 2011 in einer Regierungserklärung vor der Bremischen Bürgerschaft die Absichten der neuen Regierung.


Bild oben: Nach der Wahl am 30. Juni 2011 stellten sich die Mitglieder des neu gewählten Senats auf dem Bremer Marktplatz den Fotografen. Von links nach rechts: Umwelt-, Bau- und Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne), Wirtschafts- und Häfensenator Martin Günthner (SPD), Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne), Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne), der Präsident des Senats Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD), Bildungs-, Wissenschafts- und Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper (SPD) und Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). (Bild freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der Senatspressestelle/Jochen Stoss).
Dabei betonte der Regierungschef das klare Bekenntnis der rot-grünen Koalition zum Wirtschaftsstandort Bremen. Insbesondere kündigte Böhrnsen an:




Bildnachweis: Das Foto mit Jens Böhrnsen basiert auf dem Bild „Jens Boehrnsen.jpg" (Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported-Lizenz, Autor: Garitzko) des Dateiarchivs Wikimedia Commons.

Seite zuletzt bearbeitet am: 08.07.2011