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Am 27. September 2009:
Bundestagswahl 2009 

Fortsetzung der Großen Koalition oder FDP-Beteiligung?


Rückblick: Die Wahl 2005

Als Resultat der Bundestagswahl am 18. September 2005 kam eine Große Koalition aus CDU, CSU und SPD zustande. Für keinen der Koalitionäre reichten die Mehrheitsverhältnisse für eine Koalition mit seinem Wunschpartner, das wäre die FDP aus der Sicht der Union und die Grünen aus der Sicht der SPD. Zwar gibt es eine rechnerische Mehrheit von SPD, Grünen und Linkspartei, doch eine Koalition mit der letztgenannten Partei schließt die SPD auf Bundesebene aus und die Linkspartei selbst wollte die von der SPD eingeführten Reformen in der Sozialpolitik nicht unterstützen. Bundeskanzler Gerhard Schröder, der seit 1998 in einer rot-grünen Koalition das Land regierte, verzichtete darauf, weiterhin der Bundesregierung anzugehören.

Eigentlich wäre die Legislaturperiode des 2002 gewählten fünfzehnten Deutschen Bundestages erst im Herbst 2006 zu Ende gegangen, doch Bundeskanzler Schröder führte eine vorzeitige Parlamentsauflösung herbei, indem er die gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes gestellte Vertrauensfrage im Bundestag verlor und Bundespräsident Köhler auf Ersuchen des Kanzlers den Bundestag auflöste und Neuwahlen anordnete. Ausschlaggebend für den Wunsch nach vorzeitigen Wahlen war der Verlust der Regierungsbeteiligung der SPD in Nordrhein-Westfalen bei der dortigen Landtagswahl am 22. Mai 2005. Kurz nach Schließung der Wahllokale und Bekanntwerden der ersten Hochrechnungen für das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland forderte der SPD-Vorsitzende Müntefering in einer Fernsehansprache Neuwahlen auf Bundesebene. Hintergrund hierfür war, dass nach einem weiteren Machtwechsel in einem deutschen Bundesland CDU, CSU und FDP im Bundesrat über eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat verfügt hätten und unter Umständen die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der rot-grünen Koalition zum Erliegen gekommen wäre (näheres zur Mitwirkung des Bundesrates bei der Gesetzgebung hier).

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Bundeskanzler Schröder stellte die Vertrauensfrage bewusst, um durch eine Abstimmungsniederlage Neuwahlen herbeizuführen. Da sich viele SPD-Abgeordnete der Stimme enthielten und somit der Antrag des Kanzlers an den Bundestag, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Bundestages fand, konnte der Kanzler den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Über diesen Antrag entscheidet der Bundespräsident nach pflichtgemäßem Ermessen, es ist eine der ganz wenigen Fragen, in denen der Bundespräsident Politik im Sinne eines rechtlich verbindlichen Gestaltens machen darf. Ein Selbstauflösungsrecht kennt der Deutsche Bundestag im Gegensatz zu vielen anderen Parlamenten nicht.

Das endgültige Ergebnis der Wahl vom 18. September 2005 (einschließlich Wahlkreis 160 - Dresden I)

Partei Anteil Zweitstimmen Mandate davon Direktmandate
CDU/CSU 35,2 % 226 150 (davon CSU: 46)
SPD 34,2 % 222 145
FDP 9,8 % 61 0
Linkspartei 8,7 % 54 3
Grüne 8,1 % 51 1
Sonstige 4,0 % 0 0
Die CDU erreichte 27,8 %, die CSU 7,4 %. Wahlbeteiligung: 77,7 %. Es gab 16 Überhangmandate, davon 9 für die SPD (3 in Brandenburg, 1 in Hamburg, 1 in Saarland, 4 in Sachsen-Anhalt) und 7 für die CDU (3 in Baden-Württemberg, 4 in Sachsen).

Das Ergebnis der Bundestagswahl 2005 nach Wahlkreisen:

Dunkelblau = Wahlkreis wurde von einem Direktkandidaten der CDU gewonnen, mittelblau = CSU, rot = SPD, violett = Linkspartei und grün = Bündnis 90/Die Grünen (ein Direktmandat in Berlin)

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Das Ergebnis: Statt in Meinungsumfragen vorhergesagten Stimmenzuwächsen erlitten CDU/CSU schmerzhafte Verluste, die es trotz deutlicher Gewinne für die FDP unmöglich machen, eine schwarz-gelbe Regierung aus Christdemokraten und Freien Demokraten zu bilden. Obwohl die hohe Arbeitslosigkeit, schwierige Staatsfinanzen und die Unsicherheit über die Zukunft der Sozialversicherungssysteme gegen die amtierende Regierung sprachen, konnte die CDU davon nicht profitieren. Ursache hierfür war möglicherweise eine über die Aussagen des Steuerexperten der Union, Paul Kirchhof, ausgelöste Diskussion.

Eine Beteiligung an einem rot-grünen Bündnis (Ampel-Koalition) lehnte die FDP strikt ab, und eine schwarz-gelb-grüne Koalition, auch wegen der entsprechenden Farben auf der Landesflagge als Jamaika-Koalition bezeichnet, dürfte sich vor allem durch große Gegensätze zwischen Grünen und FDP auszeichnen. Es bleibt die Große Koalition, doch bis zum 10. Oktober 2005 stritten CDU/CSU und SPD um die Vorherrschaft, sprich um den Kanzler dieser Koalition. Die SPD und insbesondere Gerhard Schröder waren anfänglich nicht bereit, eine Große Koalition unter Führung eines CDU-Kanzlers zu akzeptieren, da die CSU eine eigene Partei sei und die SPD stärker als die CDU abgeschnitten habe, hinzu kamen die deutlichen Stimmenverluste für CDU/CSU. Am 18. November 2005 unterzeichnen die drei Parteien den Koalitionsvertrag, am 22. November 2005 wird Angela Merkel zur Bundeskanzlerin gewählt mit 397 Stimmen, das heißt 51 Abgeordnete der Großen Koalition haben gegen sie gestimmt (d.h. etwas mehr als 11 % der eigenen Leute haben die Zustimmung verweigert).

Historisches: Die Große Koalition von 1966 kam nicht unmittelbar nach einer Bundestagswahl zustande, die 1965 stattfand. Anlass war vielmehr der Rücktritt der FDP-Mitglieder aus dem Kabinett von Ludwig Erhard, weil sie wegen einer Wirtschaftskrise keine Steuererhöhungen durchführen wollten sowie eine nachlassende Unterstützung der CDU für ihren Kanzler Erhard. Dieser trat dann auch zurück, worauf sich die beiden großen Parteien auf die Große Koalition verständigten. Dieser gehörten u.a. Franz-Josef Strauss als Finanzminister und Karl Schiller als Wirtschaftsminister an. In wirtschaftspolitischer Hinsicht war diese Regierung mit den im Stabilitätsgesetz vorgesehenen Maßnahmen erfolgreich, sah sich jedoch u.a. aufgrund der Notstandsgesetzgebung der außerparlamentarischen Opposition (Studentenunruhen) ausgesetzt.

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Übrigens: Bei der Bundestagswahl 1965 wurde die SPD ebenfalls stärker als die CDU. Das Ergebnis von 1965: SPD 39,3 % und 202 Sitze, CDU 38 % und 196 Sitze und CSU 9,6 % und 49 Sitze. Dennoch beanspruchte die SPD in der Großen Koalition von 1966 bis 1969 nicht das Amt des Bundeskanzlers, die - nach der Auffassung von Gerhard Schröder stärkere - SPD begnügte sich mit Willy Brandt als Vizekanzler.

Ebenso gab es während des Zweiten Weltkrieges große Koalitionen zwischen Konservativen und Sozialdemokraten in Großbritannien (Churchill) und in Schweden (Per Albin Hansson). In der Schweiz bilden seit 1959 vier verschiedene Parteien (Christliche Volkspartei, Freisinnige, Sozialdemokraten und Schweizer Volkspartei) eine Regierung. Dieses Konkordanzmodell mag ein Grund für die extrem niedrige Wahlbeteiligung bei den Schweizer Parlamentswahlen sein (unter 50 %).

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Foto Reichstag: ©magicpen / Pixelio (www.pixelio.de). Die Grafik mit den Wahlkreisen beruht auf der Vektorgrafik "Germany election districts 2005.svg" (Autor: TUBS, GNU-Lizenz für freie Dokumentation) von Wikimedia.