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Die Reform der Krankenversicherung
Kopfpauschale : Bürgerversicherung – Ausgang ungewiss
Große Koalition präsentiert Kompromiss

Eines der größten Hindernisse für das Zustandekommen der großen Koalition im November 2005 nach der vorgezogenen Bundestagswahl vom 18.09.2005 war die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine genaue Regelung hatten die Koalitionäre in der Koalitionsvereinbarung zunächst ausgeklammert und einen gemeinsamen Vorschlag für 2006 angekündigt. Nach einer Nachtsitzung verkündeten die Parteivorsitzenden in den frühen Morgenstunden des 3. Juli 2006 einen Kompromiss, der von  Kritikern als kleinstmögliche Grundlage für eine Umgestaltung bewertet wird. Dieses Modell erntete außerhalb der Regierungskoalition nur negative Kritik und ist auch innerhalb der die Regierung tragenden Parteien umstritten. Nach einer erneuten Nachtsitzung präsentierten CDU, CSU und SPD am 5. Oktober 2006 neue Details des Vorhabens. Die letzte Korrektur haben die Parteien der Großen Koalition in der zweiten Januarwoche 2007 beschlossen. Am 2. Februar 2007 hat der Bundestag dem Reformvorhaben zugestimmt, am 16. Februar 2007 der Bundesrat ohne die Stimmen der Länder mit FDP oder Linkspartei in der Regierung und ohne das von einer großen Koalition regierte Sachsen.

Kaum war die erste Stufe der Gesundheitsreform mit der Einführung der Praxisgebühr 2004 in Kraft getreten, setzen die Politiker zu einer umfassenden Neugestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Es geht um Grundsätzliches. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung beruht auf dem Prinzip der Finanzierung der Ausgaben durch die einkommensabhängigen Beiträge der meistens abhängig beschäftigten gesetzlich Zwangsversicherten. Dieses Umlageverfahren sieht so aus, dass vom Bruttoeinkommen ein bestimmter Prozentsatz an die Krankenkasse abgeführt wird. Beiträge von 13 -14 % waren vor 2009 üblich. Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000 € und einem Satz von 14 % wären das 140 €, wovon der Arbeitnehmer 70 € trägt und der Arbeitgeber die restlichen 70 €, die er zusätzlich zum Bruttoeinkommen erbringt. Man bezeichnet den Arbeitgeberanteil auch als Lohnnebenkosten. Jede Erhöhung des Beitragssatzes macht sich deshalb auch beim Arbeitgeber nachteilig bemerkbar und gefährdet dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum Jahresanfang 2009 zahlen Versicherte aller Krankenkassen einen Beitrag von 14,6 %, der paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird, und zusätzlich den ausschließlich vom Versicherten selbst getragenen  Beitrag von 0,9 %, so dass die Belastung des Bruttoeinkommens mit Krankenversicherungsbeiträgen bei 15,5 % liegt (GKV-Beitragssatzverordnung vom 29.10.2008 BGBl I 2008,2109).

In der dritten Kalenderwoche 2009 beschloss der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD als Maßnahme zur Konjunkturbelebung im Rahmen des "Konjunkturpakets II" die Senkung des paritätisch finanzierten Beitragssatzes um 0,6 Prozentpunkte zum 1. Juli 2009, so dass die Belastung bei 14,9 % liegen würde. Finanziert werden soll dies durch die Erhöhung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung um etwa 3 Milliarden Euro im Jahr 2009 und um ungefähr 6 Milliarden in 2010. Der Bundestag hat am 13.02.2009, der Bundesrat am 20.02.2009 zugestimmt (Bundesrats-Drucksache 120/09), die Regelung erschien inzwischen im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2009,416). Der Bundeszuschuss zu den versicherungsfremden Leistungen der Krankenversicherung betrug 2008 2,5 Milliarden Euro, für 2009 waren 4 und 2010 5,5 Milliarden Euro vorgesehen, nach der Änderung sollen es 2009 7,2 Milliarden und 2010 11,8 Milliarden Euro sein (§ 221 SGB V).

Diese Finanzierung hat sich nach Ansicht mehrerer Experten überlebt, da einer größer werdenden Zahl von Rentnern mit zunehmender Lebenserwartung eine immer geringer werdende Anzahl von arbeitenden Beitragszahlern gegenübersteht. Hinzu kommen Einnahmeverluste durch Arbeitslosigkeit. Außerdem schlägt sich der medizinische Fortschritt nicht nur in der gestiegenen Lebenserwartung, sondern auch finanziell nieder.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2007 von den 82,257 Millionen Einwohnern Deutschlands 48,442 Millionen pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), 3,824 Millionen waren freiwillig in der GKV versichert, 20,099 Millionen genossen als Familienversicherte Versicherungsschutz in der GKV. In der privaten Krankenversicherung waren 8,696 Millionen versichert. 392.000 Menschen hatten als Beamte, Richter, Polizei-, Bundeswehr- oder Zivildienstangehörige oder als Sozialhilfebezieher Versicherungsschutz. 114.000 Menschen hatten einen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz, es lagen aber keine genauen Angaben über die Art ihres Versicherungsschutzes vor, bei 494.000 Menschen fehlen überhaupt Angaben über einen (gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz und bei 196.000 Menschen ließ sich kein Versicherungsschutz für den Krankheitsfall feststellen (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 13 Reihe 1.1, 2007, Sozialleistungen, Ergebnisse des Mikrozensus, S. 29).

Die gesetzliche Krankenversicherung ist die Sozialversicherung, die wohl den größten Teil der deutschen Bevölkerung erfasst. Knapp 90 Prozent der Deutschen genießen den Schutz dieser Versicherung, wobei Familienangehörige ohne eigenes beitragspflichtiges Einkommen kostenfrei mitversichert sind. Im Gegensatz zu privaten Krankenversicherungen spielt für die Krankenkassen das Risiko, dass ein Versicherter die Versicherung auch in Anspruch nehmen muss, keine Rolle, auch chronisch kranke und behinderte sowie alte Menschen profitieren vom gesetzlichen Versicherungsschutz, wo jedes private Unternehmen den Abschluss eines Versicherungsvertrages ablehnen würde. Weiterer Pluspunkt: die einkommensabhängigen Beiträge, während private Unternehmen gerade von älteren Versicherten extrem hohe Prämien verlangen, die nicht wenige Privatversicherte dazu zwingen, das Sozialamt aufzusuchen.

Unter dem Kopfprämie-System versteht man die Umgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung vom umlagefinanzierten System in ein kapitalgedecktes System, das von allen Versicherten eine einheitliche, gleich hohe Prämie verlangt und eine Entlastung derjenigen, die den Beitragssatz nicht erbringen können, über Steuern oder staatliche Zuschüsse vorsieht. Das Gegenstück Bürgerversicherung will demgegenüber alle Bürger, auch bislang privat versicherte Selbstständige, Beamte und Spitzenverdiener in eine Versicherung einführen, die von den gesetzlichen Krankenkassen und auch den privaten Krankenversicherungsunternehmen getragen wird und sich aus einkommensabhängigen Beiträgen sowie aus Beiträgen auf Kapitaleinkünften und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung finanziert.

Die privaten Krankenversicherer sind über diese Vorschläge nicht begeistert, sondern lehnen diese wie CDU und FDP ab. In der CSU hat es wiederum Vorbehalte gegen die von der CDU favorisierte Kopfpauschale gegeben, während die SPD, unterstützt von dem Kölner Gesundheitsexperten Professor Karl Lauterbach, zu den eifrigsten Verfechtern der Bürgerversicherung gehört. Die CDU hat zu der Problematik eine Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingesetzt, die ihre Vorschläge im September 2003 vorgelegt hat. Diesen Vorschlägen ist die CDU mit einigen Modifikationen auf ihrem Parteitag in Leipzig am 1. Dezember 2003 gefolgt. Am 15. November legten CDU und CSU ihren Streit um den zukünftigen Kurs in der Gesundheitspolitik bei und stellten der Öffentlichkeit ein gemeinsames Gesundheitsprämien-Modell vor. Ein weiterer Unterstützer der Kopfpauschale ist der Sozialexperte Professor Bert Rürup, dessen Empfehlungen die Bundesregierung etwa beim Nachhaltigkeitsfaktor zu einem beachtlichen Teil gefolgt ist. Die SPD hat ihr Papier am 29. August 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt und gleichzeitig erklärt, in der 15. Legislaturperiode das Projekt nicht in Angriff nehmen zu wollen, sondern erst nach der Bundestagswahl 2006. Nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 und der Bildung einer großen Koalition mit CDU und CSU hat die SPD aber keine Möglichkeit mehr, ihre Vorstellungen 1:1 umzusetzen.



Wie sieht der Kompromiss der Großen Koalition aus?

> Gesundheitsfonds ab Januar 2009, in den Beiträge und Steuermittel fließen; daraus erhalten Krankenkassen einheitlichen Betrag pro Versicherten, für Risiken (Alter, Geschlecht, Krankheiten) auch einen Zuschlag; Fonds soll 2009 100 % der Ausgaben der Krankenkassen abdecken, später 95 %; Beitragseinzug verbleibt bei Krankenkassen, die Mittel an den Fonds weiterleiten
> Krankenkassen, die mit Mitteln aus dem Fonds nicht auskommen, müssen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen, dafür stehen ihnen u.a. Hausarztmodell, Wahltarife, besondere Versorgungsformen zur Verfügung. Reicht das nicht aus, können Kassen einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbetrag von ihren Mitgliedern erheben (in Form von Prozentsätzen oder eines Festbetrags, Zusatzbetrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen, aber bis zu einem Zusatzbeitrag von 8 € keine Einkommensprüfung; Krankenkasse muss in diesem Fall auf Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen); erwirtschaftet Krankenkasse Überschüsse, kann sie diese an die Versicherten erstatten
> Risikostrukturausgleich: ab 2009 Zuschläge für 50 bis 80 Krankheiten; Stufenplan, Konvergenzphase: die Krankenkassen eines reichen Bundeslandes sollen nicht mit Mehrbelastungen von über 100 Millionen € zur Unterstützung der Kassen eines ärmeren Bundeslandes belastet werden
> keine Steuererhöungen zur Finanzierungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

> Beitragssteigerungen bis zum 1. Januar 2007 um 0,5 Prozentpunkte
> danach Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer konstant
> schrittweise steuerliche Finanzierung der Mitversicherung der Kinder (ab 2008 1,5 Mrd. €, 2009 3 Mrd. € der Krankenkosten der Kinder aus Steuermitteln)
> private KV wird erhalten, Portabilität der Altersrückstellungen (bis zur Höhe eines Basistarifs); keine erweiterten Wechselmögklichkeiten von PKV in GKV; Basistarif, der vergleichbar ist mit Leistungen der GKV und deren Höchstbeitrag nicht übersteigen darf (wenn dieser Tarif den Versicherten überfordert, halbiert sich der Beitrag)
> Kontrahierungszwang für gesetzliche und private Krankenversicherung, jeder Bürger hat Anspruch auf Krankenversicherung
> Honorar für Ärzte für Behandlung von GKV-Patienten soll in Geldbeträgen und nicht in Punkten bewertet werden; keine schematische Budgetierung  der Versorgung
> Versicherte haben mehr (neues Vergütungssystem ab 2009) Möglichkeiten, Kassenbeiträge zu gestalten (Zu- und Abschläge der einzelnen Kassen)(integrierte Versorgung, Hausarztmodell, Selbstbehalte, Kostenerstattung); Boni bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen möglich
> mehr Angebote der Krankenkassen
> keine Leistungskürzungen, neue Leistungen: geriatrische Reha und Palliativversorgung
> bei selbst verschuldeten Erkrankungen (nach Schönheits-OP, Piercings, Tätowierungen) verstärkt Leistungsbeschränkung
> Krankenkassen können Einzelverträge mit Ärzten abschließen
> Krankenkassen, Hersteller, Lieferanten und Apotheken haben mehr Möglichkeiten, günstige Arzneimittelversorgung auszuhandeln
> befundorientierte Zuschüsse für Zahnersatz bleiben erhalten
> Arzneimittelversorgung wird auf Höchstpreise umgestellt, erleichterte Abgabe von Einzeltabletten (siehe Korrektur Januar 2007)
> kostenintensive Arzneimittel, Diagnostika und Hilfsmittel werden durch behandelnden Arzt in Abstimmung mit besonders ausgewiesenen Ärzten verordnet
> Belastungsgrenze für chronisch Kranke nur noch dann 1%, wenn er an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen und speziellen Chronikerprogrammen teilnimmt
> Impfungen und Mutter-und-Kind-Kuren Regelleistungen der GKV



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Wie sehen die Vorschläge im einzelnen aus?

Herzog-Kommission: Die gesetzliche Krankenversicherung soll in ein kapitalgedecktes, einkommensunabhängiges Prämiensystem umgestaltet werden. Die Einbeziehung weiterer Personen in das System wird abgelehnt, sie ändere nichts an den durch die demografische Entwicklung ausgelösten Schwierigkeiten, deshalb keine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. In den jüngeren Lebensjahren bilden die Versicherten einen Kapitalstock, dessen Erträge zusammen mit den Beiträgen die Grundlagen der Finanzierung bilden. („Kapitalstock“ bedeutet, dass Einnahmen gewinnbringend auf dem Kapitalmarkt angelegt werden, etwa in Wertpapieren, Grundbesitz, Sparbriefen). Jeder Versicherte zahlt eine lebenslang gleichbleibende Prämie, die individuell beim Eintritt in die GKV berechnet wird. Bei einem Beitritt im Jahr 2013 sollen es 264 € monatlich sein. Die Prämie orientiert sich an den erwarteten Ausgaben für den Versicherten vom Zeitpunkt des Eintritts in die Versicherung bis zum Lebensende, aber keine Risikozuschäge. Für Altfälle gilt der gleiche Wert. Wer nicht in der Lage ist, die monatliche Prämie zu entrichten, soll steuerlich entlastet werden und wer keine Steuern zahlt, erhält einen staatlichen Zuschuss. Um den kollektiven Kapitalstock aufzubauen, soll der Beitragssatz in den ersten zehn Jahren 13,4 % betragen. Die paritätische Finanzierung wird eingeschränkt: der Arbeitgeberanteil von 6,5 % wird in Höhe von 5,4 % an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die restlichen 1,1 % dienen der Finanzierung des Krankengeldes. Die Versicherungspflicht richtet sich nur nach dem Erwerbseinkommen, aber alle anderen Einkunftsarten werden beitragspflichtig. Kinder würden beitragsfrei mitversichert, aber bei Ehegatten das Einkommen gesplittet und auf beide Einkommen der Beitragssatz angewendet (ähnlich dem Steuerrecht). Weitere Leistungen wie die Zahnbehandlung seien auszugliedern, der Versicherte solle mehr Wahlmöglichkeiten über das Ausmaß des Versicherungsschutzes haben. Mehr Wettbewerb der Kassen und auf dem Arzneimittelmarkt sei wünschenswert. Das Sachleistungsprinzip werde abgelöst durch das Prinzip der Kostenerstattung. Für Prävention werden Boni gewährt. Für Arzneimittel und zahntechnische Leistungen solle ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gelten. Die Chipkarte würde umgestaltet zu einer elektronischen Gesundheitskarte und Patientenakte. Die im Januar 2007 beschlossenen Korrekturen:

> Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht, jedermann soll verpflichtet sein, eine private oder gesetzliche Krankenversicherung zu haben
> nur sechsmonatiger Zugang für bereits Privatversicherte zum neuen Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung, danach Wechselmöglichkeit für bereits privat Versicherte nur für Personen ab 55 Jahren und Minderbemittelte
> Komplette Mitnahme der Altersrückstellungen nur beim Wechsel vom Volltarif der privaten Krankenversicherung in den Basistarif des bisherigen Unternehmens
> nur schrittweise Mehrbelastungen für Krankenkassen reicher Länder wegen der Unterstützung von Kassen armer Länder
> keine Umstellung der Arzneimittelabgaben von derzeitiger Festpreisregelung auf Höchstpreise, aber Erhöhung des Rabattes, den Apotheken den Krankenkassen für jedes verordnete Medikament gewähren müssen von 2 € auf 2,50 €
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CDU
: Auf ihrem Parteitag in Leipzig am 1. Dezember 2003 hat die CDU die Vorschläge mit folgenden Modifikationen angenommen: Die nicht lebenslang konstant bleibende Gesundheitsprämie von 200 € soll so schnell wie möglich eingeführt werden und aus einem Grundbetrag von 180 € und einem Vorsorgebetrag von 20 € zum Aufbau eines Kapitalstocks bestehen. Krankengeld wird ausgegliedert, Zahnbehandlung bleibt Kassenleistung. Kinder bleiben beitragsfrei mitversichert, aber die Kindergeldstelle zahlt die Hälfte der Kopfprämie aus Steuermitteln. Der Arbeitgeberanteil von 6,5 % wird an den Arbeitnehmer ausgezahlt und voll besteuert. Sozialausgleich zwischen Gering- und Gutverdienern über das Finanzamt.


CDU/CSU: Das am 15. November 2004 von beiden Parteivorsitzenden präsentierte Modell folgt in vielen Teilen dem Herzog-Vorschlag. Auf jeden erwachsenen gesetzlich Versicherten soll eine Gesundheitsprämie von 109 € entfallen. Diese wird finanziert von dem Arbeitnehmer mit 7 % seines Bruttoeinkommens, maximal jedoch nur 109 €. Bei Ehepartnern ohne eigenes Einkommen zieht man das gemeinsame Haushaltseinkommen heran. Der Arbeitgeberanteil wird bei 6,5 % eingefroren und zusammen mit den Beiträgen der Sozialversicherungsträger in ein Sondervermögen eingezahlt, aus dem auch der Solidarausgleich finanziert wird für Versicherte, deren persönliche Gesundheitsprämie 7 % des Einkommens übersteigt. Die Kassen erhalten einen einheitlichen Betrag pro Versicherten, dessen Höhe den durchschnittlichen Gesundheitskosten der jeweiligen Kasse entspricht (Gesamt-Gesundheitsprämie). Kinder werden beitragsfrei versichert und die entsprechenden Kosten aus Steuermitteln durch die Allgemeinheit finanziert. Zur Finanzierung soll der Spitzensteuersatz von derzeit 42 % auf 39 % und nicht wie ursprünglich geplant auf 36 % gesenkt werden. Gegen dieses Modell wenden Kritiker ein, dass der Solidarausgleich höhere Steuermittel erfordere als vorgesehen.

Rürup
: Das Mitte Juli 2004 vorgestellte Kopfpauschalen-Modell von Bert Rürup ähnelt dem vorgenannten, weist aber einige Unterschiede auf. Die monatliche Prämie soll für Erwachsene 169 € und für Kinder die Hälfte betragen. Der Wert ergibt sich durch die Division der Pflichtleistungen durch die Anzahl der Versicherten, aber jede Kasse soll den Betrag selbst festsetzen. Der Arbeitgeberanteil des Bruttolohns soll versteuert und sozialversicherungspflichtig werden. Aufgrund der Erhöhung des Bruttolohnes steigen die Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung sowie die Steuereinnahmen, aus denen die Beiträge für Kinder finanziert werden sollen. Die Versicherungspfllichtgrenze liegt bei 4.105 €, Krankengeld wird ausgegliedert (1,5 %). Ein gesetzlich Versicherter soll aber höchstens mit 12,5 % des Bruttoeinkommens mit Beiträgen belastet werden, so dass etwa 25 % der Versicherten eine Unterstützung für die Krankenversicherung erhalten müssten. Hat ein Versicherter zu viel gezahlt, erstattet das Finanzamt die Überzahlung. Hierfür entstünden Kosten in Höhe von ca. 22,5 Milliarden Euro, was aufgefangen werden soll durch Erhöhung des Solidarzuschlages (um 11,9 Prozentpunkte) oder der Mehrwertsteuer (um 2,5) oder Zuschlag auf das Bruttoeinkommen der Versicherten (2,9). Resultat: Gesundheitskosten abgekoppelt von Lohnnebenkosten. Leider ist das Rürup-Papier nicht im Internet zu finden.


Lauterbach
: Die Bürgerversicherung will alle Bürger in ein Versicherungssystem integrieren, das aus den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht. Gutverdienende, Beamte und Selbstständige werden einbezogen. Die Beiträge der Versicherungsunternehmen richten sich auch nach Miet-, Zins- und Kapitaleinkünften, die von den Finanzämtern verbeitragt würden. Wahlfreiheit zwischen Krankenkassen und privaten Unternehmen, die ihre Beiträge fortan nach dem Einkommen der Versicherten richten und nicht auf das gesundheitliche Risiko des Versicherten abstellen. Auf der anderen Seite werden die Privaten in den Risikostrukturausgleich aufgenommen. Der Unterschied der privaten zu den öffentlich-rechtlichen Unternehmen liegt darin, dass die letzteren einen Gewinn erzielen dürfen. Deren bestehender Kapitalstock würde nicht abgebaut, aber kein neuer aufgebaut. Neu versicherte Beamte sollten einen Lohnzuschlag erhalten, der dem Arbeitgeberanteil entspricht. Die Versicherungspflichtgrenze wäre ganz aufgehoben, aber die Beitragsbemessungsgrenze entspräche der in der Rentenversicherung. Bis zum Jahr 2030 prognostiziert Lauterbach einen Beitragssatz von 15,00 %, der sich durch Strukturmaßnahmen noch senken ließe.

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SPD: Die Vorstellungen der SPD decken sich zu einem großen Teil mit denen von Karl Lauterbach: freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang, einkommensabhängige Beiträge, Einkommen aus Kapitalerträgen und gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit miteinbeziehen, Anhebung der Versicherungspflichtgrenze, paritätische Finanzierung der Beiträge, Festhalten am Sachleistungsprinzip und an der Familienversicherung und an der Beitragsbemessungsgrenze. Zur Gewinnung der zusätzlichen Beiträge schlägt die SPD zwei Alternativen vor: a) das Zwei-Säulen-Beitragsverfahren, wobei die zusätzlichen Beiträge durch die Finanzämter erfasst werden und es einen Sparerfreibetrag gibt und b) eine Abgeltungssteuer, worunter ein auf Kapitaleinkünfte erhobener steuerrechtlicher Zuschlag zu verstehen ist.
 
FDP: Die Liberalen wollen seit ihrem Parteitag vom 5. und 6. Juni 2004 in Dresden weder eine Bürgerversicherung noch eine Kopfpauschale, sondern das gesamte Krankenversicherungssystem privatisieren und aus allen Krankenkassen private Versicherungsunternehmen machen. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, einen privaten Versicherungsvertrag abzuschließen, der zumindest eine Regelleistung ohne Risikozuschläge vorsieht. Der Arbeitgeberanteil wird steuerpflichtiger Lohnbestandteil. Weitere Merkmale: sozial verträgliche Eigenbeteiligung, Altersrückstellungen, Prämie nach versicherungstechnischen Kriterien, kein Kündigungsrecht der Versicherungen, Kostenerstattungsprinzip, Finanzierung der Prämie für Kinder sowie Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft über Steuern, staatliche Transfers für Minderbemittelte.

Die Linke: Auch die Partei "Die Linke" befürwortet ebenso wie die Grünen die Einführung einer Bürgerversicherung.

Beitragsbemessungsgrenze: Das ist ein Höchstwert vom Einkommen, bis zu dem der Prozentsatz für die Berechnung der Versicherungsbeiträge anzuwenden ist. In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2008 bei 3.600 € monatlich, im Jahr 2009 bei 3.675 €.
 




Seite zuletzt bearbeitet am: 24.03.2009