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Kopfpauschale : Bürgerversicherung – Ausgang ungewiss Große Koalition präsentiert Kompromiss Eines der größten Hindernisse für das Zustandekommen der großen Koalition im November 2005 nach der vorgezogenen Bundestagswahl vom 18.09.2005 war die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine genaue Regelung hatten die Koalitionäre in der Koalitionsvereinbarung zunächst ausgeklammert und einen gemeinsamen Vorschlag für 2006 angekündigt. Nach einer Nachtsitzung verkündeten die Parteivorsitzenden in den frühen Morgenstunden des 3. Juli 2006 einen Kompromiss, der von Kritikern als kleinstmögliche Grundlage für eine Umgestaltung bewertet wird. Dieses Modell erntete außerhalb der Regierungskoalition nur negative Kritik und ist auch innerhalb der die Regierung tragenden Parteien umstritten. Nach einer erneuten Nachtsitzung präsentierten CDU, CSU und SPD am 5. Oktober 2006 neue Details des Vorhabens. Die letzte Korrektur haben die Parteien der Großen Koalition in der zweiten Januarwoche 2007 beschlossen. Am 2. Februar 2007 hat der Bundestag dem Reformvorhaben zugestimmt, am 16. Februar 2007 der Bundesrat ohne die Stimmen der Länder mit FDP oder Linkspartei in der Regierung und ohne das von einer großen Koalition regierte Sachsen. Kaum war die erste Stufe der Gesundheitsreform mit der Einführung der Praxisgebühr 2004 in Kraft getreten, setzen die Politiker zu einer umfassenden Neugestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Es geht um Grundsätzliches. Das System der gesetzlichen Krankenversicherung beruht auf dem Prinzip der Finanzierung der Ausgaben durch die einkommensabhängigen Beiträge der meistens abhängig beschäftigten gesetzlich Zwangsversicherten. Dieses Umlageverfahren sieht so aus, dass vom Bruttoeinkommen ein bestimmter Prozentsatz an die Krankenkasse abgeführt wird. Beiträge von 13 -14 % waren vor 2009 üblich. Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000 € und einem Satz von 14 % wären das 140 €, wovon der Arbeitnehmer 70 € trägt und der Arbeitgeber die restlichen 70 €, die er zusätzlich zum Bruttoeinkommen erbringt. Man bezeichnet den Arbeitgeberanteil auch als Lohnnebenkosten. Jede Erhöhung des Beitragssatzes macht sich deshalb auch beim Arbeitgeber nachteilig bemerkbar und gefährdet dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum Jahresanfang 2009 zahlen Versicherte aller Krankenkassen einen Beitrag von 14,6 %, der paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert wird, und zusätzlich den ausschließlich vom Versicherten selbst getragenen Beitrag von 0,9 %, so dass die Belastung des Bruttoeinkommens mit Krankenversicherungsbeiträgen bei 15,5 % liegt (GKV-Beitragssatzverordnung vom 29.10.2008 BGBl I 2008,2109). In
der dritten Kalenderwoche 2009 beschloss der Koalitionsausschuss aus
CDU, CSU und SPD als Maßnahme zur Konjunkturbelebung im Rahmen des "Konjunkturpakets II" die Senkung
des paritätisch finanzierten Beitragssatzes um 0,6
Prozentpunkte zum 1. Juli 2009,
so dass die Belastung bei 14,9 %
liegen würde. Finanziert werden soll dies durch die Erhöhung
des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung um etwa 3
Milliarden Euro im Jahr 2009 und um ungefähr 6 Milliarden in 2010.
Der Bundestag hat am 13.02.2009, der Bundesrat am 20.02.2009 zugestimmt
(Bundesrats-Drucksache 120/09), die Regelung erschien inzwischen im
Bundesgesetzblatt (BGBl I 2009,416). Der Bundeszuschuss zu den
versicherungsfremden Leistungen der Krankenversicherung betrug 2008 2,5
Milliarden Euro, für 2009 waren 4 und 2010 5,5 Milliarden Euro
vorgesehen, nach der Änderung sollen es 2009 7,2 Milliarden und
2010 11,8 Milliarden Euro sein (§ 221 SGB V). Diese Finanzierung hat sich nach Ansicht mehrerer Experten überlebt, da einer größer werdenden Zahl von Rentnern mit zunehmender Lebenserwartung eine immer geringer werdende Anzahl von arbeitenden Beitragszahlern gegenübersteht. Hinzu kommen Einnahmeverluste durch Arbeitslosigkeit. Außerdem schlägt sich der medizinische Fortschritt nicht nur in der gestiegenen Lebenserwartung, sondern auch finanziell nieder. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2007
von den 82,257 Millionen Einwohnern Deutschlands 48,442 Millionen
pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), 3,824
Millionen waren freiwillig in der GKV versichert, 20,099 Millionen
genossen als Familienversicherte Versicherungsschutz in der GKV. In der
privaten Krankenversicherung waren 8,696 Millionen versichert. 392.000
Menschen hatten als Beamte, Richter, Polizei-, Bundeswehr- oder
Zivildienstangehörige oder als Sozialhilfebezieher
Versicherungsschutz. 114.000 Menschen hatten einen gesetzlichen oder
privaten Krankenversicherungsschutz, es lagen aber keine genauen
Angaben über die Art ihres Versicherungsschutzes vor, bei 494.000
Menschen fehlen überhaupt Angaben über einen
(gesetzlichen oder privaten) Krankenversicherungsschutz und bei 196.000
Menschen ließ sich kein Versicherungsschutz für den
Krankheitsfall feststellen (vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 13 Reihe 1.1, 2007, Sozialleistungen, Ergebnisse des Mikrozensus, S. 29).
Die gesetzliche Krankenversicherung ist die Sozialversicherung, die wohl den größten Teil der deutschen Bevölkerung erfasst. Knapp 90 Prozent der Deutschen genießen den Schutz dieser Versicherung, wobei Familienangehörige ohne eigenes beitragspflichtiges Einkommen kostenfrei mitversichert sind. Im Gegensatz zu privaten Krankenversicherungen spielt für die Krankenkassen das Risiko, dass ein Versicherter die Versicherung auch in Anspruch nehmen muss, keine Rolle, auch chronisch kranke und behinderte sowie alte Menschen profitieren vom gesetzlichen Versicherungsschutz, wo jedes private Unternehmen den Abschluss eines Versicherungsvertrages ablehnen würde. Weiterer Pluspunkt: die einkommensabhängigen Beiträge, während private Unternehmen gerade von älteren Versicherten extrem hohe Prämien verlangen, die nicht wenige Privatversicherte dazu zwingen, das Sozialamt aufzusuchen. Unter
dem
Kopfprämie-System versteht man die
Umgestaltung der
gesetzlichen Krankenversicherung vom Die privaten Krankenversicherer sind über diese Vorschläge nicht begeistert, sondern lehnen diese wie CDU und FDP ab. In der CSU hat es wiederum Vorbehalte gegen die von der CDU favorisierte Kopfpauschale gegeben, während die SPD, unterstützt von dem Kölner Gesundheitsexperten Professor Karl Lauterbach, zu den eifrigsten Verfechtern der Bürgerversicherung gehört. Die CDU hat zu der Problematik eine Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingesetzt, die ihre Vorschläge im September 2003 vorgelegt hat. Diesen Vorschlägen ist die CDU mit einigen Modifikationen auf ihrem Parteitag in Leipzig am 1. Dezember 2003 gefolgt. Am 15. November legten CDU und CSU ihren Streit um den zukünftigen Kurs in der Gesundheitspolitik bei und stellten der Öffentlichkeit ein gemeinsames Gesundheitsprämien-Modell vor. Ein weiterer Unterstützer der Kopfpauschale ist der Sozialexperte Professor Bert Rürup, dessen Empfehlungen die Bundesregierung etwa beim Nachhaltigkeitsfaktor zu einem beachtlichen Teil gefolgt ist. Die SPD hat ihr Papier am 29. August 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt und gleichzeitig erklärt, in der 15. Legislaturperiode das Projekt nicht in Angriff nehmen zu wollen, sondern erst nach der Bundestagswahl 2006. Nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2005 und der Bildung einer großen Koalition mit CDU und CSU hat die SPD aber keine Möglichkeit mehr, ihre Vorstellungen 1:1 umzusetzen. |
![]() Wie sieht der
Kompromiss der Großen Koalition aus?
> Gesundheitsfonds ab Januar 2009, in den Beiträge und Steuermittel fließen; daraus erhalten Krankenkassen einheitlichen Betrag pro Versicherten, für Risiken (Alter, Geschlecht, Krankheiten) auch einen Zuschlag; Fonds soll 2009 100 % der Ausgaben der Krankenkassen abdecken, später 95 %; Beitragseinzug verbleibt bei Krankenkassen, die Mittel an den Fonds weiterleiten > Krankenkassen, die mit Mitteln aus dem Fonds nicht auskommen, müssen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen, dafür stehen ihnen u.a. Hausarztmodell, Wahltarife, besondere Versorgungsformen zur Verfügung. Reicht das nicht aus, können Kassen einen prozentualen oder pauschalen Zusatzbetrag von ihren Mitgliedern erheben (in Form von Prozentsätzen oder eines Festbetrags, Zusatzbetrag darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht übersteigen, aber bis zu einem Zusatzbeitrag von 8 € keine Einkommensprüfung; Krankenkasse muss in diesem Fall auf Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen); erwirtschaftet Krankenkasse Überschüsse, kann sie diese an die Versicherten erstatten > Risikostrukturausgleich: ab 2009 Zuschläge für 50 bis 80 Krankheiten; Stufenplan, Konvergenzphase: die Krankenkassen eines reichen Bundeslandes sollen nicht mit Mehrbelastungen von über 100 Millionen € zur Unterstützung der Kassen eines ärmeren Bundeslandes belastet werden > keine Steuererhöungen zur Finanzierungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) > Beitragssteigerungen bis zum 1. Januar 2007 um 0,5 Prozentpunkte > danach Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer konstant > schrittweise steuerliche Finanzierung der Mitversicherung der Kinder (ab 2008 1,5 Mrd. €, 2009 3 Mrd. € der Krankenkosten der Kinder aus Steuermitteln) > private KV wird erhalten, Portabilität der Altersrückstellungen (bis zur Höhe eines Basistarifs); keine erweiterten Wechselmögklichkeiten von PKV in GKV; Basistarif, der vergleichbar ist mit Leistungen der GKV und deren Höchstbeitrag nicht übersteigen darf (wenn dieser Tarif den Versicherten überfordert, halbiert sich der Beitrag) > Kontrahierungszwang für gesetzliche und private Krankenversicherung, jeder Bürger hat Anspruch auf Krankenversicherung > Honorar für Ärzte für Behandlung von GKV-Patienten soll in Geldbeträgen und nicht in Punkten bewertet werden; keine schematische Budgetierung der Versorgung > Versicherte haben mehr (neues Vergütungssystem ab 2009) Möglichkeiten, Kassenbeiträge zu gestalten (Zu- und Abschläge der einzelnen Kassen)(integrierte Versorgung, Hausarztmodell, Selbstbehalte, Kostenerstattung); Boni bei regelmäßiger Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen möglich > mehr Angebote der Krankenkassen > keine Leistungskürzungen, neue Leistungen: geriatrische Reha und Palliativversorgung > bei selbst verschuldeten Erkrankungen (nach Schönheits-OP, Piercings, Tätowierungen) verstärkt Leistungsbeschränkung > Krankenkassen können Einzelverträge mit Ärzten abschließen > Krankenkassen, Hersteller, Lieferanten und Apotheken haben mehr Möglichkeiten, günstige Arzneimittelversorgung auszuhandeln > befundorientierte Zuschüsse für Zahnersatz bleiben erhalten > Arzneimittelversorgung wird auf Höchstpreise umgestellt, erleichterte Abgabe von Einzeltabletten (siehe Korrektur Januar 2007) > kostenintensive Arzneimittel, Diagnostika und Hilfsmittel werden durch behandelnden Arzt in Abstimmung mit besonders ausgewiesenen Ärzten verordnet > Belastungsgrenze für chronisch Kranke nur noch dann 1%, wenn er an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen und speziellen Chronikerprogrammen teilnimmt > Impfungen und Mutter-und-Kind-Kuren Regelleistungen der GKV ![]() |
Wie sehen die Vorschläge im einzelnen aus?
| Herzog-Kommission: Die gesetzliche Krankenversicherung soll in ein kapitalgedecktes, einkommensunabhängiges Prämiensystem umgestaltet werden. Die Einbeziehung weiterer Personen in das System wird abgelehnt, sie ändere nichts an den durch die demografische Entwicklung ausgelösten Schwierigkeiten, deshalb keine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. In den jüngeren Lebensjahren bilden die Versicherten einen Kapitalstock, dessen Erträge zusammen mit den Beiträgen die Grundlagen der Finanzierung bilden. („Kapitalstock“ bedeutet, dass Einnahmen gewinnbringend auf dem Kapitalmarkt angelegt werden, etwa in Wertpapieren, Grundbesitz, Sparbriefen). Jeder Versicherte zahlt eine lebenslang gleichbleibende Prämie, die individuell beim Eintritt in die GKV berechnet wird. Bei einem Beitritt im Jahr 2013 sollen es 264 € monatlich sein. Die Prämie orientiert sich an den erwarteten Ausgaben für den Versicherten vom Zeitpunkt des Eintritts in die Versicherung bis zum Lebensende, aber keine Risikozuschäge. Für Altfälle gilt der gleiche Wert. Wer nicht in der Lage ist, die monatliche Prämie zu entrichten, soll steuerlich entlastet werden und wer keine Steuern zahlt, erhält einen staatlichen Zuschuss. Um den kollektiven Kapitalstock aufzubauen, soll der Beitragssatz in den ersten zehn Jahren 13,4 % betragen. Die paritätische Finanzierung wird eingeschränkt: der Arbeitgeberanteil von 6,5 % wird in Höhe von 5,4 % an den Arbeitnehmer ausgezahlt. Die restlichen 1,1 % dienen der Finanzierung des Krankengeldes. Die Versicherungspflicht richtet sich nur nach dem Erwerbseinkommen, aber alle anderen Einkunftsarten werden beitragspflichtig. Kinder würden beitragsfrei mitversichert, aber bei Ehegatten das Einkommen gesplittet und auf beide Einkommen der Beitragssatz angewendet (ähnlich dem Steuerrecht). Weitere Leistungen wie die Zahnbehandlung seien auszugliedern, der Versicherte solle mehr Wahlmöglichkeiten über das Ausmaß des Versicherungsschutzes haben. Mehr Wettbewerb der Kassen und auf dem Arzneimittelmarkt sei wünschenswert. Das Sachleistungsprinzip werde abgelöst durch das Prinzip der Kostenerstattung. Für Prävention werden Boni gewährt. Für Arzneimittel und zahntechnische Leistungen solle ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gelten. Die Chipkarte würde umgestaltet zu einer elektronischen Gesundheitskarte und Patientenakte. | Die im Januar 2007 beschlossenen Korrekturen: > Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht, jedermann soll verpflichtet sein, eine private oder gesetzliche Krankenversicherung zu haben > nur sechsmonatiger Zugang für bereits Privatversicherte zum neuen Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung, danach Wechselmöglichkeit für bereits privat Versicherte nur für Personen ab 55 Jahren und Minderbemittelte > Komplette Mitnahme der Altersrückstellungen nur beim Wechsel vom Volltarif der privaten Krankenversicherung in den Basistarif des bisherigen Unternehmens > nur schrittweise Mehrbelastungen für Krankenkassen reicher Länder wegen der Unterstützung von Kassen armer Länder > keine Umstellung der Arzneimittelabgaben von derzeitiger Festpreisregelung auf Höchstpreise, aber Erhöhung des Rabattes, den Apotheken den Krankenkassen für jedes verordnete Medikament gewähren müssen von 2 € auf 2,50 € ![]() |
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Lauterbach:
Die Bürgerversicherung will alle
Bürger in ein
Versicherungssystem integrieren, das aus den gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht.
Gutverdienende, Beamte und Selbstständige werden einbezogen.
Die
Beiträge der Versicherungsunternehmen richten sich auch nach
Miet-, Zins- und Kapitaleinkünften, die von den
Finanzämtern
verbeitragt würden. Wahlfreiheit zwischen Krankenkassen und
privaten Unternehmen, die ihre Beiträge fortan nach dem
Einkommen der Versicherten richten und nicht auf das gesundheitliche
Risiko des Versicherten abstellen. Auf der anderen Seite werden die
Privaten in den Risikostrukturausgleich
aufgenommen. Der
Unterschied der privaten zu den öffentlich-rechtlichen
Unternehmen liegt darin, dass die letzteren einen Gewinn erzielen
dürfen. Deren bestehender Kapitalstock würde nicht
abgebaut, aber kein neuer aufgebaut. Neu versicherte Beamte sollten
einen Lohnzuschlag erhalten, der dem Arbeitgeberanteil entspricht.
Die Versicherungspflichtgrenze wäre ganz aufgehoben, aber die
Beitragsbemessungsgrenze
entspräche der in
der Rentenversicherung. Bis zum Jahr 2030 prognostiziert Lauterbach
einen Beitragssatz von 15,00 %, der sich durch
Strukturmaßnahmen
noch senken ließe.
SPD:
Die Vorstellungen der SPD decken sich zu einem großen Teil
mit
denen von Karl Lauterbach: freie Wahl zwischen gesetzlicher und
privater Krankenversicherung mit Kontrahierungszwang,
einkommensabhängige Beiträge, Einkommen aus
Kapitalerträgen
und gewerblicher und selbstständiger Tätigkeit
miteinbeziehen, Anhebung der Versicherungspflichtgrenze,
paritätische
Finanzierung der Beiträge, Festhalten am Sachleistungsprinzip
und an der Familienversicherung und an der Beitragsbemessungsgrenze.
Zur Gewinnung der zusätzlichen Beiträge
schlägt die
SPD zwei Alternativen vor: a) das
Zwei-Säulen-Beitragsverfahren,
wobei die zusätzlichen Beiträge durch die
Finanzämter
erfasst werden und es einen Sparerfreibetrag gibt und b) eine
Abgeltungssteuer, worunter ein auf Kapitaleinkünfte erhobener
steuerrechtlicher Zuschlag zu verstehen ist.
FDP:
Die Liberalen wollen seit ihrem Parteitag vom 5. und 6. Juni 2004 in
Dresden weder eine Bürgerversicherung noch eine
Kopfpauschale, sondern das gesamte Krankenversicherungssystem
privatisieren und aus allen Krankenkassen private
Versicherungsunternehmen machen. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet,
einen privaten Versicherungsvertrag abzuschließen, der
zumindest eine Regelleistung ohne Risikozuschläge vorsieht.
Der
Arbeitgeberanteil wird steuerpflichtiger Lohnbestandteil. Weitere
Merkmale: sozial verträgliche Eigenbeteiligung,
Altersrückstellungen, Prämie nach
versicherungstechnischen
Kriterien, kein Kündigungsrecht der Versicherungen,
Kostenerstattungsprinzip, Finanzierung der Prämie für
Kinder sowie Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft
über Steuern, staatliche Transfers für
Minderbemittelte.
Die Linke:
Auch die Partei "Die Linke" befürwortet ebenso wie die Grünen
die Einführung einer Bürgerversicherung.