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Zwei Entscheidungen des
Gerichtshofs der Vereinten Nationen (UNO) in Den Haag

Der Internationale Gerichtshof und das Kosovo
Wird sich Unabhängigkeit des Kosovos durchsetzen? - Einführung
Einführung

Die Entscheidung des IGH zur NATO-Intervention

Das Gutachten des IGH über die Unabhängigkeitserklärung des Kosovos

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Weiterführend:
1) Rechtmäßigkeit der NATO-
Intervention

2) Rechtmäßigkeit der
Unabhängigkeitserklärung

Eine Region, die seit Jahren immer wieder in der Berichterstattung der Medien auftaucht, ist der Kosovo. Im Februar 2008 erklärte dieses kleine Gebilde in Südosteuropa seine Unabhängigkeit von Serbien, das jedoch diesen Schritt nicht gut hieß und den Kosovo weiterhin als Teil seines Staatsgebietes auffasst. Letztlich ist die Kosovo-Problematik Folge eines Zerfalls des Vielvölkerstaates Jugoslawiens. Im Kosovo bilden die Albaner die zahlenmäßig größte Bevölkerungsgruppe, während die Serben in der Minderheit sind. Nachdem sich die ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken in den Jahren 1990 bis 1992 bis auf Montenegro für unabhängig erklärten, bestand der jugoslawische Reststaat nur noch aus Serbien und Montenegro, der Kosovo bildete bis 1989 eine autonome Region in Serbien. Zwischen den Albanern und den Serben gibt es im Kosovo eine historisch bedingte Rivalität. Zum Ende der Neunziger Jahre nahmen diese Spannungen zu, es kam gegen die albanischsprechende Bevölkerung zu aus der Sicht des Westens gewalttätigen Ausschreitungen, die man als „ethnische Säuberungen“ und „Völkermord“ bezeichnete. Da diplomatische Appelle an die Belgrader Regierung nicht fruchteten, hielt die NATO eine militärische Intervention zum Schutz dieses Bevölkerungsteils für erforderlich. Nach der UN-Charta wäre für die Anwendung militärischer Gewalt gegen ein souveränes Mitgliedsland der Weltorganisation ein Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen erforderlich. Hierzu kam es jedoch nicht wegen der ablehnenden Haltung Russlands und der Volksrepublik China. Schließlich begannen im März 1999 Luftangriffe der NATO gegen das serbische Jugoslawien, das im Juni 1999 nachgab und eine UN-Verwaltung aufgrund der Resolution des Weltsicherheitsrates zuließ. Dies bedeutete die Beendigung der jugoslawisch-serbischen Verwaltung des Kosovos.

Nach fast neunjähriger Präsenz der UNO im Kosovo erklärte das kosovarische Parlament am 17. Februar 2008 einseitig die Unabhängigkeit des Kosovos, die bislang erst von 69 Staaten (Stand: August 2010, über 190 Staaten gibt es insgesamt) anerkannt worden ist. Stark abgelehnt wird die Unabhängigkeit nicht nur von der Regierung Serbiens, sondern auch von Russland und der Volksrepublik China. In der Präambel der Verfassung von Serbien von 2006 ist ausdrücklich zu lesen, dass die Provinz Kosovo-Metohija ein integraler Bestandteil Serbiens mit einer Autonomie ist und dass es Pflicht der staatlichen Organe ist, dieses staatliche Interesse in allen internationalen Beziehungen durchzusetzen (Metohija oder Metochien ist nach serbischem Verständnis der Westteil des Kosovos).

Der Internationale Gerichtshof (IGH) befasste sich in zwei Entscheidungen mit völkerrechtlichen Aspekten des Kosovos. Da war einmal das Urteil vom 15. Dezember 2004, hier ging es um die Rechtmäßigkeit des militärischen Einsatzes der NATO gegen Jugoslawien, zum anderen das Gutachten vom 22. Juli 2010, in dem der IGH in der Unabhängigkeitserklärung keinen Verstoß gegen das Völkerrecht erkennen konnte. Als Organ der Vereinten Nationen obliegt es dem Internationalen Gerichtshof, in völkerrechtlichen Streitfragen Recht zu sprechen zwischen Staaten. Daneben kann dieser Gerichtshof wie in der zweitgenannten Entscheidung ein Gutachten auf Anfrage der Generalversammlung oder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen anfertigen. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des IGH ist die Satzung der Vereinten Nationen (dort insbesondere die Artikel 92 ff.) sowie das Statut des IGH, was grob gesagt eine Art Prozess- oder Verfahrensordnung ist. In der Entscheidung von 2004 konnte der IGH in der Sache nicht befinden, sondern musste die von der Bundesrepublik Jugoslawien gegen mehrere NATO-Mitgliedsländer erhobene Klage aus formalen Gründen als unzulässig zurückweisen, da das seinerzeitige, die Klage erhebende Jugoslawien nicht mehr identisch sei mit dem Jugoslawien, das früher Mitglied der UNO und Unterzeichner der Konvention gegen den Völkermord war. Es stellte sich in jenem Verfahren die Frage nach der Staatennachfolge, das frühere Jugoslawien war nach Auffassung des Gerichts durch die Abtrennung der früheren Teilrepubliken Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Makedonien nicht mehr existent. Das spätere, nur noch aus Serbien und Montenegro bestehende Jugoslawien beantragte erst im Herbst 2000 nach Erhebung der Klage vor dem IGH die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.

Perspektiven: Serbien interessiert sich für die Europäische Union. Am 22. Dezember 2009 stellte es offiziell einen Antrag auf Mitgliedschaft. Gleichzeitig betonen die Belgrader Politiker wiederholt, eine Unabhängigkeit des Kosovos nicht akzeptieren zu wollen. Die Kosovo-Frage und die Kooperation Serbiens mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und insbesondere die Auslieferung mutmaßlicher Kriegsverbrecher sind Stolpersteine auf dem Weg zur Aufnahme in die EU. Eine gewisse Erleichterung bringt eine von Serbien und den 27 Mitgliedstaaten der EU bei der Vollversammlung der UN eingebrachte Resolution, in der die Völkergemeinschaft die Bemühungen der Europäischen Union zur Förderung eines Dialogs zwischen Serbien und Kosovo ausdrücklich begrüßt.

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Hintergründe zum Kosovo
: Der Kosovo liegt in Südosteuropa und war zumindest bis zur Unabhängigkeitserklärung am 17. Februar 2008 Teil Serbiens. Er grenzt im Westen an Albanien und Bosnien-Herzegowina, im Süden an Makedonien. Die knapp zwei Millionen Einwohner wohnen in einem Gebiet von knapp 11.000 km², das damit nicht einmal so groß ist wie Schleswig-Holstein. Der Name des Landes leitet sich aus dem serbischen Wort „Kos“ ab, was auf Deutsch „Amsel" bedeutet. Das Amselfeld, im Serbischen „Kosovo Polje“, ist eine historische Region im heutigen Kosovo, in der im 14. und 15. Jahrhundert drei bedeutende historische Schlachten unter serbischer Beteiligung stattfanden, davon zwei gegen das Osmanische Reich. Die Bevölkerung des Kosovos besteht zu etwa 88 % aus Albanern, 7 % Serben und 5 % sonstigen ethnischen Gruppen, eine eigene „kosovarische“ Sprache gibt es nicht. Die überwiegend von Serben besiedelten Gebiete im Nordkosovo erkennen die Unabhängigkeit des Kosovos nicht an und haben ein eigenes Parlament gebildet, welches wiederum von der UN nicht anerkannt wird.

Unter den Regionen des ehemaligen Jugoslawien galt der Kosovo schon länger als ärmere und benachteiligte Region. Zu Beginn der Amtszeit des serbischen Präsidenten Slobodan Milošević 1989 wurde die Autonomie des Kosovos aufgehoben und albanischstämmige Bürger zunehmend aus leitenden Positionen verdrängt. Seit 1996 betrieb die Untergrundorganisation UÇK eine gewaltsame Loslösung des Kosovos aus dem rest-jugoslawischen Staat, was wiederum harte Gegenmaßnahmen der Belgrader Regierung hervorrief. Dies war der Hintergrund für eine massive Flucht albanischstämmiger Bürger aus dem Kosovo. Die unter maßgeblicher Beteiligung der NATO geführten Verhandlungen in Rambouillet mit dem Ziel einer gütlichen Einigung brachten bis zum März 1999 keinen Erfolg, so dass sich die NATO zur Abwehr einer humanitären Katastrophe für befugt hielt, militärisch auch ohne Mandat des Sicherheitsrates der UNO gegen Jugoslawien vorzugehen und am 24. März 1999 mit Luftangriffen zu beginnen, die auch das jugoslawische Kernland betrafen. Nach dem Einlenken der Belgrader Regierung im Juni 1999 kam es vor allem zu massenhaften Fluchtbewegungen serbischstämmiger Bürger aus dem Kosovo.

Bislang ist Kosovo nicht Mitglied er Vereinten Nationen, strebt dies insbesondere aber nach dem Gutachten des IGH an. Über die Aufnahme eines Staates als neues Mitglied der UNO entscheidet die Generalversammlung durch Beschluss auf Empfehlung des Sicherheitsrates der UN. Jedoch ist Kosovo bereits Mitglied des internationalen Währungsfonds und der Weltbank, beides Sonderorganisationen der UNO. Die Europäische Union unterhält im Kosovo seit Dezember 2008 die Rechtstaatlichkeitskommission EULEX Kosovo, die die Herausbildung rechtsstaatlicher Strukturen begleiten soll.

Übrigens ist der Kosovo nicht die einzige Region in Europa mit einem Streben nach nationaler Unabhängigkeit in einem europäischen Rahmen. So tritt etwa die schottische Nationalpartei SNP für ein unabhängiges Schottland ein. Belgien, Sitz vieler europäischer Institutionen, sieht sich einem starken Verlangen flämisch-nationaler Organisationen nach einer Unabhängigkeit Flanderns von Belgien ausgesetzt.

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Seite zuletzt bearbeitet am: 16.09.2010