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![]() Die Reform der Krankenversicherung Kopfpauschale : Bürgerversicherung – Ausgang ungewiss Gesundheitsfonds vor dem Hintergrund unterschiedlicher Konzepte entstanden |
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Anzeigen Die zentralen Aussagen im
Koalitionsvertrag der nach der Bundestagswahl 2009 ins Amt
gekommenen Koalition aus CDU, CSU und FDP zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung:
![]() Bild oben: Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog erarbeitete für die CDU erstmalig das Konzept einer einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie Der
Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt das Modell einer
Kopfpauschale und die jüngsten Reformen der schwarz-gelben Koalition ab.
Der DGB führt die Finanzierungsschwäche der gesetzlichen Krankenversicherung auch auf die hohe Langzeitarbeitslosigkeit und die Ausweitung des Niedriglohnsektors mit entsprechend niedrigeren Beiträgen zurück. Der DGB befürwortet die Heranziehung von anderen Einkommen zur Finanzierung und auch von Gehältern oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Die steuerfinanzierten Pro-Kopf-Beiträge von Arbeitslosengeld II-Empfängern müssten deutlich erhöht werden und die paritätische Finanzierung strikt beachtet werden, wobei insbesondere die Belastung der Versicherten durch die Praxisgebühr zu berücksichtigen sind. |
Eine
der wichtigsten Aufgaben dieses Jahrzehnts ist die
Sicherung der Leistungsfähigkeit des Krankenversicherungssystems und
damit des Gesundheitssystems in Deutschland überhaupt. Die Ausgangslage
ist hinreichend bekannt: aufgrund der niedrigen Geburtenrate und einer
höheren Lebenserwartung hat sich das mengenmäßige Verhältnis
zwischen Beitragszahlern im arbeitsfähigen Alter und Älteren
zuungunsten der Personen im Alter verschoben. Hinzu kommt, dass der
medizinische Fortschritt seinen Preis fordert. Das traditionelle
deutsche Modell der gesetzlichen Krankenversicherung, das fast 90
Prozent der Bevölkerung vor den finanziellen Risiken einer Erkrankung
schützt, zeichnet sich durch die Umlagefinanzierung aus, das heißt die
Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen oder
Betriebskrankenkassen
finanzieren sich durch die aktuell gezahlten einkommensabhängigen
Beiträge ihrer Mitglieder, Rücklagen für besondere Risiken wie etwa
höhere Anfälligkeit für Erkrankungen im Alter werden nicht gebildet.
Außerdem gibt es keine Risikozuschläge für Versicherte mit
Vorerkrankungen, bei Vorliegen eines gesetzlichen
Pflichtversicherungstatbestandes oder den Voraussetzungen für
eine freiwillige Weiterversicherung muss eine Krankenkasse einen
schwerkranken Menschen zu den gleichen finanziellen Bedingungen
aufnehmen wie einen kerngesunden und die je nach Krankheitsfall
gebotenen Leistungen erbringen. Daneben profitieren Kinder und oder
Ehepartner eines gesetzlich Krankenversicherten von der beitragsfreien
Familienversicherung. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung Als ein wesentliches Merkmal der deutschen Sozialversicherung muss man die paritätische Finanzierung der Beiträge bezeichnen, also die Finanzierung der Beiträge zu gleichen Teilen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeberanteil ist eine Leistung des Arbneitgebers zusätzlich zum Bruttolohn. Verdient jemand 1.000 € brutto und beträgt der Beitragssatz zu einer Sozialversicherung etwa 15 %, würde der vom Bruttoarbeitslohn abgezogene Anteil des Arbeitnehmers 75 € betragen, während der Arbeitgeber die restlichen 75 € zusätzlich zum Bruttolohn erbringt. Man spricht hinsichtlich des Arbeitgeberanteils auch von Lohnnebenkosten. Jede Heraufsetzung des Beitragssatzes würde deshalb den Produktionsfaktor Arbeit verteuern und sich Nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland auswirken. Mit der Gesundheitsreform ist der Arbeitgeberanteil dauerhaft auf 7,3 Prozent festgeschrieben worden. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist die paritätische Finanzierung seit dem 1. Juli 2005 durch die Einführung eines ausschließlich vom Versicherten zu tragenden zusätzlichen Beitrags von 0,9 % durchbrochen. Des Weiteren können seit 2009 aufgrund der von der seinerzeitigen Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD vorgenommen Reform Krankenkassen Zusatzbeiträge vom Versicherten erheben. (Gleichzeitig wurde ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen eingeführt, die Beiträge sind an den Gesundheitsfonds abzuführen). Ab 2011 entfällt die Obergrenze für Zusatzbeiträge, bei einer übermäßigen Belastung ist aber ein steuerfinanzierter Sozialausgleich vorgesehen. Der Beitragssatz beläuft sich ab 2011 auf 14,6 %, hinzu kommt der Anteil von 0,9 % und ggf. der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Neben den Beiträgen der Versicherten erbringt auch der Staat einen aus Steuermitteln finanzierten Zuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung, dieser ist aber nicht so bedeutend wie etwa der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung, der inzwischen mehr als 20 % der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ausmacht. Der Bundeszuschuss zu den versicherungsfremden Leistungen der Krankenversicherung betrug 2008 2,5 Milliarden Euro, für 2009 waren 4 und 2010 5,5 Milliarden Euro vorgesehen, nach der Änderung sollen es 2009 7,2 Milliarden und 2010 11,8 Milliarden Euro sein (§ 221 SGB V) und 2011 13,3 Milliarden Euro (§§ 221, 221 a SGB V). Die traditionelle Finanzierung hat sich nach Ansicht vieler Experten wegen der demographischen Veränderung (Bevölkerungsstruktur) überlebt. Zur zukünftigen Finanzierung kursieren im Prinzip zwei Modelle: einmal das einer sogenannten Kopfpauschale (oder Gesundheitsprämie) und das einer Bürgerversicherung. Die Modelle: Kopfpauschale versus Bürgerversicherung Unter dem Kopfpauschale-System (auch Gesundheitsprämie) versteht man die Umgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung vom umlagefinanzierten System in ein System, das von allen Versicherten eine einheitliche, gleich hohe Prämie verlangt und eine Entlastung derjenigen vorsieht, die den Beitragssatz nicht erbringen können. Diese Entlastung soll durch steuerfinanzierte staatliche Zuschüsse erfolgen. Das Gegenstück Bürgerversicherung will demgegenüber alle Bürger, auch bislang privat versicherte Selbstständige, Beamte und Spitzenverdiener in eine Versicherung einführen, die von den gesetzlichen Krankenkassen und auch den privaten Krankenversicherungsunternehmen getragen wird und sich aus einkommensabhängigen Beiträgen sowie aus Beiträgen auf Kapitaleinkünften und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung finanziert. Gegen die Kopfpauschale wird häufig eingewandt, dass ein beachtlicher Teil von Krankenversicherten, insbesondere Rentner, durch den Pauschalbeitrag übermäßig belastet und zu Empfängern staatlicher Ergänzungsleistungen gemacht würde und das Modell einen zu gro0en Verwaltungsaufwand erfordern dürfte. Die privaten Krankenversicherer sind über den Vorschlag einer Bürgerversicherung nicht begeistert, sondern lehnen diese wie CDU und FDP ab. In der CSU hat es wiederum Vorbehalte gegen die von der CDU favorisierte Kopfpauschale gegeben, während die SPD, unterstützt von dem Kölner Gesundheitsexperten Professor Karl Lauterbach, zu den eifrigsten Verfechtern der Bürgerversicherung gehört. Die CDU hatte zu der Problematik eine Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingesetzt, die ihre Vorschläge im September 2003 vorlegte. Diesen Vorschlägen ist die CDU mit einigen Modifikationen auf ihrem Parteitag in Leipzig am 1. Dezember 2003 gefolgt. Am 15. November 2004 legten CDU und CSU ihren Streit um den zukünftigen Kurs in der Gesundheitspolitik zunächst bei und stellten der Öffentlichkeit ein gemeinsames Gesundheitsprämien-Modell vor. Ein weiterer Unterstützer der Kopfpauschale ist der Sozialexperte Professor Bert Rürup, dessen Empfehlungen die Bundesregierung etwa beim Nachhaltigkeitsfaktor zu einem beachtlichen Teil gefolgt ist. Die SPD stellte ihr Papier am 29. August 2004 der Öffentlichkeit vor und erklärte gleichzeitig, in der 15. Legislaturperiode (das war die zweite Phase von Rot-Grün 2002-2005) das Projekt nicht in Angriff nehmen zu wollen, sondern erst nach der Bundestagswahl 2006. Nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 und der Bildung einer Großen Koalition mit CDU und CSU und der Bildung einer schwarz-gelben Regierung nach der Wahl 2009 hat die SPD aber keine Möglichkeit mehr, ihre Vorstellungen 1:1 umzusetzen. Wie sehen die Vorschläge im Einzelnen aus? Herzog-Kommission: Die gesetzliche Krankenversicherung soll in ein kapitalgedecktes, einkommensunabhängiges Prämiensystem umgestaltet werden. Die Einbeziehung weiterer Personen in das System wird abgelehnt, sie ändere nichts an den durch die demografische Entwicklung ausgelösten Schwierigkeiten, deshalb keine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. In den jüngeren Lebensjahren bilden die Versicherten einen Kapitalstock, dessen Erträge zusammen mit den Beiträgen die Grundlagen der Finanzierung ausmachen. („Kapitalstock“ bedeutet, dass Einnahmen gewinnbringend auf dem Kapitalmarkt angelegt werden, etwa in Wertpapieren, Grundbesitz, Sparbriefen). Jeder Versicherte zahlt eine lebenslang gleichbleibende Prämie, die individuell beim Eintritt in die GKV berechnet wird. Bei einem Beitritt im Jahr 2013 sollen es 264 € monatlich sein. Die Prämie orientiert sich an den erwarteten Ausgaben für den Versicherten vom Zeitpunkt des Eintritts in die Versicherung bis zum Lebensende, aber keine Risikozuschäge. Für Altfälle gilt der gleiche Wert. Wer nicht in der Lage ist, die monatliche Prämie zu entrichten, soll steuerlich entlastet werden und wer keine Steuern zahlt, erhält einen staatlichen Zuschuss. Um den kollektiven Kapitalstock aufzubauen, soll der Beitragssatz in den ersten zehn Jahren 13,4 % betragen. Die paritätische Finanzierung wird eingeschränkt: der Arbeitgeberanteil von 6,5 % wird in Höhe von 5,4 % an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die restlichen 1,1 % dienen der Finanzierung des Krankengeldes. Die Versicherungspflicht richtet sich nur nach dem Erwerbseinkommen, aber alle anderen Einkunftsarten werden beitragspflichtig. Kinder würden beitragsfrei mitversichert, aber bei Ehegatten das Einkommen gesplittet und auf beide Einkommen der Beitragssatz angewendet (ähnlich dem Steuerrecht). Weitere Leistungen wie die Zahnbehandlung seien auszugliedern, der Versicherte solle mehr Wahlmöglichkeiten über das Ausmaß des Versicherungsschutzes haben. Mehr Wettbewerb der Kassen und auf dem Arzneimittelmarkt sei wünschenswert. Das Sachleistungsprinzip werde abgelöst durch das Prinzip der Kostenerstattung. Für Prävention werden Boni gewährt. Für Arzneimittel und zahntechnische Leistungen solle ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gelten. Die Chipkarte würde umgestaltet zu einer elektronischen Gesundheitskarte und Patientenakte. CDU: Auf ihrem Parteitag in Leipzig am 1. Dezember 2003 hat die CDU die Vorschläge mit folgenden Modifikationen angenommen: Die nicht lebenslang konstant bleibende Gesundheitsprämie von 200 € soll so schnell wie möglich eingeführt werden und aus einem Grundbetrag von 180 € und einem Vorsorgebetrag von 20 € zum Aufbau eines Kapitalstocks bestehen. Krankengeld wird ausgegliedert, Zahnbehandlung bleibt Kassenleistung. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert, aber die Kindergeldstelle zahlt die Hälfte der Kopfprämie aus Steuermitteln. Der Arbeitgeberanteil von 6,5 % wird an den Arbeitnehmer ausgezahlt und voll besteuert. Sozialausgleich zwischen Gering- und Gutverdienern über das Finanzamt. CDU/CSU: Das am 15. November 2004 von beiden Parteivorsitzenden präsentierte Modell folgt in vielen Teilen dem Herzog-Vorschlag. Auf jeden erwachsenen gesetzlich Versicherten soll eine Gesundheitsprämie von 109 € entfallen. Diese wird finanziert von dem Arbeitnehmer mit 7 % seines Bruttoeinkommens, maximal jedoch nur 109 €. Bei Ehepartnern ohne eigenes Einkommen zieht man das gemeinsame Haushaltseinkommen heran. Der Arbeitgeberanteil wird bei 6,5 % eingefroren und zusammen mit den Beiträgen der Sozialversicherungsträger in ein Sondervermögen eingezahlt, aus dem auch der Solidarausgleich finanziert wird für Versicherte, deren persönliche Gesundheitsprämie 7 % des Einkommens übersteigt. Die Kassen erhalten einen einheitlichen Betrag pro Versicherten, dessen Höhe den durchschnittlichen Gesundheitskosten der jeweiligen Kasse entspricht (Gesamt-Gesundheitsprämie). Kinder werden beitragsfrei versichert und die entsprechenden Kosten aus Steuermitteln durch die Allgemeinheit finanziert. Zur Finanzierung soll der Spitzensteuersatz von derzeit 42 % auf 39 % und nicht wie ursprünglich geplant auf 36 % gesenkt werden. Gegen dieses Modell wenden Kritiker ein, dass der Solidarausgleich höhere Steuermittel erfordere als vorgesehen. Rürup: Das Mitte Juli 2004 vorgestellte Kopfpauschalen-Modell von Bert Rürup ähnelt dem vorgenannten, weist aber einige Unterschiede auf. Die monatliche Prämie soll für Erwachsene 169 € und für Kinder die Hälfte betragen. Der Wert ergibt sich durch die Division der Pflichtleistungen durch die Anzahl der Versicherten, aber jede Kasse soll den Betrag selbst festsetzen. Der Arbeitgeberanteil des Bruttolohns soll versteuert und sozialversicherungspflichtig werden. Aufgrund der Erhöhung des Bruttolohnes steigen die Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung sowie die Steuereinnahmen, aus denen die Beiträge für Kinder finanziert werden sollen. Die Versicherungspfllichtgrenze liegt bei 4.105 €, Krankengeld wird ausgegliedert (1,5 %). Ein gesetzlich Versicherter soll aber höchstens mit 12,5 % des Bruttoeinkommens mit Beiträgen belastet werden, so dass etwa 25 % der Versicherten eine Unterstützung für die Krankenversicherung erhalten müssten. Hat ein Versicherter zu viel gezahlt, erstattet das Finanzamt die Überzahlung. Hierfür entstünden Kosten in Höhe von ca. 22,5 Milliarden Euro, was aufgefangen werden soll durch Erhöhung des Solidarzuschlages (um 11,9 Prozentpunkte) oder der Mehrwertsteuer (um 2,5) oder Zuschlag auf das Bruttoeinkommen der Versicherten (2,9). Resultat: Gesundheitskosten abgekoppelt von Lohnnebenkosten. Leider ist das Rürup-Papier nicht im Internet zu finden. |
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| Die Reform von 2007
unter der Großen Koalition mit Einführung des Gesundheitsfonds:
Vor
dem Hintergrund dieser doch sehr entgegengesetzten Konzepte ist der
Kompromiss der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD zu sehen, der im
Jahr 2006 gefunden wurde und dessen wesentlichstes Merkmal die
Einführung eines Gesundheitsfonds mit einem für alle Krankenkassen ab
dem 1. Januar 2009 gleichen Beitragssatz ist sowie der Möglichkeit,
dass Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben dürfen. Nach einer
Nachtsitzung verkündeten die Parteivorsitzenden in den frühen
Morgenstunden des 3. Juli 2006 einen Kompromiss, der von
Kritikern als kleinstmögliche Grundlage für eine Umgestaltung bewertet
wird. Dieses Modell erntete außerhalb der Regierungskoalition nur
negative Kritik und ist auch innerhalb der die Regierung tragenden
Parteien umstritten. Nach einer erneuten Nachtsitzung präsentierten
CDU, CSU und SPD am 5. Oktober 2006 neue Details des Vorhabens. Die
letzte Korrektur haben die Parteien der Großen Koalition in der zweiten
Januarwoche 2007 beschlossen. Am 2. Februar 2007 stimmte der Bundestag
dem
Reformvorhaben zu, am 16. Februar 2007 der Bundesrat ohne die
Stimmen der Länder mit FDP oder Linkspartei in der Regierung und ohne
das von einer großen Koalition regierte Sachsen. In der ersten Jahreshälfte 2009 belief sich der paritätisch finanzierte Beitragssatz auf 14,6 %. Im Zuge des zweiten Konjunkturpakets zur Bekämpfung der Folgen der internationalen Finanzkrise wurde er bis Ende 2010 auf 14 % gesenkt, seit Anfang 2011 liegt er wieder bei 14,6 %. Die Einzelheiten der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung in der Zeit der Großen Koalition von 2006/2007: |
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Gesundheitsfonds ab Januar 2009, in den Beiträge und Steuermittel
fließen; daraus erhalten Krankenkassen einheitlichen Betrag pro
Versicherten, für Risiken (Alter, Geschlecht, Krankheiten) auch einen
Zuschlag; Fonds soll 2009 100 % der Ausgaben der Krankenkassen
abdecken, später 95 %; Beitragseinzug verbleibt bei Krankenkassen, die
Mittel an den Fonds weiterleiten > Krankenkassen, die mit Mitteln aus dem Fonds nicht auskommen, müssen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen, dafür stehen ihnen u.a. Hausarztmodell, Wahltarife, besondere Versorgungsformen zur Verfügung. Reicht das nicht aus, können Kassen einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbetrag von ihren Mitgliedern erheben (in Form von Prozentsätzen oder eines Festbetrags, Zusatzbetrag durfte ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen, aber bis zu einem Zusatzbeitrag von 8 € keine Einkommensprüfung; Krankenkasse muss in diesem Fall auf Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen); erwirtschaftet Krankenkasse Überschüsse, kann sie diese an die Versicherten erstatten > Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht, jedermann soll verpflichtet sein, eine private oder gesetzliche Krankenversicherung zu haben > Risikostrukturausgleich: ab 2009 Zuschläge für 50 bis 80 Krankheiten; Stufenplan, Konvergenzphase: die Krankenkassen eines reichen Bundeslandes sollen nicht mit Mehrbelastungen von über 100 Millionen € zur Unterstützung der Kassen eines ärmeren Bundeslandes belastet werden > keine Steuererhöungen zur Finanzierungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) > Beitragssteigerungen bis zum 1. Januar 2007 um 0,5 Prozentpunkte > danach Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer konstant > schrittweise steuerliche Finanzierung der Mitversicherung der Kinder (ab 2008 1,5 Mrd. €, 2009 3 Mrd. € der Krankenkosten der Kinder aus Steuermitteln) > private KV wird erhalten, Portabilität der Altersrückstellungen (bis zur Höhe eines Basistarifs); keine erweiterten Wechselmögklichkeiten von PKV in GKV; Basistarif, der vergleichbar ist mit Leistungen der GKV und deren Höchstbeitrag nicht übersteigen darf (wenn dieser Tarif den Versicherten überfordert, halbiert sich der Beitrag) > Kontrahierungszwang für gesetzliche und private Krankenversicherung, jeder Bürger hat Anspruch auf Krankenversicherung |
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nur sechsmonatiger Zugang für bereits Privatversicherte
zum neuen Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung, danach
Wechselmöglichkeit für bereits privat Versicherte nur für Personen ab
55 Jahren und Minderbemittelte > Komplette Mitnahme der Altersrückstellungen nur beim Wechsel vom Volltarif der privaten Krankenversicherung in den Basistarif des bisherigen Unternehmens > Honorar für Ärzte für Behandlung von GKV-Patienten soll in Geldbeträgen und nicht in Punkten bewertet werden; keine schematische Budgetierung der Versorgung > Versicherte haben mehr (neues Vergütungssystem ab 2009) Möglichkeiten, Kassenbeiträge zu gestalten (Zu- und Abschläge der einzelnen Kassen)(integrierte Versorgung, Hausarztmodell, Selbstbehalte, Kostenerstattung); Boni bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen möglich > mehr Angebote der Krankenkassen > keine Leistungskürzungen, neue Leistungen: geriatrische Reha und Palliativversorgung > bei selbst verschuldeten Erkrankungen (nach Schönheits-OP, Piercings, Tätowierungen) verstärkt Leistungsbeschränkung > Krankenkassen können Einzelverträge mit Ärzten abschließen > Krankenkassen, Hersteller, Lieferanten und Apotheken haben mehr Möglichkeiten, günstige Arzneimittelversorgung auszuhandeln > befundorientierte Zuschüsse für Zahnersatz bleiben erhalten > Arzneimittelversorgung wird auf Höchstpreise umgestellt, erleichterte Abgabe von Einzeltabletten > kostenintensive Arzneimittel, Diagnostika und Hilfsmittel werden durch behandelnden Arzt in Abstimmung mit besonders ausgewiesenen Ärzten verordnet > Belastungsgrenze für chronisch Kranke nur noch dann 1%, wenn er an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen und speziellen Chronikerprogrammen teilnimmt > Impfungen und Mutter-und-Kind-Kuren Regelleistungen der GKV > nur schrittweise Mehrbelastungen für Krankenkassen reicher Länder wegen der Unterstützung von Kassen armer Länder > keine Umstellung der Arzneimittelabgaben von derzeitiger Festpreisregelung auf Höchstpreise, aber Erhöhung des Rabattes, den Apotheken den Krankenkassen für jedes verordnete Medikament gewähren müssen von 2 € auf 2,50 € |