| Sparpaket 2010:
Am 7. Juni 2010 präsentierte die Bundesregierung ein Sparpaket, das
nach Zustimmung im Bundestag und Passieren des Bundesrates zum
Jahresanfang 2011 in Kraft getreten ist. Die Neuregelung
sieht unter anderem die Herabsenkung der Lohnersatzrate bei
Elterngeldbeziehern mit einem anrechenbaren Einkommen ab
1.240 € von monatlich von 67 auf 65 % vor bei gleichzeitigem Erhalt des
Höchstbetrages von 1.800 €. Außerdem wird bei Arbeitslosengeld
II-Beziehern das Elterngeld voll als Einkommen angerechnet. Des
Weiteren entfällt das Elterngeld für Personen, die die sogenannte
Reichensteuer zahlen (Spitzensteuersatz von 45 %; bei einem Einkommen
von über 250.000 Euro bzw. mehr als 500.000 Euro bei Verheirateten). |