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Seit 2005 Zuschlag für Kinderlose
Übersicht zur Pflegeversicherung und ihren Reformen
Kleine Reform im Jahr 2008 -
2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig

In den Zeiten großer Umwälzungen im System der sozialen Sicherung bleibt auch der jüngste Spross des Sozialversicherungssystems nicht unberührt. Ähnlich wie in den anderen Versicherungszweigen macht sich auch hier die Bevölkerungsentwicklung bemerkbar mit einem ungünstig werdendem Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern aufgrund der geringen Geburtenrate und höherer Lebenserwartung.

Im Jahr 1994 beschloss die Politik die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung als Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI), die seit April 1995 Leistungen gewährt (zunächst ambulant, ab 01.07.1996 auch vollstationär). Heute erfasst sie den größten Teil der deutschen Bevölkerung, da die Mitgliedschaft anknüpft an die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss bei dem privaten Versicherungsunternehmen auch eine private Vorsorge gegen Pflegebedürftigkeit abschließen. Ausschlaggebend für die Einführung waren die steigenden Ausgaben der Sozialhilfe für Pflegefälle. Von 1963 bis 1993 wuchsen die Aufwendungen der Sozialhilfe von 0,5 Milliarden DM auf über 16,5 Milliiarden DM. Die Pflegeversicherung entlastet Kommunen und Länder und soll vermeiden, dass langjährig sozialversicherte Personen, die bislang ihren Lebensunterhalt aus ihrem Einkommen bestreiten konnten, als Bittsteller auf dem Sozialamt erscheinen müssen und die Behörde Rückgriff bei den unterhaltspflichtigen Angehörigen nimmt. Leider gibt es nicht wenige Fälle, in denen trotz Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung noch Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden müssen. Gab es am Jahresende 1994 noch ca. 453.000 Empfänger von Hilfe zur Pflege nach Sozialhilferecht, waren es Ende 2006 nur noch 273.000 (lt. Viertem Pflegebericht der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 16/7772 S. 28). Die Ausgaben der Sozialhilfe für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sanken von 8,4 Milliarden EUR im Jahr 1995 auf 2,5 Milliarden EUR im Jahr 2006 (vgl. o.g. Bericht S. 31), die Gesamtausgaben der Träger der Sozialhilfe für die Hilfe zur Pflege sanken von 9,1 Milliarden EUR in 1994 auf 3,1 Milliarden EUR in 2006.

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Die soziale Pflegeversicherung finanziert seit Jahresanfang 1995 die Pflegeleistungen durch Beiträge der Versicherten, die Höhe beträgt ab 1. Juli 2008 1,95% des Bruttoeinkommens, wovon der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils die Hälfte tragen (0,975%) und im Gegenzug der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde. Eine Ausnahme gilt für Sachsen, wo der Arbeitnehmeranteil bei 1,475% liegt und der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten wurde. Seit 2005 müssen Kinderlose ab 23 Jahren, die nicht vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, einen Zuschlag von 0,25% zahlen. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz in der stärkeren Belastung von Kinder Erziehenden sah. Kosten für Investitionen in Pflegeeinrichtungen werden vor allem durch die Länder übernommen. Neben der sozialen Pflegeversicherung, in der gesetzlich krankenversicherte Personen auch pflegeversichert sind, gibt es die private Pflegeversicherung für privat kranken- und pflegeversicherte Personen.

Hatte die soziale Pflegeversicherung in den Anfangsjahren noch einen Überschuss erwirtschaftet, stehen dem jetzt Defizite entgegen, die noch durch den Überschuss kompensiert werden. Um aber eine Unterfinanzierung zu vermeiden, wurden Rufe nach einer Reform der Finanzierung laut.

Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD verständigte sich im Frühjahr 2008 auf verschiedene Änderungen im System der Pflegeversicherung, von denen am markantesten die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte ab Juli 2008 und die Erhöhung der Leistungen sind. Die aus der Bundestagswahl am 18. September 2009 hervorgegangene Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP beabsichtigt laut Koaltitionsvertrag die Erarbeitung eines Vorschlags, um neben der Umlagefinanzierung eine ergänzende Kapitaldeckung in der sozialen Pflegeversicherung einzuführen.

Statistisches:
Im Dezember 2009 gab es in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 2,34 Millionen Pflegebedürftige im Sinn der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das waren 322.000 Personen mehr als 1999, dies entspricht einem Anstieg um 16 %. Im Vergleich zum Dezember 2007 waren es 91.000 Personen mehr entsprechend 4,1%. Gut zwei Drittel der Pflegebedürftigen (67 Prozent) gehören dem weiblichen Geschlecht an. Das 65. Lebensjahr vollendet haben etwa 83% der Pflegebedürftigen, 35% sind älter als 85 Jahre. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt (69% entsprechend 1,62 Millionen). Hiervon erhielten 1,07 Millionen ausschließlich Pflegegeld, was bedeutet, dass die Pflege etwa durch selbst beschaffte Pflegekräfte, etwa Angehörige oder Bekannte, sichergestellt wird. Bei 555.000 häuslich Gepflegten übernahmen ambulante Pflegedienste voll oder zumindest teilweise die Pflege. In Pflegeheimen bezogen 717.000 Versicherte vollstationäre Pflege, entsprechend 31% der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen. Im Vergleich zum Dezember 2007 ist die Zahl der von Pflegediensten versorgten um 10,1% gestiegen (+ 51.000 Personen), bei den ausschließlich Pflegegeld Beziehenden war der Anstieg 3,1% (+ 32.000) und bei den vollstationär zu Pflegenden waren es 4,6% (+ 31.000). (Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 70 vom 21.02.2011).


Perspektiven:
Pflegebedürftige: Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes gehen von einer deutlichen Erhöhung der Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aus. Deren Zahl könnte sich von  2,2 Millionen im Jahr 2007 auf 2,9 Millionen im Jahr 2020, 3,4 Millionen im Jahr 2030 und bis 2050 sogar auf 4,5 Millionen steigern. Der Grund hierfür liegt in der steigenden Anzahl älterer Menschen. Die Zahl der Personen im Alter ab 80 Jahren könnte von 4,1 Millionen im Jahr 2009 auf 6,4 Millionen in 2030 und 10,2 Millionen im Jahr 2050 anwachsen. Dies wäre verbunden mit einem Zuwachs der Pflegebedürftigen in dieser Altersgruppe von 1,2 Millionen auf 2,2 Millionen in 2030 und 3,5 Millionen in 2050. Wenn man jedoch aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung annimmt, dass sich das Pflegerisiko in ein höheres Alter verschiebt, wäre die Zunahme der Anzahl der Pflegebedürftigen auf 3,0 Millionen in 2030 und 3,8 Millionen auf 2050 weniger stark. Bei Modellrechnungen handelt es sich nicht um Prognosen. (Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 429 vom 22.11.2010).

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Pflegepersonal: Im Jahr 2025 werden voraussichtlich 152.000 Beschäftigte in Pflegeberufen fehlen, so Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes und des Bundesinstituts für Berufsbildung. Wenn man nur einen Bedarf an Vollzeitkräften unterstellt, wären es 112.000 fehlende Arbeitskräfte. Bereits 2005 hätte es einen Mangel von 39.000 Arbeitskräften gegeben, wenn man nur ausgebildetes Personal berücksichtigt hätte. Tatsächlich stellen Pflegefachkräfte mit einer entsprechenden Ausbildung nur etwa 56 Prozent des im Pflegebereich tätigen Personals dar, so die Statistiker. Der Bedarf konnte aber bislang durch ungelernte oder angelernte Kräfte gedeckt werden. Im Jahr 2025 würde das Angebot von Pflegepersonal mit einer entsprechenden Berufsausbildung bei 747.000 liegen. Ab 2018 wird der Einsatz berufsfremden Personals nicht ausreichen, eine Unterdeckung zu vermeiden. (Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 449 vom 06.12.2010).


Seite zuletzt bearbeitet: 26.03.2011