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Die für die Versicherten wichtigsten Regelungen sind die Rückkehr zu einer Beitragslast von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens, die Abschaffung der Begrenzung der Zusatzbeiträge der Krankenkassen bei gleichzeitiger Einführung eines Sozialausgleichs und die Festschreibung des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 7,3%. Die Krankenkassen können ab 2011 von den Mitgliedern zusätzliche Beiträge in unbegrenzter Höhe verlangen, soweit die finanzielle Situation der Krankenkasse dies erfordert. Um eine übermäßige Belastung zu vermeiden, wird es einen aus Steuermitteln finanzierten Sozialausgleich geben, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Einige Kritiker halten das Einfrieren des Arbeitgeberanteils für eine historische Zäsur im Bereich der Sozialversicherung, die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen. Außerdem finden sich in dem Vorhaben etliche Ausgabenbegrenzungen. Ohne Korrekturmaßnahmen würde sich nach Befürchtungen der Bundesregierung das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2011 auf bis zu elf Milliarden Euro belaufen (Bundestags-Drucksache 17/3040 S. 17). Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG), dem der Bundestag am 12. November 2010 mit 305 zu 253 Stimmen zustimmte. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, d.h. der Bundesrat, in dem derzeit weder die Regierungskonstellation noch die Opposition eine Mehrheit haben, hätte gegen das Gesetz Einspruch erheben können, den der Bundestag aber zurückweisen hätte können. Das Gesetzesvorhaben passierte die Länderkammer am 17. Dezember 2010, am 31. Dezember 2010 erschien das GKV-Finanzierungsgesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2010 S. 2309), so dass die Neuregelungen wie geplant am Jahresanfang 2011 in Kraft getreten sind. |
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2009
Einnahmen: 171,9 Milliarden EuroAusgaben: 170,8 Milliarden Euro Überschuss: 1,1 Milliarden Euro 2010
Einnahmen: 175,290 Milliarden EuroAusgaben: 175,735 Milliarden Euro Defizit: 445 Millionen Euro Bei den Einnahmen der Krankenkassen sind auch die von den Versicherten erbrachten Zusatzbeiträge von insgesamt 660 Millionen Euro enthalten. 2011
Einnahmen: 183,639 Milliarden EuroAusgaben: 179,612 Milliarden Euro Überschuss: 4,027 Milliarden Euro Durch die positive Entwicklung im Jahr 2011 verfügen die Krankenkassen zum Jahresende 2011 über Finanzreserven von rund zehn Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2003 gab es noch einen Schuldenstand von 8,3 Milliarden Euro. Bei den Ausgaben der Krankenkassen sind nicht nicht die Zuzahlungen der Versicherten berücksichtigt, hierauf entfallen 5,01 Milliarden Euro. (Quelle: Pressemitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums vom 10.03.2010, 07.03.2011 und 07.03.2012) Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds
2009: 7,2 Mrd. Euro2010: 15,7 Mrd. Euro (ursprünglich 11,8 Mrd. Euro + 3,9 Mrd. Euro nach Sozialversicherungs- Stabilisierungsgesetz) 2011: 15,3 Mrd. Euro Rechtsgrundlage: §§ 221, 221 a SGB V.
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Finanzentwicklung
des
Gesundheitsfonds 2009
Einnahmen: 164,51 Milliarden EuroAusgaben: 166,99 Milliarden Euro Defizit: 2,48 Milliarden Euro 2010
Einnahmen: 174,583 Milliarden EuroAusgaben: 170,346 Milliarden Euro Überschuss: 4,237 Milliarden Euro Der im Jahr 2010 erzielte Überschuss des Gesundheitsfonds wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. 2011
Einnahmen: 184,264 Milliarden EuroAusgaben: 178,991 Milliarden Euro Überschuss: 5,273 Milliarden Euro In den Einnahmen des Gesundheitsfonds ist auch der Bundeszuschusses von zwei Milliarden Euro enthalten, die in den Jahren 2012-2014 für den Sozialausgleich und die Finanzierung von Zusatzbeiträgen von AlgII-Empfängern vorgesehen ist. Der Fonds hat bei den Einnahmen von der günstigen konjunkturellen Entwicklung sowie vom Beschäftigungszuwachs und von den seit Jahresanfang 2011 erhöhten Beiträgen profitiert. Im vierten Quartal ergaben sich außerdem günstige Effekte durch die Verbeitragung von einmaligen Zahlungen (Weihnachtsgeld). Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds belief sich Ende 2011 auf etwa 9,5 Milliarden Euro. Diese Mittel sind größtenteils gebunden. So sind etwa 3,1 Milliarden Euro als zwingende Monatsreserve (20% einer durchschnittlichen Monatsausgabe) vorgesehen und 2 Milliarden Euro in den Jahren 2012-2014 für den Sozialausgleich und die Finanzierung von Zusatzbeiträgen von AlgII-Empfängern. Im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Vorjahres sind die Leistungsausgaben der Krankenkassen um 2,6% je Versicherten gestiegen (Zuwachs nach Arten: 2,1% ambulante ärztliche Behandlung, 3,7% Krankenhausbehandlung, 9,4% Krankengeld. Bei den Ausgaben für Arzneimittel gab es hingegen einen Rückgang von 4,0%.). Die Netto-Verwaltungskosten der Krankenkassen sind um 1% je Versicherten zurückgegangen. |
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