Am
27. September 2009:
Bundestagswahl
2009

Fortsetzung
der Großen Koalition oder FDP-Beteiligung? |

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Rückblick: Die Wahl 2005
Als Resultat der Bundestagswahl am 18. September 2005 kam eine Große
Koalition aus CDU, CSU und SPD zustande. Für keinen der Koalitionäre
reichten die Mehrheitsverhältnisse für eine Koalition mit seinem
Wunschpartner, das wäre die FDP aus der Sicht der Union und die Grünen
aus der Sicht der SPD. Zwar gibt es eine rechnerische Mehrheit von SPD,
Grünen und Linkspartei, doch eine Koalition mit der letztgenannten
Partei schließt die SPD auf Bundesebene aus und die Linkspartei selbst
wollte die von der SPD eingeführten Reformen in der Sozialpolitik nicht
unterstützen. Bundeskanzler Gerhard
Schröder, der seit 1998 in einer rot-grünen Koalition das Land
regierte, verzichtete darauf, weiterhin der Bundesregierung anzugehören.
Eigentlich
wäre die Legislaturperiode des 2002 gewählten fünfzehnten Deutschen
Bundestages erst im Herbst 2006 zu Ende gegangen, doch Bundeskanzler
Schröder führte eine vorzeitige Parlamentsauflösung herbei, indem er
die gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes gestellte Vertrauensfrage im
Bundestag verlor und Bundespräsident Köhler auf Ersuchen des Kanzlers
den Bundestag auflöste und Neuwahlen anordnete. Ausschlaggebend für den
Wunsch nach vorzeitigen Wahlen war der Verlust der
Regierungsbeteiligung der SPD in Nordrhein-Westfalen bei der dortigen
Landtagswahl am 22. Mai 2005. Kurz nach Schließung der Wahllokale und
Bekanntwerden der ersten Hochrechnungen für das bevölkerungsreichste
deutsche
Bundesland forderte der SPD-Vorsitzende Müntefering in einer
Fernsehansprache Neuwahlen auf Bundesebene. Hintergrund hierfür war,
dass nach einem weiteren Machtwechsel in einem deutschen Bundesland
CDU, CSU und FDP im Bundesrat über eine Zweidrittelmehrheit im
Bundesrat verfügt hätten und unter Umständen die gesamte
Gesetzgebungstätigkeit der rot-grünen Koalition zum Erliegen gekommen
wäre
(näheres zur
Mitwirkung des Bundesrates bei der Gesetzgebung hier).
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Bundeskanzler
Schröder stellte die Vertrauensfrage bewusst, um durch eine
Abstimmungsniederlage Neuwahlen herbeizuführen. Da sich viele
SPD-Abgeordnete der Stimme enthielten und somit der Antrag des Kanzlers
an den Bundestag, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die
erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Bundestages
fand, konnte der Kanzler den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag
aufzulösen. Über diesen Antrag entscheidet der Bundespräsident nach
pflichtgemäßem Ermessen, es ist eine der ganz wenigen Fragen, in denen
der Bundespräsident Politik im Sinne eines rechtlich verbindlichen
Gestaltens machen darf. Ein Selbstauflösungsrecht kennt der Deutsche Bundestag im Gegensatz zu vielen anderen Parlamenten nicht.
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Das
endgültige Ergebnis der Wahl vom 18. September 2005
(einschließlich Wahlkreis 160 - Dresden I)
| Partei |
Anteil
Zweitstimmen |
Mandate |
davon
Direktmandate |
| CDU/CSU |
35,2
% |
226 |
150
(davon CSU: 46) |
| SPD |
34,2
% |
222 |
145 |
| FDP |
9,8
% |
61 |
0 |
| Linkspartei |
8,7
% |
54 |
3 |
| Grüne |
8,1
% |
51 |
1 |
| Sonstige |
4,0
% |
0 |
0 |
| Die
CDU erreichte 27,8 %, die CSU 7,4 %. Wahlbeteiligung: 77,7 %.
Es gab 16 Überhangmandate, davon 9 für die SPD
(3 in Brandenburg, 1 in Hamburg, 1 in Saarland, 4 in Sachsen-Anhalt)
und 7 für die CDU (3 in Baden-Württemberg, 4 in
Sachsen). |
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Das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 nach Wahlkreisen:

Dunkelblau
= Wahlkreis wurde von einem Direktkandidaten der CDU gewonnen,
mittelblau = CSU, rot = SPD, violett = Linkspartei und grün = Bündnis
90/Die Grünen (ein Direktmandat in Berlin)
Das
Ergebnis:
Statt in Meinungsumfragen vorhergesagten Stimmenzuwächsen erlitten
CDU/CSU schmerzhafte Verluste, die es trotz deutlicher Gewinne für die
FDP unmöglich machen, eine schwarz-gelbe Regierung aus Christdemokraten
und Freien Demokraten zu bilden. Obwohl die hohe Arbeitslosigkeit,
schwierige Staatsfinanzen und die Unsicherheit über die Zukunft der
Sozialversicherungssysteme gegen die amtierende Regierung sprachen,
konnte die CDU davon nicht profitieren. Ursache hierfür war
möglicherweise eine über die Aussagen des Steuerexperten der Union,
Paul Kirchhof, ausgelöste Diskussion.
Eine Beteiligung an einem
rot-grünen Bündnis (Ampel-Koalition) lehnte die FDP strikt ab,
und
eine schwarz-gelb-grüne Koalition, auch wegen der entsprechenden Farben
auf der Landesflagge als Jamaika-Koalition bezeichnet, dürfte sich vor
allem durch große Gegensätze zwischen Grünen und FDP auszeichnen. Es
bleibt die Große Koalition, doch bis zum 10. Oktober 2005 stritten
CDU/CSU und SPD um die Vorherrschaft, sprich um den Kanzler dieser
Koalition. Die SPD und insbesondere Gerhard Schröder waren anfänglich nicht bereit, eine Große Koalition
unter Führung eines CDU-Kanzlers zu akzeptieren, da die CSU eine eigene
Partei sei und die SPD stärker als die CDU abgeschnitten habe, hinzu
kamen die deutlichen Stimmenverluste für CDU/CSU. Am 18. November 2005
unterzeichnen die drei Parteien den Koalitionsvertrag, am 22. November
2005 wird Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt mit 397 Stimmen,
das heißt 51 Abgeordnete der Großen Koalition haben gegen sie gestimmt
(d.h. etwas mehr als 11 % der eigenen Leute haben die Zustimmung
verweigert).
Historisches:
Die Große Koalition von 1966 kam nicht unmittelbar nach einer
Bundestagswahl zustande, die 1965 stattfand. Anlass war vielmehr der
Rücktritt der FDP-Mitglieder aus dem Kabinett von Ludwig Erhard, weil
sie wegen einer Wirtschaftskrise keine Steuererhöhungen durchführen
wollten sowie eine nachlassende Unterstützung der CDU für ihren Kanzler
Erhard. Dieser trat dann auch zurück, worauf sich die beiden großen
Parteien auf die Große Koalition verständigten. Dieser gehörten u.a.
Franz-Josef Strauss als Finanzminister und Karl Schiller als
Wirtschaftsminister an. In wirtschaftspolitischer Hinsicht war diese
Regierung mit den im Stabilitätsgesetz vorgesehenen Maßnahmen
erfolgreich, sah sich jedoch u.a. aufgrund der Notstandsgesetzgebung
der außerparlamentarischen Opposition (Studentenunruhen) ausgesetzt.
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Übrigens:
Bei der Bundestagswahl 1965 wurde die SPD ebenfalls stärker als die
CDU. Das Ergebnis von 1965: SPD 39,3 % und 202 Sitze, CDU 38 % und 196
Sitze und CSU 9,6 % und 49 Sitze. Dennoch beanspruchte die SPD in der
Großen Koalition von 1966 bis 1969 nicht das Amt des Bundeskanzlers,
die - nach der Auffassung von Gerhard Schröder stärkere - SPD
begnügte sich mit Willy Brandt als Vizekanzler.
Ebenso gab es
während des Zweiten Weltkrieges große Koalitionen zwischen
Konservativen und Sozialdemokraten in Großbritannien (Churchill) und in
Schweden (Per Albin Hansson). In der Schweiz bilden seit 1959 vier
verschiedene Parteien (Christliche Volkspartei, Freisinnige,
Sozialdemokraten und Schweizer Volkspartei) eine Regierung. Dieses
Konkordanzmodell mag ein Grund für die extrem niedrige Wahlbeteiligung
bei den Schweizer Parlamentswahlen sein (unter 50 %).
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Foto Reichstag:
©magicpen / Pixelio (www.pixelio.de). Die Grafik mit den Wahlkreisen beruht
auf der Vektorgrafik "Germany election districts 2005.svg"
(Autor: TUBS, GNU-Lizenz
für freie Dokumentation) von Wikimedia.