Neu
ab 1. Januar 2007:
Elterngeld
als Lohnersatzleistung - Für Arbeitslosengeld II-
Empfänger kürzere Bezugsdauer als bisher
Wird
Neuregelung zu mehr Geburten führen?
Als
einen
weiteren
Schritt zu mehr
Familienfreundlichkeit und einer höheren Geburtenrate sehen
viele
Politiker die Einführung
des neuen Elterngeldes zum 1. Januar
2007. Kernstück ist die Umgestaltung des
bisherigen
Erziehungsgeldes zu einer Lohnersatzleistung,
die 67 Prozent des letzten
Nettoeinkommens des das Kind erziehenden Elternteils beträgt,
maximal 1.800 EUR, und damit deutlich höher ausfallen
kann als
das bisherige Erziehungsgeld von 300 EUR. Die Neuregelung
betrifft
Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Für bis zum
Vortag Geborene gilt noch das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz, das
ein Erziehungsgeld von 300 EUR für maximal 24 Monate
bzw. 450 EUR für 12 Monate vorsieht. Insbesondere
berufstätigen
Frauen und Männern soll eine Babypause attraktiv gemacht
werden. Für
Arbeitslosengeld II beziehende Eltern bedeutet die neue
Lösung eine Verschlechterung, da sie jetzt nur
noch 12 statt 24 Monate lang 300 EUR erhalten.
Rechtsgrundlage
ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG),
dem der Deutsche Bundestag am 29. September 2006 und der Bundesrat am
3. November 2006 zugestimmt haben.
Grüne, FDP und Linkspartei bemängeln fehlende
Möglichkeiten zur Betreuung von Kleinkindern im Anschluss an
die
Elternzeit.
Insbesondere in CDU und CSU war die Einführung einer
Partnerelternzeit
umstritten. Nach Ablauf der zwölfmonatigen
Grundzeit wird die Leistung weitere zwei Monate gezahlt, wenn sich der
andere Partner um die Erziehung des Kindes kümmert und seine
Arbeitszeit auf 30 Stunden oder weniger reduziert oder ganz aufgibt.
Damit will man nach skandinavischem Vorbild die Väter an der
Betreuung beteiligen. Bislang liegt der Anteil der Elternzeit in
Anspruch nehmenden Väter bei 5 Prozent.
Die Bundesregierung
rechnet mit Kosten
von 3,9 Milliarden EUR im
Jahr 2009, also nach Auslaufen des bisherigen Modells, und von 3,5 Mrd.
EUR im Jahr 2007 und von 4,4 Mrd. EUR im Jahr 2008
für
Erziehungs- und Elterngeld. Finanziert wird diese finanzielle
Unterstützung junger Kinder aus dem Bundeshaushalt. Bei diesen
Berechnungen geht die Bundesregierung davon aus, dass 27 Prozent der
Väter die Partnermonate in Anspruch nehmen und 40.000
Haushalten
wegen Überschreitens der 30-Stunden-Regelung kein Elterngeld
zusteht, so dass man unter Einschluss von 10.000 Mehrlingsgeburten zu
620.000 berechtigten Elternhaushalten gelangt.
Sparpaket 2010:
Am 7. Juni 2010 präsentierte die Bundesregierung ein Sparpaket. Dieses
sieht unter anderem die Herabsenkung der Lohnersatzrate bei
Elterngeldbeziehern mit einem anrechenbaren Einkommen von mehr als
1.240 € monatlich von 67 auf 65 % vor bei gleichzeitigem Erhalt des
Höchstbetrages von 1.800 €. Diese Vorschläge müssen noch den Bundestag
und den Bundesrat passieren.
Statistisches: Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes wurden im ersten
Halbjahr
2007 ca. 200.000 Anträge auf Elterngeld bewilligt (im ersten
Quartal 60.000, im zweiten 140.000). Bundesweit wurde etwa 17.000
Vätern Elterngeld bewilligt, dies entspricht einem Anteil von
8,5
Prozent. Den Mindestbetrag von 300 EUR erhielten bundesweit 108.000 der
Väter und Mütter, deren Anträge im ersten
Halbjahr
bewilligt wurden (davon erhielten 37.000 einen Geschwisterbonus oder
einen Mehrlingszuschlag). In Sachsen bekamen 44,6 Prozent nur den
Mindestbetrag, in Bremen 77 Prozent.
Von Januar bis
September 2007 wurden laut Bundesfamilienministerium
394.018 Anträge gestellt, von denen fast alle bewilligt
wurden. Ende September hätten etwa 10 % der Väter
Elternzeit beantragt, während dies in den Vorjahren nur 3,5 %
seien.
Ende August 2008 teilte das Statistische Bundesamt mit, dass für 106.000 im Jahr 2007 geborene Kinder bis Juni 2008 103.000 Elterngeldanträge von Vätern
bewilligt wurden. Dies entspricht einem Anteil von 15 % (bei 685.000
Geburten insgesamt). Regional gibt es beachtliche Unterschiede, in
Berlin und in Bayern nahmen bei über 19 % der Babys Väter (zumindest
zwei Monate neben der Mutter) Elterngeld in Anspruch, im Saarland nur
knapp 7 %. Allerdings liegt der Anteil der Väter, die die Höchstzeit
von zwolf Monaten Elterngeldbezug aufweisen, in Bayern mit nur 8 % am
niedrigsten, in Bremen mit 24 % am höchsten.
Im achtzehnmonatigen Zeitraum von Januar 2007 bis Juni 2008 haben 752.000 Mütter und Väter Elterngeld für ihr 2007 geborenes
Kind erhalten. Davon waren 53 % (etwa 399.000), die diese Leistung als
Einkommensersatz bezogen, während der fast gleich große
andere Teil (353.000) auf den Mindestbetrag von 300 EUR verwiesen
wurde. Von den Beziehern mit Einkommensersatzfunktion erhielten 50.000
einen Geschwisterbonus
oder einen Mehrlingszuschlag. Von den Empfängern, denen nur der
Mindestbetrag gewährt wurde, waren 230.000 (31 %), die
ausschließlich den Mindestbetrag bezogen, während 123.000
ein Geschwisterbonus oder ein Mehrlingszuschlag bewilligt werden
konnte. Von den Empfängern des Mindestbetrages waren 93 % vor der
Geburt nicht erwerbsfähig, 7 % erzielten vorher ein solch geringes
Einkommen, dass das Elterngeld auf 300 EUR aufgestockt werden konnte (Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 08.09.2008).
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Stichtags-Regelung zur
Einführung des Elterngeldes hat das Bundesverfassungsgericht
mangels Ausschöpfung des Rechtswegs nicht zur Entscheidung
angenommen (Beschluss vom 14. Juni 2007 Az. 1 BvR 1075/07). Nach
Ansicht des Bundessozialgerichts ist es nicht verfassungswidrig, dass
nur Eltern von erst ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kindern Elterngeld
beziehen können (Entscheidung des Bundessozialgerichts vom
23.01.2008
Az. B 10 EG 3/07 R sowie 4/07 und 5/07).
Materialien:
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
(BGBl I
Nr. 56
2006,2748), Bundestags-Drucksachen 16/1889, 16/2785, 16/9415,
Bundesrats-Drucksache 698/06, Erstes Gesetz zur Änderung des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BGBl I Nr. 4 2009,61).
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Seite zuletzt bearbeitet: 08.06.2010