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Neu ab 1. Januar 2007:
Elterngeld als Lohnersatzleistung - Für Arbeitslosengeld II-
Empfänger kürzere Bezugsdauer als bisher

Wird Neuregelung zu mehr Geburten führen?

Als einen weiteren Schritt zu mehr Familienfreundlichkeit und einer höheren Geburtenrate sehen viele Politiker die Einführung des neuen Elterngeldes zum 1. Januar 2007. Kernstück ist die Umgestaltung des bisherigen Erziehungsgeldes zu einer Lohnersatzleistung, die 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens des das Kind erziehenden Elternteils beträgt, maximal 1.800 EUR, und damit deutlich höher ausfallen kann als das bisherige Erziehungsgeld von 300 EUR. Die Neuregelung betrifft Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Für bis zum Vortag Geborene gilt noch das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz, das ein Erziehungsgeld von 300 EUR für maximal 24 Monate bzw. 450 EUR für 12 Monate vorsieht. Insbesondere berufstätigen Frauen und Männern soll eine Babypause attraktiv gemacht werden. Für Arbeitslosengeld II beziehende Eltern bedeutet die neue Lösung eine Verschlechterung, da sie jetzt nur noch 12 statt 24 Monate lang 300 EUR erhalten.

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Rechtsgrundlage ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dem der Deutsche Bundestag am 29. September 2006 und der Bundesrat am 3. November 2006 zugestimmt haben. Grüne, FDP und Linkspartei bemängeln fehlende Möglichkeiten zur Betreuung von Kleinkindern im Anschluss an die Elternzeit.

Insbesondere in CDU und CSU war die Einführung einer Partnerelternzeit umstritten. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Grundzeit wird die Leistung weitere zwei Monate gezahlt, wenn sich der andere Partner um die Erziehung des Kindes kümmert und seine Arbeitszeit auf 30 Stunden oder weniger reduziert oder ganz aufgibt. Damit will man nach skandinavischem Vorbild die Väter an der Betreuung beteiligen. Bislang liegt der Anteil der Elternzeit in Anspruch nehmenden Väter bei 5 Prozent.

Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von 3,9 Milliarden EUR im Jahr 2009, also nach Auslaufen des bisherigen Modells, und von 3,5 Mrd. EUR im Jahr 2007 und von 4,4 Mrd. EUR im Jahr 2008 für Erziehungs- und Elterngeld. Finanziert wird diese finanzielle Unterstützung junger Kinder aus dem Bundeshaushalt. Bei diesen Berechnungen geht die Bundesregierung davon aus, dass 27 Prozent der Väter die Partnermonate in Anspruch nehmen und 40.000 Haushalten wegen Überschreitens der 30-Stunden-Regelung kein Elterngeld zusteht, so dass man unter Einschluss von 10.000 Mehrlingsgeburten zu 620.000 berechtigten Elternhaushalten gelangt.

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Sparpaket 2010: Am 7. Juni 2010 präsentierte die Bundesregierung ein Sparpaket. Dieses sieht unter anderem die Herabsenkung der Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anrechenbaren Einkommen von mehr als 1.240 € monatlich von 67 auf 65 % vor bei gleichzeitigem Erhalt des Höchstbetrages von 1.800 €. Diese Vorschläge müssen noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.

Statistisches: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im ersten Halbjahr 2007 ca. 200.000 Anträge auf Elterngeld bewilligt (im ersten Quartal 60.000, im zweiten 140.000). Bundesweit wurde etwa 17.000 Vätern Elterngeld bewilligt, dies entspricht einem Anteil von 8,5 Prozent. Den Mindestbetrag von 300 EUR erhielten bundesweit 108.000 der Väter und Mütter, deren Anträge im ersten Halbjahr bewilligt wurden (davon erhielten 37.000 einen Geschwisterbonus oder einen Mehrlingszuschlag). In Sachsen bekamen 44,6 Prozent nur den Mindestbetrag, in Bremen 77 Prozent.

Von Januar bis September 2007 wurden laut Bundesfamilienministerium 394.018 Anträge gestellt, von denen fast alle bewilligt wurden. Ende September hätten etwa 10 % der Väter Elternzeit beantragt, während dies in den Vorjahren nur 3,5 % seien.

Ende August 2008 teilte das Statistische Bundesamt mit, dass für 106.000 im Jahr 2007 geborene Kinder bis Juni 2008 103.000 Elterngeldanträge von Vätern bewilligt wurden. Dies entspricht einem Anteil von 15 % (bei 685.000 Geburten insgesamt). Regional gibt es beachtliche Unterschiede, in Berlin und in Bayern nahmen bei über 19 % der Babys Väter (zumindest zwei Monate neben der Mutter) Elterngeld in Anspruch, im Saarland nur knapp 7 %. Allerdings liegt der Anteil der Väter, die die Höchstzeit von zwolf Monaten Elterngeldbezug aufweisen, in Bayern mit nur 8 % am niedrigsten, in Bremen mit 24 % am höchsten.

Im achtzehnmonatigen Zeitraum von Januar 2007 bis Juni 2008 haben 752.000 Mütter und Väter Elterngeld für ihr 2007 geborenes Kind erhalten. Davon waren 53 % (etwa 399.000), die diese Leistung als Einkommensersatz bezogen, während der fast gleich große andere Teil (353.000) auf den Mindestbetrag von 300 EUR verwiesen wurde. Von den Beziehern mit Einkommensersatzfunktion erhielten 50.000 einen Geschwisterbonus oder einen Mehrlingszuschlag. Von den Empfängern, denen nur der Mindestbetrag gewährt wurde, waren 230.000 (31 %), die ausschließlich den Mindestbetrag bezogen, während 123.000 ein Geschwisterbonus oder ein Mehrlingszuschlag bewilligt werden konnte. Von den Empfängern des Mindestbetrages waren 93 % vor der Geburt nicht erwerbsfähig, 7 % erzielten vorher ein solch geringes Einkommen, dass das Elterngeld auf 300 EUR aufgestockt werden konnte (Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 08.09.2008).



Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Stichtags-Regelung zur Einführung des Elterngeldes hat das Bundesverfassungsgericht mangels Ausschöpfung des Rechtswegs nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 14. Juni 2007 Az. 1 BvR 1075/07).
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts ist es nicht verfassungswidrig, dass nur Eltern von erst ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kindern Elterngeld beziehen können (Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23.01.2008 Az. B 10 EG 3/07 R sowie 4/07 und 5/07).

Materialien: Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BGBl I Nr. 56 2006,2748), Bundestags-Drucksachen 16/1889, 16/2785, 16/9415,  Bundesrats-Drucksache 698/06, Erstes Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BGBl I Nr. 4 2009,61).

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Seite zuletzt bearbeitet: 08.06.2010