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Neu ab 1. Januar 2007:
Elterngeld als Lohnersatzleistung - Grundsätzlich nur zwölf Monate und noch zwei mehr, wenn sich der andere Elternteil an Erziehung beteiligt
Wird Neuregelung zu mehr Geburten führen?

Als einen weiteren Schritt zu mehr Familienfreundlichkeit und einer höheren Geburtenrate sehen viele Politiker die Einführung des neuen Elterngeldes zum 1. Januar 2007. Kernstück ist die Umgestaltung des bisherigen Erziehungsgeldes zu einer Lohnersatzleistung, die 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens des das Kind erziehenden Elternteils beträgt, maximal 1.800 Euro, und damit deutlich höher ausfallen kann als das frühere Erziehungsgeld von 300 Euro. Die Neuregelung betrifft Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Für bis zum Vortag Geborene galt noch das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz, das ein Erziehungsgeld von 300 Euro für maximal 24 Monate bzw. 450 Euro für 12 Monate vorsah. Ab 2011 beträgt die Lohnersatzquote bei einem Einkommen ab 1.240 Euro nur noch 65 Prozent.

Insbesondere berufstätigen Frauen und Männern soll eine Babypause attraktiv gemacht werden. Für Arbeitslosengeld II beziehende Eltern bedeutete die Veränderung von 2007 eine Verschlechterung, da sie dann nur noch 12 statt 24 Monate lang 300 Euro erhielten, ab Januar 2011 wird das Elterngeld voll angerechnet beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag (Ausnahme: betreuender Elternteil erzielte vor Geburt Erwerbseinkommen, dann bleibt das durchschnittliche Einkommen vor der Geburt bis maximal 300 Euro anrechnungsfrei).

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Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dem der Deutsche Bundestag am 29. September 2006 und der Bundesrat am 3. November 2006 zustimmten. Grüne, FDP und Linkspartei bemängelten fehlende Möglichkeiten zur Betreuung von Kleinkindern im Anschluss an die Elternzeit.

Insbesondere in CDU und CSU war die Einführung einer Partnerelternzeit umstritten. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Grundzeit wird die Leistung weitere zwei Monate gezahlt, wenn sich der andere Partner um die Erziehung des Kindes kümmert und seine Arbeitszeit auf 30 Stunden oder weniger reduziert oder ganz aufgibt. Damit will man nach skandinavischem Vorbild die Väter an der Betreuung beteiligen. Vor der Reform 2007 belief sich der Anteil der Elternzeit in Anspruch nehmenden Väter auf bescheidene fünf Prozent.

Die Gesamtausgaben des Staates für das Elterngeld bzw. Erziehungsgeld beliefen sich 2008 auf 5,061 Milliarden Euro, 2009 waren es 4,703 Milliarden Euro (Quelle: Statistisches Jahrbuch 2011 des Statistischen Bundesamtes S. 206).

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Sparpaket 2010: Am 7. Juni 2010 präsentierte die Bundesregierung ein Sparpaket, das nach Zustimmung im Bundestag und Passieren des Bundesrates zum Jahresanfang 2011 in Kraft getreten ist. Die Neuregelung sieht unter anderem die Herabsenkung der Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anrechenbaren Einkommen ab 1.240 € von monatlich von 67 auf 65 % vor bei gleichzeitigem Erhalt des Höchstbetrages von 1.800 €. Außerdem wird bei Arbeitslosengeld II-Beziehern das Elterngeld voll als Einkommen angerechnet. Des Weiteren entfällt das Elterngeld für Personen, die die sogenannte Reichensteuer zahlen (Spitzensteuersatz von 45 %; bei einem Einkommen von über 250.000 Euro bzw. mehr als 500.000 Euro bei Verheirateten).

Statistisches: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im ersten Halbjahr 2007 ca. 200.000 Anträge auf Elterngeld bewilligt (im ersten Quartal 60.000, im zweiten 140.000). Bundesweit wurde etwa 17.000 Vätern Elterngeld bewilligt, dies entspricht einem Anteil von 8,5 Prozent. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhielten bundesweit 108.000 der Väter und Mütter, deren Anträge im ersten Halbjahr bewilligt wurden (davon erhielten 37.000 einen Geschwisterbonus oder einen Mehrlingszuschlag). In Sachsen bekamen 44,6 Prozent nur den Mindestbetrag, in Bremen 77 Prozent.

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Im Jahr 2009 erhielt in gut 157.000 Fällen von insgesamt 665.000 geborenen Kindern der Vater Elterngeld, was einen Anteil von 23,6 Prozent ausmacht. Von den Müttern nahmen im gleichen Zeitraum etwa 96 Prozent Elterngeld in Anspruch. Den höchsten Anteil von Vätern im Elterngeldbezug gab es in Sachsen (30,7%), Bayern (30,2%) und Berlin (29,6%), den niedrigsten im Saarland mit nur 14 % sowie in Nordrhein-Westfalen (18,1%) und Bremen (18,3%). Wenn Väter Elterngeld beziehen, ist es meistens nur für einen kurzen Zeitraum: in 75 Prozent der Fälle lag die maximale Bezugsdauer bei nur zwei Monaten, im Vorjahr waren es 72%. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern als Lohnersatz im ersten Bezugsmonat belief sich im Jahr 2009 auf 1.171 Euro (dies entspricht gegenüber 2008 einem Plus von 3,5% gleich 40 Euro), während das andere Geschlecht im Durchschnitt nur 861 Euro bekam (plus 2% = 17 Euro). Von den Müttern bezogen ca. 90% Elterngeld für zwölf Monate. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 195 des Statistischen Bundesamtes vom 19.05.2011). Im Städtevergleich nahmen für 2009 geborene Kinder am häufigsten die Väter in Jena Elterngeld in Anspruch (mehr als 42%), am seltensten Väter in Bremerhaven und Emden mit jeweils 9%. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 233 des Statistischen Bundesamtes vom 21.06.2011).

Für im ersten Quartal 2010 geborene Kinder meldet das Statistische Bundesamt fast 153.000 Mütter und 38.000 Väter im Elterngeldbezug. Der Anteil von in den ersten drei Monaten geborenen Kindern, deren Vater Elterngeld bezogen hat, ist um 1,4 Prozentpunkte im Vorjahresvergleich auf 24,4% gestiegen, von den Müttern haben 96% Elterngeld bezogen. 31% der Väter nehmen das Elterngeld unmittelbar nach der Geburt in Anspruch, 12% im zweiten oder dritten Lebensmonat, 22% im zwölften oder dreizehnten Lebensmonat des Kindes. Die durchschnittliche Dauer des Bezugs von Elterngeld bei Vätern liegt bei 3,4 Monaten, bei Müttern,
die ganz überwiegend Elterngeld ab Geburt des Kindes in Anspruch nahmen, sind es 11,7 Monate. Bei vor der Geburt des Kindes berufstätigen Vätern beläuft sich das ausgezahlte Elterngeld auf durchschnittlich 1.182 Euro, bei berufstätigen Müttern sind es 868 Euro. Nicht erwerbstätige Eltern erhielten aufgrund des Bonus für Geschwister- und Mehrlingsgeburten durchschnittlich 329 Euro. Die höchsten Anteile von Elterngeld beziehenden Vätern melden Sachsen (32%), Bayern (31,7%) und Berlin (30,3%), die niedrigsten das Saarland (14,1%), Sachsen-Anhalt (17,3%), Nordrhein-Westfalen (18,9%) und Schleswig-Holstein (19,9%). (Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 321 vom 06.09.2011).


Verfassungsrechtliche Aspekte: Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Stichtags-Regelung zur Einführung des Elterngeldes hat die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse vom 20. April 2011 Az. 1 BvR 1811/08 und 1897/08). 
Schon zuvor hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass es nicht verfassungswidrig sei, dass nur Eltern von erst ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kindern Elterngeld beziehen können (Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.01.2008 Az. B 10 EG 3/07 R sowie 4/07 und 5/07). Ebenso wenig äußerte das Bundesverfassungsgericht Bedenken an der grundsätzlichen Ausgestaltung des Elterngeldes als Lohnersatzleistung, da dies auf grundsätzlich anzuerkennenden Sachgründen wie bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gleichberechtigung der Geschlechter und Überwindung überkommener Rollenverteilung beruht (Beschluss der 2. Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 09.11.2011 Az. 1 BvR 1853/11 laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.11.2011).

Materialien: Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BGBl I Nr. 56 2006,2748), Bundestags-Drucksachen 16/1889, 16/2785, 16/9415,  Bundesrats-Drucksache 698/06, Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BGBl I Nr. 4 2009,61), Haushaltsbegleitgesetz 2011 (BGBl I Nr. 63 2010,1885) mit Bundestags-Drucksachen 17/3030 und 17/3406.


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Seite zuletzt bearbeitet: 28.11.2011