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Übersicht zur Pflegeversicherung
Die Reform 2008


Am 14. März 2008 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD eine Reform der Pflegeversicherung beschlossen (Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung [Pflege-Weiterentwicklungsgesetz]). Der Bundesrat hat dem Änderungsvorhaben am 25. April 2008 zugestimmt, am 30. Mai 2008 erschien es im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2008,874).

Die wichtigsten Regelungen:
ambulante Sachleistungen Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
bis 30.06.2008 384 € 921 € 1.432 €
ab 01.07.2008 420 € 980 € 1.470 €
ab 01.01.2010 440 € 1.040 € 1.510 €
ab 01.01.2012 450 € 1.100 € 1.550 €
Pflegegeld Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
bis 30.06.2008 205 € 410 € 665 €
ab 01.07.2008 215 € 420 € 675 €
ab 01.01.2010 225 € 430 € 685 €
ab 01.01.2012 235 € 440 € 700 €
bei der Verhinderungspflege und bei der Kurzzeitpflege Anhebung der Leistungen von maximal 1.432 € auf 1.470 € (01.07.2008), 1.510 € (2010) und 1.550 € (2012)
stationäre Leistungen Pflegestufe III Härtefälle
bis 30.06.2008 1.432 €
1.688 €
ab 01.07.2008 1.470 € 1.750 €
ab 01.01.2010 1.510 € 1.825 €
ab 01.01.2012 1.550 € 1.918 €
Materialien: Bundestags-Drucksachen 16/7439, 7486, 8525.

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Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 14. März 2008 im Bundestag: "Das Gesetz, das wir heute verabschieden, ist ein Erfolg für die Menschen in unserem Land, die Pflegebedürftigen, die Angehörigen und die Ehrenamtlichen sowie für die Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen. Für uns ist wichtig, dass wir auch in der Pflegeversicherung auf dem Weg der solidarischen Absicherung der großen Lebensrisiken bleiben. Das tut der Gesellschaft und ihrem Zusammenhalt gut."



Der Abgeordnete der FDP und jetzige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr am gleichen Tag im Bundestag: "Wir müssen heute aber erkennen - das wussten wir übrigens schon 1994 -, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung über eine Umlage - über die laufenden Einnahmen werden die laufenden Ausgaben gedeckt - ein Riesenfehler war."

Nicht realisiert wurde in der Reform 2008 der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vorgesehene Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung oder die Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Finanzierung.

Kritik am Reformvorhaben der Großen Koalition
(vgl. Bundestags-Drucksache 16/8525 S. 111 f.):

Bündnis 90/Die Grünen schlagen die Zusammenfassung von privater und sozialer Pflegeversicherung in einer Bürgerversicherung vor, wobei alle Einkunftsarten zur Beitragsbemessung herangezogen werden. Es sollte eine dreimonatige Pflegezeit geben, wobei Pflegende eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung von 50 % des Nettolohns, maximal 1.000 EUR, erhalten sollen.

Die Partei DIE LINKE tritt ebenso für eine Bürgerversicherung ein, die die Trennung zwischen privater und gesetzlicher Versicherung aufhebt und alle Einkünfte der Beitragspflicht unterstellt, die Beitragsbemessungsgrenze würde schrittweise angehoben. Weiter fordert diese Partei u.a. eine Neudefinition des Pflegebegriffs und eine Überwindung des starren Pflegestufensystems. Der Realwertverlust der Pflegeleistungen von 15 % sei sofort auszugleichen und die Sachleistungsbeträge zusätzlich um 25% anzuheben; Leistungen seien jährlich zu dynamisieren. In einer sechswöchigen Pflegezeit sollten Pflegende eine Lohnersatzleistung in Höhe des Arbeitslosengeldes I erhalten.

Die FDP bezweifelt, dass ein weiteres Festhalten am Umlageverfahren geeignet ist, die Folgen einer alternden und schrumpfenden Gesellschaft zu meistern. Ein kapitalgedecktes, prämienfinanziertes und wettbewerbsorientiertes Versicherungssystem sei hierfür besser geeignet. Einer übermäßigen Belastung sei durch einen steuerfinanzierten sozialen Ausgleich zuvorzukommen, Kinder müssten beitragsfrei mitversichert sein. Pflegebedürftige sollen Leistungen nach individuellen Bedürfnissen zusammenstellen können. Das heutige Pflegerecht sei überreguliert, hinsichtlich der Qualität der Pflege mangele es an Transparenz.


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Hintergründe: Die von der Großen Koalition 2008 beschlossene Lösung ist ein Kompromiss, da die beiden politischen Lager stark entgegengesetzte Vorstellungen über die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme und damit auch über die Pflegeversicherung haben. Während die SPD die Schaffung einer Bürgerversicherung favorisiert, die sowohl private als auch soziale Pflegeversicherung und die Erstreckung der Beitragspflicht auch auf andere Einkünfte umfasst, hatte die CDU zu der Frage der zukünftigen Finanzierung unseres Sozialsystems eine Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingesetzt, die ihre Vorschläge im September 2003 vorlegte. Diese empfahl ein Festhalten am bisherigen Leistungsniveau und eine Stärkung der häuslichen Pflege. Bei einer Dynamisierung der Leistungen, welche Preissteigerungen auffängt, würde der Beitragssatz aber beim Festhalten am bisherigen Finanzierungssystem auf 3,9 % im Jahr 2030 und auf 5,8 % im Jahr 2050 steigen. Bis zum Jahr 2030 solle deshalb ein erhöhter Beitragssatz von 3,2 % gelten, der für die Bildung eines Kapitalstocks zu verwenden sei. Langfristiges Ziel sei die Einführung einer im ganzen Versicherungsleben gleich bleibenden Prämie. An der Beitragsbemessungsgrenze sei festzuhalten ebenso wie an der paritätischen Finanzierung, aber es seien alle Einkünfte zu berücksichtigen. Die Arbeitnehmer sollten auf einen Urlaubs- oder Feiertag verzichten. Auf ihrem Parteitag in Leipzig am 1. Dezember 2003 billigte die CDU diese Vorschläge und sprach sich für die baldmöglichste Einführung eines kapitalgedeckten Prämiensystems aus.



Das Bild mit der Bundesministerin basiert auf dem Bild "Ulla Schmidt (2007).jpg" (Autor: 
א (Aleph);
Creative Commons Attribution ShareAlike 2.5-Lizenz für freie Dokumentation) des Dateiarchivs Wikimedia, das Bild mit dem Abgeordneten der FDP beruht auf dem Wikipedia-Bild "Daniel Bahr.jpg", was in der Public Domain/gemeinfrei ist.

Seite zuletzt bearbeitet: 30.07.2008