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Seit 2005 Zuschlag für Kinderlose
Übersicht zur Pflegeversicherung und ihren Reformen
Kleine Reform im Jahr 2008

In den Zeiten großer Umwälzungen im System der sozialen Sicherung bleibt auch der jüngste Spross des Sozialversicherungssystems nicht unberührt. Ähnlich wie in den anderen Versicherungszweigen macht sich auch hier die Bevölkerungsentwicklung bemerkbar mit einem ungünstig werdendem Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern aufgrund der geringen Geburtenrate und höherer Lebenserwartung.

Im Jahr 1994 beschloss die Politik die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung als Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI), die seit April 1995 Leistungen gewährt (zunächst ambulant, ab 01.07.1996 auch vollstationär). Heute erfasst sie den größten Teil der deutschen Bevölkerung, da die Mitgliedschaft anknüpft an die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss bei dem privaten Versicherungsunternehmen auch eine private Vorsorge gegen Pflegebedürftigkeit abschließen. Ausschlaggebend für die Einführung waren die steigenden Ausgaben der Sozialhilfe für Pflegefälle. Von 1963 bis 1993 wuchsen die Aufwendungen der Sozialhilfe von 0,5 Milliarden DM auf über 16,5 Milliiarden DM. Die Pflegeversicherung entlastet Kommunen und Länder und soll vermeiden, dass langjährig sozialversicherte Personen, die bislang ihren Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen bestreiten konnten, als Bittsteller auf dem Sozialamt erscheinen müssen und die Behörde Rückgriff bei den unterhaltspflichtigen Angehörigen nimmt. Leider gibt es nicht wenige Fälle, in denen trotz Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung noch Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden müssen. Gab es am Jahresende 1994 noch ca. 453.000 Empfänger von Hilfe zur Pflege nach Sozialhilferecht, waren es Ende 2006 nur noch 273.000 (lt. Viertem Pflegebericht der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 16/7772 S. 28). Die Ausgaben der Sozialhilfe für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sanken von 8,4 Milliarden EUR im Jahr 1995 auf 2,5 Milliarden EUR im Jahr 2006 (vgl. o.g. Bericht S. 31), die Gesamtausgaben der Träger der Sozialhilfe für die Hilfe zur Pflege sanken von 9,1 Milliarden EUR in 1994 auf 3,1 Milliarden EUR in 2006.








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Die soziale Pflegeversicherung finanziert seit Jahresanfang 1995 die Pflegeleistungen durch Beiträge der Versicherten, die Höhe beträgt derzeit (Frühjahr 2008) 1,7 % des Bruttoeinkommens, wovon der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte tragen und im Gegenzug der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde. Eine Ausnahme gilt für Sachsen, wo der Arbeitnehmeranteil bei 1,35 % liegt und der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten wurde. Seit 2005 müssen Kinderlose ab 23 Jahren, die nicht vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, einen Zuschlag von 0,25 % zahlen. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz in der stärkeren Belastung von Kinder Erziehenden sah. Kosten für Investitionen in Pflegeeinrichtungen werden vor allem durch die Länder übernommen.

Hatte die Pflegeversicherung in den Anfangsjahren noch einen Überschuss erwirtschaftet, stehen dem jetzt Defizite entgegen, die noch durch den Überschuss kompensiert werden. Um aber eine Unterfinanzierung zu vermeiden, wurden Rufe nach einer Reform der Finanzierung laut, gleichzeitig erscheint die Anhebung der seit 1994 unveränderten Leistungen notwendig.

Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD verständigte sich im Frühjahr 2008 auf verschiedene Änderungen im System der Pflegeversicherung, von denen am markantesten die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte ab Juli 2008 und die Erhöhung der Leistungen sind.

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Perspektiven: Der Anteil der Pflegebedürftigen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung wird weiter steigen. Das ergibt sich insbesondere aus Modellberechnungen des Statistischen Bundesamtes (vgl. Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2, Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern, Ausgabe 2008, S. 22 ff.). Danach wird die Zahl von 2,13 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2005 auf 2,4 Millionen in 2010, 2,91 Millionen in 2020 und 3,36 Millionen im Jahr 2030 steigen (das wäre ein Plus von etwa 58 % von 2005 bis 2030 bzw. 37 % bis 2020, zugrunde gelegt wurde ein Status-Quo-Szenario der Pflegequoten auf die veränderte Bevölkerungsstruktur). Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung würde sich von 2,6 % auf 3,6 % in 2020 und 4,4 % in 2030 erhöhen.


Seite zuletzt bearbeitet: 13.08.2008