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Übersicht zur Pflegeversicherung
Finanzierung der Pflegeversicherung

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Der Beitragssatz in der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung beträgt ab 1. Juli 2008 1,95 Prozent, wovon Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen (Ausnahme: Sachsen). Verdient jemand 1.000 € brutto, beläuft sich der Versicherungsbeitrag auf 19,50 €, wovon 9,75 € vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen werden und der Arbeitgeber den restlichen Teil von 9,75 € zusätzlich zum Bruttogehalt erbringt. Hinsichtlich des Arbeitgeberanteils spricht man von Lohnnebenkosten. Jede Erhöhung des Beitragssatzes verteuert somit den Produktionsfaktor Arbeit und gefährdet die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Bei der Diskussion um die Einführung des Zuschlags für Kinderlose lehnten CDU/CSU den Vorschlag der rot-grünen Bundesregierung ab und wollten den Beitragssatz auf 1,8 Prozent erhöhen, wovon die Arbeitnehmer aber mehr als die Hälfte, nämlich 0,95 Prozent, hätten zahlen müssen. Im Gegenzug sollten die Pflegekassen 5 € pro Monat und Kind an aktiv Erziehende erstatten. Beiden Modellen ist gemeinsam, dass die Arbeitgeber nicht weiter belastet werden. Die CDU kritisierte, die Neuregelung sei nur eine verdeckte Beitragserhöhung.

Rentner zahlen seit dem 1. April 2004 den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung.

Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und privat Krankenversicherte erhalten vom Arbeitgeber einen Beitragszuschuss für die Pflegeversicherung (§ 61 SGB XI).

Von 1995 bis zum 30.06.1996 betrug der Beitragssatz bundeseinheitlich 1 Prozent (§ 55 Absatz 1 SGB XI). Zwischen den einzelnen Pflegekassen findet ein Finanzausgleich statt (§ 66 SGB XI).

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Mit der Einführung der neuen Versicherung hielt man scheinbar am Prinzip der paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest, da die Beiträge zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. In der politischen Diskussion vor der Einführung wandten sich aber vor allem Arbeitgeber- und Unternehmensverbände gegen diese aus ihrer Sicht veraltete Finanzierungsart, da wegen der Bevölkerungsentwicklung die Festschreibung dieses Prinzips nicht mehr tauglich sei. Indirekt kam es dann zu einer Verschiebung der Finanzierung zu Lasten der Arbeitnehmer, da der Buß-und Bettag als gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde. Eine Ausnahme gilt in Sachsen, wo dieser Tag nach wie vor Feiertag ist und deshalb die Arbeitnehmer 1,475 Prozent zu leisten haben (der Arbeitgeber zahlt 0,475 Prozent). Mit der Einführung der neuen Versicherung war Deutschland Vorreiter, in den meisten anderen Sozialstaaten belässt man das Pflegerisiko bei der Fürsorge (Sozialhilfe).

In den ersten Jahren ihres Bestehens erwirtschaftete die Pflegeversicherung Überschüsse, unter anderem weil die Beitragserhebung früher begann als die Leistungsgewährung. Bis Ende 1998 betrug der Mittelbestand 4,98 Milliarden EUR.

Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung (in Milliarden Euro)

Einnahmen Ausgaben Differenz Mittelbestand
(Jahresende)
2004 16,87 17,69 - 0,82 3,42
2005 17,49 17,86 - 0,36
2006 18,49 18,03 + 0,45 3,50
2008 19,767 19,140 +0,627 3,810
2009 21,313 20,326
+0,987 4,797
(für die Jahre 2004 bis 2006 lt. 4. Pflegeversicherungsbericht der Bundesregierung Bundestags-Drucksache 16/7772 S. 17, für die Jahre 2008 und 2009 laut Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 09.04.2010)

Ausschlaggebend für den geringeren Ausfall des Defizits im Jahr 2005 dürfte der zusätzliche Beitrag für Kinderlose sein. Im Jahr 2006 erzielte die gesetzliche Pflegeversicherung einen Überschuss von 450 Millionen EUR, der vor allem darauf zurückzuführen ist, dass das Jahr 2006 sozialversicherungsrechtlich aus 13 Monaten bestand. Aufgrund der früheren Fälligkeit der Sozialversicherungsabgaben zum Monatsende gab es im Januar 2006 zweimal Zufluss (Mitte Januar 2006 Abgaben für Dezember 2005 und Ende Januar 2006 Abgaben für Januar 2006). Dem stand in 2006 eine Steigerung der Ausgaben um 1 Prozent gegenüber, und bei den Einnahmen eine um den Effekt wegen der vorgezogenen Fälligkeit der Sozialabgaben bereinigte Erhöhung um 0,6 Prozent.

Etwa 5 Prozent der Ausgaben entfallen auf auf die Verwaltung einschließlich des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Von den Leistungsausgaben betreffen 50,6 Prozent die vollstationäre Pflege, 23,5 Prozent entfielen auf Pflegegeld und 14,1 Prozent auf Pflegesachleistungen (S. 17 o.g. Bericht).

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Nach Ansicht der Bundesregierung würde die für Mitte 2008 geplante Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte ausreichen, um den Beitragssatz bis 2014/2015 stabil zu halten, bis 2030 könnte der rechnerisch notwendige Beitragssatz 2,3 Prozent betragen (S. 55 des Vierten Pflegeversicherungsberichts der Bundesregierung). Durch die Beitragserhöhung um 2,5 Prozentpunkte werden jährlich Mehreinnahmen von ca. 2,5 Milliarden EUR erwartet, während durch die Erweiterung der Leistungen in 2009 Mehrausgaben von 1,04 Milliarden EUR notwendig werden und bis 2012 2,2 Milliarden EUR (Bundestags-Drucksache 16/8525 S. 4). Arbeitgeber werden durch die gesteigerten Beiträge um etwa 0,8 Milliarden EUR jährlich ab 2009 belastet (Bundestags-Drucksache 16/8525 S. 6)




Seite zuletzt bearbeitet: 20.04.2010