Homepage
von Jan von
Bröckel: Startseite
| Impressum
| Kontakt
| Alg
II | Sozialhilfe
| Soziales
| Arbeitsleben
| Justiz
| Politik
|
Ökonomie
| Literatur |
Zwei
Entscheidungen desGerichtshofs der Vereinten Nationen (UNO) in Den Haag Der Internationale Gerichtshof und das Kosovo Wird sich Unabhängigkeit des Kosovos durchsetzen? - Einführung |
Anzeigen |
Nach fast neunjähriger Präsenz der UNO im Kosovo erklärte das kosovarische Parlament am 17. Februar 2008 einseitig die Unabhängigkeit des Kosovos, die bislang erst von 69 Staaten (Stand: August 2010, über 190 Staaten gibt es insgesamt) anerkannt worden ist. Stark abgelehnt wird die Unabhängigkeit nicht nur von der Regierung Serbiens, sondern auch von Russland und der Volksrepublik China. In der Präambel der Verfassung von Serbien von 2006 ist ausdrücklich zu lesen, dass die Provinz Kosovo-Metohija ein integraler Bestandteil Serbiens mit einer Autonomie ist und dass es Pflicht der staatlichen Organe ist, dieses staatliche Interesse in allen internationalen Beziehungen durchzusetzen (Metohija oder Metochien ist nach serbischem Verständnis der Westteil des Kosovos). Der Internationale Gerichtshof (IGH) befasste sich in zwei Entscheidungen mit völkerrechtlichen Aspekten des Kosovos. Da war einmal das Urteil vom 15. Dezember 2004, hier ging es um die Rechtmäßigkeit des militärischen Einsatzes der NATO gegen Jugoslawien, zum anderen das Gutachten vom 22. Juli 2010, in dem der IGH in der Unabhängigkeitserklärung keinen Verstoß gegen das Völkerrecht erkennen konnte. Als Organ der Vereinten Nationen obliegt es dem Internationalen Gerichtshof, in völkerrechtlichen Streitfragen Recht zu sprechen zwischen Staaten. Daneben kann dieser Gerichtshof wie in der zweitgenannten Entscheidung ein Gutachten auf Anfrage der Generalversammlung oder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen anfertigen. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des IGH ist die Satzung der Vereinten Nationen (dort insbesondere die Artikel 92 ff.) sowie das Statut des IGH, was grob gesagt eine Art Prozess- oder Verfahrensordnung ist. In der Entscheidung von 2004 konnte der IGH in der Sache nicht befinden, sondern musste die von der Bundesrepublik Jugoslawien gegen mehrere NATO-Mitgliedsländer erhobene Klage aus formalen Gründen als unzulässig zurückweisen, da das seinerzeitige, die Klage erhebende Jugoslawien nicht mehr identisch sei mit dem Jugoslawien, das früher Mitglied der UNO und Unterzeichner der Konvention gegen den Völkermord war. Es stellte sich in jenem Verfahren die Frage nach der Staatennachfolge, das frühere Jugoslawien war nach Auffassung des Gerichts durch die Abtrennung der früheren Teilrepubliken Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Makedonien nicht mehr existent. Das spätere, nur noch aus Serbien und Montenegro bestehende Jugoslawien beantragte erst im Herbst 2000 nach Erhebung der Klage vor dem IGH die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen. Perspektiven: Serbien interessiert sich für die Europäische Union. Am 22. Dezember 2009 stellte es offiziell einen Antrag auf Mitgliedschaft. Gleichzeitig betonen die Belgrader Politiker wiederholt, eine Unabhängigkeit des Kosovos nicht akzeptieren zu wollen. Die Kosovo-Frage und die Kooperation Serbiens mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und insbesondere die Auslieferung mutmaßlicher Kriegsverbrecher sind Stolpersteine auf dem Weg zur Aufnahme in die EU. Eine gewisse Erleichterung bringt eine von Serbien und den 27 Mitgliedstaaten der EU bei der Vollversammlung der UN eingebrachte Resolution, in der die Völkergemeinschaft die Bemühungen der Europäischen Union zur Förderung eines Dialogs zwischen Serbien und Kosovo ausdrücklich begrüßt. Anzeigen Hintergründe zum Kosovo: Der Kosovo liegt in Südosteuropa und war zumindest bis zur Unabhängigkeitserklärung am 17. Februar 2008 Teil Serbiens. Er grenzt im Westen an Albanien und Bosnien-Herzegowina, im Süden an Makedonien. Die knapp zwei Millionen Einwohner wohnen in einem Gebiet von knapp 11.000 km², das damit nicht einmal so groß ist wie Schleswig-Holstein. Der Name des Landes leitet sich aus dem serbischen Wort „Kos“ ab, was auf Deutsch „Amsel" bedeutet. Das Amselfeld, im Serbischen „Kosovo Polje“, ist eine historische Region im heutigen Kosovo, in der im 14. und 15. Jahrhundert drei bedeutende historische Schlachten unter serbischer Beteiligung stattfanden, davon zwei gegen das Osmanische Reich. Die Bevölkerung des Kosovos besteht zu etwa 88 % aus Albanern, 7 % Serben und 5 % sonstigen ethnischen Gruppen, eine eigene „kosovarische“ Sprache gibt es nicht. Die überwiegend von Serben besiedelten Gebiete im Nordkosovo erkennen die Unabhängigkeit des Kosovos nicht an und haben ein eigenes Parlament gebildet, welches wiederum von der UN nicht anerkannt wird. Unter den Regionen des ehemaligen Jugoslawien galt der Kosovo schon länger als ärmere und benachteiligte Region. Zu Beginn der Amtszeit des serbischen Präsidenten Slobodan Milošević 1989 wurde die Autonomie des Kosovos aufgehoben und albanischstämmige Bürger zunehmend aus leitenden Positionen verdrängt. Seit 1996 betrieb die Untergrundorganisation UÇK eine gewaltsame Loslösung des Kosovos aus dem rest-jugoslawischen Staat, was wiederum harte Gegenmaßnahmen der Belgrader Regierung hervorrief. Dies war der Hintergrund für eine massive Flucht albanischstämmiger Bürger aus dem Kosovo. Die unter maßgeblicher Beteiligung der NATO geführten Verhandlungen in Rambouillet mit dem Ziel einer gütlichen Einigung brachten bis zum März 1999 keinen Erfolg, so dass sich die NATO zur Abwehr einer humanitären Katastrophe für befugt hielt, militärisch auch ohne Mandat des Sicherheitsrates der UNO gegen Jugoslawien vorzugehen und am 24. März 1999 mit Luftangriffen zu beginnen, die auch das jugoslawische Kernland betrafen. Nach dem Einlenken der Belgrader Regierung im Juni 1999 kam es vor allem zu massenhaften Fluchtbewegungen serbischstämmiger Bürger aus dem Kosovo. Bislang ist Kosovo nicht Mitglied er Vereinten Nationen, strebt dies insbesondere aber nach dem Gutachten des IGH an. Über die Aufnahme eines Staates als neues Mitglied der UNO entscheidet die Generalversammlung durch Beschluss auf Empfehlung des Sicherheitsrates der UN. Jedoch ist Kosovo bereits Mitglied des internationalen Währungsfonds und der Weltbank, beides Sonderorganisationen der UNO. Die Europäische Union unterhält im Kosovo seit Dezember 2008 die Rechtstaatlichkeitskommission EULEX Kosovo, die die Herausbildung rechtsstaatlicher Strukturen begleiten soll. Übrigens ist der Kosovo nicht die einzige Region in Europa mit einem Streben nach nationaler Unabhängigkeit in einem europäischen Rahmen. So tritt etwa die schottische Nationalpartei SNP für ein unabhängiges Schottland ein. Belgien, Sitz vieler europäischer Institutionen, sieht sich einem starken Verlangen flämisch-nationaler Organisationen nach einer Unabhängigkeit Flanderns von Belgien ausgesetzt. |
| Anzeigen |